Käufer geht zum Anwalt

    • Ich habe mir die Auktion angeschaut. Darin steht nichts von geklebt oder so. Sind die Schachteln und Modelle original in diesen Karton geklebt gewesen?
      Für Sammler sind die Schachteln Teil der Ware.
      Mit Heißkleber kann man also den Sammlerwert schon um einiges mindern, wenn man selbst etwas irgendwo anklebt.Besonders, wenn es nie original so geklebt war.

      Und meine Vermutung: Genau dieses möchte der Käufer vom VK bestätigt haben, damit er mit Schadenersatz/Ersatzbeschaffung sicher durchkommen kann.
    • Kaiolito schrieb:

      @BuFi

      Ein solches vertragliches Konstrukt ist mir völlig unbekannt und würde eine weit von der normalen ARB abweichende Klausel beinhalten.
      Nenne doch bitte die Versicherungsgesellschaft möglichst mit Tarifmodell, bei der ein solcher Fall eintreten könnte.



      Bei der HUK Coburg ist es so. Aber diese Erfahrung haben wir auch erst im Schadensfall gemacht :wallbash

      Wir haben einen Vertrag mit 150 € SB. Da z.Zt. ein Verfahren läuft, bei dem wir mit großer Wahrscheinlichkeit Recht bekommen, habe ich mich über die neue Abrechnung mit einer SB von 200 € gewundert. Auf telefonische Anfrage bekam ich die Auskunft, dass unabhängig vom Ausgang des Rechtsstreits die SB erhöht wird. Begründung: Man könne ja nicht wissen, wie das Verfahren endet. Hat eine gewisse Logik, da sich Verfahren über Jahre hinziehen können.

      Wenn die RS über einen gewissen Zeitraum nicht in Anspruch genommen wird, senkt sich allerdings auch der Beitrag der SB.
      Grüße von BuFi
    • Die ganze Sache sieht für mich nach Preisdrückerrei aus die perfekt funktioniert hat. nen bissl. drohen sich quer stellen und abwarten und schwupps hat man statt 35 nur noch 15 bezahlt. ohne Beweise (bilder) hätte ich nix gezahlt soll er zum RA rennen. da der K in der Beweislast erstmal butter bei de Fische und dann kann man weiter reden.
      Klar kannder VK seine RSV inanspruch nehmen die SB wird erst fällig wenn es nen Fall gibt reicht eine beratung wird meistens die SB nicht fällig ist zu mindestens bei mir so.
      klar war auch der K ist in der beweislast wäre ein schaden vorhanden wo ist das problem nen bild davon zu posten. ist mirv etwas suspekt daher hätte ich den RA beruhig auf mich zu kommen lassen. der K war ja bereit zum nachbessern (rabatt)vorraus gesetzt bilder. zug um zug. ich denke hätte man es durchgezogen wäre der K auf die nase gefallen

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von senseman ()

    • geiz_ist_ungeil schrieb:

      petergabriel schrieb:

      Das hat er jetzt und droht,die Kosten in die Höhe treiben(z.B.mit Anwaltskosten).

      Wie bitte? Der K kann drohen wie er will auf den Kosten für den Anwalt bleibt er sitzen!


      Das ist zwar zunächst einmal richtig, aber TE muss aufpassen, dass er sich mit/in seinem Schriftverkehr nicht selbst in Verzug setzt, indem er seine definitive Ablehnung kund tut (bezügl. Nachbesserung bzw. Minderung oder Rückabwicklung). Ist TE in Verzug, auch wenn er das dusseliger Weise selbst tat, dann muss er auch die Folgekosten tragen.

      Liebe TEs quasselt doch nicht immer so viel in irgendwelchen Mails, SMS etc! Er soll den Schaden bis xx.xx.14 nachweisen. Fertig!
    • alex685 schrieb:

      Leute gute nachrichten.

      Habe dem Käufer nochmals geschrieben. und ihm alles nochmals erklärt, habe ihm den komplertten kaufpreis angeboten + versand.

      Aber das wollte er garnicht. er fand eine erstattung von 20€ fair. hab ich überwiesen und schwarz auf weios das die sache nun erledigt ist für ihn.

      bin ich froh.

      danke nochmals.
      mfg

      alex


      Na, dann hat sich das ja nun erledigt. Allerdings offenbar ohne dass er einen Schaden nachgewiesen hat.......
      Die angebl. kaputten Teile sind ihm also noch 15 Euro wert?
    • #62

      Danke BuFi für den Hinweis.

      haufe.de/recht/kanzleitipps/re…hl-lenken_222_211688.html

      Ist schon genial, wie manche Versicherer ihre Produkte im Kleingedruckten abwandeln.

      #64

      @Sensemann
      Du meinst eine kostenlose Rechtsberatung (auch durch einen Anwalt) über eine Hotline deines Rechtsschutzversicherers.
      Ich sprach von von Deckungszusage und gleichzeitiger Einschaltung eines Anwaltes. Ein erheblicher Unterschied.
      Hierfür hätte es zum Zeitpunkt meines Postings keinen Grund gegeben. Die kostenlose Rechtsberatung wäre zwar möglich gewesen, doch genau wie @Heiner schrieb.... hätten die zum TE gesagt: abwarten.
    • @Mirabella

      Zwar wurde der Schaden nicht nachgewiesen und damit entsteht natürlich der Eindruck, der Käufer habe nur den Preis drücken wollen........ auf der anderen Seite gibt der TE dem Käufer praktisch schriftlich, dass er nicht ausreichend verpackt hat und hat damit seine eigene Position so weit geschwächt, dass ich persönlich mit dem Preisnachlass leben könnte.

      Wie du richtig bemerkt hast, schreiben sich manche TE um Kopf und Kragen und "wenn dann das Kind im Brunnen" liegt, ist ein solcher Kompromiss wahrscheinlich für die Nerven des TE besser, als weiter Panik und weiterer Schriftwechsel, der gegen ihn verwendet werden kann.
    • Mirabella Neumann schrieb:

      ...
      Das ist zwar zunächst einmal richtig, aber TE muss aufpassen, dass er sich mit/in seinem Schriftverkehr nicht selbst in Verzug setzt, indem er seine definitive Ablehnung kund tut (bezügl. Nachbesserung bzw. Minderung oder Rückabwicklung). Ist TE in Verzug, auch wenn er das dusseliger Weise selbst tat, dann muss er auch die Folgekosten tragen.
      ...

      Wie soll das denn gehen, daß sich der TE sich selbst in Verzug setzt? Bevor der Käufer den Mangel nicht nachgewiesen hat, läuft erst einmal keine Frist (außer der üblichen Verjährungsfrist). Der TE kann seinerseits dem Käufer eine Frist setzen, bis zu dem dieser den Mangel nachzuweisen hat.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Heiner.Hemken ()