Gebotsrücknahme, 2. Höchstbietender wird Käufer

    • *alte_eule* schrieb:

      Eine Freundschaft mit deinem VK schließe ich anhand der Biettätigkeit mal aus:
      offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll…ileViewBids_None_ViewLink


      ich weiß nicht, :huh: bei über 20 verschiedenen Vk immerhin 13 % bei diesem Vk?

      Ausgelotet wurde das höchste Echtgebot auf jeden Fall! Und bei dieser Preisklasse lohnt es sich ja, für misstrauische Käufer eine kleine "Vita" anzulegen. offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll…ileViewBids_None_ViewLink und damit man nicht genauer in die Bewertungen schauen kann, sind die vorsichtshalber auch noch "Privat".
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • Stubentiger schrieb:



      ich weiß nicht, :huh: bei über 20 verschiedenen Vk immerhin 13 % bei diesem Vk?

      Er hat 9 mal auf diese Münze geboten - das sind ca 13% (von 66)!
      ___________________________________________________________________________________
      Wir sind alle nur Laien-Kinder, die in dem Sandkasten der Gesetze rumspielen....
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    • Stubentiger schrieb:

      Ausgelotet wurde das höchste Echtgebot auf jeden Fall
      Auch das würde ich "milder" ausdrücken

      Stubentiger schrieb:

      genau 1 :!: Cent unter dem TE ...
      das wusste 8***- (privat) erst, nachdem er das dann zurückgezogene Gebot abgegeben hatte. Es waqr also vermutlich purer Zufall - bzw. eben der Biet-Taktik von TE geschuldet, dass dieses 1-Cent-Ergebnis zustande kam.

      Selbstverständlich war es von Anfang an zu berücksichtigen, dass das Gebot ausgelotet worden sein könnte. Ich hatte mir deshalb stichprobenartig aus der 30-Tagesliste des VK-Accounts Auktionen angeschaut. Ich habe bei diesen Stichproben keine gefunden, bei dem, gerade auch unter Nutzung dieses Accounts 8***- Vergleichbares abgezogen worden wäre - ich hatte nichts gefunden.

      BTW: Der Schriftverkehr zwischen TE und dem VK läuft unter HERR F.??? Aber das hat keine Relevanz, weder mit Herr F., noch mit Frau F. ist ein Vertrag zustandegekommen.
      Ich verzichte auf Gedankenspiele, wenn der Nachweis vorläge, dass doch AGB-widrige Gebote vorlägen. Offenbar haben das TE und der VK ja ausgeräumt.
    • Stubentiger schrieb:

      Ebend, die klassische Auslotung mit Endergebnis:

      Oder einfach ein (priverblicher) Käufer, der auf ein Schnäppchen hofft und der dabei nicht zu Schade ist,
      zu "unlauteren" Mitteln zu greifen - das werden wir in den nächsten Stunden sehen - da laufen ein paar
      der anderen Auktionen aus.
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    • werv schrieb:

      Das hat er auch nicht - sein Interesse wurde ganz klar an der Bedingung der Überprüfung geknüpft.
      Ich hab`s gar nicht gelesen, war auch gar nicht Zeit genug dafür, seit dem Post des TE.

      werv schrieb:

      Zum anderen: Sein Verkäufer hat diesen Schriftverkehr auch - was soll es also noch schaden können ;)
      Keine Ahnung, könnte ja sein, dass durch den Schriftverkehr was zutage kommt u. dann eine Diskussion stattfindet, die man besser nicht angestossen hätte, jedenfalls nicht hier öffentl. (u. Dein Post vorhin, hatte ja sowas in diese Richtung bereits angedeutet....).

      Wenn das Teil so wertvoll ist wie der TE sagt, dass es das ist (was ich nach wie vor bezweifle, auch wenn ich kein Fachmann bin, niemand hat eine angebl. fast 8k€ wertvolle Münze rumliegen u. verhökert die bei ebay für ab nem Euro u. gibt sich dann mit 3k€ oder 5k€ zufrieden), verstehe ich ja, dass er die Münze doch gerne hätte haben wollen.

      Spätestens aber nach dem Schriftverkehr mit dem VK (die höchst dubiose Bieterei, lass ich mal ganz aussen vor), muss dem TE doch klar sein, dass hier was nicht mit rechten Dingen zugeht, wenn sich der VK weigert die Münze auf Echtheit prüfen zu lassen, selbst dann nicht, wenn ihm in Aussicht gestellt wurde, dass die Münze dann gekauft werden würde, obwohl über die ebay Auktion aufgrund der Gebotsrücknahme kein Kaufvertrag zustande kam. Spätestens dann müssten doch sämtl. Alarmglöckchen schrillen u. die roten Lämpchen leuchten. Von sowas lass ich doch die Finger..........ausser ich bin ein hoffnungsloser Zocker im Goldrausch.

      Insofern kann ich nicht verstehen, warum hier auch nur noch ein weiterer Gedanke an diese Sache verschwendet wird. Dem VK wurde bereits mitgeteilt, dass kein Kaufvertrag besteht. Also Kontakt abbrechen und aus die Maus.

      Der TE kann dem Spassbieter und Gebotsrückzieher danken, dass dieser Elch an ihm vorüberging.
      proper prior preparation prevents piss poor performance
    • DM-und-Euro schrieb:

      Hallo dm-und-euro,

      ...

      Es scheint vielmehr so - und der Eindruck dürfte sich auch an richterlicher Stelle nach Einsichtnahme
      in unseren bisherigen Schriftverkehr aufdrängen - , dass Sie das Restrisiko eines negativ ausfallenden Gutachtens, nun nach dem Kauf -
      und der ist mit dem von Ihnen vorgenommenen Klick durchaus rechtlich bindend geworden - doch nicht mehr zu tragen gewillt sind.
      Welcher Klick ist damit gemeint?
      time flies like an arrow - fruit flies like a banana
    • iiiihhBääähh schrieb:

      ausser ich bin ein hoffnungsloser Zocker im Goldrausch.

      nun gut, wenn ich Gewerblicher bin und für 5 k was kaufen kann, das sich dann für knapp 8 k verkaufen ließe,
      wer ist da abgeneigt?
      Unter dem Blickwinkel kann man schon verstehen, warum TE alle Ecken ausgeleuchtet haben möchte.

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    • Fairhandel schrieb:

      Welcher Klick ist damit gemeint?


      ist damit gemeint.

      was mir auffällt:

      Der Vk(in meinen Augen:Betrüger)ist sprachlich dem TE weit überlegen:

      Er argumentiert zwar sachlich falsch,aber darin überlegt,differenziert,gut gegliedert und sehr distanziert ohne sich aus der Reserve locken zu lassen.

      Ein eiskalter "Killer" eben,was mich zu der Überlegung bringt:

      Da bei Beträgen in dieser Höhe sich nun nicht jeder dieser Art von Numismatik verschreiben kann,ist es naheliegend,daß der Vk wohlhabend ist.Möglicherweise ist er Arzt,Makler,Anwalt o.ä..Er ist jetzt dabei,sein Opfer "zur Strecke zu bringen".Er(der Vk) ist wie die Schlange "Ka" im "Dschungelbuch".

      Das Opfer ist bereit,seine nur noch behauptete Vorsicht(siehe seine Mail)fahren zu lassen,weil er wie Mogli(im Dschungelbuch)blind gworden ist.Außerdem hat er Angst vor den in den Raum gestellten juristischen Angriffen.

      Bedauerlich,aber wohl nicht mehr zu ändern.

      petergabriel
    • Ein Hinweis zur Sache:

      Gemäß der eBay Policy "Grundsatz zum Ausschluss der Echtheitsgarantie":
      pages.ebay.de/help/policies/authenticity-disclaimers.html

      war dieses Angebot streng genommen unzulässig.

      Dem Angebotstext ist zu entnehmen, dass die Echtheit der Münze nicht garantiert werden kann.
      Auch schreibt der VK in einer Mail an den TE:

      "Niemand war gezwungen, sich an einem
      Bietwettbewerb um eine Münze zu beteiligen, die zweifelsfrei aus Gold
      ist, jedoch nicht über Expertise oder Papiere verfügt. Erst recht nicht,
      wenn explizit von Verkäuferseite in der Artikelbeschreibung eine
      Echtheitsgarantie ausgeschlossen wurde."


      Bitte/Danke :)

      LG
      Jana
    • oldschmatterhand schrieb:

      nun gut, wenn ich Gewerblicher bin und für 5 k was kaufen kann, das sich dann für knapp 8 k verkaufen ließe,
      wer ist da abgeneigt?
      Unter dem Blickwinkel kann man schon verstehen, warum TE alle Ecken ausgeleuchtet haben möchte.
      Ob gewerbl. oder nicht, ich denke niemand ist abgeneigt ein "Schnäppchen" zu machen u. daraus evtl. Profit zu schlagen.

      Nur sollte man dabei auch das jeweilige Risiko mit in Betracht ziehen u. in diesem Fall, hätte ich, unter diesen Umständen, meine Taschenlampe ganz schnell wieder ausgeknipst, denn hier gibt`s nix zum Ausleuchten. Die Sache stinkt einfach von A-Z zum Himmel.

      Ich versteh schon nicht, wieso der TE hier überhaupt geboten hat, angesichts der Beschreibung.
      Ohne zumindest eine schriftl. Zusage per Email vom VK und zwar VOR einem evtl. Gebot, dass die Echtheit der Münze garantiert UND bei einem Zuschlag ggf. einer Prüfung unterzogen wird, SOWIE der Zusage, dass die Münze ggf. über den VOLLEN Endbetrag versichert versendet wird (im Angebot war "DHL Päckchen" angegeben.....), hätte ich überhaupt erst gar keinen Bietfinger gerührt. Von 5k bieten, wollen wir gar nicht erst reden, das wär mir nichtmal im Traum eingefallen.
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      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von iiiihhBääähh ()

    • Vorsicht. Nicht jede Klausel in den ebay-Hilfeseiten hat Auswirkungen darauf, ob es zu einem Vertrag gekommen ist.
      So hat es Jahre gedauert, bis die Gerichte nun angefangen haben, die Gebote von Pushern für nichtig zu erklären. Und das nicht, weil das Bieten auf eigene Artikel nach ebay-Grundsatz nicht zulässig ist, sondern weil Pusher-Geboten der Rechtsbindungswille zum Kauf fehlt.

      Solche Regeln gehören nicht zu denen, die definieren, wie bei ebay Verträge zwischen Anbieter und Bieter zustande kommen.
    • petergabriel schrieb:

      ...

      Da bei Beträgen in dieser Höhe sich nun nicht jeder dieser Art von Numismatik verschreiben kann,ist es naheliegend,daß der Vk wohlhabend ist.Möglicherweise ist er Arzt,Makler,Anwalt o.ä..Er ist jetzt dabei,sein Opfer "zur Strecke zu bringen"...

      Daß der Verkäufer Anwalt ist, schließt sich wohl eher aus, wenn man liest, wie er behauptet, der Kaufgegenstand sei Eigentum des TE geworden. Soetwas passiert einem Anwalt wohl nicht.
    • petergabriel schrieb:

      Da ist nichts "zustandegekommen".Es gibt keinen Vertrag.

      Janas "Regelhinweis" ist aber geeignet,das Begehren mit Hinweis auf das zitierte Ebaygebot bezgl.Echtheit leicht abzubügeln.

      Wir haben es hier mit "Killer" gegen "verängstigtes Schaf" zu tun.

      petergabriel


      Richtig. Es gibt keine Vertrag. Deshalb muss man auch nichts abbügeln. Auch nicht mit falschen Argumenten.
      Morgen kommt sonst noch jemand, der liest das und glaubt er hätte keinen Vertrag. Übermorgen erklärt dann jemand, dass ein Kaufvertrag über eine Flasche Kubanischen Rum oder iranischen Safran ungültig wäre, weil ebay wieder irgendeine Embargoregel gesetzt hat......;-)

      Den "Killer", den würde jeder hier in der Pfeife rauchen, denke ich.
      Und das vermeintliche "verängstigte Schaf"? Der braucht nur eines: Er braucht klar gemacht: Es gibt keinen Vertrag durch den "Klick" für den Zweithöchstbieter. Ich dachte, das hätten wir wenigstens schon erledigt.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von schabbesgoi ()

    • schabbesgoi schrieb:

      Vorsicht. Nicht jede Klausel in den ebay-Hilfeseiten hat Auswirkungen darauf, ob es zu einem Vertrag gekommen ist.
      So hat es Jahre gedauert, bis die Gerichte nun angefangen haben, die Gebote von Pushern für nichtig zu erklären. Und das nicht, weil das Bieten auf eigene Artikel nach ebay-Grundsatz nicht zulässig ist, sondern weil Pusher-Geboten der Rechtsbindungswille zum Kauf fehlt.

      Solche Regeln gehören nicht zu denen, die definieren, wie bei ebay Verträge zwischen Anbieter und Bieter zustande kommen.



      Richtig !
      Allein daraus, dass eBay per Policy Artikel für unzulässig erklärt, folgt nicht, dass kein Kaufvertrag über einen solchen Artikel nach Kauf zustande kommt.

      Aus der eBay Auktion gibt es hier für den 2. Höchstbieter (TE) keinen Kaufvertrag.
      Der TE hat dem VK unabhängig davon aber Kaufinteresse signalisiert, geknüpft an die Bedingung, dass ein Echtheitszertifikat vom VK beigebracht wird.

      Der VK kann sich nun überlegen, ob er sich drauf einlässt oder ob er es lässt, ganz einfach.

      Von den gestelzten langen Mails des VK würde ich mich Null beeindrucken lassen.
      Antworten maximal 2-3 Zeilen mit Fristsetzung bis wann sich der VK entscheiden soll, und NICHT auf das Geschriebene vom VK eingehen.
      Dieses würde ich unter "Erheiterndes" verbuchen.

      Besonders diesen Satz fand ich köstlich:
      "Ich werde mit Interesse mitverfolgen, wie (sich)der Zustand der Gelassenheit, mit dem Sie nach eigener Aussage einer Klage entgegensehen, im Laufe der
      juristischen Aufarbeitung dieses Falles entwickelt.

      * "sich" habe ich mal eingefügt damit der Satz auch orthographisch stimmt dann

      Ansonsten ein echter Schenkelklopfer, sehr schön :D
    • oldschmatterhand schrieb:

      das wusste 8***- (privat) erst, nachdem er das dann zurückgezogene Gebot abgegeben hatte. Es waqr also vermutlich purer Zufall - bzw. eben der Biet-Taktik von TE geschuldet, dass dieses 1-Cent-Ergebnis zustande kam.
      Seltsame "Biettaktik" ist das.
      Wenn`s ein Pusher ist, ist der zum Pushen zu dämlich oder er ist grenzenlos gierig oder beides, wie das bei dieser Spezies meist der Fall ist. :D
      Das Höchstgebot des TE, wusste der 8***- (privat) nämlich auch schon vor seinem letzten Gebot bzw. dessen Rücknahme, bzw. hätte es wissen können.
      Denn nachdem er die 5k geboten hatte, stand das Höchstgebot damit bei 5k01. Die Differenz von 5k auf 5k01 ist weit unter dem Mindestgebotschritt in dieser Preisklasse und damit ist sonnenklar, dass die 5k01 genau DAS höchste Gebot war, dass der TE abgegeben hatte. Insofern machte es überhaupt keinen Sinn, da nochmal was draufzulegen, schon gar keinen solchen schwachsinnigen Riesenklopper von 5k auf 7k5.

      Hätte der Pusher, wenn`s denn einer war, sich dieses letzte u. völlig überflüssige Gebot gespart, hätte der TE voraussichtl. jetzt ein Problem, denn dann hätte er tatsächl. einen Kaufvertrag mit diesem VK an der Backe.

      oldschmatterhand schrieb:

      Selbstverständlich war es von Anfang an zu berücksichtigen, dass das Gebot ausgelotet worden sein könnte. Ich hatte mir deshalb stichprobenartig aus der 30-Tagesliste des VK-Accounts Auktionen angeschaut. Ich habe bei diesen Stichproben keine gefunden, bei dem, gerade auch unter Nutzung dieses Accounts 8***- Vergleichbares abgezogen worden wäre - ich hatte nichts gefunden.
      Ich hab auch nix gefunden aber das hat auch gar nix zu bedeuten. Wer pushen will u. sich dabei nicht gerade wirklich saudämlich dreist & offensichtlich anstellt (so wie das die meisten Pusher tun), der kann das völlig unauffällig durchziehen, insbesondere mit Account auf "privat" gestellt und den neuesten Neuerungen zur Pusherbeihilfe seitens ebay (Zeitpunkt der genauen Bewertungsabgaben entfernt, sowie bei abgegebenen BW für Käufer, dessen Mitgliedsnamen unkenntlich gemacht).
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    • jana-berlin schrieb:


      Dieses würde ich unter "Erheiterndes" verbuchen.

      :thumbsup:


      Ansonsten, wenn der VK zu dreist wird, kann man sich die Emails ausdrucken und die Situation
      bei der Polizei schildern. So eine Ordnungswidrigkeit ist schliesslich bei §11 und §12 MünzG sowie
      §36 BBankG festgehalten - und die Strafen sind nicht ohne!

      gesetze-im-internet.de/m_nzg_2002/BJNR240230999.html

      gesetze-im-internet.de/bbankg/__36.html
      ___________________________________________________________________________________
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