Verkauf eines Gefrierschrankes und Unterstellung eines Mangels

    • Verkauf eines Gefrierschrankes und Unterstellung eines Mangels

      Hallo zusammen,

      ich beschäftige mich nun seit fast einer Woche mit meinem letzten Verkauf auf eBay Kleinanzeigen und suche mir nun Rat im Internet. Vielleich könnt Ihr mir bei meinem Problem weiterhelfen. :)

      Um was geht es?
      Ich habe vor fast zwei Wochen einen kleinen Gefrierschrank verkauft und habe nun nur noch Ärger damit.
      Das Gerät hatte ich etwas mehr als ein halbes Jahr in Betrieb und lediglich immer Fleisch und Eis darin gelagert. Den kleinen Gefrierschrank hatte ich zuvor jemanden abgekauft, nachdem seine Großmutter verstorben war und er keine Verwendung mehr dafür sah. Auch er hatte den Gefrierschrank nur ein paar Monate zuvor gekauft und seitdem sehr pfleglich behandelt. Er wieß zu keinem Zeitpunkt (auch während meiner Verwendung und bis zum Gefahrenübergang des neuen Eigentümers) Gebrauchsspuren, Kratzer, Dellen o.ä. auf.
      Daher hatte ich, als ich den kleinen Gefrierschrank in eBay Kleinanzeigen eingestellt habe, auch angegeben, dass er "kaum gebraucht" und "fast wie neu" sei.
      Umso mehr freute ich mich, dass sich nach nur wenigen Tagen gleich ein paar Interessenten meldeten. Dem ersten Interessenten, der auch gleich am selbigen Tag vorbei kommen wollte, sagte ich zu und so putzte ich das Gerät noch einmal rundum mit einem feuchten Lappen (er war durch die Lagerung an der Oberfläche etwas verstaubt), bevor er vorbeikam.

      Ich hatte den kleinen Gefrierschrank auf unsere Terasse in den Garten gestellt, da hier mehr Licht war als im Keller. Als der Käufer kam, erzählte ich ihm alles über den Kühlschrank (wie lange er in Gebrauch war und dass er eben kaum benutzt wurde) und er schaute ihn sich auf dem Boden stehend an. Er sagte mir sofort zu, übergab mir das vereinbarte Geld und ich ihm den Gefrierschrank, den er dann zu seinem Auto trug und damit weg fuhr. Bis hier hin war auch alles bestens.

      Eine Woche später bekam ich aber einen Brief, dass er nicht mit der Beschaffenheit des Gefrierschrankes zufrieden sei. Er habe den Gefrierschrank erst heute aufgestellt und dabei eine 10x1cm große Delle entdeckt. Er verlangte nun eine Preisminderung oder gänzlich die Rücknahme der Sache, da ich ihn nicht auf diesen Mangel hingewiesen ergo diesen extra verschwiegen habe. Auch kann er nicht ausschließen, dass dadurch die 100% Gewährleistung gegeben ist. (Habe ich diese bei einem Privatverkauf unter diesen Umständen überhaupt?)

      Daraufhin teilte ich ihm mit, dass ich den Gefrierschrank zuvor extra noch gereinigt habe und keine Solch große Delle bemerkt habe (Kann ich ja auch nicht, wenn keine Delle vorhanden ist 8| :wallbash ). Desweiteren habe ich ihn darauf aufmerksam gemacht, dass er sich vor Ort ein Bild von dem kleinen Gefrierschrank gemacht hat und dementsprechend dem Kauf zugestimmt hat. Außerdem habe ich ein Bild des Schadens verlangt. Als ich es dann schließlich erhalten habe und den Schaden begutachtete, sah ich mich bestätigt ; solch einen Schaden (Delle) hatte das Gerät bei mir definitiv nicht gehabt. Auch meine Frau, die das Gerät zuvor geputzt hatte, und meine Kindern bestätigten mich, dass dieser Schaden nicht bei uns war.

      In einer zweiten Mitteilung werde ich nun beschuldigt extra den Gefrierschrank auf den Boden gestellt zu haben, damit dieser "Mangel" nicht ersichtlich war.

      Ich weiße nun nicht wie ich mich zu verhalten habe. :( Da zu meiner Zeit kein Schaden war, sehe ich es auch nicht ein diesen zu vertreten (Minderung oder Rücknahme). X/

      Das war im Ganzen mein Problem.
      Ich hoffe Ihr könnt mir etwas weiterhelfen wie ich mich nun zu verhalten habe oder wie ich weiter verfahren soll.

      Schon einmal vielen herzlichen Dank!
      erec2000

      edit: Einen schriftlichen Kaufvertrag haben wir leider nicht abgeschlossen. :S

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    • erec2000 schrieb:


      edit: Einen schriftlichen Kaufvertrag haben wir leider nicht abgeschlossen. :S
      Dann muss diese Person nun nachweisen, dass dieser Schaden schon bei dir gewesen ist...

      Also abwarten und Tee trinken, er kann dir, wenn deine Schilderung stimmt, nichts!
      ___________________________________________________________________________________
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    • erec2000 schrieb:

      Ich weiße nun nicht wie ich mich zu verhalten habe.
      Abhaken und vergessen, gekauft wie gesehen.
      Obwohl nicht ganz auszuschliessen ist, dass die Delle doch schon vorher vorhanden war.
      Nämlich in dem Moment entstanden, wo Du das Gerät auf den Kopf stehend auf der Terrasse abgestellt hast. Ich nehme an, nach dieser Aktion, wurde das Gerät nicht nochmal auf die Füsse gestellt, auch nicht während der feuchtem Lappen Säuberungsaktion, oder doch?

      erec2000 schrieb:

      ........und er schaute ihn sich auf dem Boden stehend an.
      Nur zur Info. Gefrierschränke sollte man nur stehend lagern & transportieren. Warum, findest Du Erklärungen über google zuhauf.
      War keine gute Idee den auf den Kopf zu stellen! Ich hätte ihn deswegen womöglich gar nicht gekauft.
      Wieso hast Du das Teil überhaupt auf den Kopf gestellt? Finde ich etwas ungewöhnlich.

      erec2000 schrieb:

      In einer zweiten Mitteilung werde ich nun beschuldigt extra den Gefrierschrank auf den Boden gestellt zu haben, damit dieser "Mangel" nicht ersichtlich war.
      Wie auch immer, eine 10cm lange Delle hätte der Käufer bereits beim Einladen ins Auto bemerken müssen.
      Wenn die Delle tatsächl. durch Dein umgedrehtes Abstellen entstanden sein sollte, ist das ärgerlich für den Käufer aber selber schuld. Muss man halt genauer hinschauen, wenn man sowas kauft und abholt. Jetzt im Nachhinein, lässt sich ohnehin nicht mehr klären, wie und wann die Delle entstanden ist.
      proper prior preparation prevents piss poor performance
    • Vielen lieben Dank für Eure Antworten! :) Das erleichtert mich sehr! :)

      Den Gefrierschrank habe ich nie anders hingestellt, als dafür vorgesehen. Immer auf die Gummifüsschen und immer schön vorsichtig und zu zweit. :)
      Hier im übrigen ein ähnliches Modell. :)

      [Blockierte Grafik: http://www.kuechenschotte.de/img/produkte/xl/exquisit-gefrierbox-32-liter-a-.jpg]

      (Quelle: kuechenschotte.de/img/produkte…efrierbox-32-liter-a-.jpg )
    • "Ich hatte den kleinen Gefrierschrank auf unsere Terasse in den Garten
      gestellt, da hier mehr Licht war als im Keller. Als der Käufer kam,
      erzählte ich ihm alles über den Kühlschrank (wie lange er in Gebrauch
      war und dass er eben kaum benutzt wurde) und er schaute ihn sich auf dem
      Boden stehend an"

      wo steht irgend etwas, dass der Gefrierschrank auf den Kopf gestellt worden ist?
      Bin ich blind?
    • Ich gehe noch weiter.
      Der "Fußball" im Auto wöre natürlich möglich. Für wahrscheinlicher halte ich bei so einem Gerät, dass man schon ein baugleiches hat/te und das für überaus praktisch empfunden.
      Nur wenige VK schreiben sich bei VK die Gerätenummer auf - danach wird versucht, den Preis zu drücken.
    • grafiksammler schrieb:

      wo steht irgend etwas, dass der Gefrierschrank auf den Kopf gestellt worden ist?
      Bin ich blind?
      Da hatte ich wohl einen kurzzeitigen Dropout!
      Hab das irgendwie so verstanden, als ob das Teil auf den Kopf gestellt worden wäre.
      Sorry!

      Kommt davon, wenn man zwei Sachen gleichzeitig macht u. nebenbei telefoniert..... :whistling:
      proper prior preparation prevents piss poor performance

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von iiiihhBääähh ()

    • Aus diesem Grund mache ich immer Fotos von allen Seiten und ganz wichtig von Typschild. Manchmal markiere ich das Gerät damit mir keiner mit einem anderen Gerät um die Ecke kommt.

      Hab schon mal eine schlechte Erfahrung gemacht. Da konnte ich dem Käufer am Ende Urkundenfälschung nachweisen und die Staatsanwaltschaft hat ihr übriges getan.
    • Habe eine Baywippe bei Ebay verkauft. Nachdem der Käufer die Wippe erhalten hatte bekomme ich eine Nachricht das die Wippe beschädigt ist. Es sei ein Riss im Kunststoff und es wäre lebensgefährlich das Baby da rein zu legen. Ich bekamm ein Foto was total verschwommen war und man nichts erkennen konnte. Gleichzeitig bekomme ich die Info das ihr Mann bei einem Fachmann war einen Kostenvoranschlag einzuholen. Daraus wurde auf ein mal eine durchgeführte Reparatur mit einer Rechnung die ich bezahlen sollte oder ein Fall wird eröffnet. Anhand der Rechnung habe ich versucht die Werkstatt zu kontaktieren um zu erfahren was da genau defekt sein sollte. Nirgends gab es diesen Babyfachmarkt weder Telefon online oder die Steuernummer beim Gericht. Um 100% sicher zu gehen bin ich zur angegebenen Adresse gefahren auch dort kannte niemand den Fachhandel. Danach habe ich eine Anzeige wegen Urkundenfälschung gestellt und auch Ebay inmormiert. Das hatte Wirkung die Käuferin wurde bei Ebay gesperrt und der Staatsanwalt hat Sie verwarnt da Sie vorher nie Auffällig war. Das war ein Account von mehr als 600 Bewertungen die das nicht zum ersten mal gemacht hat aber die meisten haben wohl die geringe Summe von 10€ zurück überwiesen. Das Sie so dreist war ging es mir ums Prinzip.

      Denke wenn ich Paypal angeboten hätte wäre auch dort ein Fall gelaufen.
    • erec2000 schrieb:

      ...
      dass dadurch die 100% Gewährleistung gegeben ist. (Habe ich diese bei einem Privatverkauf unter diesen Umständen überhaupt?)

      Ja. Eine Sachmangelhaftung gilt sowohl für einen gewerblichen als auch ein privater Verkäufer. Letzterer kann diese aber ggü. einem Käufer abbedingen. (Ersterer nur bei B2B Geschäften).

      erec2000 schrieb:

      ...
      Ich weiße nun nicht wie ich mich zu verhalten habe. :( Da zu meiner Zeit kein Schaden war, sehe ich es auch nicht ein diesen zu vertreten (Minderung oder Rücknahme).

      Da hat man Dir ja nun mehrfach einen Tipp gegeben.

      erec2000 schrieb:

      ...
      edit: Einen schriftlichen Kaufvertrag haben wir leider nicht abgeschlossen. :S

      Da sollte man dann das Angebot aus den eBay-Kleinanzeigen zur Vertragsgrundlage bzw. -inhalt machen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Heiner.Hemken ()