Transportschaden - wie klären wir das beim Privatkauf?

    • Transportschaden - wie klären wir das beim Privatkauf?

      Hallo zusammen,

      ich bin neu hier im Forum angemeldet und möchte euch um eine Einschätzung zu folgender Aktion bitten:

      Auf ebay habe ich von einem privaten Verkäufer zwei Porzellanstücke ersteigert (27. und 28. September).
      Eine Terrine mit Deckel und eine flache/längliche Kuchenplatte.

      Nach den Auktionen haben wir den Versand abgesprochen und uns auf versicherten Versand in einem DHL Paket geeinigt.
      Der Verkäufer bot an gegen Erstattung einen Packset-Karton in den beide Stücke passen als Umverpackung zu kaufen und darin bruchsicher zu verschicken.
      Bezahlt habe ich mit Paypal, Gesamtpreis für beide Artikel zusammen ca. 75€, dazu 10€ für Porto+Verpackung.

      Das Paket wurde letzten Mittwoch zugestellt und von meiner Mutter + Schwägerin geöffnet. Leider hat das Porzellan den Transport nicht überlebt.
      Die Kuchenplatte ist total zerbrochen, bei der Terrine ist ein Griff abgebrochen. Einziges heilgebliebenes Stück ist der Deckel der Terrine.

      Ich habe den Schaden dem Verkäufer gemeldet -> erst mal alles über "sonstige Nachricht" also bislang ohne Konfliktlösung/Käuferschutz. Übers Wochenende war ich daheim und habe Bilder von dem Paket gemacht und dem Verkäufer gemailt. In Absprache mit ihm habe ich das Paket am Samstag komplett zu DHL gebracht und Schadensmeldung gemacht.




      So, nun versuchen der Verkäufer und ich uns über die Rechtslage und faires Vorgehen zu verständigen. Wir haben ein miteinander telefoniert,
      gemailt und ebay Nachrichten geschickt. Der Umgang von Verkäuferseite ist höflich und freundlich, ich denke+hoffe der von meiner Seite ist das auch.

      Wie zu erwarten sind unsere Ansichten nicht deckungsgleich aber beide Seiten möchten eine einvernehmliche Lösung finden.
      Der Verkäufer hat mit dem ebay-Callcenter telefoniert, ich habe versucht im I-net und hier im Forum Infos zu bekommen.
      Beides stimmt nicht so wirklich überein.

      -> In Absprache mit dem Verkäufer schildere ich den Fall hier um eure Meinung zu einer brauchbaren Schadensregulierung zu hören.

      Der Verkäufer hat von ebay folgendes Vorgehen empfohlen bekommen:
      Erst mal bei DHL die Schadensmeldung abwarten wenn DHL zahlt ist die Sache eh vom Tisch. Wenn DHL sich weigert, dann über ebay oder Paypal
      in die Schadensregulierung gehen, die übernehmen das dann. Ihm wurde der Eindruck vermittelt, das "übernehmen" = zahlen ist. Von evtl. Auswirkung eines
      gegen ihn entschiedenen Falls auf das Verkäuferkonto wurde nichts erwähnt. Der Verkäufer hält seine Verpackung natürlich für sorgfältig und sieht seine
      Pflicht daher erfüllt.
      Er bietet mir an falls DHL oder ebay/Paypal nicht zahlen an, den Schaden fifty/fifty zu teilen.

      Ich schätze die Sache so ein:
      Es handelt sich um einen Privatverkauf und das Versandrisiko geht erst mal komplett zu meinen Lasten. Nebenpflicht des Verkäufers ist es
      aber, bruchsicher zu verpacken und die sehe ich nicht erfüllt. Der Verkäufer hat einen stabilen Umkarton genommen, die einzelnen Porzellanteile selber aber nur
      durch Umwickeln mit der Luftpolsterfolie geschützt. Kein zwischengeschobenes Füllmaterial für die Griffe/Innenraum der Terrine, keine zwischengelegte Pappe
      um die Packstücke zu trennen, kein Stück Wellkarton o.ä. um die flache Platte vor Bruch zu schützen. Nur die Luftpolsterfolie mit großen, in Reihen miteinander
      verbundenen Kammern. Nachdem die erste Luftblasenreihe platt war gab's Platz im Paket und alles konnte gegeneinanderschlagen.
      Beim Empfänger angekommen war die Folie der ehemaligen Kuchenplatte bis auf ein Ende ganz platt, bei der Terrine war aus einer Seite die Luft raus, selbt beim heilgebliebenen Deckel war eine Blasenreihe platt. Auch wenn Porzellan empfindlich ist, sehe ich das hier nicht als "dumm gelaufen" sondern "hätte nicht sein müssen".
      Mein Angebot an den Verkäufer ist, er erstattet mir den Kaufbetrag für beide Artikel ohne das Geld für Porto/Versand zurück damit er bei der Aktion nicht noch drauflegt.

      ebay/paypal Fall eröffnen können wir noch eine Weile.
      Der Verkäufer und ich sind erst mal so verblieben, dass wir - solange es in die 45-Tage Regelung passt - die DHL Rückmeldung abwarten und uns hier schon mal eure Informationen/Erfahrungen/Tipps anhören.

      Wie seht Ihr die Sache?
      Viele Grüße,
      Anna

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von anna277 ()

    • anna277 schrieb:


      1. Erst mal bei DHL die Schadensmeldung abwarten wenn DHL zahlt ist die Sache eh vom Tisch.
      2. Wenn DHL sich weigert, dann über ebay oder Paypal in die Schadensregulierung gehen, die übernehmen das dann. Ihm wurde der Eindruck vermittelt, das "übernehmen" = zahlen ist. Von evtl. Auswirkung eines gegen ihn entschiedenen Falls auf das Verkäuferkonto wurde nichts erwähnt.
      3. Der Verkäufer hält seine Verpackung natürlich für sorgfältig und sieht seine Pflicht daher erfüllt.
      4. Er bietet mir an falls DHL oder ebay/Paypal nicht zahlen an, den Schaden fifty/fifty zu teilen.
      5. Es handelt sich um einen Privatverkauf und das Versandrisiko geht erst mal komplett zu meinen Lasten. Nebenpflicht des Verkäufers ist es
      aber, bruchsicher zu verpacken.
      6. Mein Angebot an den Verkäufer ist, er erstattet mir den Kaufbetrag für beide Artikel ohne das Geld für Porto/Versand zurück damit er bei der Aktion nicht noch drauflegt.


      1. Richtig
      2. ""übernehmen" = zahlen" - ja, aber von seinem Geld. Sein Konto wird erstmal eingefroren und wenn der Fall zu deinem
      gunsten entschieden wird, dann kriegst du das Geld von seinem Paypal Konto wieder.
      3. Schwierig anhand von den Bildern. Aber deine Einwände später sind schon richtig - er hätte die Artikel trennen sollen/müssen

      dhl.de/content/dam/dhlde/kampa…ungsbroschuere-092013.pdf

      5 Wieder richtig
      4+6. Ihr könnt euch ohne paypal Fall so einigen, wie es euch passt. Ich würde aber auf den Preis bestehen, wenn ich sicher bin,
      dass wirklich nicht ausreichend verpackt wurde.
      ___________________________________________________________________________________
      Wir sind alle nur Laien-Kinder, die in dem Sandkasten der Gesetze rumspielen....
      Hobby: Eigene Beiträge editieren - am besten mehrmals... [Blockierte Grafik: http://www.animaatjes.de/smileys/smileys-und-emoticons/buro/smileys-buro-210389.gif]

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von werv ()

    • Wenn das Paket äußerlich unbeschädigt war, würd ich mir keinerlei Hoffnung machen, dass DHL den Schaden übernimmt.
      D.h. dass man sich über 1) nicht weiter den Kopf zerbrechen muss.

      ================================================


      Wenn etwas einmal passiert, passiert es vielleicht nie wieder. Wenn etwas zweimal passiert, passiert es sicher auch ein drittes Mal
    • Die Verpackung war schlampig!

      1.Aufgrund der Fotos halte ich die Verpackung als solche für schlampig und geradezu prädestiniert dafür,daß dieser Inhalt zu Bruch gehen mußte.
      2.DHL wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit GEGEN den Verkäufer und damit gegen eine Übernahme entscheiden:DHL wird sich auf ihre hier verlinkte Broschüre berufen(womit sie auch recht haben).

      3.dann ist es mit der Freundlichkeit zwischen Euch vorbei.
      4.die forumsansässigen Rechtsgelehrten (und gelegentlichen Erbsenzähler..)werden sich dazu noch mehr oder minder kompetent äußern.

      5.wenn Du Deine (und seine)Nerven schonen willst,geh auf den 50:50 Vorschlag ein,das sind knapp €40.- für jeden.
      6.wenn Du das nicht willst,laß es drauf ankommen,aber überlasse zunächst ihm(!!) die Entscheidung,ob er einen Fall eröffnet oder nicht(keine Aufklärung,daß "übernehmen" nicht(!!)"nicht zahlen" bedeutet(er soll ja schließlich lernen...).
      7.wenn du auf Widerstand stößt:eröffne ohne weiteren Kommentar einen Fall.

      7.nimm von weiteren Erklärungen,Begründungen und Stellungnahmen ihm gegenüber ab sofort Abstand,denn die Versand-Sach-Argumente sind ausgetauscht und weitere werden nicht hinzukommen.

      petergabriel

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von petergabriel ()

    • 3. Schwierig anhand von den Bildern. Aber deine Einwände später sind schon richtig - er hätte die Artikel trennen sollen/müssen
      Sehe ich völlig anders.
      Nicht schwierig, sondern ganz eindeutig: die Verpackung ist ganz ohne Zweifel für zerbrechliche Ware völlig ungenügend.
      Dass hier alle Teile bis auf eines beschädigt wurden, wundert mich kein bisschen. Das war quasi vorprogrammiert.

      a.) der Karton ist viel zu klein (mindestens um den Faktor x2, eher noch um Faktor x3 oder sogar x4)
      b.) die Teile hätten nicht nur viel dicker mit Noppenfolie etc. umwickelt werden müssen, sonder auch....
      c.) durch geeignetes Packmaterial (und sei es nur geknülltes Zeitungpapier, wenn nichts anderes vorhanden ist), viel weiter voneinander getrennt werden müssen und zwar so, dass.....
      d.) die Teile nicht im Karton herum- fallen / wandern können und ausserdem....
      e.) von den Teilen, zu sämtlichen Kartonwandungen mehrere cm (ich würde sagen rundum mindestesten 5-7cm) Platz bzw. mit Füllmaterial aufgefüllter Raum besteht

      Für all das hätte der Karton schon zwangsweise erheblich grösser ausfallen müssen. Das mit der Noppenfolie war ein netter Versuch aber m.E. nach völlig ungenügend.

      M.E. nach könnt Ihr Euch sparen, auf das Ergebnis der DHL Untersuchung zu warten.
      DHL wird feststellen, dass die Verpackung, insbesondere für zerbrechliches Material wie Porzellan, völlig ungenügend ist. Daran habe ich nicht den geringsten Zweifel.
      In diesem Falle nicht deshalb, weil die sich die bei DHL gerne eine Erstattung sparen möchten, sondern ganz zu Recht, wie ich meine.
      proper prior preparation prevents piss poor performance

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von iiiihhBääähh ()

    • anna277 schrieb:

      Er bietet mir an falls DHL oder ebay/Paypal nicht zahlen an, den Schaden fifty/fifty zu teilen.
      Hätte er bei mir angesichts dieser Verpackung, nicht den Hauch einer Chance. Da bräuchte ich keine Sekunde lang zu überlegen.
      Ich würde auf einer 100%igen Übernahme des Schadens (und zwar inklusive der Versandkosten) durch den VK bestehen.
      Alles andere wäre für mich unakzeptabel. Gar keine Frage.
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    • werv schrieb:

      5. Es handelt sich um einen Privatverkauf und das Versandrisiko geht erst mal komplett zu meinen Lasten. Nebenpflicht des Verkäufers ist es
      aber, bruchsicher zu verpacken.
      Und genau das ist hier der springende Punkt, den der VK nicht erfüllt hat. Das ist so klar wie Klosbrühe.
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    • iiiihhBääähh schrieb:

      a.) der Karton ist viel zu klein (mindestens um den Faktor x2, eher noch um Faktor x3 oder sogar x4)
      Das mit dem Karton x3 bzw. x4 nehme ich zurück. Ich war beim Blick auf die Fotos der Meinung, dass es sich um mehr als 3 (2,5) Teile handelte.
      Kartongrösse x2 (je nach Proportionen) kommt aber auf alle Fälle hin, wenn man die nötigen Mindestabstände der Teile untereinander, sowie zur Kartonhülle einhalten will.
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    • Hallo und danke schon mal für eure ersten Antworten.

      @werv: Danke für die Zusammenfassung ;) Hatte schon sorgen ob meinen langen Post überhaupt wer liest.

      @iiiihhBääähh: Ob der Umkarton zu klein war bin ich nicht sicher -> auf dem Bild ist auch noch "leeres" Luftpolster mit drin um die drei Packstücke zu stützen.
      Nur eben ist alles mit der gleichen Folie gemacht worden = da war sonst nix dazwischen was nach dem "versagen" der ersten Luftreihe die Kettenreaktion "Bruch" noch gestoppt hätte. Und da die Folie ziemlich große Luftblasen hatte die pro Reihe zusammenhängen wirds halt ziemlich schnell den ersten "Platz" im Paket gegeben haben.
      *Ups...zu langsam getippt*

      @petergabriel: Sorry, deinen Post verstehe ich jetzt nicht.
      petergabriel
      wenn Du das nicht willst,laß es drauf ankommen,aber überlasse zunächst
      ihm(!!) die Entscheidung,ob er einen Fall eröffnet oder nicht(keine
      Aufklärung,daß "übernehmen" nicht(!!)"nicht zahlen" bedeutet(er soll ja
      schließlich lernen...).
      Warum soll ich unbedingt warten ob der Verkäufer selber einen Fall
      eröffnet oder nicht -> im Moment habe ich doch weder das Geld
      noch die Ware?
      Das "er soll ja schließlich lernen" ignorier jetzt ich mal. Wir sind noch nicht bei "Kindergarten" angekommen und solten dort auch eigentlich nicht landen.

      Wenn wir uns nicht einig werden stelle ich fristgerecht einen Antrag auf Käuferschutz und bekomme entweder von ebay/paypal Recht=Geld oder die Ansage "Verpackung hat gereicht" und habe Pech gehabt.

      Gruß,
      Anna
    • anna277 schrieb:

      Hatte schon sorgen ob meinen langen Post überhaupt wer liest.
      Je detaillierter umso besser. Das solche Fälle komplex sind u. sich nicht in 2 Zeilen darstellen lassen, liegt in der Natur der Sache.
      Du hast das m.E. (im Gegensatz zu so manchen anderen, die hier aufschlagen) ganz gut dargestellt, inkl. der Fotos.
      Einzig die Formatierung, bzw. was die Lesbarkeit anbetrifft, hätte man noch ein klein wenig verbessern können aber das wäre meckern auf höchstem Niveau. ;)

      anna277 schrieb:

      Ob der Umkarton zu klein war bin ich nicht sicher
      Ich schon.
      Lies das nochmal was ich zu den Abständen geschrieben habe. Ein paar cm untereinander bzw. bis zu den Kartonwänden , reichen bei so empfindl. Ware wie Porzellan bei Weitem nicht aus. Rechne jedes Teil dick eingewickelt (noch deutlich mehr als das der Fall war) und dann nochmal 5-7cm Abstand untereinander u. nochmal (mind.) das Gleiche zu den Kartonwänden u. dann wird klar, dass der Karton zu klein war (u. evtl. auch ungünstige Proportionen aufwies).
      Ich bin ziemlich sicher, dass selbst das, die DHL Verpackungsrichtlinien noch nicht zur Gänze erfüllt hätte (aber das wäre ja auch egal gewesen, wenn es heil angekommen wäre und diese Chance wäre mit besserer Verpackung, nun einmal erheblich grösser gewesen).


      anna277 schrieb:

      Wenn wir uns nicht einig werden stelle ich fristgerecht einen Antrag auf Käuferschutz und bekomme entweder von ebay/paypal Recht=Geld oder die Ansage "Verpackung hat gereicht" und habe Pech gehabt.
      Was ebay oder PayPal dazu meint, ist im Grunde irrelevant. Die können u. haben das nicht zu entscheiden, ob die Verpackung ausreichend war.
      Was zählt ist das was DHL dazu sagt und wie das ausfallen wird, habe ich keinen Zweifel.
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      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von iiiihhBääähh ()

    • iiiihhBääähh schrieb:

      Wenn wir uns nicht einig werden stelle ich fristgerecht einen Antrag auf Käuferschutz und bekomme entweder von ebay/paypal Recht=Geld oder die Ansage "Verpackung hat gereicht" und habe Pech gehabt.
      Verdammich, heut funktionieren die grauen Zellen wieder mal nur sporadisch. :O

      Nochmal dazu: ich würde auf alle Fälle erst dann einen Käuferschutz Antrag stellen, wenn das Ergebnis von DHL schriftlich vorliegt (was Dir ggf. irgendjemand, sei es bei ebay, PillePalle, oder DHL am Tel. flüstert, kannst Du in der Pfeife rauchen).

      Wenn das DHL Ergebnis so ausfällt, wie ich meine das es ausfallen wird, wirst Du von PP (sofern bei denen alles "normal" abläuft, worauf man sich bei so einem abnormalen Laden wie PP nie ganz verlassen kann), den kompletten von Dir an den VK gezahlten Betrag, inklusive Versandkosten rückerstattet bekommen.

      Ein Problem sehe ich höchstens insofern, dass der DHL Bericht womöglich auf sich warten lässt u. Du deshalb Gefahr läufst, dass Deine Käuferschmutz Frist zwischenzeitlich abläuft. Kümmere Dich also bei DHL rechtzeitig drum, dass die das mit dem Bericht zeitig gebacken kriegen.
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    • Hi Anna :)
      Zuerst möchte ich Dir und auch Deinem Verkäufer mal sagen: Verdammt schade um die schönen Teile :( Das gehört ja auch dazu. Aber nun ist es leider passiert, trotz gutem Willen.

      Im Inhalt der Ausführungen stimme ich ibäääh (und anderen) zu. Das war nicht ok für Prozellan. Ob es nun 4 cm in alle Richtungen braucht oder 7...das sei dahin gestellt. Aber die Fotos zeigen mir: Das da reicht nicht. Man möge sich mal Filme anschauen, wie mit Paketen so bei den Versendern umgegangen wird. Dann begreift man auch (so richtig körperlich) warum diese Verpackung nicht ausreicht.

      Und so grob gehen die mit den Sendungen um. Wenn man "Pech" hat, dann passiert das auch eben der Sendung mit dem Porzellan. Und sie sind im Recht. Egal, selbst wenn man da drauf schreiben würde: was von "Vorsicht zerbrechlich" oder "Vorsicht Glas" .. Das müssen sie nicht beachten (Mal abgesehen von Spezialtransporten, die ganz andere Preise haben). Also bleibt nur...so verpacken, dass auch ein Sturz aus 80 cm bis 1 Meter auszuhalten ist.
      So war es nicht eingepackt, leider. Und das "Verschulden" daran, das hat der Verkäufer zu tragen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von schabbesgoi ()

    • schabbesgoi schrieb:

      Also bleibt nur...so verpacken, dass auch ein Sturz aus 80 cm bis 1 Meter auszuhalten ist.

      schabbesgoi schrieb:

      Werbefilmchen mit "Idealfall unter Aufsicht" - Und selbst da kann man sehen/ahnen, dass ganz schön was auszuhalten ist:
      youtube.com/watch?v=qfxKSD0w3v8
      Und "etwas" extremer: youtube.com/watch?v=9Eq-a6B5C3A (Beweise aber mal so einen Umgang mit Deiner Sendung)
      Wenn man diese Porzellanteile so einpacken wollte, dass die Verpackung den DHL Richtlinien voll entspricht und damit sie in jedem Fall das aushält, was die bei DHL
      (u. anderen Versandunternehmen genau so) damit machen und nach deren Richtlinien auch machen dürfen, müsste der Karton nicht mindestens 2x so gross, sondern 4x so gross sein....

      Natürlich ist dieser Aufwand voll übertrieben aber das was der VK mit der Verpackung angestellt hat, ist das Gegenteil davon.
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    • Annefrid schrieb:

      hier soll der Versender mit allen Mitteln für den unsachgemäßen Umgang des Beförderers mit Paketen haftbar gemacht werden
      Da die Beförderer nicht wissen (können), was für eine Sache in einem Paket jeweils drin ist, wird das mit "sachgemäßem" Umgang schwierig werden.
      Die zweite Schwierigkeit wird darin bestehen, wer das letztlich definieren bzw. feststellen soll oder darf, was sachgemäß ist und was nicht mehr.
      Solange die Versandunternehmen das selber (sich selber) beurteilen dürfen, ist das gehupft wie gesprungen....
      proper prior preparation prevents piss poor performance
    • Unter sachgemäßen Umgang verstehe ick dass man zumindest ein Paket
      nicht aus einem Meter Höhe (oder darfs etwas höher sein) auf den
      Betonboden donnern läßt :sleeping:

      Wenn ick nämlich ein Paket mit gewisser Sorgfalt
      behandle, dann wird der Inhalt auch nicht so schnell zu Bruch gehen,
      wenn ick aber eine selbst gut verpackte Porzellanterrine (möglicherweise
      sogar) mehrmals auf den Boden knalle dann wird das Teil garantiert
      Schaden nehmen, da kannste nämlich mit LPF polstern wie de willst 8o :cursing:
    • Annefrid: die Pakete werden über vollautomatische Rollenförderanlagen dorthin befördert, wo sie hingehören. Da kommt immer wieder mal ein Absturz vor. Einem Förderband kannst Du keine Leseoperationen anordnen. Meist geht gut, manchmal eben nicht.

      @all: Die Verpackung hätte sachgerecht als "Paket(e) im Paket" sein müssen. Dann wäre wahrscheinlich nicht passiert, da kein Teil an das andere hätte kommen können.

      Dran denken, die Limits für PP nicht zu überschreiten.
    • Annefrid schrieb:

      Unter sachgemäßen Umgang verstehe ick dass man zumindest ein Paket
      nicht aus einem Meter Höhe (oder darfs etwas höher sein) auf den
      Betonboden donnern läßt :sleeping:

      Wenn ick nämlich ein Paket mit gewisser Sorgfalt
      behandle, dann wird der Inhalt auch nicht so schnell zu Bruch gehen,
      wenn ick aber eine selbst gut verpackte Porzellanterrine (möglicherweise
      sogar) mehrmals auf den Boden knalle dann wird das Teil garantiert
      Schaden nehmen, da kannste nämlich mit LPF polstern wie de willst 8o :cursing:


      Ich sehe das auch pragmatisch in Hinsicht auf das Preis/Leitungsverhältnis bei den Versandunternehmen. Sicher kann man anders versenden, auch so, dass das Versandunternehmen eine volle Haftung für jede Art von Beschädigung übernimmt unabhängig von der Verpackung....Aber: Das kostet eben sehr, sehr viel mehr als ein gängiges Paket.

      Und so definieren die Unternehmen in ihren AGB, für was sie gerade stehen wollen und damit indirekt, wie die Sendungen bei ihnen "normal" behandelt werden. Und das kann man wissen, wenn man einen Vertrag mit ihnen abschließt. Man versendet "billig" mit dhl und hat damit nicht das Recht zu erwarten, dass die Ware auf Samtkissen transportiert wird. Auch definieren sie, dass sie nicht auf Aufschriften wie "oben" oder "Vorsicht zerbrechlich" achten. Dafür investieren sie weder Zeit noch Geld. Geht gar nicht bei den Preisen, die nur mit maschineller Behandlung der Pakete und das Handling durch Billi-Subs möglich sind.
      Es wird fast immer daran scheitern, dass nicht gut genug verpackt war, um einen Umgang im bei der dhl "üblichen Rahmen" aus zu halten.

      Wenn nun Einige sagen: Aber nach diesen Vorschriften dürfte man ja Porzellan oder Glas gar nicht mehr per Paket versenden...Ja, das kann man so sehen, wenn einem das Risiko zu hoch ist.
      Dann gibt es eben keinen (insbesondere keinen privaten) Online-Versand-Handel damit mehr. Dann ist selber abholen (lassen) angesagt und manches schöne Stück wird weniger bringen für den Verkäufer und mancher Interessent muss verzichten, da zu weit weg.
      Trotzdem wird weiter per Paket verschickt werden. Aber man muss sich dabei klar sein, dass man ein Risiko eingeht, für das die dhl nicht haften wird, wenn man ihnen nicht grobe Fahrlässigkeit nachweisen kann. Das ist eine Mischkalkulation, die jeder nach seinen Erfahrungswerten abschätzen muss. Meist geht es gut, manchmal nicht....