DM-und-Euro schrieb:
Er will auf Erfüllung bestehen, da er nicht glaubt das kein Vertrag zu stande kam. Er will sogar auf Erfüllung des Vertrages bestehen, sollte sich rausstellen, das es sich um eine Fälschung handelt.
Ich habe immer noch kein AZ eines OLG bzw. des BGH gefunden
Oh sorry, ih musste mal zwischendurch was anderes

Ein BGH-Urteil direkt zu Deinem Fall wirst Du auch nicht finden, dafür ist die Sache wohl sicher zu eindeutig.
Dieses BGH-Urteil stellt klar, dass die Definitionen in ebay für die Vertragsparteien gelten. Hier war ein anderer eba-y AGB-§ der Anlass. Siehe besonders Punkt 15.
lorenz.userweb.mwn.de/urteile/viiizr305_10.htm