Im Prinzip folgendes: Wenn der Kaufvertrag nichtig ist, wäre die Sache in Ordnung. Wenn er unbedingt auf Abnahme besteht, dann soll er die Münze dem Sachverständigen schicken. Wird die Echtheit dort bestätigt, wäre die 5.000 Euro kein Problem.
Er will aber jetzt Geld haben und die Münze eben nicht zu einem Sachverständigen schicken. Da liegt das Problem
Er will aber jetzt Geld haben und die Münze eben nicht zu einem Sachverständigen schicken. Da liegt das Problem