rincewind schrieb:
...
Ginge das rein theoretisch und ohne mal über die moralische Seite nachzudenken?
Böse, böse, aber es könnte in soweit gehen, als dass der Käufer von Sabrina dem Bekannten nicht nachweisen kann, keinen Rechtsbindungswillen zu haben. Kann er das, geht das nach hinten los.
*alte_eule* schrieb:
...
Sabrina, du kannst natürlich nicht einseitig zurücktreten![]()
...
Was verstehst Du unter einseitig?
Wenn die von Sabrina gesetzte Frist fruchtlos verstrichen ist, kann sie sich überlegen, ob sie auf Erfüllung klagt oder vom Vertrag zurücktritt. Genau dann wäre es ihr möglich, die Küche anderweitig zu verkaufen und den Differenzbetrag samt Kosten als Schadensersatz einzuklagen.
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