Pandora schrieb:
Da hätte ich doch auch gleich noch eine Frage, ich habe nämlich eine Zahlungsfrist in meinen Auktionen um mir das Theater mit dem Anmahnen und dem Rücktritt zu sparen. Gehe ich denn recht in der Annahme das durch diese Zahlungsfrist der Käufer dann auch automatisch in Verzug gerät, oder muss das explizit so formuliert sein das der Käufer mit fruchtlosem Verstreichen der Zahlungsfrist in Verzug gerät ? Oder anders, kann ich dann auch sofort zum Mahnverfahren übergehen, ohne ihn anschreiben zu müssen ?
@Pandora: Ich war gerade auf der Suche über Verzug für den Thietke Thread und da bin ich auf das hier gestossen:
"Gibt der Gläubiger in seiner Rechnung einseitig ein bestimmtes Datum vor, bis zu dem die Rechnung
beglichen werden soll, kommt der Schuldner nicht allein dadurch in Verzug, dass er diesen Termin
verstreichen lässt, ohne zu zahlen.(BGH U. v. 25.10.2007 - III ZR 91/07)"
info-m.de/node/29346
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Wir sind alle nur Laien-Kinder, die in dem Sandkasten der Gesetze rumspielen....
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