Käufer geht zum Anwalt

    • @Alex

      Du hast nicht ganz verstanden, worauf ich hinaus will.
      Es geht um das Herausarbeiten möglicher Sachverhalte, die auch das Verhalten des Käufers begründen können.

      Die Ware war also tatsächlich richtig schlecht verpackt und es ist sehr gut möglich, dass diese beim Versand zu deinen Lasten (wegen mangelnder Verpackung) beschädigt wurde. Dein Heissklebertest zeigt mir auch, dass es möglich ist, dass sich bei zwei Teilen alles komplett gelöst hat (deshalb schreibt er ja, dass zwei gar nicht festgeklebt waren). Zusätzlich war in der Holzkiste genügend "Luft", dass die Teile sich "bewegen" konnten..........

      Dann stehst du also auf jeden Fall vor der Tatsache, dass kein Versandschaden/Transportschaden gemäß den Bedinungen des jeweiligen Transportunternehmens vorliegt.
      Zusätzlich hat der Käufer natürlich das Recht, einen von der Beschreibung abweichenden Artikel an eBay/PP zu melden ohne dir Fotos zu schicken. Er kann, muss sich aber nicht versuchen mit dir zu einigen, sondern kann das einfach seinen Weg gehen lassen.

      Natürlich muss er dir, bevor er über das erstattete PP-Guthaben (bei einer Entscheidung zu seinen Gunsten) erhält gegenüber PP einen Rückversandnachweis liefern, sollte aber kein Problem sein, er wirft die beschädigten Artikel wie so wie du (ohne weitere Umverpackung/Polsterung) in die Holzkiste und schickt sie auf die Strecke.

      Wenn ich den Mailverkehr so verfolge, dann hättest du einfach anders reagieren müssen. Du stellst eine Forderung in den Raum, scheinbar ohne die einfachsten Höflichkeitsformen und erwartest, dass dein Käufer springt, obwohl er das nicht zwingend muss.
    • Du hast schon verloren!

      Dein Käufer hatte nur eins im Sinn:

      Ein "Geständnis" von Dir,daß DU einen Verpackungsfehler gemacht hast.

      Das hat er jetzt und droht,die Kosten in die Höhe treiben(z.B.mit Anwaltskosten).

      Du hast Dich viel zu lange geziert,ihm die gewünschten Angaben mit einem Lösungsvorschlag so zu machen,daß er Ruhe gegeben hätte.Deine "Ziererei" hat ihn wütend gemacht.

      Der zweite Fehler war,daß Du überhaupt geantwortet hast,da Du ganz zu Anfang leider nicht in der Lage warst,"zwischen den Zeilen zu lesen".

      Du weißt ja:"gut gemeint" bedeutet "schlecht gemacht".

      Mein Rat:biete ihm ohne wenn und aber eine vollständige Erstattung an,(denn Du hast schlechte Karten,weil Du falsch verpackt hast) gegen Rücksendung an Dich.

      "Ziert" er sich jetzt,kannst DU jetzt fordern.

      Kurz gesagt: Deine meiner Ansicht nach einzige Chance besteht darin,den "Spieß umzudrehen"(wozu er aber möglicherweise zu klug ist).

      Aber einen Versuch ist es wert.

      petergabriel
    • das mit dme lenkrad habe ich echt nicht gesehen. das gebe ich zu. hatt emir das model damlas auch nicht so genau angeshcaut als ich es mal bekam. Das 2 Modelle sich gelöst haben sollen stimmt nicht, den die 2 Modelle hatte ich in die Verpackungen getan, da mir bei denn dann der kleber leer gegangen ist. Fragt mich jetzt bitte nicht warum ich das bei den anderen 4 nicht auch einfach geamcht habe. ich wollte es ihm vielleicht uach einfahc so schicken wie auf den bildern zu sehen war. Wie gesagt das es meinerseits ein fheler beim verpacken war, gebe ich ja gern zu und steht auch nicht zur debate.

      Aber zum Thema höfflichkeit nochmal. Als ich ihm das erste mal geschrieben habe, habe ich geschrieben das er mir "bitte" ein foto schicken soll. Danach kam ja gleich wovon. Und was das bringen sollte, das kann sich doch ein normaler Mensch vorstellen wie das ausgesehen haben könnte.

      Sorry kann ich mir nicht vorstellen. Da gäbe es ja tausend möglichkeiten, deshalb habe ich ein bild gefordert.

      Das Mit dem kompletten Preis und Versand auf meine kosten hat er bis jetzt nicht beantwortet.
    • Kaiolito schrieb:

      Aus welchem Material sind die Modelle (Kunstoff, Metall/Kunstoff?) und was wiegt eines in etwa?
      Die Frage bezieht sich darauf, dass der Käufer explizit erwähnt, dass Heisskleber Modelle mit diesem Gewicht beim Transport gar nicht halten kann....

      Kaiolito schrieb:

      Aus welchem Material sind die Modelle (Kunstoff, Metall/Kunstoff?) und was wiegt eines in etwa?
      Die Frage bezieht sich darauf, dass der Käufer explizit erwähnt, dass Heisskleber Modelle mit diesem Gewicht beim Transport gar nicht halten kann....

      DAs Matrerial ist eine Art Guss. Aber die Modelle waren richtig fest. Ich versuch es ihm einfach nochmal anzubieten mit alle kosten, aber ich denke er rennt trotzdem zum Anwalt.
    • @Peter hat völlig recht, ich würde auch Rückabwicklung anbieten und vorab die Rücksendekosten erfragen und diese eben auch vorab überweisen.
      Das wäre der einfachste und beste Weg dem möglichen zukünftigen Ärger aus dem Weg zu gehen. Im Zweifelsfall bietest du an, auch den Kaufpreis und die Versandkosten (Hinversand) sofort zu erstatten.

      So wie ich die Sache sehe, wird PP zu deinen Ungunsten entscheiden.
    • Kaiolito schrieb:

      @Peter hat völlig recht, ich würde auch Rückabwicklung anbieten und vorab die Rücksendekosten erfragen und diese eben auch vorab überweisen.
      Das wäre der einfachste und beste Weg dem möglichen zukünftigen Ärger aus dem Weg zu gehen. Im Zweifelsfall bietest du an, auch den Kaufpreis und die Versandkosten (Hinversand) sofort zu erstatten.

      So wie ich die Sache sehe, wird PP zu deinen Ungunsten entscheiden.

      Habs ihm eben mal geschrieben nochmals. Das hatte ich ihm ja aber auch shcon vorher angeboten, einfach ebay oder PAypal melden das es seinen eigentlich weg dann geht.
    • Da bin ich mir nicht sicher @Giu
      Mir scheint der Käufer rethorisch ziemlich gut, der weiß genau, was er machen möchte und was nicht. Er hat ja noch Zeit den PP-Fall zu eröffnen und wird recht schnell eine Entscheidung bekommen. Was will denn der TE entgegenen, wenn ein Fall eröffnet wird? Viel Material hat er nicht und das gegensätzliche hat er bereits via Mail geliefert.
    • Sternchen schrieb:

      geiz_ist_ungeil schrieb:

      Kaiolito schrieb:

      So wie ich die Sache sehe, wird PP zu deinen Ungunsten entscheiden.

      Und so wie ich das sehe will der K diesen einfachen Weg (PP) nicht gehen. Warum bloß? :rolleyes:



      Der möchte vielleicht Schadenersatz haben, und nicht den Wert den er selbst bezahlt hat sondern einen höheren

      ja was heist schadensersatz? es dreht sich ja eigentlich nur um den eigentlichen kaufpreis hier. Er kann ja nicht im vorfeld sag ich mal, die modelle schon einem anderen verkauft haben zueinem höheren Preis und diesen nun von mir verlangen. Wenn ja müsst eer das ja auch erstmal beweisen, genauso das die modelle wohl kaputt sein. Das wollte er ja einfahc nicht.

      Ein Bild und ich hätte gewusst was ist und er hätte alles bekommen wieder.
    • Kaiolito schrieb:

      Da bin ich mir nicht sicher @Giu
      Mir scheint der Käufer rethorisch ziemlich gut, der weiß genau, was er machen möchte und was nicht. Er hat ja noch Zeit den PP-Fall zu eröffnen und wird recht schnell eine Entscheidung bekommen. Was will denn der TE entgegenen, wenn ein Fall eröffnet wird? Viel Material hat er nicht und das gegensätzliche hat er bereits via Mail geliefert.

      Das ändert aber nicht daran, dass es keines Anwalts bedarf!
      Schon gar nicht ohne Frist und Beleg des Schadens.
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!
    • #35

      @Alex
      Er könnte dich via Anwalt auffordern die Mängel zu beseitigen oder die Lieferung mangelfreier Ware verlangen. In wie weit das möglich ist, wird dann vor Gericht entschieden.
      Auch, ob du Schadenersatz bei Ersatzbeschaffung bezahlen musst, falls dies denn möglich ist. Ein Gericht bewertet hierbei natürlich auch außerordentliche Umstände bei Sammlergegenständen.

      dejure.org/gesetze/BGB/439.html