Rasierapparat gekauft - Probleme mit Händler

    • Könntest du bitte dieses OT unterlassen und zumindest die Rückfragen beantworten, die an deine Posts gestellt werden:

      biguhu schrieb:

      Kannst du mal bitte die entsprechende Stelle in den AGB zitieren, die bei einem Sachmangel eine Nutzungsgebühr zulassen? Sollte es eine solche geben, wäre sie nämlich nicht rechtmäßig, zumindest nicht, wenn dieser bereits von einer Wertminderung nach einmaliger Nutzung ausgeht.

      Ansonsten muss man nämlich davon ausgehen, dass du dir das aus den Fingern gesaugt hast.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • geiz_ist_ungeil schrieb:

      Nicht wirklich, ich behaupte aber dass der TE für seine Nutzung einen gewissen Abschlag hinnehmen muß.

      Du weißt ja, was in solchen Fällen folgt: Das kannst du dann sicher begründen, oder?

      Um dir ein wenig Hilfestellung zu leisten, habe ich hier zwei Entscheidungen des BGH:

      internetrecht-rostock.de/wertersatz-kaufvertrag-mangel.htm

      Europäischer Gerichtshof und BGH entscheiden: Verbraucher müssen im Falle der Rückabwicklung von Kaufverträgen bei mangelhaften Sachen für die Nutzung keinen Wertersatz leisten

      Und dann auch mal für den Widerruf, damit man sieht, wo der BGH noch keine Werterstazpflicht sieht:

      shopbetreiber-blog.de/2010/11/…teil-des-bgh-im-volltext/

      Leitsatz:
      “Der Verbraucher, der im Fernabsatz ein Wasserbett gekauft hat, schuldet im Falle des Widerrufs keinen Ersatz für die Wertminderung, die dadurch eintritt, dass er die Matratze des Betts zu Prüfzwecken mit Wasser befüllt.”
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • biguhu schrieb:

      rote Bewertung scheint mir da besser geeignet.


      tja, da ist wohl etwas schiefgelaufen:

      swissplay schrieb:

      11. Ich habe ihn dann negativ bewertet und prompt hat EBAY ohne Rückfrage diese Bewertung gestrichen.


      vielleicht war ein "unangebrachtes Wort" enthalten? pages.ebay.de/help/policies/feedback-ov.html

      Bewertungen dürfen keine Links, vulgären Ausdrücke oder andere unangemessene Inhalte enthalten.


      ich finde allerdings nirgends eine Festlegung, welches die "unangemessene Inhalte" sind. Die vielversprechenden Links dazu gehen völlig in die Irre ...

      aber Google hilft: pages.ebay.de/help/feedback/remove-withdraw.html

      Gründe, die zur Entfernung von Bewertungen führen

      Eine vollständige Aufstellung der Fälle, in denen wir eine Bewertung entfernen, können Sie in unserem Grundsatz zur Entfernung von Bewertungen nachlesen.

      Hier einige Beispiele:

      Ein Mitglied versieht seinen Bewertungskommentar mit persönlichen Angaben über den Handelspartner (z.B. Namen, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse etc.).

      Der Bewertungskommentar enthält vulgäre, obszöne, rassistische, nicht jugendfreie oder im strafrechtlichen Sinne beleidigende Bemerkungen.

      Innerhalb des Online-Tools „Probleme klären“ in Mein eBay verweigert der Käufer die Kommunikation und gibt stattdessen eine negative Bewertung ab.

      Sofern Sie PayPal als Zahlungsmethode anbieten, aber nicht Barzahlung bei Abholung:

      Wenn Sie als Verkäufer einen Fall wegen eines nicht bezahlten Artikels melden, werden alle dafür abgegebenen Bewertungen (allgemein und detailliert) geblockt. Hat der Käufer einen Vermerk wegen eines nicht bezahlten Artikels erhalten, wird seine abgegebene Bewertung automatisch entfernt.



      können Sie in unserem Grundsatz zur Entfernung von Bewertungen nachlesen.
      der in dem Text auf der Seite hinterlegte Link geht natürlich nicht dahin, worauf diese Überschrift hinweist, sondern auf die "wie kann ich neuedings Mängel beseitigen oder nicht..." :S

      "verweigert der Käufer die Kommunikation und gibt stattdessen eine negative Bewertung ab" im richtigen Moment genutzt, könnte das nach jeder "Mailpause" gepasst haben X/

      ? wie wars wirklich? egal, nicht wieder zu beheben.
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"

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    • geiz_ist_ungeil schrieb:

      So und jetzt kühlen wir uns alle mal ab!
      Unstrittig dürfte sein, dass der Testverlauf eindeutig über die Möglichkeit die Funktion des Artikels hinausgegangen ist, schließlich wurde "Material" ver-/gebraucht, gegangen ist.
      Der Abzug ist also berechtigt. Und für die Versandkosten nimmt man am besten einen unterbeschäftigten Anwalt!


      Das mit dem abkühlen halte ich für eine gute Sache :) Gibt ja auch keinen Grund zu streiten.
      TE will ja auch nurnoch wissen, was man besser machen könnte (das nächste Mal),wenn ich es richtig verstanden habe.

      Was wir aber nicht tun sollten: Gesetze uns zurecht biegen wollen, weil es gerade passt. Ich persönlich würde auch nicht wegen 2,50 oder 7 Euronen vor den Kadi ziehen.
      Aber es ärgert halt sehr, wenn solche Dinge beim Handeln einfach gemacht werden. Da will man doch wissen, ob man selber falsch oder richtig liegt.
      Ich mag Vk nicht, die selbstherrlich unter Abzug erstatten. Genauso wenig wie Käufer, die unberechtigt Preisminderungen einfordern.
      Es gibt Gesetze, die nun mal "prinzipiell" gelten, ganz unabhängig davon, ob es um 2 Euro geht oder um 2000. Und so wird aus einer Reklamation nun mal nicht "irgendwie" ein Widerruf, weil es nur um wenig Geld geht.
      Ich hoffe, dass es dem TE ausreicht zu wissen, dass er "im Recht" ist und damit die Ruhe findet nervenschonend diesmal in den sauren Apfel zu beißen.
    • biguhu schrieb:

      geiz_ist_ungeil schrieb:

      Nicht wirklich, ich behaupte aber dass der TE für seine Nutzung einen gewissen Abschlag hinnehmen muß.

      Du weißt ja, was in solchen Fällen folgt: Das kannst du dann sicher begründen, oder?

      Um dir ein wenig Hilfestellung zu leisten, habe ich hier zwei Entscheidungen des BGH:

      internetrecht-rostock.de/wertersatz-kaufvertrag-mangel.htm

      Europäischer Gerichtshof und BGH entscheiden: Verbraucher müssen im Falle der Rückabwicklung von Kaufverträgen bei mangelhaften Sachen für die Nutzung keinen Wertersatz leisten

      Und dann auch mal für den Widerruf, damit man sieht, wo der BGH noch keine Werterstazpflicht sieht:

      shopbetreiber-blog.de/2010/11/…teil-des-bgh-im-volltext/

      Leitsatz:
      “Der Verbraucher, der im Fernabsatz ein Wasserbett gekauft hat, schuldet im Falle des Widerrufs keinen Ersatz für die Wertminderung, die dadurch eintritt, dass er die Matratze des Betts zu Prüfzwecken mit Wasser befüllt.”
      Punkt1: "Verbraucher
      haben beim Kauf von neuen Produkten eine Gewährleistungsfrist von 24 Monaten.... trifft nicht zu!
      Punkt2: Dies Urteil geht hier auch vorbei. Wasser in einem Wasserbett is nicht "verbraucht"und selbstredend. Ok schon irgendwie, hier wurde eine Kartusche gebraucht und verunreinigt. ;)
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!
    • Du beantwortest nicht meine Frage: Woraus sollte sich ergeben, dass dem VK ein Wertersatz zusteht? Du wirst einfach mal eine Behauptung in den Raum, ohne zu prüfen, worauf diese fußen könnte.

      geiz_ist_ungeil schrieb:

      Punkt1: "Verbraucher haben beim Kauf von neuen Produkten eine Gewährleistungsfrist von 24 Monaten.... trifft nicht zu!

      Damit wirfst du dann noch eine Frage auf: Woraus sollte sich ergeben, dass bei einer 12monatigen Gewährleistung andere Wertersatzregelungen gelten als bei 24 Monaten? Nachtrag: Soweit ich das überblicke, hat unser Verkäufer die Gewährleistung gar nicht auf 12 Monate verkürzt, also bleibt es bei 24 Monaten!

      geiz_ist_ungeil schrieb:

      Punkt2: Dies Urteil geht hier auch vorbei. Wasser in einem Wasserbett is nicht "verbraucht"und selbstredend. Ok schon irgendwie, hier wurde eine Kartusche gebraucht und verunreinigt. ;)

      Sollte nur als Anhaltspunkt dienen, falls man von einem Widerruf ausgeht. Der Verkäufer selbst hat hier bei unserem Fall den Sachmangel gar nicht in Abrede gestellt, also haben wir den als gegeben anzusehen.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • biguhu schrieb:

      @Mirabella

      Könntest du bitte diese pauschalen Rundumschläge unterlassen und dich konkret zum Thema äußern. Ich würde ja gerne mit dir dazu diskutieren, aber aus deinen Äußerungen wird überhaupt nicht deutlich, was genau das Problem ist.

      @TE

      Ich halte es auch für die pragmatischte Lösung, dass du die Rücksendekosten trägst. Inwiefern hier ein Sachmangel vorliegt, ist für den Außenstehenden schwer einzuordnen, insofern sehe es als Widerruf, bei dem du die Rücksendekosten zu tragen hast.


      Ich weiß nicht, wie oft ich mich wiederholen muss, damit auch du es verstehst.
      Der VK verwendet noch die alte WRB auf die er sich offenbar auch bezieht.
      Und was finden wir da?
      Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt

      Sollte also die gelieferte Ausführung des gekauften Braun-Rasierers nicht der angebotenen entsprochen haben, dann hat der K auch bei Widerruf die Versandkosten lt. VK-WRB nicht zu tragen.
      Das erwähnte ich aber anfangs bereits.
      In der neuen Musterbelehrung findet diese Konstellation m. W. keine Erwähnung. Ich habe aber noch nicht näher recherchiert wie künftig zu verfahren ist, sofern man als Händler die Rücksendekosten dem K generell auferlegt. Das könntest du ja dann erledigen :)
    • Die Beweislast für die Frage, ob die Verschlechterung auf einen Umstand zurückzuführen ist, der für die Prüfung der Sache nicht notwendig war, hat der Unternehmer.


      Quelle: siehe dein Link

      ich sach ma: ob ein Rasierer rasiert, merkt man erst beim Rasieren

      AußerdeM: Es geht nicht um einen Wideruf! Es wurde eine vom Vk selbst zugegebene Nichtfunktion (MANGEL) reklamiert.

      Kein Wertersatz für Nutzung einer mangelhaften Sache nach Rücktritt beim Verbrauchsgüterkauf („Quelle“)


      rws-verlag.de/hauptnavigation/…Verbrauchsgueterkauf.html

      oder neuer hier: ibr-online.de/IBRNavigator/dok…P_DocType=Blog&BlogID=163

      "Der 2. Halbs. des § 346 Abs.2 S.1 Nr.3 schließt (lediglich) Verschlechterungen, die durch den Akt der bestimmungsgemäßen Ingebrauchnahme entstanden sind, von der Verpflichtung zum Wertersatz aus (...). ... Angesprochen ist die Wertminderung, die eine zuvor neue Sache allein dadurch erfährt, dass sie nunmehr 'gebraucht' ist (...). ... Bedeutsam ist die Regelung namentlich für den Wertverlust, den ein neuer Pkw durch die Zulassung zum Straßenverkehr erfährt, sie kann aber auch für das erste Tragen neuer Kleidungsstücke praktisch werden (...)."


      du willst doch nicht behaupten, dass der gebrauchte Rasierer nun unbrauchbarer geworden ist als vorher? durch eine einmalige Rasur?
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"

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    • Och, Hauptsache der olle Bart ist ab. Hat ja im Zweifel nur 2,50 Wertersatz gekostet. Ein Thema um das ich mich nicht großartig zu kümmern gedenke. :)
      Mal die alten Bärte abzurasieren, das würde dem einen oder anderen hier allerdings auch nix schaden, aber das stellte ja schon einst Pandarul fest.......
    • Dann habe ich mir die Ladestation genauer angesehen und festgestellt, dass die für das falsche Modell war.

      5. Ich habe unverzüglich den Verkäufer darüber informiert, der mir schrieb:
      tut mir leid dass es Probleme gibt. Ich dachte wirklich das Gerät sei in Ordnung und passt zum reinigungs gerät.
      Bitte senden Sie das Gerät mit allem Zubehör per nachverfolgbarer Sendung zurück. Da das Gerät defekt ist, erstatte ich Ihnen neben dem vollen Kaufpreis auch die Rücksendekosten. MfG Jan Stabe

      Dies ist in meinen Auen kein Widerruf sondern eine Reklamation und dann reden wir eben nicht von 2.50 Euro für die Kartusche sondern auch vom nicht erstatteten Porto. Im übrigen kann man dem VK auch freundlicherweise anbieten, ihn der Wettbewerbszentrale zu melden, das Umgehen der rechtlichen Verpflichtungen ist ein Abmahngrund. Die Wettbewerbszentrale hat darin einige Übung
      Die Zensur ist die jüngere von zwei schändlichen Schwestern, die ältere heißt Inquisition (Johann Nestroy)
    • Mirabella Neumann schrieb:

      Och, Hauptsache der olle Bart ist ab. Hat ja im Zweifel nur 2,50 Wertersatz gekostet. Ein Thema um das ich mich nicht großartig zu kümmern gedenke. :)
      Mal die alten Bärte abzurasieren, das würde dem einen oder anderen hier allerdings auch nix schaden, aber das stellte ja schon einst Pandarul fest.......

      Nöö, ich behaupt nur, daß in der Reinigungskartusche Barthaare schwimmen ;)
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!
    • mijanne2007 schrieb:

      Dann habe ich mir die Ladestation genauer angesehen und festgestellt, dass die für das falsche Modell war.

      5. Ich habe unverzüglich den Verkäufer darüber informiert, der mir schrieb:
      tut mir leid dass es Probleme gibt. Ich dachte wirklich das Gerät sei in Ordnung und passt zum reinigungs gerät.
      Bitte senden Sie das Gerät mit allem Zubehör per nachverfolgbarer Sendung zurück. Da das Gerät defekt ist, erstatte ich Ihnen neben dem vollen Kaufpreis auch die Rücksendekosten. MfG Jan Stabe

      Dies ist in meinen Auen kein Widerruf sondern eine Reklamation und dann reden wir eben nicht von 2.50 Euro für die Kartusche sondern auch vom nicht erstatteten Porto. Im übrigen kann man dem VK auch freundlicherweise anbieten, ihn der Wettbewerbszentrale zu melden, das Umgehen der rechtlichen Verpflichtungen ist ein Abmahngrund. Die Wettbewerbszentrale hat darin einige Übung

      Jau, und den Fall bringen wir vor den BGH!
      :rolleyes:
      Den hier gelaufenen Mist kann doch niemand rekonstruieren, wenn ist das ein Fall für 3.Semester Hausarbeit!
      Rekla=gleich, der Kunde ist so zu stellen als hätte er nie einen gebrauchten Stoppelkürzer gekauft.
      Widerruf=dasselbe, Rücksendekosten sind selbst zu tragen.
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!
    • giu

      das hat mit dem BGH nichts zu tun.

      Was soll diese Anmache?

      Wenn ich einen Mangel anzeige dann widerrufe ich wohl nicht sondern reklamiere.
      Der VK hat sich bereit erklärt, das Geld inklusive Versandkosten zurück zu zahlen und hat es nicht getan.

      Nun, vor Gericht würde ich deswegen auch nicht gehen aber eine Meldung an die Wettbewerbszentrale, darüber würde ich schon nachdenken,
      ich mag es nicht übers Ohr gehauen zu werden.
      Die Zensur ist die jüngere von zwei schändlichen Schwestern, die ältere heißt Inquisition (Johann Nestroy)
    • Das ist auch nicht klar, denn TE machte zumindest hier einen auf (verunglückten) Juraprofessor und argumentierte mehr mit Widerruf als mit Rekla.
      Ist m. E. bezügl. der VSK egal. Ich muss mich doch jetzt bitte für die allzu Schwerfälligen nicht noch einmal wiederholen?
      Na ja, die 2,50 und, das bemerkte ich auch schon vor ewiger Zeit, die veraltete WRB.....könnten weiterhin Thema bleiben, wenn man denn nix Besseres zu tun hat.....
    • Nun, ich finde es völlig klar
      und ein Sachmangel lag auch vor.

      Mir ist die Diskussion wirklich unklar, außerdem sprach der TE nicht von einem Verlust von 2,50 Euro sondern, soweit auch von 2 mal Versandkosten, die ihm nicht erstattet wurden.
      Die Zensur ist die jüngere von zwei schändlichen Schwestern, die ältere heißt Inquisition (Johann Nestroy)
    • Ähm ja, ihm stehen die Hinversandkosten zu und m. E. auch die Rückversandkosten, vollkommen wurscht, ob Rekla oder Widerruf. Erwähnte ich das schon?
      Ach ja, das erwähnte ich schon.....
      Die 2,50 könnt ihr ja noch zusätzlich für ihn erkämpfen.
      Die ganzen Weisheiten sind ja auch ganz toll, aber wie soll TE das nun durchsetzen?
      Gestern hatte der VK gar keine Artikel mehr im Angebot, ach, mir fällt gerade ein, das erwähnte ich bereits......
      War denn jemand von den so arg Engagierten mal so emsig und schaute, ob er noch einen Account hat? Und den vielleicht mit Angeboten, damit er weiterhin Kohle verdient und dementsprechend auch rückerstatten kann?