@Alex
Du hast nicht ganz verstanden, worauf ich hinaus will.
Es geht um das Herausarbeiten möglicher Sachverhalte, die auch das Verhalten des Käufers begründen können.
Die Ware war also tatsächlich richtig schlecht verpackt und es ist sehr gut möglich, dass diese beim Versand zu deinen Lasten (wegen mangelnder Verpackung) beschädigt wurde. Dein Heissklebertest zeigt mir auch, dass es möglich ist, dass sich bei zwei Teilen alles komplett gelöst hat (deshalb schreibt er ja, dass zwei gar nicht festgeklebt waren). Zusätzlich war in der Holzkiste genügend "Luft", dass die Teile sich "bewegen" konnten..........
Dann stehst du also auf jeden Fall vor der Tatsache, dass kein Versandschaden/Transportschaden gemäß den Bedinungen des jeweiligen Transportunternehmens vorliegt.
Zusätzlich hat der Käufer natürlich das Recht, einen von der Beschreibung abweichenden Artikel an eBay/PP zu melden ohne dir Fotos zu schicken. Er kann, muss sich aber nicht versuchen mit dir zu einigen, sondern kann das einfach seinen Weg gehen lassen.
Natürlich muss er dir, bevor er über das erstattete PP-Guthaben (bei einer Entscheidung zu seinen Gunsten) erhält gegenüber PP einen Rückversandnachweis liefern, sollte aber kein Problem sein, er wirft die beschädigten Artikel wie so wie du (ohne weitere Umverpackung/Polsterung) in die Holzkiste und schickt sie auf die Strecke.
Wenn ich den Mailverkehr so verfolge, dann hättest du einfach anders reagieren müssen. Du stellst eine Forderung in den Raum, scheinbar ohne die einfachsten Höflichkeitsformen und erwartest, dass dein Käufer springt, obwohl er das nicht zwingend muss.
Du hast nicht ganz verstanden, worauf ich hinaus will.
Es geht um das Herausarbeiten möglicher Sachverhalte, die auch das Verhalten des Käufers begründen können.
Die Ware war also tatsächlich richtig schlecht verpackt und es ist sehr gut möglich, dass diese beim Versand zu deinen Lasten (wegen mangelnder Verpackung) beschädigt wurde. Dein Heissklebertest zeigt mir auch, dass es möglich ist, dass sich bei zwei Teilen alles komplett gelöst hat (deshalb schreibt er ja, dass zwei gar nicht festgeklebt waren). Zusätzlich war in der Holzkiste genügend "Luft", dass die Teile sich "bewegen" konnten..........
Dann stehst du also auf jeden Fall vor der Tatsache, dass kein Versandschaden/Transportschaden gemäß den Bedinungen des jeweiligen Transportunternehmens vorliegt.
Zusätzlich hat der Käufer natürlich das Recht, einen von der Beschreibung abweichenden Artikel an eBay/PP zu melden ohne dir Fotos zu schicken. Er kann, muss sich aber nicht versuchen mit dir zu einigen, sondern kann das einfach seinen Weg gehen lassen.
Natürlich muss er dir, bevor er über das erstattete PP-Guthaben (bei einer Entscheidung zu seinen Gunsten) erhält gegenüber PP einen Rückversandnachweis liefern, sollte aber kein Problem sein, er wirft die beschädigten Artikel wie so wie du (ohne weitere Umverpackung/Polsterung) in die Holzkiste und schickt sie auf die Strecke.
Wenn ich den Mailverkehr so verfolge, dann hättest du einfach anders reagieren müssen. Du stellst eine Forderung in den Raum, scheinbar ohne die einfachsten Höflichkeitsformen und erwartest, dass dein Käufer springt, obwohl er das nicht zwingend muss.