Verkauf aus Geschäftsaufgabe - ist das ein Verkauf von privat oder ein gewerblicher Verkauf?

    • Verkauf aus Geschäftsaufgabe - ist das ein Verkauf von privat oder ein gewerblicher Verkauf?

      Hallo,

      ich habe bei ebay ein elektronisches Messgerät gekauft, welches als funktional beschrieben wurde. Der Verkauf erfolgte von privat unter Ausschluss der Gewährleistung. Als ich das Gerät erhalten hatte, musste ich feststellen, dass es defekt ist. Eine gütliche Einigung mit dem Verkäufer war nicht möglich, da dieser behauptet, das Gerät sei bei Versand in Ordnung gewesen und er habe die Gewährleistung ausgeschlossen. In dem Email Austausch erklärte der Verkäufer, dass das Gerät wegen Betriebsaufgabe verkauft würde. Handelt es sich in diesem Fall nun um einen gewerblichen oder privaten Verkauf? Oder hängt das davon ab, ob der Verkäufer das Gerät zunächst als Privatentnahme gebucht hatte um es anschliessend privat verkaufen zu können?

      Vielen Dank für eure Hilfe!
    • oller_Germane schrieb:

      Oder hängt das davon ab, ob der Verkäufer das Gerät zunächst als Privatentnahme gebucht hatte um es anschliessend privat verkaufen zu können?
      nennst Du mal bitte die entsprechende Artikelnummer?

      welche Macke hat das Gerät eigentlich - Du schreibst lediglich "defekt"...?

      wie der VK das Gerät / Entnahme buchhaltungstechnisch behandelt hat wirst Du voraussichtlich nicht erfahren -
      dafür müsstest Du Einblick in die "Bücher" haben...

      und/oder das Datum der "Geschäftsaufgabe / Gewerbeabmeldung" kennen....
    • Hallo,

      zu den Defekten: das Gerät hat einen Wackelkontakt. Zudem bleibt das Display dunkel, selbst wenn das Gerät startet.

      Das Datum der Geschäftsaufgabe (wenn es denn tatsächlich so ist) kenne ich natürlich nicht. Es scheint mir, das die Firma unter einem anderen Namen läuft, da ich unter dem Namen des Verkäufers keinen Eintrag finden konnte.
    • Um die Situation besser beurteilen zu können, müssten wir uns die
      Auktionen deines VK ansehen. Also wie Cody schon geschrieben hat:

      cody7888a schrieb:


      ...nennst Du mal bitte die entsprechende Artikelnummer?
      ...

      Ansonsten ist die Lage nicht immer klar:

      internetrecht-rostock.de/unternehmer-ebay.htm
      ___________________________________________________________________________________
      Wir sind alle nur Laien-Kinder, die in dem Sandkasten der Gesetze rumspielen....
      Hobby: Eigene Beiträge editieren - am besten mehrmals... [Blockierte Grafik: http://www.animaatjes.de/smileys/smileys-und-emoticons/buro/smileys-buro-210389.gif]

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von werv ()

    • Eigentlich hängt das alles zum einen von der Gesellschaftsform die betrieben wurde ab und zum anderen, ob bilanziert oder via Einnahmeüberschussrechnung versteuert wurde.
      Mit dem Impressum einer einzelnen Auktion könnte man da natürlich klarer sehen, wenn es sich z. B. um eine GmbH handelte.
    • Sind Verkäufer und Geschäftsaufgeber eigentlich überhaupt identisch?
      Es gibt diverse Möglichkeiten - und da wäre wieder die Frage nach der Artikelnummer!
      Ohne die Artikelbeschreibung gelesen zu haben und den Account sich mal nähere betrachtet zu haben, ist das nur Fischen im Trüben und gibt viel Raum für Spekulationen, die letztlich nirgends hinführen.
      Ich will meinen Junior-Status wieder :(
    • oller_Germane schrieb:

      ...
      Oder hängt das davon ab, ob der Verkäufer das Gerät zunächst als Privatentnahme gebucht hatte um es anschliessend privat verkaufen zu können?
      ...

      Grundsätzlich tangiert das nicht die Pflicht des Verkäufers auf Vertragserfüllung zu der vereinbarten Beschaffenheit. Der wesentiche Unterschied, die Widerrufsmöglichkeit einmal unbetrachtet gelassen, besteht dann nur in dem Nachweis des Mangels und dessen Vorliegen schon bei Gefahrübergang.
      Der Verkäufer seinerseits behauptet nun, dass dieser bei ihm nicht vorlag, kann also nur auf dem Versandweg oder bei Dir entstanden sein.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Heiner.Hemken ()

    • Hallo,

      zunächst einmal vielen Dank für eure Antworten.

      @cody und werv:
      ebay Artikelnummer: 171398243461

      @Damas:
      vermutlich nicht, ich habe unter dem Namen des Verkäufers (genau genommen der Verkäuferin) keine Firma gefunden. Das Gerät wurde von einem privaten ebay Account verkauft, da wird man wohl kein Impressum oder ähnliches finden.

      @Heiner:
      ich bezweifle, dass das Gerät vor Versand überhaupt auf korrekte Funktion geprüft wurde, der Verkäufer hat sich im Email-Austausch immer darauf berufen, dass mit dem Gerät in den letzten Monaten noch gemessen wurde und es von der Innung gewartet wurde.
    • Hallo Damas,

      den Akku habe ich (noch) nicht ersetzt, das Gerät kann aber auch mit Netzteil betrieben werden. Und genau bei diesem tritt der besagte Wackelkontakt auf.
      Die Prüfung von Februar will ich nicht anzweifeln, da wird das Gerät wohl noch funktioniert haben. Ich kann die Prüfung aber insofern nicht nachvollziehen, da ich auf dem Display ja nichts erkennen kann - es bleibt abgesehen von einem schwarzen Querstrich dunkel, wenn das Gerät trotz Wackelkontakt einmal (hörbar, da beim Start eine Pumpe aktiviert wird) startet.
    • Das ist knifflig.
      Wenn ein Sachmangel vorliegt - und hier scheint einer vorzuliegen, wenn das Teil mit Netzkabel nicht funktioniert - dann führt der Ausschluss der Gewährleistung beim Verkauf von Privat zu der Situation
      dass der Käufer - sprich Du - einen Defekt vor der Abgabe beim Versender beweisen muss. Das dürfte eher schwierig werden.

      Hmm... ich habe fast den Verdacht, dass Dir das klar war und daher die Überlegung ob nicht doch "Gewerblichkeit" vorliegt, denn dann wäre es anderes. Aber das lässt sich wohl auch nicht konstruieren.

      Außer zu versuchen ein funktionstüchtiges Netzteil oder einen geeigneten Akku auf eigene Kosten aufzutreuiben um u.U. den Schaden zu minimieren, fällt mir nix ein.

      Vielleicht hat ja noch jemand eine zündende Idee. Ich nicht! Sorry
      Ich will meinen Junior-Status wieder :(
    • Kann man das Gerät auch ohne Akku betreiben? Auch ein defekter Akku kann den defekt den du beschreibst auslösen wenn das Gerät am Netzteil ist.
      Ebenso ein defektes oder falsches Netzteil. Aber nicht das der Akku dieses Problem verursacht beim Benutzen...
      Sollte der Akku defekt sein, kann das Gerät auch am Netzteil spinnen...
    • Hallo zusammen,

      @Damas: genau das war der Hintergrund zur Frage, ob das evtl. doch ein Verkauf aus gewerblicher Tätigkeit ist. Mir ist klar, das es nahezu unmöglich ist, zu beweisen, dass die Mängel bereits bei Verkauf vorhanden waren. Die Verkäuferin berief sich immer darauf, dass im Juli mit dem Gerät noch gemessen wurde (und es regelmässig bei der Innung gewartet wurde). Daher habe ich den Eindruck, dass das Gerät vor Versand überhaupt nicht getestet wurde - selbst bei der ebay Auktion ist das Gerät auf dem Bild nicht eingeschaltet. Aber das hilft wohl alles nichts...

      @giga85: Ich habe das Gerät auch ohne Akku getestet, ohne Erfolg. Allerdings kann ich nicht sagen, ob der Akku vorhanden sein muss (in der Regel ist das bei den meisten mir bekannten Geräten jedoch nicht notwendig) oder ob das Problem durch den Wackelkontakt verursacht wurde.

      Ich werde mir als nächstes erst mal einen neuen Akku besorgen.

      Vielen Dank für euer Feedback, wenigstens ein kleiner Trost. (-
    • Hallo zusammen,

      mit dem neuen Akku läuft das Gerät, vielen Dank an Giga für den Tipp. :thumbsup:
      Den Wackelkontakt werde ich mir in den nächsten Tagen mal näher ansehen, ich vermute es hängt mit dem Stecker am Gerät zusammen an welches das Netzteil angeschlossen wird. Dieser sitzt nämlich nicht mehr fest.

      Es hat sich zwar anders entwickelt als ursprünglich gedacht, aber das jetzige Ergebnis ist mir auf jeden Fall viel lieber.
      Nochmals vielen Dank für eure tolle Unterstützung!!