Vorsicht bei dem Käufer Nebi B. aus Süßen - Konto DE3161070024001551xxxx

    • Eine Frage habe ich noch. Wenn ich ihn Angezeigt habe und ich habe hier im Forum gesagt er ist ein Betrüger (was er ja auch ist, sonst hätte ich Ihn nicht angezeigt). So ist er ja jetzt über Google namentlich auffindbar über meine Threads, kann ich mich damit strafbar machen ? Ich möchte doch eigentlich andere eventuelle Käufer mit meinem Beitrag warnen. Kann er mich deshalb anzeigen ?

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    • Danke für die Antwort. Er hatte mir online die Transaktion die seine Ueberweisung belegen sollte geschickt. In dem Moment hat er doch einen Beleg vorsätzlich gefälscht. Ich habe deine Bank informiert mit den Daten die ich hatte und die waren nicht gerade erfreut über sein vorgehen.
    • Sharo schrieb:

      (was er ja auch ist, sonst hätte ich Ihn nicht angezeigt)


      Betrüger ist er, wenn er wegen Betrugs verurteilt wurde, nicht wenn er angezeigt wurde,

      aber relevant wäre nur, dass du ja im Ernstfall Beweise für den Betrugsversuch hättest anwalt.de/rechtstipps/betrugsv…ngen-vorsicht_062261.html

      Nach Auffassung des Landgerichts Köln stellt eine solche Aussage kein Werturteil, sondern eine Tatsachenbehauptung dar (Landgericht Köln, Urteil vom 31.07.2013, Az. 28 O 422/12). Eine solche Behauptung darf aber nur dann aufgestellt werden, wenn sie auch zutreffend ist.


      Außerdem ist eine solche Benennung grade in einem Verbraucherforum wie diesem doch immer auch im Zusammenhang der anderen Äußerungen zu sehen, in denen ja diese (Meinung) Darstellung begründet wird. Anders als in so einer kurzen "Bewertung", wo dann mal zusammenhangslos "X ist ein Betrüger" gepostet wird.
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • Nun ja, die Kölner Gerichte betrachte ich mit einer gewissen Vorsicht. Ich erinnere mich da an gewisse Streaming Geschichten etc.......

      schweizer.eu/bibliothek/neu/index.html?datum=2007-11-06


      Internetforum: „Betrüger” = zulässige Meinungsäußerung, keine Tatsachenbehauptung.


      Medienberichte beziehen sich bekanntlich fortlaufend auf juristische Begriffe und Sachverhalte. So in einem Fall, den das Oberlandesgericht Koblenz in einem Beschluss, Az.: 2 U 862/06, beurteilt hat.
      In einem Internetforum beklagte sich ein Autor darüber, dass für eine Firma „dubiose Werber und Betrüger unterwegs” seien. „Achtung Betrüger unterwegs” hieß es unter anderem.
      Das OLG Koblenz verneinte - wie die erste Instanz - Unterlassungsansprüche. Die Kernsätze der Begründung:
      „Bei den Formulierungen 'Achtung Betrüger unterwegs! ... sowie 'Betrüger vom L...' handelt es sich nicht um Tatsachenbehauptungen, sondern um subjektive Meinungsäußerungen, die Werturteile darstellen. Der Verfasser will erkennbar nicht zum Ausdruck bringen, dass die Verantwortlichen der L... GmbH bereits strafrechtlich verurteilt sind [Anmerkung - zu ergänzen wäre: 'oder verurteilt werden könnten'], sondern der Verfasser will Warnungen und Ratschläge für den Fall einer Kontaktaufnahme durch Werber der L... GmbH erteilen. ... Sie [die Formulierungen] überschreiten noch nicht den Bereich unzulässiger Schmähkritik.”
      Anmerkung: Es liegt in der Natur der Sache, dass wir im Laufe der Zeit an dieser Stelle schon mehrfach über Neuigkeiten zum hier interessierenden Themenkreis berichtet haben. So, meist mit weiteren Hinweisen, am 1. 2. 2005: BGH zu „Vertragsstrafeversprechen”, am 31. 1. 2005: BGH zu „Bauernfängerei” und am 24. 9. 2003: OLG Karlsruhe zu „betrügerisch”, „dubioser Deal”, „sich an Gesetzen nicht stören”.
      Die Zensur ist die jüngere von zwei schändlichen Schwestern, die ältere heißt Inquisition (Johann Nestroy)
    • Beweise habe ich. Und ein weiterer Beweis ist das er seit dem 1.09. seine Telefonnummer gewechselt hat. Bei einem Anruf kommt"diese Rufnummer ist uns nicht bekannt". Und sich seit dem auch nicht mehr gemeldet hat.Er hatte biszum ersten ein letztes Ultimatum das Geld zu überweisen. An diesem Tag habe ich ihn angezeigt.
    • Mach Dir keine Sorgen, dass Du ihn einen Betrüger genannt hast. Ich verstehe immer die nicht,
      die jedesmal, wenn jemand, der betrogen wurde und den Betrüger als Betrüger bezeichnet,
      denjenigen zurechtweist. Ein Betrüger wird durch seine Tat ein Betrüger und nicht durch ein
      Gerichtsurteil. Er wird sich hüten gegen Dich vorzugehen.