Paypal - Rücklastschrift - Abo von Zoosk

    • Wichtige Informationen, die für die Lösung des Problems nützlich sind, nur im Hintergrund auszutauschen, widerspricht dem Sinn eines Forums.

      1. Viele Helfer können die Aspekte eines Problems weitaus besser erfassen als einzelne. Fehleinschätzungen, die selbst beim erfahrensten Forenuser auftauchen, werden von der Gemeinschaft aufgefangen. Das erleben wir hier tagtäglich.

      2. Die Warnung für andere: Wenn ich deine etwas wirren Angaben richtig interpretiere, glaubst du in eine Abo-Falle getappt zu sein. Nun können wir andere davor aber leider nicht warnen, weil du sich aus welchen Gründen auch immer weigerst, diese öffentlich zu machen. Schade für andere Opfer.

      Dies beiden Gründe sind es, warum ich grundsätzlich auf private Hilfestellung im Hintergrund verzichte. Entweder öffentlich oder gar nicht. Natürlich kann das jeder für sich entscheiden, sollte aber diese beiden Punkte stets bedenken.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Paketversender aus OHV schrieb:

      habe eine Lastschrift von Paypal zurückgegeben, weil ich kein Abo abgeschlossen habe

      Paketversender aus OHV schrieb:

      bekam ich von einem Händler eine Gutschrift und Paypal hat diese einbehalten.

      Paketversender aus OHV schrieb:

      Mir müssen sie irgendwie eine Abo bei einem Dienstleister, den ich hier nicht nennen möchte, untergejubelt haben. Paypal sagt: wende dich an diesen - sehe ich aber nicht ein. Ich erwarte so wie bei einer Lastschrift das Paypal sich das Geld vom Empfänger zurückbucht und dann kann ich ggf. mit den streiten.

      Kaiolito schrieb:

      Du hast eine Frist versäumt, wenn ich das richtig verstanden habe und dann deinem Zahlungspartner, den du selbst beauftragt hast, die Lastschrift zurück gezogen?
      Dem Zahlungspartner, der für die ganze Sache nichts kann? Der von dir beauftragt wurde beim Erstauftrag?

      Paketversender aus OHV schrieb:

      Ich habe die Kündigung an dem Tag abgesetzt wo es noch statthaft war lt. Dienstleister. Für PP so die Auskunft zu spät.

      Kaiolito schrieb:

      Aber das alles musst du mit dem Abo-Fuzzi klären und eben nicht mit PP

      Paketversender aus OHV schrieb:

      Nur beim Anbieter hinterlegt. PP hat ihn inzwischen bei mir gesperrt. Holt aber nicht wie eine Bank das Geld zurück

      biguhu schrieb:

      machst aber mit PayPal jemand dafür verantwortlich, der nun am allerwenigsten für dein Chaos kann

      biguhu schrieb:

      Und eigentlich steht der Thread hier nicht richtig, denn du hast kein Problem mit PayPal

      Ist alles ein bissl undurchsichtig.

      Der "normale" Weg ist doch so,

      - wenn ich einen Vertrag abschließe, gebe ich dem Vertragspartner ein Lastschriftmandat
      - der Vertragspartner zieht bei Fälligkeit Zahlung mittels diese Mandats über das angegebene Konto ein. In diesem Fall hat Paketversender als Referenzkonto offenbar sein PayPal-Konto angegeben
      - nunmehr geht Paketversender davon aus, dass die neuerliche Lastschrift von seinem (ehemaligen) Vertragspartner zu Unrecht via PayPal eingezogen worden sei
      - und "gibt deshalb die lastschrift zurück", widerspricht also der Lastschrift.

      Das ist doch eigentlich der "normale" Weg. PayPal hat den Auftrag von Paketversender, die Lastschrift rückabzuwickeln, zu befolgen, ohne Wenn und Aber.
      Wenn dann der Mandatsinhaber der Meinung ist, der Lastschrifteinzug sei zurecht erfolgt, dann muss sich der Mandatsinhaber unmittelbar mit dem Vertragspartner auseinandersetzen, nicht via PayPal.

      Und da frage ich mich schon, mit welcher Berechtigung PayPal die Zahlung (eine Gutschrift auf dem Konto Paketversenders) eines Drittkunden einbehält, quasi zur potentiellen Forderung des "Abo-Gebers" aufrechnet? (Aber, Paketversender, war das überhaupt so oder hat PayPal die Gutschrift aus einem ganz anderen Grund einbehalten?)

      Unter diesem Aspekt, falls, wie beschrieben von PayPal "aufgerechnet" worden wäre, denke ich, ist der Thread hier schon richtig und es besteht tatsächlich ein Problem mit PayPal, das sich indirekt in das Vertragsverhältnis zwischen Paketversender und dem Abo-Geber einmischt.

      Oder, Paketversender, war irgend etwas an dem Weg, den ich eingangs beschrieben habe, bei Dir anders? War das z. B. kein Lastschriftmandat, sondern ein Dauerauftrag, den Du erteilt hast (weiß gar nicht, ob bei PayPal so etwas möglich ist)?
    • Berndsen schrieb:

      "Liebes Tagebuch..."

      Der zutreffendste Kommentar zu dieser erneuten Posse!

      (Ich hab alle Postings durchgelesen auch wenn es schwergefallen ist)

      PayPal (würg, ich muß es ausschreiben) trifft überhaupt keine Schuld, ebensowenig die Sparkasse Husum.
      Wenn man einen ABO-Vertrag abschließt, diesen nicht rechtzeitig kündigt, dann liegt die Schuld bei TE.
      Evt. Lücken im Vertrag (mit Beate Ouzo, nicht mit PayPal) sind mit dem Vertragspartner zu klären und nicht mit dem Zahlungsdienstleister.
      Eine Rücklastschrift ist somit nicht rechtens (das untersagt übrigens auch die Bank) und für so eine Dreistigkeit kann/wird PayPal sich vor ein deutsches Gericht wagen!
      Und wenn die Bank aufpasst geht auch noch das Konto flöten!

      Aber is ja Herbst da kann man Nüsse sammeln :whistling:
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!
    • @schmatterhand

      Das sehe ich eben nicht so.

      Statt den Lastschrifteinzug von PP "zurückgehen" zu lassen, hätte eine nicht authorisierte oder falsche Zahlung an PP gemeldet werden müssen. Ähnlich wie bei einer Kreditkarte.
      PP hätte dann die Buchung prüfen und gegebenfalls stornieren müssen und wieder OHV gutschreiben müssen, was mit dem generellen Lastschriftmandat zwischen OHV und PP nichts zu tun hat.

      Das Storno der Lastschrift war in diesem Fall das denkbar schlechteste, weil OHV bis auf Widerruf den Einziehenden ja tatsächlich erlaubt hatte, sein PP-Kto. zu belasten.
      Warum die Kündigung, die sicher per Einschreiben mit Rückschein erfolgt ist (mit gleichzeitigem Widerruf des Mandates über PP einzuziehen) nicht einfach an PP geschickt wurde (als Beweis) oder PP bei Kündigung nicht darüber informiert wurde, dass ein Widerruf bei einem einzelnen Anbieter erfolgt und von dieser Seite keine "Einzüge" mehr zu erfolgen haben, entzieht sich meiner Kenntnis.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Kaiolito ()

    • Kaiolito schrieb:

      Statt den Lastschrifteinzug von PP "zurückgehen" zu lassen, hätte eine nicht authorisierte oder falsche Zahlung an PP gemeldet werden müssen. Ähnlich wie bei einer Kreditkarte.

      Danach wird wohl zu entscheiden sein:

      "3.10 Einzugsverfahren.
      Sie können einem Dritten (z.B. einem Händler oder einer App eines Händlers) gegenüber die Ermächtigung erteilen, direkt von Ihrem PayPal-Konto Zahlungen einzuziehen. Rückerstattungen auf eBay über PayPal, die Sie als Händler auf eBay tätigen, können ebenfalls im Einzugsverfahren von PayPal abgewickelt werden.

      Sie können einem Dritten (z.B. einem Händler) auch im Rahmen der Verwendung standortbezogener Dienste die Ermächtigung erteilen, direkt von Ihrem PayPal-Konto Zahlungen einzuziehen. Wenn Sie im Rahmen der Verwendung standortbezogener Dienste einen Dritten berechtigen, so kann PayPal nach eigenem Ermessen den Gesamtbetrag begrenzen, den der Dritte während eines bestimmten Zeitraums von Ihrem PayPal-Konto einziehen darf.

      Sie weisen uns in diesem Fall an, dem Dritten die angeforderten Beträge von Ihrem PayPal-Konto zur Verfügung zu stellen. Dies gilt so lange, bis Sie Ihre Vereinbarung mit dem Dritten kündigen. PayPal ist nicht verpflichtet, den Einzug des Dritten daraufhin zu prüfen, ob er mit der Ihnen getroffenen Vereinbarung übereinstimmt.

      In Ihrem PayPal-Konto können Sie sehen, mit welchen Dritten Sie das Einzugsverfahren vereinbart haben. Wir benachrichtigen Sie jedoch nicht im Voraus über Zahlungen, die per Einzugsverfahren erfolgen. Sie können eine solche Vorabbenachrichtigung aber vom jeweiligen Händler einfordern. Sofern der Einzug durch einen Dritten eine Währungsumrechnung erfordert, fällt die zum Zeitpunkt des Einzugs geltende Wechselkursgebühr an. Die Umrechnung wird zum jeweils aktuellen Wechselkurs ausgeführt, so dass bei wiederholten Zahlungen unterschiedliche Wechselkurse gelten können.

      Wenn Sie als Dritter das Einzugsverfahren nutzen, sichern Sie PayPal hiermit zu, dass die eingezogenen Beträge der Vereinbarung mit Ihrem Kunden entsprechen. Sie sind außerdem verpflichtet, Ihre Kunden eine angemessene Zeit vor dem Einzug darauf hinzuweisen.

      Wenn der einzuziehende Betrag sich erhöht hat, ohne dass dies für den Kunden vernünftigerweise vorhersehbar war, wobei für diese Beurteilung das vorhergehende Ausgabeverhalten des Kunden und die Umstände der Zahlung heranzuziehen sind, müssen Sie den Kunden mindestens vier Wochen im Voraus über die Höhe des einzuziehenden Betrags informieren. Bei einer Verletzung der in diesem Absatz genannten Pflichten haften Sie uns gegenüber für sämtliche Rückbuchungen dieser Zahlung, es sei denn, die Rückbuchung ist nicht durch die Pflichtverletzung verursacht.

      Sie können eine Rückbuchung von erfolgten Einzügen nur in folgenden Fällen verlangen:
      1. wenn der abgebuchte Betrag den Betrag übersteigt, den Sie in Anbetracht Ihres bisherigen Ausgabeverhaltens und der Umstände des Einzelfalls vernünftigerweise hätten erwarten können; oder
      2. wenn Sie Ihre Zustimmung zum Einzugsverfahren nicht entsprechend Ziffer 3.1 (e) erteilt haben; oder
      3. wenn Sie nicht in angemessener Zeit vor dem Einzug darüber informiert wurden, dass dieser erfolgen wird; und
      4. wenn Sie uns innerhalb von 8 Wochen, nachdem der Einzug erfolgte, mitteilen, dass Sie eine Rückbuchung verlangen; und
      5. wenn Sie uns auf Anforderung entsprechende Informationen zur Prüfung des Falles zur Verfügung stellen, die wir zu einer angemessenen Prüfung benötigen.
      Ein Anspruch auf Rückbuchung von erfolgten Einzügen besteht jedoch nicht, wenn Sie Ihre Zustimmung zum Einzugsverfahren uns gegenüber entsprechend Ziffer 3.1 (e) erteilt haben und mindestens vier Wochen vor der Abbuchung von uns oder dem das Einzugsverfahren nutzenden Dritten über den Einzug informiert wurden.
      Wirbehalten uns vor, weitere Informationen von Ihnen anzufordern, um überprüfen zu können, ob die oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind.

      3.11 Kündigung des Einzugsverfahrens.
      Siekönnen einem Dritten gegenüber das Einzugsverfahren über das Profil Ihres PayPal-Kontos kündigen. Die Kündigung muss spätestens einen Tag vor dem nächsten Einzugstermin erfolgen. Sie können das Einzugsverfahren auch im Rahmen standortbezogener Dienste kündigen."

      paypal.com/de/webapps/mpp/ua/useragreement-full
    • geiz_ist_ungeil schrieb:

      PayPal (würg, ich muß es ausschreiben) trifft überhaupt keine Schuld, ebensowenig die Sparkasse Husum.
      Wenn man einen ABO-Vertrag abschließt, diesen nicht rechtzeitig kündigt, dann liegt die Schuld bei TE.
      Evt. Lücken im Vertrag (mit Beate Ouzo, ...
      giu,
      sind die von mir fettmarkiert Angaben Fakten, die sich mir aus dem bisher Geschriebenen so nicht erschließen (also Hintergrundinformationen, die Dir zugespielt worden sind),
      oder nur "theoretische Größen"?
    • oldschmatterhand schrieb:

      geiz_ist_ungeil schrieb:

      PayPal (würg, ich muß es ausschreiben) trifft überhaupt keine Schuld, ebensowenig die Sparkasse Husum.
      Wenn man einen ABO-Vertrag abschließt, diesen nicht rechtzeitig kündigt, dann liegt die Schuld bei TE.
      Evt. Lücken im Vertrag (mit Beate Ouzo, ...
      giu,
      sind die von mir fettmarkiert Angaben Fakten, die sich mir aus dem bisher Geschriebenen so nicht erschließen (also Hintergrundinformationen, die Dir zugespielt worden sind),
      oder nur "theoretische Größen"?

      Nein @schmatter
      wir benutzen die Glaskugel desselben Herstellers.
      War nur ein Zaun mit dem Winkpfahl ;)
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

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    • kaiolito,
      Knackpunkt ist für mich die Frage, ob PayPal mit der Zahlung (Gutschrift auf dem PayPal-Konto von Paketversender) eines Dritten aufrechnen darf oder nicht.
      Da mag es durchaus ein Unterschied sein, ob Paketversender eine Lastschrift PayPals zurückgezogen hat, die PayPal auf sein Bankkonto gezogen hat,
      oder ob es sich um eine (ggf.) nicht authorisierte (da Vertrag abgelaufen) Lastschrift des Abo-Gebers auf das PayPal-Konto Paketversenders handelt.
    • biguhu schrieb:

      Wichtige Informationen, die für die Lösung des Problems nützlich sind, nur im Hintergrund auszutauschen, widerspricht dem Sinn eines Forums.

      1. Viele Helfer können die Aspekte eines Problems weitaus besser erfassen als einzelne. Fehleinschätzungen, die selbst beim erfahrensten Forenuser auftauchen, werden von der Gemeinschaft aufgefangen. Das erleben wir hier tagtäglich.

      2. Die Warnung für andere: Wenn ich deine etwas wirren Angaben richtig interpretiere, glaubst du in eine Abo-Falle getappt zu sein. Nun können wir andere davor aber leider nicht warnen, weil du sich aus welchen Gründen auch immer weigerst, diese öffentlich zu machen. Schade für andere Opfer.

      Dies beiden Gründe sind es, warum ich grundsätzlich auf private Hilfestellung im Hintergrund verzichte. Entweder öffentlich oder gar nicht. Natürlich kann das jeder für sich entscheiden, sollte aber diese beiden Punkte stets bedenken.

      1. Vollkommen richtig. Ich z.B habe mich, schon bevor ich mich hier angemeldet habe, mit Abos beschäftigt.
      2. Wenn ich die "wirren Angaben" ;) mir ansehe, dann wusste TE von den Kosten, sowie von der Verlängerung
      bei Nichtkündigung - also keine Abofalle...ich finde die Infos sind aber wirklich viel zu dürftig.

      Für mich heißt es auf jeden Fall gar nicht, da ich die Infos nicht habe.
      ___________________________________________________________________________________
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      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von werv ()

    • #31

      @schmatterhand
      Klar ist das die Frage ob die das dürfen oder nicht. Keine Frage ist jedoch, dass die Rücklastschrift zu einer einseitigen Erklärung geführt hat, das Einzugsmandat zu entziehen.
      Deshalb betrachte ich dies als Fehler.
      Unabhängig davon, ob die Forderung des Abo-Fuzzis tatsächlich bestand, bestand die Forderung von PP anfangs auf jeden Fall.

      @OHV
      Die Mühlen mahlen langsam du hättest noch mind. drei Wochen Zeit gehabt.

      Nach wie vor besteht die Frage, hast du rechtswirksam gekündigt? Gibt es eine Zugangsbestätigung der Kündigung (Einschreiben mit Rückschein)?
      ...... oder hast du nur eine Mail geschickt, die rechtlich nicht verbindlich ist?
    • Ähhhh............ du hast eine Kündigungsbestätigung erhalten?
      Zum 31.08.2014?
      Dann hat PP nochmals Geld geschickt und deshalb hat sich die Kündigungsfrist zum 31.04. (den es gar nicht gibt, denn der April hat zumindest in meinem Kalender stets nur 30 Tage) verlängert, bis der Vertrag dann tatsächlich abläuft?????????

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Kaiolito ()

    • kaiolito #36
      leider kann oder will Paketversender auf die entscheidenden Fragen nicht eingehen, erkennt sie vielleicht gar nicht.
      Wenn er nun meint, er sei im Unrecht, so soll's mir Recht sein.
      edit:
      sehe gerade, er ist doch nicht mit einverstanden.

      Mit was bist Du nicht einverstanden, Paketversender?

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von oldschmatterhand ()

    • @schmatterhand

      Du hast recht, diese "Salamiinfos" sind es eigentlich nicht wert, sich näher damit zu beschäftigen um einen guten Ratschlag zu erteilen. Selbst wenn man helfen könnte und wollte..... das ist verlorene Zeit, denn niemanden interessiert das tatsächliche Abo, sondern nur die tatsächlichen Geschäftsbedinungen und der wahre Ablauf der Geschichte.
      Wenn ich dann lese, dass es sehr wohl eine Kündigungsbestätigung gab, diese aber wegen falschen "Lastschrifteinzug" via PP verlängert wurde, fällt mir einfach nur ein Ei aus der Hose...........

      Kann das alles nicht glauben.............