Küche verkauft und nur Probleme

    • rincewind schrieb:

      ...
      Ginge das rein theoretisch und ohne mal über die moralische Seite nachzudenken?


      Böse, böse, aber es könnte in soweit gehen, als dass der Käufer von Sabrina dem Bekannten nicht nachweisen kann, keinen Rechtsbindungswillen zu haben. Kann er das, geht das nach hinten los.

      *alte_eule* schrieb:

      ...
      Sabrina, du kannst natürlich nicht einseitig zurücktreten :!:
      ...

      Was verstehst Du unter einseitig?

      Wenn die von Sabrina gesetzte Frist fruchtlos verstrichen ist, kann sie sich überlegen, ob sie auf Erfüllung klagt oder vom Vertrag zurücktritt. Genau dann wäre es ihr möglich, die Küche anderweitig zu verkaufen und den Differenzbetrag samt Kosten als Schadensersatz einzuklagen.

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    • da wir das Anwaltsschreiben nicht kennen, kann man zu den Fristen und den Folgen nach Ablauf jetzt wenig sagen. Sabrina erwähnte aber, dass der K bis 6.10. Zeit hat zur Abholung.
      Das wird für den jetzigen Anbieter übrigens sehr, sehr knapp, wenn jemand am 5.10. in der Früh bietet und dann "innerhalb von sieben Tagen abholen will" . Das kann dann leicht außerhalb der von Sabrina gesetzten Frist sein....

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    • *alte_eule* schrieb:

      ...
      Abbau auf Kosten des Käufers - und Einlagerung auch?

      In dem Fall wäre vor Weiterverkauf doch eine nochmalige Frist angesagt, oder nicht?

      Grundsätzlich fordert man zur Einhaltung und damit zur Erfüllung des Vertrages auf.
      Auch wenn man in der Fristsetzung dann weitere Konsequenzen ankündigt, so ist man an diese nicht im Sinne einer Festlegung gebunden, da das BGB den Rücktritt ebenso vorsieht.
    • Heiner.Hemken schrieb:

      Auch wenn man in der Fristsetzung dann weitere Konsequenzen ankündigt, so ist man an diese nicht im Sinne einer Festlegung gebunden, da das BGB den Rücktritt ebenso vorsieht.
      Aber sieht das BgB nicht nur den Rücktritt von gewerblichen Verkaufsverträgen vor ??
      sonst müssten Privatpersonen doch auch ein Rücktrittsrecht anbieten, oder nicht ??

      Heute konnte ich den Anwalt leider nicht erreichen ,., morgen Vormittag weiß ich mehr
    • die Rücktrittmöglichkeit bezog sich nicht auf deinen Käufer sondern auf dich.

      siehe auch hier....

      Heiner.Hemken schrieb:

      Wenn die von Sabrina gesetzte Frist fruchtlos verstrichen ist, kann sie sich überlegen, ob sie auf Erfüllung klagt oder vom Vertrag zurücktritt. Genau dann wäre es ihr möglich, die Küche anderweitig zu verkaufen und den Differenzbetrag samt Kosten als Schadensersatz einzuklagen.
    • Unklug,falsch und kontraproduktiv

      @Sabrina:

      Ich habe hier schon vor Wochen gesagt,daß

      a)Deine Vorgehensweise DEINE Entscheidung ist/war,
      aber
      b)ich die von Dir gewählte----meiner Ansicht nach rein aus der Emotion und dem Ärger kommend und von dem Willen beseelt,dem Käufer bis zum letzten Cent "eine reinzuwürgen"--
      Entscheidung für unklug,falsch und kontraproduktiv halte.

      Du merkst hoffentlich langsam,daß Du dabei bist in "tiefes Fahrwasser" zu geraten und den Lauf der Dinge nicht mehr kontrollierst.

      petergabriel

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    • Sabrina2210 schrieb:

      ...
      Aber sieht das BgB nicht nur den Rücktritt von gewerblichen Verkaufsverträgen vor ??
      sonst müssten Privatpersonen doch auch ein Rücktrittsrecht anbieten, oder nicht ??
      ...

      Die Rechte im § 437 Abs. 2 werden nicht unterschieden.

      Auch müssen Unternehmen, wie Privatpersonen kein Rücktrittsrecht anbieten. Hierbei handelt es sich um ein vertraglich eingeräumtes/vereinbartes Recht, was nicht den Fall der Nichterfüllung oder Schlechtleistung, das ist gesetzlich zugestanden, umfasst, sondern bspw. eine Rückgabe bei Nichtgefallen.

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    • Wie bitte ?? Was kann ich denn bitte nicht kontrollieren ??

      Ich möchte dem Käufer in keinster Weise eine reinwürgen und ihn bis zum letzten Cent ausnehmen....
      Dann hätte ich ihm wohl nicht das Angebot gemacht die 60 Euro Differenz zu dem anderen Interessenten zu übernehmen und das Ding ist gut...
      Der Käufer wollte dies nicht was er mir ziemlich unfreundlich mitteilte... Seit dem habe ich diesen Herren / Dame nicht mehr gesprochen, auf emails oder meinen Brief kam keine Antwort .

      Ich habe einen Vertrag auf den ich doch bestehen kann oder ist dies schon verwerflich !?!?

      Sorry, aber ich bin nicht der Meinung hier über irgendetwas die Kontrolle zu verlieren ...
    • Sabrina2210 schrieb:

      ...
      Sorry, aber ich bin nicht der Meinung hier über irgendetwas die Kontrolle zu verlieren ...

      Das machst Du auch insofern nicht, als daß Du auf die Vertragserfüllung bestehst, wenn auch Du von der Reaktion des Gegenübers in den nächsten Schritten abhängig bist.

      Betrachtet man aber den Fall im Gesamten, in dem Du anfangs dem Käufer angeboten hattest, den Differenzpreis zum Zweibieter zu bezahlen. So wäre die logische Folge, statt nach Ablauf der Frist auf der Vertragserfüllung zu bestehen, den Rücktritt vom Vertrag zu erklären. Die Küche anderweitig zu verkaufen und dann eben den Differenzpreis zzgl. der angefallenen Kosten vom ersten Käufer als Schadensersatz einzuklagen. Somit hättest Du zeitnah die Küche verkauft und auch den Preis erzielt, den der Erstkäufer zu zahlen hatte.

      Stattdessen möchtest Du aber auf Vertragserfüllung bestehen und müsstest hier auf Zahlung des Kaufopreis und Abnahme des Kaufgegenstands klagen. Bist also weiterhin mit der Kche belastet, obwohl Dir bei einem anderweitigen Verkauf insgesamt der gleiche Betrag gezahlt wird.
    • Sabrina2210 schrieb:

      Ich möchte dem Käufer in keinster Weise eine reinwürgen und ihn bis zum letzten Cent ausnehmen....
      Dann hätte ich ihm wohl nicht das Angebot gemacht die 60 Euro Differenz zu dem anderen Interessenten zu übernehmen und das Ding ist gut...


      Wenn Du diese €60.- Geschichte gelassen hättest,hättest DU die Küche zu DEINEN Bedingungen neu eingestellt und (wahrscheinlich)schon leicht und locker verkauft.

      Das nenne ich effektiv einen Verlust DEINER Kontrolle.

      JETZT hat der Bursche die Küche neu eingestellt,um sie zu verhökern:

      Hast DU Einfluß auf das Ergebnis??

      Nein,hast Du nicht!

      Wieder hast Du DEINE Kontrollmöglichkeiten(sogar OHNE Absprache und Anfrage mit/bei Dir) bezüglich des Ergebnisses aufgegeben UND läufst noch Gefahr,daß es zu weiteren (juristischen und praktischen)Verwicklungen bzw.Komplikationen kommt.

      Und das alles für €60.-???

      Aber vielleicht hast Du ja Glück und/oder Dein Rechtsbeistand taugt was.Aber dann hast Du Dich mit dieser ganzen Sache emotional beladen und Zeit vergeudet.

      petergabriel
    • Das siehst du falsch.

      Ich habe das nicht wegen 60 Euro sondern wegen 636 Euro getan .

      Stell dir mal vor da wäre beim zweiten verkauf was schief gelaufen .. Dann wäre ich mit den ebaygebühren und der Küche dagestanden ...
      Ich bin der Meinung ich muss mir einfach nicht alles gefallen lassen ..
      Ich bin echt ein Mensch mit dem man reden kann.. Ich habe dem Käufer erst eine email,dann das Einschreiben geschickt .. Wenn man auf nichts reagiert ist das in meinen Augen einfach nicht korrekt...

      Und ich habe noch die Kontrolle denn sobald ich meinen Anwalt morgen am Telefon habe werde ich mit ihm entscheiden ob ich das Angebot der Küche melden soll oder nicht ...

      Ich denke auch wenn ich die Küche anderweitig verkauft hätte und die Differenz eingeklagt hätte wäre es der gleiche Aufwand, die Differenz hätte er ja auch nicht einfach bezahlt
    • Sabrina2210 schrieb:

      Dann hätte ich ihm wohl nicht das Angebot gemacht die 60 Euro Differenz zu dem anderen Interessenten zu übernehmen und das Ding ist gut...


      mit den €60.-ist diese hier und stammt von Dir!

      Und jetzt lies nochmals Deine ersten 10 Postings nach,die klar belegen,daß Du aus Wut und Enntäuschung die einfachen Wege mit voller Absicht ausgeschlagen hast.

      So etwas nennt man:Tunnelblick.

      petergabriel
    • petergabriel schrieb:

      JETZT hat der Bursche die Küche neu eingestellt,um sie zu verhökern:

      Hast DU Einfluß auf das Ergebnis??


      Braucht Sabrina Einfluss auf das Ergebnis? Ist es für sie irgendwie relevant? Ich denke nicht.

      Hätte Sabrina bei einer eigenen weiteren Auktion sich ihren Käufer aussuchen können? Wäre da dann alles glatt gegangen? Wenn es da dann eine Differenz gegeben hätte, hätte der erste Käufer die dann ohne Einschaltung eines Anwalts gezahlt? Alles nur "Wahrscheinlichkeiten".....

      Sabrina hat sich für einen Weg entschieden. Einer, der ihr zu steht. was schlechtes passiert ist nun seit noch nicht. Im Gegenteil: Der Käufer hat offensichtlich erkannt, dass er sich um die Sache kümmern muss und versucht schon mal die Sache für sich glimpflich ausgehen zu lassen (*grins).

      Ich verstehe wirklich nicht, was jetzt gerade der Anlass ist, von tiefen Fahrwassern und Kontrollverlusten zu schreiben.
    • schabbesgoi schrieb:

      Ich verstehe wirklich nicht, was jetzt gerade der Anlass ist, von tiefen Fahrwassern und Kontrollverlusten zu schreiben.
      Vielleicht der Wunsch, Recht zu behalten?
      ich gebe zu, ich hätte mich anders als Sabrina verhalten, aber es ist ihre Entscheidung. Und vielleicht lerne ich ja noch was dazu. :)
      Man sieht nur mit den Augen gut

      Hinweis: Beiträge können Spuren von Erdnüssen, Ironie und Albernheit enthalten
    • Ich denke jeder hat seine eigene Meinung ...

      Natürlich war ich die ersten 10 Posts böse, beim Anwalt war ich aber auch erst nach dem verstreichen der Frist.. Der Käufer hätte die Möglichkeit gehabt sich zu melden und mit mir zu reden ...

      Auch am Telefon wies ich ihn darauf hin, dass ich das so nicht hinnehmen werde und mir anwaltliche Hilfe hole wenn wir uns nicht einig werden.. Der Käufer wusste also was meine Schritte sind ...

      Ich denke da ähnlich wie schabbesgoi, durch die Handlung des Käufers sehe ich, dass er endlich probiert eine Lösung zu finden..

      Er hätte definitiv nicht ohne einschalten eines Anwaltes gezahlt ... Das hat er mir am Telefon mehr als deutlich gesagt
    • Sabrina,

      das nur damit es auch den stillen Mitlesern deutlich wird.
      Du hast dich für einen Weg entschieden und bisher m.E. auch alles richtig gemacht.

      Aber in deinem letzten Posting lese ich sehr viel Telefon...
      Nicht das wir uns falsch verstehen. Ich bin auch ein Verfechter des persönlichen Kontaktes. Sehr oft lassen sich da binnen weniger Minuten Probleme ausräumen, die eigentlich gar keine sind.
      Aber - und das ganz fett - wenn es nicht so ist, Fristen gesetzt werden usw. muss das hinterher immer schriftlich festgehalten werden, damit man etwas in der Hand hat.
      Papier mag geduldig sein, beim persönlichen Gespräch steht im Zweifel aber immer Aussage gegen Aussage.