Gebotsrücknahme, 2. Höchstbietender wird Käufer

    • Im Prinzip folgendes: Wenn der Kaufvertrag nichtig ist, wäre die Sache in Ordnung. Wenn er unbedingt auf Abnahme besteht, dann soll er die Münze dem Sachverständigen schicken. Wird die Echtheit dort bestätigt, wäre die 5.000 Euro kein Problem.

      Er will aber jetzt Geld haben und die Münze eben nicht zu einem Sachverständigen schicken. Da liegt das Problem
    • DM-und-Euro schrieb:

      Wenn der Kaufvertrag nichtig ist, wäre die Sache in Ordnung.


      Dann hast Du kein Problem (wobei ich den von Dir in einem Post geschrieben Verlauf nicht lesen konnte. War gerade nicht da, als er wohl online war)

      Und naja....ein Verkäufer, der sich einer neutralen Prüfung verweigert....ich habe auf anderem Gebiet ähnliches erlebt. Und glaub mir: Du wirst es nie vergessen und (hoffentlich wie ich mit einem nostalgischem "Aber schön wäre es doch gewesen, wenn...") immer mal wieder dem hinterherhinken, dem tollen Schnäppchen. Ist leider mal so: Ehrliche Schnäppchen sind selten. Viel seltener als Betrug.
      Der alte Spruch bewahrheitet sich halt immer wieder: Wenn etwas zu gut aussieht um wahr zu sein...dann ist es meistens eben auch nicht wahr.
      Und Du hast richtig Glück, dass die Gier Deines VK Dir die Möglichkeit gibt, es nicht ausprobieren zu müssen :thumbup:

      Können wir Laien hier Dir noch irgendwie helfen, dass Du "glaubst", das ein überbotener Zweitbieter "raus" ist?
      Wir können Dir nur unsere Meinung geben. Und wie es aussieht...von uns würde niemand in Panik verfallen.
      Aber "mehr" an Sicherheit geben, können wir Dir nicht, glaube ich.
    • DM-und-Euro schrieb:

      Vor dem bieten, hatte ich mit PayPal Kontakt aufgenommen.
      Wozu?
      Glaubst Du ernsthaft, dass das was die Dir verzapfen, im Fall der Fälle (aber auch ganz allgemein), irgendwelche (rechtl.) Relevanz hat?
      Wenn Du das Ding kaufst und bezahlst u. wenn die Kacke dann am Dampfen sein sollte (aus welchem Grund auch immer), hast DU das Problem an der Backe.
      Insbesondere wenn Du über PP gezahlt hast, denn das ist nur eine weitere Variable bzw. ein Unsicherheitsfaktor. Auf PP würde ich mich NIE im Leben verlassen, schon gar nie nicht bei den Beträgen, um die es hier geht.


      DM-und-Euro schrieb:


      Im Prinzip folgendes: Wenn der Kaufvertrag nichtig ist, wäre die Sache in Ordnung. Wenn er unbedingt auf Abnahme besteht, dann soll er die Münze dem Sachverständigen schicken. Wird die Echtheit dort bestätigt, wäre die 5.000 Euro kein Problem.

      Er will aber jetzt Geld haben und die Münze eben nicht zu einem Sachverständigen schicken. Da liegt das Problem
      Es gibt kein Problem (da es keinen Kaufvertrag gibt), ausser Du willst eines daraus machen.........und nachdem was ich bisher so gesehen und gelesen habe, sagt mir mein Näschen, wirst Du eines bekommen, wenn Du Dich mit diesem VK auf irgendwas einlässt. Wenn Du aber gerne Lotto mit grösseren Beträgen spielst, nur zu..... immer rein ins Abenteuer, iss ja auch echt spannend sowas. Bei 5k€ würde mir jedenfalls das schon einen Kick geben. :D
      proper prior preparation prevents piss poor performance
    • DM-und-Euro schrieb:

      Ich werde mich da auf nichts anderes einlassen und bezahlt ist auch nicht.
      Ich denke im Moment wird wohl nichts anderes übrigbleiben als auf seine Klage zu warten.
      Dazu müsste sein Rechtsanwalt wirklich gierig sein (auf sein Geld) . Und ein Aushilfsarbeiter bei seiner Rechtschutz sein
      Anliegen genehmigen.

      Wie meine Vorrednerschreiber nämlich schon geschrieben haben, steht Ebay Auktion unter auflösender Bedingung
      (§158 - dies wurde in den schon verlinkten Urteilen benutzt).
      Also wenn jemand anderes ein Gebot gemacht hat, ist damit deine Vertragsannahme beendet.

      dejure.org/gesetze/BGB/158.html
      ___________________________________________________________________________________
      Wir sind alle nur Laien-Kinder, die in dem Sandkasten der Gesetze rumspielen....
      Hobby: Eigene Beiträge editieren - am besten mehrmals... [Blockierte Grafik: http://www.animaatjes.de/smileys/smileys-und-emoticons/buro/smileys-buro-210389.gif]

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von werv ()

    • DM-und-Euro schrieb:

      Ich werde mich da auf nichts anderes einlassen und bezahlt ist auch nicht.
      M.E. nach, gut so!

      DM-und-Euro schrieb:

      Ich denke im Moment wird wohl nichts anderes übrigbleiben als auf seine Klage zu warten.
      Eine Tüte Gummibären, die Sache hat sich allerspätestens dann erledigt, wenn der VK tatsächlich beim RA gewesen sein sollte (sofern er das überhaupt macht, was ich bezweifle). ;)
      proper prior preparation prevents piss poor performance
    • Gerade fällt mir aber etwas ein: Du hast deinem Verkäufer nicht zufällig dein Interesse an der Münze
      verbindlich und schriftlich signalisiert?

      Nach dem Motto: "Ja ich will diese Münze kaufen. Ich muss aber wissen, ob sie Echt ist..."
      oder so ähnlich?!
      ___________________________________________________________________________________
      Wir sind alle nur Laien-Kinder, die in dem Sandkasten der Gesetze rumspielen....
      Hobby: Eigene Beiträge editieren - am besten mehrmals... [Blockierte Grafik: http://www.animaatjes.de/smileys/smileys-und-emoticons/buro/smileys-buro-210389.gif]

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von werv ()

    • werv schrieb:

      Gerade fällt mir aber etwas ein: Du hast deinem Verkäufer nich zufällig dein Interesse an der Münze
      verbindlich und schriftlich signalisiert?

      Nach dem Motto: "Ja ich will diese Münze kaufen. Ich muss aber wissen, ob sie Echt ist..."
      oder so ähnlich?!
      Nachdem was ich nur kurz überfliegen konnte, was hier in #34 stand, bevor es Eule editiert hat:
      auktionshilfe.info/index.php?t…&postID=180149#post180149

      .......könnte es sein, dass er das hat.

      Sollte das also eine Rolle spielen (ich wüsste nicht welche), wäre das evtl. eine Sache, die man vielleicht besser mit dem TE per PN klären sollte...... ;)
      proper prior preparation prevents piss poor performance
    • iiiihhBääähh schrieb:



      Sollte das also eine Rolle spielen (ich wüsste nicht welche), wäre das evtl. eine Sache, die man vielleicht besser mit dem TE per PN klären sollte...... ;)
      Dann erübrigen sich aber alle Ratschläge. Die sind nämlich davon abhängig ob und ggf. in welcher Weise ein Vertrag
      (nicht) abgeschlossen wurde ;)

      Vor allem ob TE seinen (Un)willen einen Vertrag abzuschliessen an die Bedingung verknüpft hat, erstmal die Echtheit der
      Münze überprüfen zu lassen.
      ___________________________________________________________________________________
      Wir sind alle nur Laien-Kinder, die in dem Sandkasten der Gesetze rumspielen....
      Hobby: Eigene Beiträge editieren - am besten mehrmals... [Blockierte Grafik: http://www.animaatjes.de/smileys/smileys-und-emoticons/buro/smileys-buro-210389.gif]

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von werv ()

    • iiiihhBääähh schrieb:

      Nachdem was ich nur kurz überfliegen konnte, was hier in #34 stand, bevor es Eule editiert hat:

      Da muss ich korrigieren. Das war ich. Normalerweise mache ich mir die Mühe, auch völlig undurchsichtige Posts zu bereinigen. In diesem Fall war es mir aber zu aufwändig: Seitenweise Leerzeilen, Datenmüll und verstreute Einzelwörter. Dazwischen dann die Nachrichten, aber mit den Realdaten von mindestens drei Personen.

      @TE

      Wenn du unbedingt den Mailverkehr hierher bringen musst, entferne bitte die Namen und formatiere bitte alles einigermaßen ordentlich. Einen Sinn sehe ich darin nicht unbedingt, denn wie dir bereits viele User gesagt haben, gibt es hier gar keinen Vertrag. Wenn du uns also nichts verschwiegen hast, dann ist jede weitere Auseinandersetzung mit dem "Problem" reine Zeitverschwendung.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Schließen wir mal die erste Sache ab.

      Ein Zweitbieter ist nach Überboten werden durch einen dritten an keinen Kaufvertrag gebunden. Punkt.


      Sollte der VK dem Zweithöchstbieter einen Vertrag angeboten haben nach dem aus der Auktion keiner zustande gekommen ist, stellt sich die Frage, ob der interessierte Zweitbieter dieses angenommen hat und unter welchen Bedingungen.

      Das ist im Moment für mich pure Spekulation, ohne Kenntnis der Kommunikation

      Wegen der Auktion selbst gibt es kein Risiko für den TE einen Vertrag an der Backe zu haben.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von schabbesgoi ()

    • Auf ein Neues, über die mail Adresse kopiert

      Hallo castor.troy999,

      Es
      besteht bzw. bestand nie ein Risiko meinerseits. Eine Fälschung wäre
      durch PayPalkäufer ohne Wenn und Aber abgesichert. Weitere rechtliche
      Schritte sind meinerseits nicht ausgeschlossen. Mehr werde ich dazu nun
      nicht mehr sagen.


      Hochatungsvoll

      - dm-und-euro




      Von: castor.troy999
      An: dm-und-euro
      Betreff:
      Betreff: Details zum Artikel: castor.troy999 hat eine Nachricht
      gesendet zu Goldmünze 20 Reichsmark (Friedrich Wilhelm) - sehr guter
      Erhaltungszustand!! #161419118198
      Sendedatum: 21.09.14 13:06:12 MESZ


      Hallo dm-und-euro,

      Sehr geehrter Herr xxx
      ,

      wie
      Sie bereits wissen, bewerten Ebay und ich den Sachverhalt ganz anders.
      Natürlich haben die AGB Gültigkeit, nicht aber die von Ihnen
      vorgenommene Auslegung.
      Da ich alle Angaben nach bestem Wissen und
      Gewissen gemacht und für jeden potentiellen Käufer somit die mir
      größtmögliche Transparenz geschaffen habe, liegt auch kein Rechtsverstoß
      vor, wie Sie ihn andeuten.
      Niemand war gezwungen, sich an einem
      Bietwettbewerb um eine Münze zu beteiligen, die zweifelsfrei aus Gold
      ist, jedoch nicht über Expertise oder Papiere verfügt. Erst recht nicht,
      wenn explizit von Verkäuferseite in der Artikelbeschreibung eine
      Echtheitsgarantie ausgeschlossen wurde.
      Es scheint vielmehr so - und
      der Eindruck dürfte sich auch an richterlicher Stelle nach Einsichtnahme
      in unseren bisherigen Schriftverkehr aufdrängen - , dass Sie das
      Restrisiko eines negativ ausfallenden Gutachtens, nun nach dem Kauf -
      und der ist mit dem von Ihnen vorgenommenen Klick durchaus rechtlich
      bindend geworden - doch nicht mehr zu tragen gewillt sind.
      Sie
      kannten den Sachstand, entschieden sich dennoch dazu, die Münze zu
      ersteigern, und knüpfen die Einhaltung Ihrer Zahlungsverpflichtung nun
      an eine Bedingung, die nicht Gegenstand des Kaufvertrages ist.

      Wenn
      ich Sie recht verstehe, werden Sie die Zahlung nicht wie angemahnt vor
      der von Ihnen gewünschten Echtheitsüberprüfung vornehmen.
      Ich werde
      mit Interesse mitverfolgen, wie der Zustand der Gelassenheit, mit dem
      Sie nach eigener Aussage einer Klage entgegensehen, im Laufe der
      juristischen Aufarbeitung dieses Falles entwickelt.

      Hochachtungsvoll

      xxx




      Von: dm-und-euro
      An: castor.troy999
      Betreff:
      Betreff: Details zum Artikel: dm-und-euro hat eine Nachricht zu
      Goldmünze 20 Reichsmark (Friedrich Wilhelm) - sehr guter
      Erhaltungszustand!!Artikelnummer 161419118198 gesendet.
      Sendedatum: 21.09.14 12:26:34 MESZ


      Hallo castor.troy999,

      Zuerst
      einmal weise ich auf § 6 Abs. 7 der Ebay AGB hin. In diesem
      Zusammenhang auf das Urteil VIII ZR 305/10 in dem ausdrücklich geregelt
      ist das die Ebay AGB Gültigkeit haben.

      Die Tatsache das Sie
      selbst dann auf Abnahme klagen wollen, wenn nachweislich gegen ein
      Gesetz verstossen wird, verwundert mich. Auf die Klage reagiere ich
      entspannt.

      Um die Sache wie es wünschen schnell abzuschliessen,
      die Adresse vom Sachverständigen Herr Schobner haben, bestätigt er mir
      die Echtheit und Mängelfreiheit nehme ich die Münze zum Gebotspreis
      ansonsten nicht. Ein Kaufvertrag ist bisher nicht entstanden.

      Gruß

      - dm-und-euro

      Von: castor.troy999
      An: dm-und-euro
      Betreff:
      Betreff: Details zum Artikel: castor.troy999 hat eine Nachricht
      gesendet zu Goldmünze 20 Reichsmark (Friedrich Wilhelm) - sehr guter
      Erhaltungszustand!! #161419118198
      Sendedatum: 21.09.14 10:48:32 MESZ


      Hallo dm-und-euro,

      Sehr geehrter Herr xxx
      ,

      für
      jemanden, der über derart profunde Rechtskenntnisse verfügt und sich
      mittels komplexer Verfahren gegen Betrug durch Selbstbieten absichert,
      dürfte es keine Überraschung darstellen, dass die Münze von Ihnen im
      Rahmen eines Privatkaufs "wie besehen" gekauft wurde.
      Selbstredend
      handelt es sich um das Originalfoto einer Münze deren Besitzer ich nach
      wie vor bin, obschon Sie zwischenzeitlich zu Ihrem Eigentum geworden
      ist. Es steht Ihnen frei, sie nach Erhalt von einem Gutachter Ihrer Wahl
      in Augenschein nehmen zu lassen. Ändern wird das Gutachten jedoch
      nichts, da ich, wie wahrheitsgemäß in meiner Artikelbeschreibung
      aufgeführt wurde, nicht über die nötigen Fachkenntnisse verfüge, um ihr
      Prägedatum oder ähnliches mit letzter Sicherheit zu bestätigen. Eine
      Garantie konnte und kann ich nicht geben und dieses Risiko, das im
      Zusammenhang mit dem vorliegenden Gebot bestand, kannte jeder Bieter der
      sich daran beteiligte und sorgfältig meine Angaben gelesen hatte.
      Insofern ändert sich an der Abwicklung nichts.
      Sie
      überweisen mir den fälligen Betrag bis zum morgigen 22.09.2014 um
      10:00h oder bestätigen mir bis dahin Ihre Absicht, die Überweisung
      schnellstmöglich vorzunehmen.
      Nach Zahlungseingang auf dem Konto:
      xxx
      versende ich den Artikel auf Wunsch per Einschreiben, auf jeden Fall
      aber versichert und per Übergabe, an Sie und damit ist der Fall für mich
      erledigt.

      Mit freundlichen Grüßen

      xxx

      - castor.troy999

      Von: dm-und-euro
      An: castor.troy999
      Betreff:
      Details zum Artikel: dm-und-euro hat eine Nachricht zu Goldmünze 20
      Reichsmark (Friedrich Wilhelm) - sehr guter
      Erhaltungszustand!!Artikelnummer 161419118198 gesendet.
      Sendedatum: 21.09.14 10:22:56 MESZ


      Hallo castor.troy999,

      erstmal
      musste in die letzten Beiden Tagen der Verdacht auf Selbstbieten
      weitestgehend ausgeräumt werden, dies ist nun geschehen. Daher habe ich
      grundsätzliches Interesse an der abgebildeten Münze, auch zu einem
      Betrag von 5.000 Euro. Vor der Zahlung bitte bestätigen, das diese zum
      Verkauf stand und nicht nur Beispielfoto war. Desweiteren ebenfalls
      genauso wichtig, bestätigen das § 11 Münzg. eingehalten wurde! Das wurde
      zwar schon in der Auktion umschrieben, so bekommen wir aber nochmals
      absolute Klarheit. Da § 11 Münzg. auch von mir verlangt die Münze von
      einem Sachverständigern überprüfen zu lassen - das Paket muss vom
      Sachverständigen geöffnet werden - empfehle ich den Sachverständigen

      Hans Günter Schobner
      Im Schorchen 25
      65366 Geisenheim

      Tel.: 06722/5626

      Selbstverständlich
      akzeptiere ich auch jeden anderen Sachverständigen. Weitere Auskünfte
      zu § 11 Münzg. erteilt Herr Kroker Sachbearbeiter Falschgeld bei der
      Deutschen Bundesbank München Tel.: 089/28893335

      Gruß

      - dm-und-euro




      Realdaten editiert

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von DM-und-Euro ()

    • schabbesgoi schrieb:

      Schließen wir mal die erste Sache ab.

      Ein Zweitbieter ist nach Überboten werden durch einen dritten an keinen Kaufvertrag gebunden. Punkt.


      Sollte der VK dem Zweithöchstbieter einen Vertrag angeboten haben, stellt sich die Frage, ob der interessierte Zweitbieter dieses angenommen hat und unter welchen Bedingungen.

      Das ist im Moment für mich pure Spekulation, ohne Kenntnis der Kommunikation

      Wegen der Auktion selbst gibt es kein Risiko für den TE.

      Vollkommen richtig!

      Da bei Ebay Versteigerung kein Vertrag zustande gekommen ist, steht es dem Verkäufer frei, es
      andersweitig anzubieten. Deswegen habe ich auch diese Frage in #49 gestellt.
      ___________________________________________________________________________________
      Wir sind alle nur Laien-Kinder, die in dem Sandkasten der Gesetze rumspielen....
      Hobby: Eigene Beiträge editieren - am besten mehrmals... [Blockierte Grafik: http://www.animaatjes.de/smileys/smileys-und-emoticons/buro/smileys-buro-210389.gif]
    • DM-und-Euro schrieb:

      Auf ein Neues, über die mail Adresse kopiert
      Ich würde es an Deiner Stelle nun wirklich dabei belassen u. hier nicht Schriftverkehr veröffentlichen, der die Angelegenheit möglicherweise nur verkomplizieren könnte, was überhaupt nicht nötig ist, wenn Du kein Lotto spielen u. das Teil nicht kaufen willst. :whistling:
      proper prior preparation prevents piss poor performance

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von iiiihhBääähh ()

    • iiiihhBääähh schrieb:

      Mal davon abgesehen, dass das nur marginal besser ist, als der Verhau vorher, würde ich an Deiner Stelle, es nun wirklich dabei belassen u. hier nicht Schriftverkehr zu veröffentlichen, der die Angelegenheit möglicherweise nur verkomplizieren könnte, was überhaupt nicht nötig ist, wenn Du kein Lotto spielen u. das Teil nicht kaufen willst. :whistling:
      Das hat er auch nicht - sein Interesse wurde ganz klar an der Bedingung der Überprüfung geknüpft. Und es wundert
      mich sowieso, dass eine Münze, die (angeblich) von der Deutschen Bank gekommen ist (siehe Auktionstext), kein Echtheitszertifikat besitzt.

      Zum anderen: Sein Verkäufer hat diesen Schriftverkehr auch - was soll es also noch schaden können ;)
      ___________________________________________________________________________________
      Wir sind alle nur Laien-Kinder, die in dem Sandkasten der Gesetze rumspielen....
      Hobby: Eigene Beiträge editieren - am besten mehrmals... [Blockierte Grafik: http://www.animaatjes.de/smileys/smileys-und-emoticons/buro/smileys-buro-210389.gif]

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von werv ()

    • Das stinkt doch ganz gewaltig zum Himmel!

      a)wer als Verkäufer eines dermaßen wertvollen Stücks ein solch vermülltes Foto(und noch dazu nur ein einziges)als Illustration einstellt,
      b)wer als Verkäufer die Echtheit des wertvollen Stücks nicht von einem anerkannten und von beiden(Vk und K) bestimmten Sachverständigen nicht beibringt,

      ist meiner Ansicht nach mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ein BETRÜGER!

      c))wer sich mit dem sofort mit ausgewiesener und massiver Drohung Auftretenden auch nur kommunikativ einläßt und seinen Verstand ausblasen läßt einerseits,aber ins Geschäft kommen will andererseits,
      d)wer es auch nur in Erwägung zieht,sich dabei dem vermeintlich sicheren PayPal anvertrauen zu können,

      ist in meinen Augen ein fanatischer,blauäugiger und leicht auszutricksender DUMMKOPF,der sein jetziges Gebaren bei Fortsetzung noch tiefstens bereuen wird,wenn ihm bewußt wird wird,daß ihm eine "Glasperle" angedreht worden ist.


      petergabriel