Ebay Account gesperrt, lohnt sich die Fahrt zur eBay Zentrale ?

    • definitiv : NEIN

      definitiv: NEIN

      dort wirst Du lediglich unbedarfte, verängstigte Mitarbeiter antreffen, wenn überhaupt, die Dir nicht weiterhelfen könnten, selbst wenn sie wollten :-)

      hier herrscht eine völlig falsche Vorstellung von dieser "Firma", die sich doch bewusst abschirmt und verdunkelt und ihre Aktivitäten aus dem Ausland heraus steuert,
      von den 300 aus 2000 verbliebenen Hausinsassen ist keiner befugt, auch nur mit Dir zu sprechen, es sei denn, Du seist von der Presse,
      aber selbst das müsste zuvor langfristig anberaumt und angemeldet werden
    • Empoe, ich befürchte auch, dass du damit richtig liegst.
      Ob eine Reise nach Irland etwas nützt? Ich habe meine Zweifel, kenne aber diesbezügl. keine Erfahrungsberichte.

      Was auch unklar ist, ist der Shop nur weg und der Account noch gar nicht für den Verkauf gesperrt oder doch und du darfst damit nur noch kaufen?
      Shop weg, das betrifft zur Zeit wohl auch andere VK, bei ihnen ist es aber offenbar nur ein Ebay-Bug, nehme ich an.
      Wer hatte denn die laufenden Angebote beendet?

      Und noch einmal, am 13.09. wurde wohl auch eine Bewertung überarbeitet, das ist nur Kosmetik. Eine Überarbeitung, egal ob in neutral oder grün, beseitigt normalerweise keinen Mangel. Schon gar nicht, wenn diese Transaktion noch an eine Falleröffnung gekoppelt ist, die nicht zu deinen Gunsten entschieden wurde. Es zählt zwar in die Quote nur ein Mangel pro Transaktion, aber, wenn es eigentlich 2 sind und einer fällt weg, bleibt einer immer noch da = nix gewonnen.
      Und selbst wenn die Fälle zu Gunsten der VK entschieden wurden, blieben in diesem Chaos die Mängel oft bestehen, auch wenn es sonst keinen Mangel für den Kauf gab.

      Es bleibt eigentlich nur das Studium der neuen VK-Standards, u. U. hatte TE das versäumt und der wiederholte Verweis auf diesen Thread
      auktionshilfe.info/index.php?thread/10144/&pageNo=3
      insbesondere auf die Posts 38ff, weil dort Löschbert Bastelhamster auf seine jurist. Aktivitäten bezügl. VK-Standards verweist.
      Die Erfolgsberichte bezügl. Mängelquote stehen in einem anderen Thread, da hatte ich mich vertan.
      Sie stehen hier
      auktionshilfe.info/index.php?t…&postID=178352#post178352
      ab Post 803
      Und evtl. der Erfahrungsaustausch in der bereits von mir in # 52 verlinkten FB-Gruppe von Axel Gronen. Dort gab es auch schon Aktivitäten, die in diese Richtung gehen.
      Mehr fällt mir leider nicht ein.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Mirabella Neumann ()

    • Hallo,

      @ mirabella Neuman
      zu aller erst möchte ich mich bei dir bedanken dass du dir für mich die Zeit genommen hast was ordentliches zu posten.

      Also mit ebay hatte ich bereits telefoniert und auch mit der Sicherheitsabteilung geschrieben, es ist eine lebenslange sperre.

      Was ich nicht verstehe die ganzen Links bzgl. der Mängelquote, was soll ich denn jetzt noch ändern wenn mein Account gesperrt ist.

      Sicherlich werde ich mich damit auseinandersetzen falls mein Account wieder Freigeschaltet werden sollte wofür ich Beete aber die Chance ist gering.

      Falls der Account nicht entsperrt wird weiß ich nicht was ich tun soll mir fehlt einfach mittlerweile die Kraft.

      Zum Thema Herr Gronen:

      Herr Gronen macht einen sehr netten Eindruck hatte Ihn angeschrieben und auch mehrere Antworten erhalten.
      Herr Gronen sagte mir dass es sich nicht mehr Lohnt dort hin zu fahren weil früher angeblich ca. 1450 beschäftigte dort waren und heute nur noch ca. 100 - was allerdings für mich kein Argument ist dort nicht hinzufahren denn nach meinen Researchern wurde ebay 2009 verlegt und es gibt berichte im internet wo andere Verkäufer im Jahre 2010-2011 dort hingefahren sind und noch erfolg hatten.

      Falls es nicht mit Berlin klappt muss ich wohl nach Irrland fliegen, weiß einer wo dort genau ebay seinen Sitz hat, Adresse?

      In meinen Shop ist eine Kundin zu sehen welche mich für einen Artikel 19 x negativ bewertet hatte -
      " sehr schlechte Service, sehr lange versand!sehr schlechte Kommunikation!" Diese sind meiner Meinung nach nicht gerechtfertigt weil bei uns im Angebot drin steht das bei der Banküberweisung der Nachname angegeben werden muss weil wir sonst die Zahlung nicht zuordnen können und warten müssen bis der Kunde sich bei uns meldet. Der Kunde hatte zwar den Nachnamen angegeben, allerdings fehlte ein Buchstabe und wir konnten diese Zahlung nicht zuordnen als wir den Namen kopierten und bei ebay eingegeben hatten wurde dieser Einkauf nirgendwo im System angezeigt und wir hatten auch ordentlich gesucht und konnten diese Zahlung einfach nicht zuordnen. Desweiteren hatten wir auf jede Frage von der Kundin innerhalb 24 Stunden freundlich geantwortet, deshalb gebe ich mich auch nicht zufrieden mit der Aussage sehr schlechte Kommunikation. Zuletzt schlechter Service was ich nicht nach voll ziehen kann. Wären diese 19 negativen Bewertungen nicht da so wäre die Mängelquote sicherlich anders ausgefallen.


      FG



      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von stoff-kollektion ()

    • definitiv : NEIN


      definitiv: NEIN

      dort wirst Du lediglich unbedarfte, verängstigte Mitarbeiter antreffen, wenn überhaupt, die Dir nicht weiterhelfen könnten, selbst wenn sie wollten :-)

      hier herrscht eine völlig falsche Vorstellung von dieser "Firma", die sich doch bewusst abschirmt und verdunkelt und ihre Aktivitäten aus dem Ausland heraus steuert,
      von den 300 aus 2000 verbliebenen Hausinsassen ist keiner befugt, auch nur mit Dir zu sprechen, es sei denn, Du seist von der Presse,
      aber selbst das müsste zuvor langfristig anberaumt und angemeldet werden

      ICH WÜRDE GERNE MAL WISSEN WOHER DU DIESE INFORMATIONEN HAST DAS ICH VERÄNGSTIGTE MITARBEITER ANTREFFEN WERDE USW. Hast du es selbst erlebt oder wirst du es aus dem Bauchgefühl einfach so in den Raum?


      FG
    • stoff-kollektion schrieb:

      Also mit ebay hatte ich bereits telefoniert und auch mit der Sicherheitsabteilung geschrieben, es ist eine lebenslange sperre.

      Was ich nicht verstehe die ganzen Links bzgl. der Mängelquote, was soll ich denn jetzt noch ändern wenn mein Account gesperrt ist.

      Sicherlich werde ich mich damit auseinandersetzen falls mein Account wieder Freigeschaltet werden sollte wofür ich Beete aber die Chance ist gering.

      Falls der Account nicht entsperrt wird weiß ich nicht was ich tun soll mir fehlt einfach mittlerweile die Kraft.

      Du solltest das aus einem anderen Blickwinkel sehen, den Du Dir erschließen kannst, wenn Du die verlinkten Threads liest:
      Klar, die lebenslange Sperre ist ausgesprochen - nur, das bedeutet nicht, dass sie automatisch ZURECHT ausgesprochen worden ist.
      In den Threads sind nicht nur eine handvoll Beispiele aufgezählt, welche (auch technische) Probleme das eBay-Mängelsystem aufweist.
      So, und wenn Du Dir die Mühe machst, die Threads durchzulesen, um daran anschließend den Mängelquote von oben nach unten, von hinten nach vorne, und von links nach rechts durchzuarbeiten, um solche Fehler aufzuzeigen, die EBAY im Zusammenhang mit Deiner Mängelquote gemacht haben könnte, und dann die Chance bestünde, dass Du unter die magische Grenze rutschen würdest - ja dann hättest Du tatsächlich eine Chance - jedenfaölls eine größere, als mit Deinem Kibnd auf dem Arm in Dreilinden unter der Türschwelle anzukriechen.

      Wenn Du selbst nicht (mehr) dazu in der Lage bist, weil schon ausgepowert oder aus sonstigen Gründen, dann hol Dir einen Profi an Bord, der das Hnadwerkszeug versteht und die Ausgangsbasis dafür schafft zu überlegen, ob eine Klage gegen das Verkaufsverbot Chancen auf Erfolg hat. mensch, Du hast Ware für roundabout 100 T Euronen rumliegen, Du hast doch nichts zu verlieren! Da muss doch kämpfen dafür. Nur wer es nicht versucht, hat schon verloren!

      Und noch ein anderer Gedanke:
      Mich gehen Deine persönlichen und geschäftlichen "Verquickungen" nichts an. Aber erfahrungsgemäß kann Dein Schicksal sehr schnell auf andere Accounts überspringen, sofern (nach eBay-Definition) eine "Verbindung" zwichen diesen besteht. Diese Art von "Sippenhaft" ist bei eBay durchaus nicht ungewöhnlich!
    • Aber erfahrungsgemäß kann Dein Schicksal sehr schnell auf andere
      Accounts überspringen, sofern (nach eBay-Definition) eine "Verbindung"
      zwichen diesen besteht. Diese Art von "Sippenhaft" ist bei eBay durchaus
      nicht ungewöhnlich!
      In der Tat...ich wollte es nicht aussprechen, um TE nicht noch mehr zu demoralisieren.

      stoff-kollektion, lies dir jetzt mal diesen Beitrag von Oldschmatterhand genau durch und arbeite dich durch die Links.
      Sollte es zu einem Gespräch kommen, musst du sachkundig sein und ebay seine Fehler nachweisen. Sachlich und strukturiert. Wenn du nicht klar kommst, hol dir fachkundige Hilfe. Hier im Forum gibt es genug "Füchse", die sicherlich gerne bereit sind dich zu unterstützen.
      Verabschiede dich von dem Gedanken, dein Kind mit ins Spiel zu bringen. Ebay ist ein knallharter Laden, in dem kein Platz ist für sozialromantische Gefühle.
      Was du gerade erlebst ist hart. Du hast nichts mehr zu verlieren. Aber kämpfen solltest du auf einer sachlichen Ebene.

      Ich wünsch dir viel Glück :)
    • von oldschmatterhand:

      Wenn Du selbst nicht (mehr) dazu in der Lage bist, weil schon ausgepowert oder aus sonstigen Gründen, dann hol Dir einen Profi an Bord, der das Hnadwerkszeug versteht und die Ausgangsbasis dafür schafft zu überlegen, ob eine Klage gegen das Verkaufsverbot Chancen auf Erfolg hat.



      zum Thema klagen, das macht kein Sinn selbst wenn du vor Gericht gewinnst kann eBay dich innerhalb 14 Tage rechtgemäß kündigen. Es gab bereits einen Käufer welcher geklagt hatte und es wurde Ihm recht zugesprochen sein Account wurde entsperrt. Kurz darauf hatte Ihn eBay mit einer Kündigung von 14 Tagen rechtgemäß gekündigt.


      Falls jemand von euch die Ebay Adresse aus Irrland hat wäre ich sehr dankbar, mir wurde mitgeteilt dass das letztes Jahr mehrere Händler bei Dreillinden abgewimmelt wurden sind und einer sogar 2 Wochen dort gecampt hatte ohne Erfolg.


      FG
    • @stoff-kollektion

      Im Grunde genommen hat der Poster @Oldschatterhand wirklich recht.

      Es macht zwar einen Haufen Mühe alles durchzuarbeiten und auf Fehler/Ungereimtheiten/Unkarheiten durchzuarbeiten, aber wenn, dann da ansetzten. Die Idee nach Irland zu fliegen .... sieh erst Mal zu, dass Du Argumente/Ungereimtheiten sammelst und Dich ans Telefon hängst.
      Es wird sicherlich der eine oder andere hier Dir in diesem "Verkäuferstandardsumpf" helfen können.
      Als reiner Kunde habe ich leider zu wenig Erfahrung mit den "Regelementierungsregel" dieses Unternehmens.
      Ich will meinen Junior-Status wieder :(
    • Du brauchst weder nach Dreilinden oder nach Irland zu reisen, noch Zeit in weitere (Ein-) Schreiben verschwenden, wenn du nicht eine gefühlt km-lange Liste dabei hast, die die Fehler Ebays bezügl. deiner Mängelquote dokumentiert.
      Teilweise ist es wohl durch Eigenverschulden passiert (familiäre Probleme), andererseits wärst du der Erste, den ich las, bei dem Ebay nicht auch Fehler bei der Berechnung machte.
      Besprich es auch mal in der Gronen-Gruppe auf FB.
      Er ist zwar nicht mehr so engagiert, war aber auch noch nie so autoritär wie die Redaktion hier, die beanstandet, wenn ein TE nicht gleich richtig zitieren kann und daher mit Verwarnungspunkten droht.

      Tja, wofür ist eigentlich eine Moderation da, wenn nicht dazu, ungeübte TE hilfreich zu unterstützen? Um Verwarnungspunkte zu verteilen? M. E. nicht.
      Hilfreiche Posts habe ich in deinem Thread von der Redaktion auch nicht gelesen.
      Weder von der Eule, sie hatte sich ja vertan, noch von Oberlix, hatte sich auch vertan. Ist normal hier, für die Redaktion.
      Hier gibt es aber dennoch Leute, auf die du bauen kannst. Aber dich nur nach Dreilinden oder Irland zu bewegen, ohne weitere intensive Vorbereitung, das wird nicht reichen!

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Mirabella Neumann ()

    • Höhöhö, vielleicht kommen gleich noch Big Uhu und Forenuser (auch Redaktion), sie vertun sich auch ständig und gerne, aber immerhin nicht immer :)
      Na ja, ist mir auch passiert. Ich hatte die Threads zunächst verwechselt........und hatte es immerhin dann selbst bemerkt :)
      Jedenfalls, gib nicht so schnell auf. Erhole dich 1,2 Tage und schöpfe dann neue Kraft :)

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Mirabella Neumann ()

    • Hallo,

      Ich habe mich jetzt extra hier mal angemeldet, da ich Deinem Post im Sellerforum gelesen hatte am Samstag.
      Das tut mit sehr leid für Dich.
      Ich schreibe Dir mal was ich machen würde.
      Wenn ich in der Nähe von Berlin wäre, würde ich hinfahren, zu verlieren hat man ja nichts (aber ich würde mir rein garnichts davon versprechen, halt wirklich nur wenn ich in der Nähe wäre). Ansonsten würde ich das jetzt abhaken (eine Nacht drüber schlafen) und mir meine anderen Optionen anschauen, neue Firma gründen, neuen Account über Familie aufmachen, mich auf meinen Shop konzentrieren, meine Stammkunden mit Gutscheinen locken, usw, usw. Adwords Werbung schalten, oder, oder ... Möglichkeiten gibt es ja viele. Du musst jetzt erstmal versuchen einen kühlen Kopf zu bekommen.

      LG
      auktionshilfe.info/index.php?user/12077-stoff-kollektion
    • Sorry, dass ich jetzt erst ankomme, ich hatte heute einen kleinen Disput mit den 16 Justizministerien der Länder.

      Damas schrieb:

      Ausgangspunkt des TE am 13. September waren 1 Rote und 2 Neutrale im letzten Monat!


      Irrelevant. Ausschlaggebend war laut Mail von ebay die 0,44% bei den Fällen, die ohne Mitwirkung des Verkäufers geschlossen wurden. Da liegt die Grenze zwischen Top-Bewertung und Unterdurchschnittlich (überdurchschnittlich gibt es da nicht) bei 2 Fällen bzw 0,3 (null komma drei) Prozent. 0,44% ist zu viel, wenn das von mehr als 2 Fällen herrührt.

      Zur Frage Zeitraum: der TE wird auf drei Monate bewertet. Sieht man doch.

      Mirabella Neumann schrieb:

      Du brauchst weder nach Dreilinden oder nach Irland zu reisen, noch Zeit in weitere (Ein-) Schreiben verschwenden, wenn du nicht eine gefühlt km-lange Liste dabei hast, die die Fehler Ebays bezügl. deiner Mängelquote dokumentiert.

      Selbst dann bringt der persönliche Besuch nichts. Ausser Du hast eine mittelgroße Stabbrandbombe dabei - aber auch die löst das Problem nicht wirklich, die bringt höchstens die erhitzten Gemüter angemessen zum Ausdruck.

      Es gibt nur eine Option: Klage.

      stoff-kollektion schrieb:

      zum Thema klagen, das macht kein Sinn selbst wenn du vor Gericht gewinnst kann eBay dich innerhalb 14 Tage rechtgemäß kündigen.


      Ja, können sie. Theoretisch. Dann hast Du aber auch nichts verloren. Gesperrt bist Du jetzt ja schon. Gewinnen kannst Du dabei allerdings, dass ebay die Gewissheit hat, Du lässt dir nicht alles bieten. Muss aber jeder für sich selber entscheiden.


      stoff-kollektion schrieb:

      Es gab bereits einen Käufer welcher geklagt hatte und es wurde Ihm recht zugesprochen sein Account wurde entsperrt. Kurz darauf hatte Ihn eBay mit einer Kündigung von 14 Tagen rechtgemäß gekündigt.

      Ich weiss nicht von dem Du sprichst, ich spreche jetzt von einem, den ich ganz direkt kenne: Sperre aufgehoben (ok, das war im Januar), keine Kündigung und mittlerweile sind wir sozusagen ein rotes Tuch für ebay. Kann ich aber mit leben. Obwohl ebay weiss, wie mein Account heisst und auch weiss, dass ich hinter dieser Sache stecke. Ich bin im anderen Accont nämlich als Anrufberechtigter eingetragen. Persönliche Befindlichkeiten kennt ebay nicht. Angst vor einem Urteil haben sie dagegen sehr wohl. Und eine Klage haben sie bereits am Hals, allerdings zielt die darauf ab, dass ebay für rechtswidrige Inhalte des Bewertungssystems ab Kenntnis haftet. Um gleichzeitig auch noch gegen die Mängelquote vorzugehen fehlt im Moment etwas Geld.

      Erfahrungsgemäß reagiert ebay aber frühestens, wenn Du mit einem Anwalt um die Ecke kommst. Vorher nehmen sie dich vermutlich nicht ernst. Es sei denn Du würdest zum Amtsgericht dackeln und dort gegen ebay klagen. Das könntest Du selber machen. Ist aber eher wenig zweckdienlich, weil die Amtsrichter von ebay meist noch weniger Ahnung haben als Richter am LG.

      Damas schrieb:

      Es macht zwar einen Haufen Mühe alles durchzuarbeiten und auf Fehler/Ungereimtheiten/Unkarheiten durchzuarbeiten, aber wenn, dann da ansetzten
      Das ist die Grundvoraussetzung, um überhaupt irgendwas bewegen zu können. Die Transaktionsmängelliste findest Du bei amazon auf dem Server: eshopping.promotw.com/global-seller/index.html?c=de

      Die Liste dann so aufbereiten, dass Du für jede Transaktion den Käufer und damit dann auch den Fall bzw die Bewertung zuordnen kannst. Dazu dann bitte jeden Fall genau aufschlüsseln, was wann wie warum gelaufen ist.

      Insbesondere eben die 0,44% rausarbeiten, der Rest ist aber ebenfalls wichtig. Dann musst Du prüfen (lassen?) ob diese Fälle der 0,44% tatsächlich berechtigte Fälle sind. Kurze Rückfrage: wann sind die denn entstanden? Vor oder nach dem 20. August 2014?

      Thema Bewertungen: da gibt es nur eine einzige Möglichkeit. Wenn der Käufer die Bewertung zurücknimmt gilt sie im Sinne der Mängelquote als überarbeitet. Das heisst: die ist zwar weg, zählt aber trotzdem. Es gibt daher nur einen Weg: ebay entfernt die Bewertung auf Veranlassung des Verkäufers aus einem der Gründe, die bei ebay zur Bewertungsentfernung führen müssen. Entweder weil ebay das selber einsieht oder eben (wie im Rechtsportal beschrieben) wenn die Bewertung aufgrund einer vollstreckbaren richterlichen Entscheidung (z.B. Beschluss, Urteil, Vergleich) gegen denjenigen, der die Bewertung abgegeben hat, entfernt werden muss.

      Man kann natürlich anstelle des Bewerters auch ebay auf Löschung verklagen. Nachvollziehbar, dass ebay so was nicht in sein Rechtsportal schreibt. ;)

      Ich würde dazu raten, beide zusammen vor Gericht zu schleppen. Dann sehen die sich auch mal. Dabei sollte man aber unbedingt darauf achten, dass man in der Klagebegründung den roten/grauen Punkt und die DSR mit erwischt. Ein guter Fachanwalt sollte so was hinbekommen ohne dass man ihm dreimal den Schriftsatz korrigieren muss.

      Und nun noch als versteckten Text ein kleiner Hinweis für alle, die hier angemeldet sind und von ebay noch nicht gekickt wurde:
      Der Autor hat diesen Text versteckt. Zum Einloggen oder Registrieren hier klicken.


      Axo, noch was aus dem Hause ebay: ebay ist klar, dass sie mit der Mängelquote Verkäufer abschiessen, die eigentlich sauber arbeiten. Das ist von ebay gewollt und man rechnet*) aufgrund der Erfahrungen aus den USA eine Sterberate zwischen 40 und 60 % in den nächsten sechs Monaten zu erreichen. Insbesondere kleine und mittelgroße Verkäufer wird das treffen.


      *) Ich schreibe hier mal "rechnet", das korrekte Wort wäre allerdings "beabsichtigt". Und bitte fragt nicht, woher ich das weiss. Jemand sehr weit oben hat sich da verquatscht.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Ich hoffe mal nicht, daß dies hier als Werbung für einen Anwalt gesehen wird, fand aber dessen Vorgehensweise clever.

      Zitat:
      Grundlage war ein Unterlassungsanspruch aus §§ 823 I (eingerichteter und ausgeübter Gewerbebetrieb), 1004 BGB.

      Jedenfalls war dortiger Anwalt erfolgreich. Abmahnung und wenn es bei Ebay nicht klappert dann mal mit einer einstweiligen Verfügung winken.

      [url]http://www.wekwerth.de/news/allgemein/paypal-kontosperrung-unterlassungsklage-in-deutschland/
      [/url]
    • Hallo,

      habe jetzt noch einige wichtige Frage an alle. Wir sind jetzt unsere ganzen Bewertungen und fälle durchgegangen.
      Seit neusten ist es so, das es nicht ausreicht wenn auf einen Fall geantwortet wird und die Paketscheinnummer hinterlegt wird, denn 11 Tage nach Fallschließung muss der Fall an ebay weitergegeben werden damit dieser keine negativen sternchen vergeben werden. Dies haben wir nicht getan und viele negative Bewertungen sind unberechtigt teilweise haben kunden negativ bewertet und geschrieben dass Sie die Ware nicht erhalten haben obwohl wir ein Zustellbeleg haben.

      Können diese negativen Fälle und Bewertungen von eBay rückwirkend bearbeitet werden so dass es dadurch führen könnte das der Shop wieder entsperrt wird?

      Wäre für jede Antwort darüber dankbar.

      MfG
    • Dein letztes Post zeigt, dass du diese neuen VK-Standards noch nicht richtig verstanden hast.
      Komisch, dass das hier bisher noch keinem auffiel.
      Aber vielleicht kommt ja noch Löschbert und klärt auf und hilft :)
      Lies dir bitte noch einmal gründlich und in Ruhe diese Regeln durch
      sellerupdate.ebay.de/spring2014/new-seller-standards
      Insbesondere das, was unter Fragen und Antworten steht.
      Ich melde mich auch noch einmal per PN.
      Deine letzte PN konnte ich wegen einer kassierten AH-Foren-Sperre (ich kriege hier so etwas ständig) erst heute lesen. Habe aber schon geantwortet :)
      Bis zu meiner nächsten Antwort kann es leider auch etwas dauern (auch ohne Sperre).
      Sorry.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Mirabella Neumann ()

    • Mirabella Neumann schrieb:

      Komisch, dass das hier bisher noch keinem auffiel.



      es ist sicher mehreren aufgefallen, dass das nicht das einzige ist, was hier nicht verstanden wurde, und es wurden ja schon Links und Tipps zuhauf hinterlassen.

      Sperre: Ebay Account gesperrt, lohnt sich die Fahrt zur eBay Zentrale ?
      Sperre: Ebay Account gesperrt, lohnt sich die Fahrt zur eBay Zentrale ?
      Sperre: Ebay Account gesperrt, lohnt sich die Fahrt zur eBay Zentrale ?
      Sperre: Ebay Account gesperrt, lohnt sich die Fahrt zur eBay Zentrale ?

      stoff-kollektion, lies dir jetzt mal diesen Beitrag von Oldschmatterhand genau durch und arbeite dich durch die Links.


      Sperre: Ebay Account gesperrt, lohnt sich die Fahrt zur eBay Zentrale ?

      Es macht zwar einen Haufen Mühe alles durchzuarbeiten und auf Fehler/Ungereimtheiten/Unkarheiten durchzuarbeiten, aber wenn, dann da ansetzten.



      Sperre: Ebay Account gesperrt, lohnt sich die Fahrt zur eBay Zentrale ?

      Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Es gibt daher nur einen Weg: ebay entfernt die Bewertung auf Veranlassung des Verkäufers aus einem der Gründe, die bei ebay zur Bewertungsentfernung führen müssen. Entweder weil ebay das selber einsieht oder eben (wie im Rechtsportal beschrieben) wenn die Bewertung aufgrund einer vollstreckbaren richterlichen Entscheidung (z.B. Beschluss, Urteil, Vergleich) gegen denjenigen, der die Bewertung abgegeben hat, entfernt werden muss.

      Man kann natürlich anstelle des Bewerters auch ebay auf Löschung verklagen. Nachvollziehbar, dass ebay so was nicht in sein Rechtsportal schreibt.





      Gut, dass du nun da bist um auf eine konkrete Frage


      stoff-kollektion schrieb:

      Seit neusten ist es so, das es nicht ausreicht wenn auf einen Fall geantwortet wird und die Paketscheinnummer hinterlegt wird, denn 11 Tage nach Fallschließung muss der Fall an ebay weitergegeben werden damit dieser keine negativen sternchen vergeben werden. Dies haben wir nicht getan und viele negative Bewertungen sind unberechtigt teilweise haben kunden negativ bewertet und geschrieben dass Sie die Ware nicht erhalten haben obwohl wir ein Zustellbeleg haben.

      Können diese negativen Fälle und Bewertungen von eBay rückwirkend bearbeitet werden so dass es dadurch führen könnte das der Shop wieder entsperrt wird?


      mit einer konkreten Anwort zu kommen?
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"