Transportschaden wegen unangemessener Verpackung

    • Die Idee mit der FAQ (oder einem Versuch dazu) finde ich ja nicht schlecht.

      Ansonsten versteh ich ja. Heute habe ich die Geduld und ihr nicht...Morgen bin ich vielleicht sauer und ihr stoppt mich. So ist Forum :love:

      Und wenn die "Flachpfeife" wirklich eine ist, so wird sie sowieso hier nie wieder auftauchen :P
    • Aber hallo,
      viele dürften wissen wie es um meine Geduld steht ABER muss es so ablaufen wie hier?
      Es dürfte (auch ohne Fotos) genügend Kompetenz hier vorhanden sein dem TE zu erklären, daß er unzureichend verpackt hat!
      Dies räumt er ja ein "so hab ich den anderen Fernseher geliefert bekommen".
      Also geht es jetzt darum den K zu "entschädigen", den Verbleib des Matschhaufens zu klären ... oder man sieht sich irgendwann vor/hinter ewigen Annahmeverweigerungen vor Gericht.

      Das mit dem genauen Ablauf darf TE gerne nochmal erklären, es ist wirklich wirr (im Sinne von nicht nachvollziehbar!).
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!
    • Ich bin nicht Beleidigt, sondern wieder mal eine Erfahrung reifer. In den meisten Foren tummeln sich überwiegend Leute , die nur so tun, als ob sie Ahnung hätten, das war mir bereits hier nach dem 2 oder 3 Beitrag klar. Es gibt leider wenige wie geiz_ist_ungeil, die sachlich bleiben.
      Ich gebe jetzt mal das Argument "Flachpfeifen" einfach zurück, besonders an den User karakorum666, der hier mit Fachwissen nur so geglänzt hat. Ich habe den Fall so gut wie möglich beschrieben, wenn manche Leute nicht lesen können oder wollen und mit Neulingen den großen Max spielen wollen, bitteschön aber nicht mit mir. Es ist keine Hilfe, in dem man rumgrübelt und sich Gedanken macht, wann und wo die Bilder gemacht worden sind und ob der UPS-Fahrer überhaupt Zeit hat, damit man Bilder machen kann. Das ist alles dummes Gelabber von irgend welchen Dummschwätzern und Wichtigtuern, aus diesem Alter bin ich raus.
      Übrigens die Verpackung war nicht zu knapp, denn der Karton war etwas größer wie der Fernseher. Nur das noch zur Info. Es ist einfach nicht nachvollziehbar, was hier unklar ist. Ich habe den Fernseher in einem dafür vorgesehenen Karton durch UPS verschickt. Der Fernseher kam beim Käufer angeblich defekt an. UPS hat den Karton als den Verursacher des Defekts erkannt (welche Überraschung) und den Fernseher wieder dem Käufer zukommen lassen. Dieser hat die Annahme verweigert, so wurde das Teil wieder zu mir geschickt. Da ich die Ansprüche gegen UPS an den Käufer abgetreten habe, weil dieser das so wollte und formal der Fernseher nicht mehr mein Eigentum war und natürlich die Verpackung katastrophal aussah, habe ich ebenfalls die Annahme verweigert.
    • nagu schrieb:

      Übrigens die Verpackung war nicht zu knapp, denn der Karton war etwas größer wie der Fernseher. Nur das noch zur Info. Es ist einfach nicht nachvollziehbar, was hier unklar ist. Ich habe den Fernseher in einem dafür vorgesehenen Karton durch UPS verschickt.
      Also steht nicht zu Debatte dass es nicht ausreichend verpackt war. Das ist klar.
      Für nächstes mal hier die RIchtlinien von UPSs:

      ups.com/packaging/?loc=de_DE

      Für Schäden, die durch unzureichende Verpackung zustande kommen, bist du veratwortlich. Nun aber
      wird der Käufer, der den Verpackungsschaden von Mitarbeiter hat sich bestätigen lassen, sein Geld auch
      einfordern. Er hat ja schliesslich dir deinen Fernseher zurückgeschickt.
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      Wir sind alle nur Laien-Kinder, die in dem Sandkasten der Gesetze rumspielen....
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    • Kann mal bitte jemand nachvollziehbar belegen, daß die Beschädigung auf die nachträglich festgestellte, unzureichende Verpackung ursächlich zurückführbar ist?

      Selbst der Käufer bestätigt, daß die Verpackung unbeschädigt gewesen ist.

      @TE
      Das die Verpackung aufgrund des Rückversands weiter beansprucht worden sein kann, hast Du in Deiner Betrachtung, der Käufer hätte nicht annehmen sollen, miteinbezogen?
    • aus dem EP:

      in dem ich den Fernseher in einer für den Versand vorgesehenen Verpackung, die ich noch hatte, da ich mir ein paar Tage zuvor einen neuen Fernseher schicken ließ, einpackte.

      aus #23:

      Übrigens die Verpackung war nicht zu knapp, denn der Karton war etwas größer wie der Fernseher. Nur das noch zur Info. Es ist einfach nicht nachvollziehbar, was hier unklar ist. Ich habe den Fernseher in einem dafür vorgesehenen Karton durch UPS verschickt.

      Nun, für DIESEN Fernseher war die Verpackung zweifellos NICHT vorgesehen, denn sie stammt ja von einem anderen, den TE grad erhalten hatte.

      Und dass eine Verpackung, die "nicht zu knapp" ist, deshalb alles andere als ideal sein muss, sondern häufig eher im Gegenteil, dürfte wohl eine Binse sein. Wenn ein solches Gerät in einer allzu üppig bemessenen Verpackung unterwegs ist, nimmt es Schaden - da kann die Verpackung äußerlich noch so unbeschädigt aussehen.

      Btw: Die "Flachpfeife" nehme ich selbstverständlich nicht zurück - schließlich stammte sie nicht von mir.

      ================================================


      Wenn etwas einmal passiert, passiert es vielleicht nie wieder. Wenn etwas zweimal passiert, passiert es sicher auch ein drittes Mal
    • karakorum666 schrieb:

      Und dass eine Verpackung, die "nicht zu knapp" ist, deshalb alles andere als ideal sein muss, sondern häufig eher im Gegenteil, dürfte wohl eine Binse sein. Wenn ein solches Gerät in einer allzu üppig bemessenen Verpackung unterwegs ist, nimmt es Schaden - da kann die Verpackung äußerlich noch so unbeschädigt aussehen.
      Deshalb auch meine Frage schon in #2, ob der verkaufte & versendete alte TV, grösser oder kleiner war als der Neue.
      (Nach-) Fragen haben aber eine gewisse Sorte von TEs anscheinend nicht so gerne.

      Das solche "Kleinigkeiten", wie ob der Karton zu gross oder klein für den Inhalt war, eine ganz entscheidende Rolle spielen können, genauso wie die Frage wo und wann sich ein Paket in welchem Zustand befand, übersteigt offenbar den geistigen Horizont so mancher die hier aufschlagen. Das ist nur "dummes Gelabere von Dummschwätzern und Wichtigtuern". :whistling:

      Bloss gut, dass der TE das pfeilschnell erkannt hat, dass sich hier, praktisch nur Wichtigtuer tummeln (ausser GUI :P ).
      Braucht er doch mit uns keine Zeit mehr zu vertüdeln und kann sich ab jetzt konzentriert u. mit ganzer Kraft daran machen, den Schmarrn alleine auseinanderzuklamüsern. :thumbup:
      Bei dem gaballten Sachverstand, seiner Fähigkeit auch relativ einfache Sachverhalte kompliziert u. verwirrend darzustellen, seiner Treffsicherheit harmlose Fragen u. eindeutige Situationen sofort misszuverstehen, sowie der Abwesenheit mangelndem Selbstbewusstseins, sollte ihm das mühelos gelingen. :rolleyes:
      proper prior preparation prevents piss poor performance
    • Heiner.Hemken schrieb:


      Kann mal bitte jemand nachvollziehbar belegen, daß die Beschädigung auf die nachträglich festgestellte, unzureichende Verpackung ursächlich zurückführbar ist?


      Aus EP:

      nagu schrieb:



      Ich meldete den Schaden UPS und diese kamen, wie nicht anders von mir erwartet, zu dem Ergebnis, dass die Verpackung für einen Versand nicht angemessen sei und dies hat nicht etwa ein unabhängiger Gutachter festgestellt, sondern ein angeblich fähiger Mitarbeiter.

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    • Heiner.Hemken schrieb:

      Das ist eine Beschreibung, was der TE getan hat, nicht aber ein Beleg, daß der Schaden durch den Versand entstanden ist. Insbesondere, daß noch nicht einmal bekannt ist, um was für einen Defekt es sich überhaupt handelt.
      Wie willst du in Nachhinein es belegen oder auch die Aussage von dem Mitarbeiter widerlegen ?!
      Somit muss man es als ein Beleg ansehen, meiner Meinung nach. Vor allem, da jetzt evtl noch Schäden
      von dem Rückversand dazugekommen sind.
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    • Bisher sehe ich die Aussage nirgendwo, daß ein Schaden durch den Versand entstanden ist. Lediglich ist bisher festgestellt worden, daß die Verpackung nicht den Versandbedingungen genügt. D.h. aber nicht automatisch, daß ein Schaden auf dem Versandweg entsteht, wie es ja schon bei der Beschreibung, da es die Händler auch darauf ankommen lassen, wenn sie in so einer Verpackung versenden.

      Das ein Schaden unterwegs enstanden sein soll, ist bisher nur eine Vermutung, da der TE angibt, ohne Schaden versendet zu haben und der Käufer das Vorliegen des Schadens behauptet, wofür er erst einmal beweisbelastet ist. (Sowohl für den Nachweis eines Schadens als auch für die Tatsache, daß dieser vor Gefahrübergang vorlag).

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    • Schau an, doch noch jemand der mitdenkt und sich durchliest
      was ich schreibe, auf was ich hinaus will und nicht nur dumme Statements
      abgibt, wie ein gewisser" iiiihhBääähh" ,
      wo der Name schon aussagt, was zu erwarten ist. Danke"Heiner.Hemken" genau
      auf das was Du schreibst, kommt es mir an. Zum einem, was heißt fähiger
      Mitarbeiter, ich gebe zu, dass UPS eventuell fähige Staplerfahrer oder
      Lagerarbeiter hat, ein Urteil von denen reicht mir aber nicht und eine Qualifikation des Begutachters
      wurde nicht angegeben.
      Zum anderen, wer sagt mir, dass das Teil wirklich defekt ankam, oder ob dem
      Käufer beim auspacken ein Missgeschick passiert ist. Ich habe ja dem Käufer
      vorgeschlagen, einen Fernsehmechaniker hinzu zuziehen, um den Defekt
      feststellen zu lassen, wahrscheinlich handle es sich nur um eine Kleinigkeit,
      dass sich was gelöst hat. Aber leider ist der Käufer nicht darauf eingegangen,
      er wollte sich selbst mit UPS wegen einem Transportschaden auseinandersetzen,
      deshalb habe ich auch die Schadensansprüche gegenüber UPS an den Käufer
      abgetreten. ( Hat nichts mit Konflikt zu tun "karakorum666" ) Was den Karton angeht,
      weil hier schon wieder
      spekuliert wird und die Fehlerursache für den Transportschaden gefunden ist,
      der Karton war etwas größer, der alte Fernseher hatte eine Diagonale von 117cm
      und der neue 123cm von dem der Karton stammt. Da die Ecken stark ausgepolstert
      waren und der Fernseher dort eingeklemmt war, war ein verrutschen nicht
      möglich.
    • UPS hat einen Schadensersatzanspruch bereits abgewiesen. Das wissen wir nun seit #1.
      Der K scheint das ja akzeptiert zu haben, denn er wendet sich nun aufgrund der Aussage von UPS an dich.
      Du bist der einzige, der nach wie vor einen Anspruch an UPS behauptet. Dann setz ihn durch.

      Komm aber besser nicht weiterhin auf die Idee, gleichzeitig zu behaupten, in der Verpackung könne dem Artikel nichts zugestoßen sein - und zu vermuten, es müsse sich wohl was "gelöst" haben. Passt irgendwie nicht so ganz. Außer man geht davon aus, dass "die Kleinigkeit" bereits vor Versendung aufgetreten ist.

      ================================================


      Wenn etwas einmal passiert, passiert es vielleicht nie wieder. Wenn etwas zweimal passiert, passiert es sicher auch ein drittes Mal
    • Heiner.Hemken schrieb:

      Bisher sehe ich die Aussage nirgendwo, daß ein Schaden durch den Versand entstanden ist. Lediglich ist bisher festgestellt worden, daß die Verpackung nicht den Versandbedingungen genügt. D.h. aber nicht automatisch, daß ein Schaden auf dem Versandweg entsteht, wie es ja schon bei der Beschreibung, da es die Händler auch darauf ankommen lassen, wenn sie in so einer Verpackung versenden.

      Das ein Schaden unterwegs enstanden sein soll, ist bisher nur eine Vermutung, da der TE angibt, ohne Schaden versendet zu haben und der Käufer das Vorliegen des Schadens behauptet, wofür er erst einmal beweisbelastet ist. (Sowohl für den Nachweis eines Schadens als auch für die Tatsache, daß dieser vor Gefahrübergang vorlag).
      So weit, so gut - ich verstehe, was du meinst. Wenn also der Käufer nicht nachweisen kann, dass der Schaden schon da
      war, als das Packet bei ihm angekommen ist, dann ist TE aus dem schneider. Wenn der Verkäufer es aber nachweisen kann,
      dann ist es eine andere Sache. Gattungsschuld wird zu Schickschuld, wenn alles erforderliche getan wurde (§243 ). Dazu gehört aber
      auch in Zweifelsfall eine sichere Verpackung (wobei da streiten sich die RA auch mal).


      @TE: ich war in #24 etwas zu voreilig. Hat dein Käufer etwas davon geschrieben, dass er den Schaden nachweisen kann (Zeugen etc?)
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    • Wenn also der Käufer nicht nachweisen kann, dass der Schaden schon da

      war, als das Packet bei ihm angekommen ist,



      Neee, neee. Der Käufer müßte nachweisen, daß der Schaden schon VOR Versand (= Gefahrübergang) vorhanden war bzw. daß der behauptete Schaden durch eine unzureichende Verpackung entstanden ist.
      :whistling: Dies ist nur meine unmaßgebliche Meinung. Kann man teilen, muß man aber nicht. Gibts gratis! Ohne Kosten für Verpackung und Versand. :rolleyes:
    • Kerstin66 schrieb:



      Neee, neee. Der Käufer müßte nachweisen, daß der Schaden schon VOR Versand (= Gefahrübergang) vorhanden war bzw. daß der behauptete Schaden durch eine unzureichende Verpackung entstanden ist.
      Sorry - lies mein Beitrag durch. Und hier nochmal wegen Gefahrübergang (da es vielleicht schlecht verständlich war):

      de.wikipedia.org/wiki/Gefahr%C3%BCbergang

      "Deshalb sieht das Gesetz die Konkretisierung der Gattungsschuld zur Stückschuld vor, wenn der Schuldner ‚alles seinerseits zur Leistung Erforderliche‘ getan hat, § 243 Abs. 2 BGB. Mit dieser Konkretisierung geht die Leistungsgefahr also auf den Gläubiger über"

      Bei nicht ausreichender Verpackung wurde nicht "alles erforderliche getan" - somit tritt da keine Konkretisierung vor. Also bleibt es
      bei Gattungsschuld, die nicht zu Schickschuld umgewandelt wird.
      (Es ist aber wie ich schon sagte mit der Verpackung etwas umstritten)
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    • Ach Leute, der TE geht doch allem Anschein nach selbst von einem Transportschaden aus. Nicht nur, dass er vermutet, es könne sich "etwas gelöst" haben.
      Wir wissen ja auch seit dem EP, dass er "Ansprüche aus einem Transportschaden" an seinen Käufer weitergereicht hat.
      Die abwechselnden Unterstellungen, der Käufer hätte beim Auspacken selbst einen Schaden verursacht...
      bzw. der Käufer hätte die Lieferung aufgrund des Zustandes gar nicht erst annehmen dürfen, kann man deshalb getrost als Hilfskonstruktionen ansehen.
      Ich bezweifle, dass sie einen Richter besonders beeindrucken würden.

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    • karakorum666 schrieb:

      Ach Leute, der TE geht doch allem Anschein nach selbst von einem Transportschaden aus.
      So gesehen ist es nur eine Möglichkeit, die TE nicht ausgeschlossen hat. Es wäre eben genauso gut
      möglich, dass sein Käufer es kaputt gemacht hat (z.B bei auspacken). Das einzige, was TE als sicher angegeben hat,
      ist daß die Ware bei ihm in Ordnung gewesen ist.
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    • nagu schrieb:

      UPS hat den Karton als den Verursacher des Defekts erkannt (welche Überraschung) und den Fernseher wieder dem Käufer zukommen lassen.


      Hier liegt der Haken. Der Käufer hat UPS nun "auf seiner Seite".

      @Nagu, stimmt das so, wie Du geschrieben hast? Was hat UPS genau "erkannt" und mitgeteilt? Wirklich, dass der Schaden durch den Karton "verursacht" wurde?