Der Wert der Sendung ist versichert.
Der Wert der Sendung ist der, der aus dem Erlös hervorgeht nicht der NP.
Die Versicherung hat immer ein Recht zu erfahren woher genau die zu regulierende Summe abgeleitet wird.
Was ist z.B. mit mir und meiner Aufwandsentschädigung?
Ich bin doch der eigentlich Geschädigte da der VK sein Geld von mir bereits erhalten hat.
Ich sitze seid 2 Monaten ohne Fernseher und ohne Geld da.
Zudem ist es eben nicht zulässig das ich mein Geld wiederbekomme vom VK wenn dieser alles korrekt abgewickelt hat mit der Post.
Lies dir diesen Absatz aus dem BGB ruhig nochmal durch ich habe den hier schon mehrmals gepostet:
"Erlangt der Schuldner infolge des Umstands, auf Grund dessen er die Leistung nach § 275 Abs. 1 bis 3 nicht zu erbringen braucht, für den geschuldeten Gegenstand einen Ersatz oder einen Ersatzanspruch, so kann der Gläubiger Herausgabe des als Ersatz Empfangenen oder Abtretung des Ersatzanspruchs verlangen."
Der Käufer kann also nicht die Rückzahlung des Kaufpreises vom Verkäufer verlangen, sondern gemäß § 285 BGB kann er "nur" fordern, daß der Verkäufer ihm seine Versicherungsansprüche gegen den Transportversicherer abtritt (oder erhaltene Versicherungszahlungen herausrückt).
Es wäre ja auch möglich das ich z.B. einen Fernseher ersteigert habe und dieser wurde nicht ausreichend versichert versendet vom VK weil wir vorher das nicht ausdrücklich vereinbart haben.
Die Post würde in dem Fall nur bis zur normalen Grenze, sagen wir z.B. 500,-€ regulieren und ich hätte auf 500,-€ auch nur Anspruch da vom VK kein Fehlverhalten ausgeht (es sei den ich kann das beweisen).
Also würde ich auf meinen restlichen Kosten sitzenbleiben und hätte auch keinen rechtlichen Anspruch außer auf die 500,-€.
Der VK kann mein Geld komplett behalten obwohl ich das Gerät nie erhalten habe.
Und umgekehrt ist es auch so.
Gibt es halt mehr steht mir auch dieser Betrag von der Versicherung rein rechtlich erstmal zu.
Wenn der VK statt 2500,-€ 3200,-€ angibt kann ich nix dafür.
Wenn er mir nur mein gezahltes Geld wiedergibt und die Versicherungssumme ist eine andere betrügt er mich.
Ich sag mal so, ich wollte von Anfang an keinen Stress machen und wollte es vernünftig regeln mit dem VK, ich wollte nur das er mir mein Geld wiedergibt und es dann selbst reguliert mit DHL oder später dann als PayPal meine Zahlung endgültig an Ihn freigegeben hatte wollte ich die Abtrittserklärung.
Aber, er zahlte mir weder mein Geld zurück noch gab er mir die Abtrittserklärung.
Ich sagte Ihm das dass so nicht geht.
Er sichert sich doppelt und dreifach ab und ich stehe da mit nichts und hab noch den ganzen Ärger und Stress und Angst um mein Geld.
Wenn er Hartz 4 Empfänger ist hat er über 5000,-€ gemacht und noch das Gerät evtl. (meine Vermutung), und ich kann Klagen auf mein Geld muss den Anwalt bezahlen, Gerichtskosten und alles was damit einhergeht muss ich vorschießen bevor es überhaupt zur Verhandlung kommt.
Wenn ich dann Recht bekomme, was ausser Frage steht, und er hat gar nichts habe ich einen vollstreckbaren Titel, kann aber nicht pfänden lassen da er unter der pfändbaren Einkommensgrenze sich befindet.
Da hier dann aber auch gleichzeitig ein Straftatbestand bestehen würde hätte er eine Strafe zu erwarten.
Mein Anwalt sagt als Ersttäter ca.1800,-€ also mehrere Tagessätze.
Die kann er natürlich auch absitzen wenn er sowieso zu Hause ist.
Andererseits könnte er die Strafe auch wie einen zinsfreien Kredit einfach abzahlen sagen wir mit 30,-€/Monat.
D.h. der Staat bekommt sein Geld.
Ich hingegen gehe immer leer aus.
Das wäre sozusagen die Krönung.
Der Wert der Sendung ist der, der aus dem Erlös hervorgeht nicht der NP.
Die Versicherung hat immer ein Recht zu erfahren woher genau die zu regulierende Summe abgeleitet wird.
Was ist z.B. mit mir und meiner Aufwandsentschädigung?
Ich bin doch der eigentlich Geschädigte da der VK sein Geld von mir bereits erhalten hat.
Ich sitze seid 2 Monaten ohne Fernseher und ohne Geld da.
Zudem ist es eben nicht zulässig das ich mein Geld wiederbekomme vom VK wenn dieser alles korrekt abgewickelt hat mit der Post.
Lies dir diesen Absatz aus dem BGB ruhig nochmal durch ich habe den hier schon mehrmals gepostet:
"Erlangt der Schuldner infolge des Umstands, auf Grund dessen er die Leistung nach § 275 Abs. 1 bis 3 nicht zu erbringen braucht, für den geschuldeten Gegenstand einen Ersatz oder einen Ersatzanspruch, so kann der Gläubiger Herausgabe des als Ersatz Empfangenen oder Abtretung des Ersatzanspruchs verlangen."
Der Käufer kann also nicht die Rückzahlung des Kaufpreises vom Verkäufer verlangen, sondern gemäß § 285 BGB kann er "nur" fordern, daß der Verkäufer ihm seine Versicherungsansprüche gegen den Transportversicherer abtritt (oder erhaltene Versicherungszahlungen herausrückt).
Es wäre ja auch möglich das ich z.B. einen Fernseher ersteigert habe und dieser wurde nicht ausreichend versichert versendet vom VK weil wir vorher das nicht ausdrücklich vereinbart haben.
Die Post würde in dem Fall nur bis zur normalen Grenze, sagen wir z.B. 500,-€ regulieren und ich hätte auf 500,-€ auch nur Anspruch da vom VK kein Fehlverhalten ausgeht (es sei den ich kann das beweisen).
Also würde ich auf meinen restlichen Kosten sitzenbleiben und hätte auch keinen rechtlichen Anspruch außer auf die 500,-€.
Der VK kann mein Geld komplett behalten obwohl ich das Gerät nie erhalten habe.
Und umgekehrt ist es auch so.
Gibt es halt mehr steht mir auch dieser Betrag von der Versicherung rein rechtlich erstmal zu.
Wenn der VK statt 2500,-€ 3200,-€ angibt kann ich nix dafür.
Wenn er mir nur mein gezahltes Geld wiedergibt und die Versicherungssumme ist eine andere betrügt er mich.
Ich sag mal so, ich wollte von Anfang an keinen Stress machen und wollte es vernünftig regeln mit dem VK, ich wollte nur das er mir mein Geld wiedergibt und es dann selbst reguliert mit DHL oder später dann als PayPal meine Zahlung endgültig an Ihn freigegeben hatte wollte ich die Abtrittserklärung.
Aber, er zahlte mir weder mein Geld zurück noch gab er mir die Abtrittserklärung.
Ich sagte Ihm das dass so nicht geht.
Er sichert sich doppelt und dreifach ab und ich stehe da mit nichts und hab noch den ganzen Ärger und Stress und Angst um mein Geld.
Wenn er Hartz 4 Empfänger ist hat er über 5000,-€ gemacht und noch das Gerät evtl. (meine Vermutung), und ich kann Klagen auf mein Geld muss den Anwalt bezahlen, Gerichtskosten und alles was damit einhergeht muss ich vorschießen bevor es überhaupt zur Verhandlung kommt.
Wenn ich dann Recht bekomme, was ausser Frage steht, und er hat gar nichts habe ich einen vollstreckbaren Titel, kann aber nicht pfänden lassen da er unter der pfändbaren Einkommensgrenze sich befindet.
Da hier dann aber auch gleichzeitig ein Straftatbestand bestehen würde hätte er eine Strafe zu erwarten.
Mein Anwalt sagt als Ersttäter ca.1800,-€ also mehrere Tagessätze.
Die kann er natürlich auch absitzen wenn er sowieso zu Hause ist.
Andererseits könnte er die Strafe auch wie einen zinsfreien Kredit einfach abzahlen sagen wir mit 30,-€/Monat.
D.h. der Staat bekommt sein Geld.
Ich hingegen gehe immer leer aus.
Das wäre sozusagen die Krönung.