Wer hat noch Ärger mit der Firma E-maxx GmbH?

    • blauer-baer schrieb:

      Inzwischen scheint der Shop bei den gängigen Preisuchmaschinen nicht mehr gelistet zu sein
      Stimmt leider nur fast....
      Selbst bei google -Shopping empfehlung taucht er nicht mehr auf.
      Jedoch bei twenga.de sind die Shops noch gelistet.Keine Ahnung welches Ranking
      die bei den Preissuchmachienen haben,eine info hab ich denen zukommen lassen


      Antwort von twenga.de
      Vielen
      Dank für Ihre Nachricht. Wir haben nun die Produkte für diese Shops entfernt.
      geht doch :)
    • schumiline schrieb:

      Vor folgendem Konto wird gewarnt

      Domelectronics / DOM Elektronik Handel
      Konto 836442105
      BLZ 10010010
      Postbank Berlin
      IBAN: DE55100100100836442105
      BIC: PBNKDEFF


      Impressum
      Domelectronics
      Geschäftsführer: Armin Stephan

      Potsdamer Platz 10
      10785 Berlin
      E-Mail: kontakt@domelectronics.de
      Tel: 01805012763 (14 Cent pro Minute aus dem Festnetz der Dt. Telekom; Mobilfunkhöchstpreis: 42 Cent pro Minute)

      HRB in Vergabe
      Amtsgericht Berlin


      Bei der vorort Besichtigung im Bürogebäude Potsdamer Platz 10 konnte kein Schild von Domelectronics oder Armin Stephan gesichtet werden.
    • Das große Geschäft mit Protz-Adressen in Berlin

      Je nach Lage für die Büroadresse und die damit fällige Büromiete von Regus berechnet das Unternehmen seine Preise: 199 Euro pro Monat kostet ein Konto in Berlin am Potsdamer Platz. Es geht auch mit mehr Prestige in der Hauptstadt: 299 Euro pro Monat kostet der gleiche Account am Ku'damm 21.


      welt.de/wirtschaft/article1316…z-Adressen-in-Berlin.html Das große Geschäft mit Protz-Adressen in Berlin

      man kann sich aber natürlich auch, wie bei ClevverMail, ganz profan die Post scannen und als Mail senden lassen. "Virtual Office", nennt Geschäftsführer Michael Barth das Ganze. "Wir können Sie mit der ganzen Welt verbinden", wirbt er.


      alles nur noch virtuell ... und "Betrug und Geldwäsche leicht gemacht"

      Was aber passiert, wenn Geldwäscher eine 1000-Euro-GmbH gründen und sich dann bei ihnen mit einem Briefkasten einmieten? "Ich kann nicht ausschließen, dass da jemand zu betrügen versucht", sagt Hecker. Schwierig wäre das wohl kaum.
      :wallbash
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      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"

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    • Staatlich legitimierter Betrug, und die Behörden schauen zu und unternehmen nichts. Es ist einfach nur noch traurig wie nicht nur in Deustchland den ehrlichen Bürgern das Geld abgeknöpft wird, aber für den Fall dass man mal Hilfe von den Behörden benötigt, passiert gar nichts.
      Offensichtlich hilft auch hier nur noch Selbstjustiz, denn die Justiz unternimmt gar nichts. Die Betrügershops sind allesamt noch online, die de Domain weiterhin aktiv obwohl bei der Denic nichtmal eine gültige Telefonnummer angegeben wurde.
      Also sollte man hier mal anfangen, Infos zur Person bzw. den Personen zu sammeln. Das sollte ja heutzutage über die sozialen Netzwerke relativ leicht möglich sein.
      Schön wäre erstmal eine Adresse vom sogenannten Geschäftsführer der Firma ...
      Das was auf Verbraucherschutz.de zu der Firma geschrieben wurde, man hätte angeblich mehrfach mit diesem Marc Herzberger telefoniert usw. scheint irgendwie kaum glaubhaft wenn man den aktuellen Status kennt, dass seit Monaten nichtmal eine gültige Postadresse existiert.
    • Mutmaßlich soll die Emaxx Elektronik Vertriebs GmbH versucht haben, Insolvenz anzumelden:

      Herr Ralf W. schrieb uns:

      Guten Mittag Frau Lauckenmann,

      die Firma e maxx hat am 1.10.14 Insolvenz angemeldet, der Antrag wurde jedoch von dem Amtsgericht Köln am 6.10.14 abgelehnt. Hopfen und Malz sind also verloren, der eine Shop e maxx.net ist offline, der andere mit e maxx ffm sammelt noch fleißig weiter Geld… Also noch mehr Kapital für den neuen Shop, wie ich erfahren habe. Es ist schon der nächste in Planung! Anderer Geschäftführer natürlich, jedoch die selbe Masche.

      Verbraucherschutz.de fragte nach, woher diese Information stammt. Herr Ralf W. schrieb uns:

      Guten Abend Frau Lauckenmann, ich habe diese Nachricht über Telefonate über Amtsgericht Frankfurt am Main, dann als Tipp von dort nach Köln bekommen. In Köln, unter Angabe des Aktenzeichens wie bei Verbraucherschutz nachzulesen ist, nachgefragt und mneine Situation geschildert. Dort erfuhr ich die Nachricht mit der geplatzten Insolvenz… Geld gesammelt wird weiter..fragt sich nur, ob der Formfehler in Sachen Insolvenz unter Absicht war, um weiter die Masche durchzusiehen, ohne Rücküberweisungen zu machen, halt nur Zeit gewinnen und so mehr Geld beiseite zu schaffen! Beschäftige mich zur Zeit viel mit dem Thema e maxx, denn es fallen immer mehr Leute darauf rein. Bei google hat sich die Firma schön eingekauft, bei Preisvergleichen eingemietet, und es wird fleißig bestellt….

      verbraucherschutz.de/e-maxx-in…om-amtsgericht-abgelehnt/

      Die gesamte Schilderung ist bisher unbestätigt und daher nur mit Vorsicht zu genießen.

      Ein Insolvenzantrag kann übrigens auch mangels Insolvenzmasse abgelehnt werden, nicht nur wegen Formfehlern.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 72 IN 544/14
      Über das Vermögen
      der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 81387 eingetragenen e-maxx GmbH, Grundgasse 7, 61267 Neu-Anspach, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Marc Herzberger


      wird wegen Zahlungsunfähigkeit heute, am 24.03.2015, um 12:48 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
      Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 25.11.2014 bei Gericht eingegangenen Antrags einer Gläubigerin.
      Zum Insolvenzverwalter wird ernannt
      Rechtsbeistand Siegfried Müller, Kölner Straße 67, 50226 Frechen
      - Telefon: 02234 9678 812, Fax: 02234 9678 820 - .
      Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum
      01.06.2015
      unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
      Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
      Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
      Stichtag, der dem Prüfungstermin (§§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist der
      25.06.2015.
      Dieser Termin entspricht zugleich dem Termin der ersten Gläubigerversammlung. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
      zur Person des Insolvenzverwalters,
      zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
      zur Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
      zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),

      zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),

      Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens ab dem 09.06.2015 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1303 niedergelegt.
      Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
      Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
      Rechtsmittelbelehrung:
      Gegen diesen Beschluss steht dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
      Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Köln eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
      Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
      Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
      Zusätzlicher Hinweis: Beschlüsse und Anordnungen des Insolvenzgerichts Köln werden durch Veröffentlichung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de bekanntgemacht. Dies gilt insbesondere für die Einberufung von Gläubigerversammlungen, die Bestimmung besonderer Prüfungstermine und des Schlusstermins, die Aufhebung des Insolvenzverfahrens, ggf. die Erteilung oder Versagung der Restschuldbefreiung sowie die Anhörung der Gläubiger nach Ablauf der Abtretungsfrist.
      72 IN 544/14
      Amtsgericht Köln, 24.03.2015

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    • Weiterhin aktiv
      domelectronics.de/
      neu ist diese Seite
      electro-pro.de/index.php
      Inzwischen ist man eine GmbH

      In () gesetzte Angaben der Anschrift und des Unternehmensgegenstandes erfolgen ohne Gewähr:Veränderungen19.12.2014HRB 161854 B: Firma / Name vormals: Domelectronics UG (haftungsbeschränkt), Berlin, Potsdamer Platz 10, 10785 Berlin. Firma: Domelectronics GmbH; Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Änderung zu Nr. 1: nach Veränderung der Vertretungsbefugnis, nunmehr; Geschäftsführer: Stephan, Armin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 15.10.2014 ist das Stammkapital um 24.000 EUR auf 25.000 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in Ziffer 1 (Firma), Ziffer 3 (Stammkapital) und Ziffer 4 (Vertretung).
      Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) Aktenzeichen: HRB 161854 B Bekannt gemacht am: 22.12.2014 14:04 Uhr


      Auch hier häufen sich die Klagen
      verbraucherschutz.de/electro-pro-ist-domelectronics/
      verbraucherschutz.de/?s=domelectronics

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    • Noch eine
      Elgros GmbH
      elgros.de/?MODsid=dc7052676f164587cf1e4210d4dbaeac


      In () gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr:Neueintragungen07.10.2014HRB 750334:Elgros GmbH, Stuttgart, Friedrichstr. 15, 70174 Stuttgart.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 12.09.2014. Geschäftsanschrift: Friedrichstr. 15, 70174 Stuttgart. Gegenstand: Handel mit Unterhaltungselektronik jeder Art. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam. Geschäftsführer: Stephan, Armin, Neu-Anspach, *08.11.1986, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
      Amtsgericht Stuttgart Aktenzeichen: HRB 750334 Bekannt gemacht am: 07.10.2014 16:04 Uhr

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    • Hat denn jemand aktuelle Infos zu dem Fall?
      Laut zuständigem Insolvenzgericht kann man noch Forderungen nachmelden falls man vom Insolvenzverwalter so wie ich ebenfalls nicht informiert wurde. Das kostet allerdings 20 Euro die man auch zusätzlich zu dem Verlust durch den Betrug noch abschreiben kann da vom dem Dreckschwein Marc Herzberger nichts zurückzubekommen ist.
      Strafrechtlich scheint auch absolut nichts passiert zu sein, nach der Staatsanwaltschaft Köln und Dresden sowie Pirna liegt die Sache jetzt wohl bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt/Main. Aber dort bekommt man telefonisch keinerlei Auskünfte, nur persönlich oder schriftlich.
      Der Schutz von Betrügern hat in Deutschland wie immer oberste Priorität.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von X.B.Liebig ()

    • X.B.Liebig schrieb:

      telefonisch keinerlei Auskünfte, nur persönlich oder schriftlich.
      Der Schutz von Betrügern hat in Deutschland wie immer oberste Priorität.
      das macht doch Sinn, wenns telefonisch ginge, kämen die aus dem Telefonieren gar nicht raus und zu keiner sinnvollen Arbeit mehr, bei schriftlicher Antwort kann auch festgehalten werden, wer schon welche Auskunft bekommen hat, außerdem reicht es einen Text einmal zu formulieren für viele Frager. UND es erübrigen sich die bei telefonischer Auskunft zwangläufig folgenden Nachfragen, weil mindestens jeder zweite hinten vergessen hat was vorne gesagt wurde, wenn er es denn im ersten Anlauf verstanden hatte ...

      Was diese "schriftliche" Vorgehensweise nun mit einem angeblichen "Schutz von Betrügern in Deutschland" zu tun hat, wirst du wohl nur selber wissen :S
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Stubentiger ()

    • Sorry aber das ist doch Unsinn was du schreibst.
      Es geht erstens gar nicht darum ob es telefonisch geht sondern dass man angeblich aus Datenschutzgründen telefonisch keinerlei Auskünfte gibt. Das erfährt man dann, wenn man nach zwei Tagen Telefonmarathon über diverse Staatsanwaltschaften des Landes und unzähligen neuen Aktzenzeichen zu dem Fall endlich dort gelandet ist wo die Akte scheinbar tatsächlich aktuell liegt.
      Übrigens sitzen dort jede Menge Leute in der Staatsanwaltschaft, die eben genau für Auskünfte und Anfragen zuständig sind, die machen den ganzen Tag fast nichts anderes. Wenn sie gerade beschäftigt sind gehen sie natürlich nicht ans Telefon. Und telefonisch lässt sich soetwas viel schneller klären als auf dem Schriftweg. Nur als Geschädigter bekommt man telefonisch keine Auskunft weil die Rechte des Täters geschützt werden müssen.

      Blöd nur, wenn man zu dem Fall seit über einem Jahr von der Staatsanwaltschaft überhaupt nicht informiert wurde und somit absolut nicht weiss wie der Stand der Dinge ist. Da kann es bei einer schriftlichen Anfrage nämlich passieren, dass man gar keine Antwort erhält weil man die falschen Fragen stellt.
      Es ist ja nicht mal sicher ob der hier genannte Marc Herzberger der tatsächliche Täter ist. Alle weiteren Fragen würden sich aber auf den Täter beziehen und falls der der Name nicht stimmt, bekommt man dann schon wieder keine Auskunft.
      Und was ist hier mit gewerblichem Betrug? War es eine Betrügerbande, gibts hier ein Verfahren in Deutschland wo man seinen Schaden im Adhäsionsverfahren mit einklagen kann?
    • Vielleicht sollte man hier mal mit einem Missverständnis des deutschen Strafrechts aufräumen.
      Die Staatsanwaltschaft ermittelt, wenn ein sog. ÖFFENTLICHES Interesse besteht - d.h., dass jemand gegen Gesetze verstößt, die JEDEN Bürger des Landes betreffen.
      Hierbei geht es nicht um die Genugtuung des Einzelnen, welcher die Anzeige erstattet hat.
      Daher müsste die Staatsanwaltschaft dann JEDEM Bürger, der anruft, Auskunft geben.
      Und genau das geht zu weit.

      Bevor man immer nur auf ein System schimpft, sollte man sich mit den Grundlagen befassen, die dieses System hat.

      "Schutz des Täters" hört sich so wunderbar polemisch an.
      Wie würde es DIR (oder jedem anderen von uns, der mit dem Gesetz in Konflikt kommt) wohl gefallen, wenn deine sämtlichen Arbeitskollegen, Nachbarn etc. bei der Staatsanwaltschaft Auskunft bekommen würden, nur weil sie eben ein Teil "des Volkes" sind, in dessen Namen Recht gesprochen wird?!

      Weder Staatsanwaltschaft noch Gerichte sind deine persönlichen Rächer.
      Sie handeln ausschließlich für die Gemeinschaft aller.