Habe Lastschriften von Paypal zurück gebucht

    • @James09
      Ich habe jetzt nicht alle Postings durchgelesen die hier niedergeschrieben wurden, aber ich rate dir folgendes:
      - Lass dich von deinem Bankberater beraten ob du einen "Kleinkredit" aufnehmen kannst um die "Schulden" zu tilgen.
      - Dein erstes Spiel und gleich voll drauf? Dann lass künftig die Finger davon, du hast eine Verantwortung gegenüber deiner Familie sie erst nicht in so eine Situation zu bringen. Und man ist ganz schnell bei einer Sucht dabei.
      >> Zum Kontaktformular für nicht registrierte Gäste und Betrugsopfer! <<
      Mit der Meldung eines Betruges unterstützt ihr die Prävention!

    • Dann mal deutlich:

      a)@James:Es muss NICHT geklagt werden;die Forderung ist unbestritten,sie wird per Mahnbescheid vollstreckbar,DANN(!!) kannst Du auf Antrag eine Einmalzahlung bis zu 6 Monate dadurch abwenden,indem Du dem Gerichtsvollzieher nachweist,daß Du innerhalb von 6 Monaten die Schuld begleichen wirst.
      Passiert das nicht,mußt Du die Vermögensauskunft(früher Eidesstattliche Versicherung,davor Offenbarungseid)abgeben mit den bereits kurz dargestellten Folgen.

      Nochmal:KLAGE braucht Dein Inkassounternehmen bzw.PayPal bzew.Dein Wettanbieter NICHT.

      b)Was Du uns verschweigst:

      Du hast von einem Familienmitglied €8000.- bekommen,um die Sache aus der Welt zu schaffen.Die €8000.- wurden von PayPal eingezogen und DU hast den Einzug wieder storniert.

      Zwei Fragen:

      1.Wo ist diese Kohle jetzt???
      2.Hast Du sie für weitere Wetteinsetze "verbraten",verloren und damit veruntreut?

      Wenn das stimmt,hast Du Deine Verwandschaft,Freund etc BETROGEN und(!!) Deine kleinbürgerliche Fassade mutwillig ZERSTÖRT!

      Jetzt stehst Du vor dem Nichts,wenn Du nicht endlich gegenüber Deiner Familie die Hose runterläßt,das Strafgericht über Dich ergehen läßt und einen Anwalt einschaltest.

      Sonst verbringst Du Weihnachten auf der Parkbank und der Suppenküche.

      Ich hoffe,daß ich mich irre.

      petergabriel
    • James09 schrieb:

      ch glaub keiner ist sich 100% sicher!!!


      Ich bin mir 100-prozentig sicher,daß Dir in Kürze der Ar... aufgerissen wird.

      petergabriel

      P.S.:Absolution="Freispruch"
      P.P.S.:was heißt denn "an Kollegen wieder zurück"?? Hast Du Dich etwa bei einer Kollegenkasse oder ähnlichem "bedient",bist aber dann Deinem Gewissen gefolgt?Hat das jemand entdeckt??Hoffentlich nicht.

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    • James09 schrieb:

      Geld ist wieder bei Kollegen....

      Ich glaube Dir kein Wort. Für mich bist Du der typische Suchtkranke, der sich reinlügt und wieder rauslügt.
      Ich glaube Dir auch nicht, dass Deine Familie informiert ist.
      Dein Interesse liegt einzig und alleine darin, die Angelegenheit stillschweigend mit monatlichen Ratenzahlungen zu erledigen bzw. unter den Teppich zu kehren. Deshalb wehrst du Dich auch gegen jede Art von Beratung, sei es durch einen Anwalt oder durch die Schuldnerberatung.
      Ich meine es nicht böse, wenn ich dir wünsche, dass Du "auffliegst" und Dich Deiner (ich vermute das mal ganz stark) Sucht stellen musst.

      In deinen Darstellungen kann einiges nicht stimmen. Ist mir jetzt aber zu mühselig, das auseinander zu klabustern.

      Betreibst du tatsächlich ein Gewerbe?
    • James09 schrieb:

      Wird sich Paypal oder Inkasso nicht einfach so eine Ratenzahlung vereinbaren.
      Auch wenn die Klagen und pfänden wollen, gibst bei mir nichts zu holen.
      Soweit ich das hier verstehe können die dich nicht klagen oder pfänden oder?
      Denn müssen die sich ja auf Ratenzahlung einigen...
      Oder?

      Wenn Du bei einer Forderung, deren "Recht" nicht einmal von den einzelnen Schreibern hier zu 100% bejaht wird, nachkommen willst, mußt Du den Kontakt zum Gläubiger suchen. Nur dann wird er evt. auf eine juristische Verfolgung verzichten. Deine wirtschaftlichen Verhältnisse mußt Du auch in dem Fall dem Gläubiger gegenüber offenlegen.

      Wenn und solange Du die Ratenverpflichtung einhälst, wird der Gläubiger wahrscheinlich keine Inkassofirma einschalten.

      Das Geschick dazu, richtig zu verhandeln, traue ich Dir aber nicht zu. Du bist am Rande der Panik und das ist ein ziemlich schlechter Ratgeber. Darum zum wiederholten Mal, geh zu einer Schuldnerberatung oder einem RA, lass dies einen Profi für Dich machen. Der hat nicht nur Erfahrung, sondern ist als Unbeteiligter evt. viel härter zu Deinem Gläubiger als Du es Dir überhaupt leisten kannst.
    • #60

      @Hudor
      Niemand ist ist (wie hier bereits geschrieben) zu 100 % sicher dass das alles vor deutschen Gerichten standhalten würde.

      Aber wir sollten das Thema mal anders betrachten und dann wird das vielleicht klarer. Der Onlinewettanbieter hat ja eigentlich eine Zahlungsforderung nicht aus dem Glücksspiel sondern aus der Einzahlung, hiermit wurde "Spielgeld" gekauft, welches danach wieder zurück in reales Geld in Form einer Gewinnüberweisung gewechselt wird.
      Der Wettspielanbieter/das Casino befindet sich in Gibraltar, der Spieler kommt virtuell durch die Türe und löst durch seine Einzahlung Bargeld/Kreditkartenbonität/PP in Chips die zum spielen/wetten genutzt werden. Hierfür hat das Spielcasiono/der Onlinewettenanbieter an seinem Firmensitz eine ordnungsgemäße Lizenz.............

      Somit also erstmal alles legal.
      Übrigens hat das Spielcasino in Monaco auch keine deutsche Lizenz, aber ich bin sicher, dass jeder Deutsche dort spielen darf, es sei denn er hat Casinoverbot. Aber davon weg muss man davon ausgehen, dass Bet keine Spielschulden versucht einzutreiben, sondern eine bereits authorisierte Zahlung.
      Dies sollte eigentlich gleich zu setzen sein wie wenn du in einen Laden in Italien gehst, dort Schuhe für 500 € kaufst und mit deiner Kreditkarte bezahlst.
      Dann, vier Wochen später holst du dir das Geld via Chashback zurück. Natürlich hat das italienische Geschäft gegenüber dir einen Leistungsanspruch! Auch dafür ist keine Lizenz in Deutschland notwendig.

      Warum ist Glückspiel eine Grauzone (die ja jetzt in Deutschland geklärt werden soll über die Erteilung von Lizenzen)?
      Da geht es alleine um Monopole (staatlicher seits) und Steuergelder!
      Das hat nichts mit dem Rechtsanspruch zu tun, dass international sehr wohl ein Mahnverfahren für eine Zahlung die nicht geleistet wird einleiten kann:
      anwalt.de/rechtstipps/rechtssc…s-dem-ausland_043388.html

      Der TE hat schließlich etwas gekauft, nämlich eine virtuelle Währung und hat nicht mit seinem Geld gespielt! Sein Geld hat er über PP nur bezahlt, um an die Spielwährung zu kommen.
      Im Endeffekt ist es eine Art Kreditvertrag ohne tatsächlich einer zu sein. Es ist eigentlich mehr, wie wenn du auf ein Weinfest gehst und an der Bonkasse die Gutscheine für Speisen und Getränke kaufst um sie danach einzulösen.

      Natürlich bin ich mir nicht 100 % sicher, dass ein Gericht das genau so einschätzen würde wie ich jetzt, aber ich gehe von einer sehr hohen Wahrscheinlichkeit aus.
      Mit PP ist das natürlich was anderes, denn die spielen Bank ohne wirklich in Deutschland eine zu sein. Aber auch hier bin ich mir nicht sicher, ob die bei dem Betrag einfach mal ausbuchen bzw. sich auf eine drei bis vierjährige Rückzahlungsfrist einlassen, insbesondere ohne sich die entsprechenden Rechte bei Nichtzahlung zu holen.

      PP wird also doch versuchen, sich an Bet zu halten und die haben meiner Ansicht nach wenig Probleme sich an den TE zu halten....... mit allen Konsequenzen.

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    • ..... und @James

      Wenn du noch einmal schreiben solltest, dass "die sich doch auf eine Ratenzahlung einlassen müssen", dann bin ich sicher, dass sich hier einige (ich auch) ausklinken werden, denn dann ist dir wirklich nicht zu helfen.

      Die müssen gar nix, die könnten, du musst nur bezahlen!

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    • #70

      Hatte ich das nicht schon weiter oben?
      Bet beauftragt einen Anwalt, der beauftragt einen Korrespondezanwalt in Deutschland, dieser beauftragt ein Inkassounternehmen, dieses mahnt und fordert, dann beantragt der Anwalt einen Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid, das Konto wird gepfändet, es findet eine Pfändung Zuhause statt und dann, wenn die wollen, können sie nach dem Vollstreckungsbescheid oder eines schriftlichen "Schuldscheines" sich auf eine Ratenzahlen einlassen, wenn sie denn wollen (Zwischenschritte vorbehalten).

      Zur strafrechtlichen Seite gehe ich jetzt nicht ein, denn das ist nach wie vor Spekulation.

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    • Kaiolito schrieb:

      Bet beauftragt einen Anwalt, der beauftragt einen Korrespondezanwalt in Deutschland, dieser beauftragt ein Inkassounternehmen, dieses mahnt und fordert, dann beantragt der Anwalt einen Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid, das Konto wird gepfändet, es findet eine Pfändung Zuhause statt und dann, wenn die wollen, können sie nach dem Vollstreckungsbescheid oder eines schriftlichen "Schuldscheines" sich auf eine Ratenzahlen einlassen, wenn sie denn wollen (Zwischenschritte vorbehalten).


      @Kaiolito:

      Danke sehr;ich wollte nur erreichen,daß der TE es mit eigenen Augen lesen(und hoffentlich verstehen)kann,damit er die Größe des auf ihn zurollenden Tsunamis begreift.

      petergabriel
    • @James

      Eine Frage hätte ich dennoch....
      Wie kommst du zu der Möglichkeit eines solch hohen Tages-/Wochenlimits bei einem neu eröffneten Kontos bei Bet?
      Normalerweise werden die erst auf Dauer auf solche Summen (8.000 €) hochgeschraubt.
      Erst wird mal geguggt, ob dein PP-Kto, deine Kreditkarte dafür gut ist.
      Das normale Kreditkartenlimit liegt normalerweise (Visa oder Mastercard) bei ordentlichen Kunden im Rahmen von 5.000 € monatlich.
      Seit wann wettest du?
      Du kannst sämtliche Umsätze auf deinem Wettkonto einsehen!
      Einzahlungen wie Wetten, Verluste, Gewinne.
    • #73

      Gerne @Peter

      Mir ist das auch wichtig, selbst wenn viele Dinge hier schon standen, werde ich den Eindruck nicht los, dass sich der TE alleine auf eine eventuell mögliche Ratenzahlungsmöglichkeit versteift und das Ganze (Tellerrand und auch die rechtlichen Probleme incl. Schufa, Score) nicht sieht.
    • Kaiolito schrieb:

      @Hudor
      Niemand ist ist (wie hier bereits geschrieben) zu 100 % sicher dass das alles vor deutschen Gerichten standhalten würde.
      das wollte ich wissen.

      Mir ist klar das TE eine von Ihm bereits geleistete Zahlung zurück gezogen hat.


      Solange sich Betreiber wie BET365 und ect. mangels deutscher Lizenz in der rechtlichen Grauzone befinden - Pay Pal im Anhang wenn es Zahlungen für eben diese genehmigt hat. - Sehe ich die Wahrscheinlichkeit daß deutsche Gerichte freiwillig bemüht werden gering.


      Man kann das Internet hoch und runter durchsuchen und findet in Fällen wie denen des TE ( die aufgrund der Natur der Sache nicht selten sein können ) immer nur die übliche Vorgehensweise von PayPal bis zum Mahnbescheid.Nirgends ist von einer direkten Vorgehensweise des Wettbetreibers zu lesen.

      LEIDER findet man jedoch auch niemanden der die Geschichte zuende erzählt hat.


      Hier im Forum gibt es doch schon einen ähnlichen Fall. Leider hat dieser User nicht mehr berichtet was nach Verweigerung der Zahlung bis heute geschehen ist.


      Auf Ihn kam auch PayPal zu nicht jedoch der Wettbetreiber.


      auktionshilfe.info/index.php?thread/9042/&pageNo=3
    • Was ändert das @Hudor?

      Hatte weiter oben schon ausgeführt, dass es sich um eine Zahlungstransaktion handelt, auf der die Forderung beruht und nicht auf Lizenz oder Glücksspiel.
      Die Transaktion hat auch nicht auf .de sondern auf .com stattgefunden.
      Die Lizenz hat ist erster Linie damit zu tun, ob dafür Werbung in Deutschland gemacht werden darf, nicht mit dem Betrieb einer Seite in Gibralta unter .com.
      Auch nicht mit einer Anmeldung auf dieser Seite, davon wird eine Forderung nicht tangiert (siehe auch AGB).

      Der TE ist mit der Zahlungsanweisung eine Verpflichtung eingegangen gegenüber PP, hat damit PP ermächtigt Geld an Bet zu schicken, welches er sogleich in Spielgeld umgewandelt hat und es verspielt hat. Ist ja alles OK, aber lt. TE war die erste Einzahlung 500 € obwohl er sich lt. eigener Aussage nur 200 - 300 € monatlich leisten könnte um eine Forderung zurück zu zahlen.

      Bereits hier wird klar, dass der TE ein echtes Problem hat und das hat nichts mit der Rechtsgültigkeit eines Zahlungsauftrages zu tun.
      Selbst wenn ein Gericht entscheiden würde, dass der Zahlungsauftrag nichtig ist, was ich nicht glaube, denn dazu wird es nicht kommen, dann wäre dem TE damit nicht geholfen.

      Natürlich tut mir der Kerl auch leid, aber wie oft schreiben wir hier von Moral?
      Er ist eine Verpflichtung eingegangen, welche nun zu erfüllen ist.............. unabhängig davon, ob irgend ein Landgericht vielleicht mal entscheidet, dass gar keine Verpflichtung gab. Die Seite ist völlig legal, der Anwender missbraucht sie, sollte das jemals gerichtlich festgestellt werden.

      Hoffnungen zu schüren, dass der TE da einfach aus rechtlichen Gründen (weil keine Lizenz oder so) herauskommen würde, halte ich für ziemlich optimistisch.

      .....und warum keiner klärt, ob das alles legal oder illegal ist, sieht man, wenn man weiter googelt. Keiner in Deutschland bindet sich den Mist ans Bein solange es keine europäische Lösung und Rechtssprechung dazu gibt.
      Widerrum hat es dennoch nichts damit zu tun, dass der TE echte Probleme hat, ich sicher bin, dass das Wettkonto schon länger besteht, er Hilfe braucht............
      Aber die bekommt er nur bei den bereits vorgeschlagenen Stellen, nicht in Internetforen, die können nur Ratschläge geben....... keine direkte Hilfe.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Kaiolito ()