schön und gut mit der Vorsicht, aber wenn er per Paypal überweist, könnte man sich ja einfach paypalgerecht verhalten: man macht einen versicherten Versand auf seine angegebene deutsche Adresse, auch wenn man ihm den unversicherten Auslandsversand vorher zugesagt haben sollte. Man hat es sich eben inzwischen anders überlegt und geht lieber den vereinbarten Weg, den er ja nach Kenntnisnahme des Angebots und seiner Ersteigerung akzeptiert hat.
Kurzum, wenn der dann versucht, von Paypal per Reklamation das Geld zurückzubekommen, läuft er gegen die Wand, da man als Verkäufer alle Paypalregeln eingehalten hat. Er mag dann die Ware in der Jugendherberge abholen, wenn er kann. Und wenn die dann unzustellbar sein sollte, weil getürkt, kommt sie an mich zurück - und dann habe ich als Verkäufer auch mal zur Abwechselung Geld und Ware, ätsch!
habe ich dabei irgend was übersehen?
ok, wenn schon die blosse Behauptung von ihm, die Ware sei nicht in Ordnung und er habe sie schon zurückgeschickt, Paypal genügt, das Geld ihm zurückzuerstatten - ja dann sollte man jedes Zahlen über diese Kasper vermeiden. das widerum kann ich mir schlecht vorstellen.
Kurzum, wenn der dann versucht, von Paypal per Reklamation das Geld zurückzubekommen, läuft er gegen die Wand, da man als Verkäufer alle Paypalregeln eingehalten hat. Er mag dann die Ware in der Jugendherberge abholen, wenn er kann. Und wenn die dann unzustellbar sein sollte, weil getürkt, kommt sie an mich zurück - und dann habe ich als Verkäufer auch mal zur Abwechselung Geld und Ware, ätsch!
habe ich dabei irgend was übersehen?
ok, wenn schon die blosse Behauptung von ihm, die Ware sei nicht in Ordnung und er habe sie schon zurückgeschickt, Paypal genügt, das Geld ihm zurückzuerstatten - ja dann sollte man jedes Zahlen über diese Kasper vermeiden. das widerum kann ich mir schlecht vorstellen.
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