Hat denn schon einmal jemand positive Erfahrungen mit einer Mail an das Ebay-Beschwerdemanagement gemacht?
Oldschmatter, du vielleicht?
Oldschmatter, du vielleicht?
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oldschmatterhand schrieb:
Ich bin da kein gutes Beispiel, mirabella, jedenfalls nicht für den Fall des TE.
Man kann#s ja mal versuchen, aber ob das Beschwerdemanagement sich im Fall von TE zu einer, wie auch immer gearteten, Aussage verleiten lässt, wage ich zu bezweifeln.
Nein, bei der Summe, um die es hier geht, würde ich Nägel mit Köpfen machen - falls im Raum steht, gegen eBay vorzugehen.
Ansonsten bleibt ja nur der übliche Weg - Anzeigenerstattung und hoffen, dass eine reale Person ermittelt werden kann, an die man dann zivilrechtliche Ansprüche stellt.
Weiter oben ist ja eine Anschrift des (angeblichen?) Verkäufers genannt (Domain) und aus den eBay-Daten, die TE erhalten hat, gibt's ja auch eine Adresse.
Ich würde da mal testweise eine Kündigung des Kaufvertrages hinschicken mit (gleichzeitiger) Rückforderung des Zahlbetrages und dies per Gerichtsvollzieher zustellen lassen (angesichts des hohen Zahlbetrages sind die paar Euro, die das kostet, m. E. gerechtfertigt) und schauen, was dabei rumkommt. Spätestens swenn dadurch festgestellt wird, dass da an dieser Adresse niemand ist, würde ich zum Anwalt gehen. Anzeigenerstattung ist ja hoffentlich von TE schon erledigt.
Negative Bewertung wurde nicht abgegeben, wohl jetzt auch nicht mehr möglich. Man hätte dort einen Hinweis auf dieses Forum unterbringen können, vielleicht finden sich auch hier andere Geschädigte ein und teilen dann die Bankverbindung mit, auf die überwiesen worden ist.
ejb5468 schrieb:
ich habe zum einen natürlich eine negativ Bewertung bei cabinet33 hinterlassen, die oh Wunder ..nicht mehr zu sehen ist !
oldschmatterhand schrieb:
ejb5468 schrieb:
ich habe zum einen natürlich eine negativ Bewertung bei cabinet33 hinterlassen, die oh Wunder ..nicht mehr zu sehen ist !
kannst Du Dich noch an den Wortlaut der gänzlich entfernten Bewertung erinnern? Waren da evtl. Worte wie "Betrug", "Strafanzeige" oder etwaige Beleidigungen etc. enthalten?
Mirabella Neumann schrieb:
Bezügl. der Auswahl eines RAs. Aus welcher Region kommst du denn?
atropa_belladonna! schrieb:
Die negative BW wurde gelöscht, weil eBay den als ATO behandelt hat.
Eschbacher schrieb:
Was ist denn ein ATO?
Eschbacher schrieb:
Wann ist denn eine Ergänzung in Form einer Tinyurl sinnvoll? Zeitraum?
Mirabella Neumann schrieb:
ejb, wolltest du bei PayPal einen Fall eröffnen? Dann könnte ich mit Blick auf die AGB nachvollziehen, warum das nicht klappte.
Aber einen Ebay-Fall kann man doch eigentlich generell eröffnen auch wenn/obwohl kein K-Schutz besteht.
Warum das auch nicht funktionieren soll, verstehe ich im Moment nicht wirklich......
Mirabella Neumann schrieb:
Und diesen Hinweis kann man nicht ignorieren und noch irgendwo weiterklicken?
Manchmal ist das so. Dann sieht es so aus, als gäbe es keine weiteren Möglichkeiten mehr und dann gibt es sie doch.....
Mirabella Neumann schrieb:
Über Ebay - nicht PayPal - müsste eigentlich eine Falleröffnung immer gehen, auch wenn kein K-Schutz besteht.
So ein Fall dient ja ohnehin erst einmal der Einigung zw. VK und K und kann erst später dem Kundendienst zur Entscheidung weitergeleitet werden.
Und der wiederum lehnt ihn u. a. dann ab, wenn kein K-Schutz besteht. Aber zunächst kann man eigentlich immer über Ebay einen Fall eröffnen, dachte ich....
Sorry, ich verstehe es leider nicht
War in dem Angebot ein voraussichtliches Lieferdatum angegeben (u.U. von Ebay errechnet)?
Mirabella Neumann schrieb:
Hier die Adresse vom Beschwerdemanagement: beschwerdemanagement@ebay.de
Was aber auch nicht von Erfolg gekrönt sein muss, sondern einfach auch nur ein Versuch wäre.