Noch einmal - wer hat wann auf dieses Konto DE25760300800210591017 übrwiesen??
@LeistungstraeGER - hast PN
@LeistungstraeGER - hast PN
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 23.10.2014 habe ich von meinem Konto eine Überweisung in Höhe von 470,- EUR an folgendes Konto bei Ihrer Bank veranlasst:
IBAN DE25 7603 0080 0210 5910 17
BIC: CSDBDE71XXX
Begünstigter: Melanie Scholz
(Kopie: Überweisungsbeleg anbei)
Wie sich herausgestellt hat handelt es sich bei dem Konto-Inhaber um einen Betrüger. Ich habe heute beim Polizeipräsidium Südosthessen Strafanzeige gestellt. (Kopie: Bescheinigung über Erstattung einer Anzeige anbei).
Über ein Verbraucherschutzforum habe ich erfahren, dass es noch weitere Geschädigte gibt. Ebenfalls habe ich erfahren, dass am 23.10.2014 bereits ein Hinweis bei Ihnen eingegangen sein muss, dass es sich bei o.g. Konto um ein Konto zu Betrugszwecken/zur Geldwäsche handeln könnte. (Kopie der E-Mail an Sie vom 23.10.2014 anbei - der Kto.-Inhaber war damals auch unter dem Namen Prof. Dr. Jens Seeger tätig).
Ich bitte Sie den Vorgang zu prüfen und, falls möglich, den entsprechenden Zahlungseingang sicherzustellen bzw. an mich zurück zu überweisen.
Bitte geben Sie mir eine kurze Rückmeldung, wie Sie hier weiter verfahren werden. Möglicherweise haben sich ja auch bereits weitere Geschädigte oder Staatsanwaltschaft/Kriminalpolizei bei Ihnen gemeldet.
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
LeistungstraeGER schrieb:
Wie sich herausgestellt hat handelt es sich bei dem Konto-Inhaber um einen Betrüger.
... wird das Konto offensichtlich zu betrügerischen Zwecken genutzt
Der selbsternante Brotfresser kann sich eigentklich warm anziehen,§ 132a StGB
Mißbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen
(1) Wer unbefugt
1. inländische oder ausländische Amts- oder Dienstbezeichnungen, akademische Grade, Titel oder öffentliche Würden führt,
2. die Berufsbezeichnung
Arzt, Zahnarzt, Psychologischer Psychotherapeut, Kinder- und
Jugendlichenpsychotherapeut, Psychotherapeut, Tierarzt, Apotheker,
Rechtsanwalt, Patentanwalt, Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer,
Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter führt,
3. die Bezeichnung öffentlich bestellter Sachverständiger führt oder
4. inländische oder ausländische Uniformen, Amtskleidungen oder Amtsabzeichen trägt,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Den in Absatz 1 genannten Bezeichnungen, akademischen Graden,
Titeln, Würden, Uniformen, Amtskleidungen oder Amtsabzeichen stehen
solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.
(3) Die Absätze 1 und 2 gelten auch für Amtsbezeichnungen, Titel,
Würden, Amtskleidungen und Amtsabzeichen der Kirchen und anderen
Religionsgesellschaften des öffentlichen Rechts.
(4) Gegenstände, auf die sich eine Straftat nach Absatz 1 Nr. 4,
allein oder in Verbindung mit Absatz 2 oder 3, bezieht, können
eingezogen werden.
Krennz schrieb:
Der Missbrauch von Titeln ist ein Straftat.
Krennz schrieb:
Der selbsternante Brotfresser kann sich eigentklich warm anziehen,
schumiline schrieb:
Prof. Dr. Jens Seeger
Konto 0210591017
BLZ 76030080
Cortal Consors Zndl Deutschland
IBAN: DE25760300800210591017
BIC (SWIFT): CSDBDE71XXX