Warnung vor unversichertem Versand in die Ukraine / roto-ua / antokiri / Dnipropetrowsk, Dnipropetrovsk

    • *alte_eule* schrieb:

      eloko schrieb:

      Und besser als gar keine Bewertung ist dann sicherlich eine positive Bewertung mit negativem Text
      Die widerspricht aber den Grundsätzen von eBay und würde auf Verlangen gelöscht.

      Viel schlimmer, das macht der hundertmal. Dann setzt er sein Profil auf Privat.
      Der nächste VK tut dann vor Versand vielleicht einen Blick auf das private Profil.
      "Ach, ich kann zwar nicht sehen, was genau gelaufen ist, aber wo er doch schon 100 Positive hat... Da kann ich auch liefern. Das wird auch hier schon klappen."

      Mit solchen Aktionen spielst du einem Betrüger nur in die Hände.
      Dieser Täter macht das anders, der setzt einfach wieder 25-30 chinesische Bewertungen obendrüber. Auf privat stellt der sein Profil offensichtlich nicht, wohl, weil er ein offenes Profil mit lauter positiven Verkäufer-Bewertungen für vertrauenswürdiger hält. Evtl aber auch, weil er den Inhalt der deutschen Bewertungen garnicht versteht ? Die wenigen positiv-negativen, die er schon hatte, fielen in der Schwemme von China-Bewertungen eh kaum auf, erst jetzt heben sich die eingerückten Ergänzungen in Versalien erstmals deutlich heraus, aber die werden dann auch bald wieder auf Seite 2 verschwinden, leider.

      Trotzdem sollten die betroffenen Verkäufer versuchen, zusätzlich zu der unbedingt nötigen Verwarnung für Nichtzahlung durch den Plattformbetreiber auch in den Profilen der betrügerischen Käufer Warnungen für andere Verkäufer zu hinterlassen. Die Wahrscheinlichkeit, daß dieser Täter das löschen lässt, ist relativ gering, der scheint kein größeres Interesse zu haben, eBay noch zusätzlich auf sich aufmerksam zu machen, er müsste sich ja wohl auch auf deutsch an den Kundenservice wenden, um sein Begehr zu äussern...
      Ein offenes Profil ohne Warnung ist kein Stück besser als ein evtl auf privat gestelltes Profil, denn beides gäbe anderen Verkäufern keinen Hinweis auf die Gefahr.
    • also endlich mal Klartext gesprochen. heisst also ich versende an die Adresse, die mir zum Zeitpunkt des Kaufs als Versandadresse des Käufers angezeigt wird. nur die ist rechtlich verbindlich. Das Dokument des Kaufvorgangs (mit Höchstbietendem und seine Lieferadresse) bleibt mir ja erhalten und kann nicht nachträglich manipuliert werden (???).
      Somit muss und darf ich keine nachträgliche Adressänderung des Käufers akzeptieren, wenn ich kein Risiko eingehen will.
      Ist das so richtig vertickt?
    • nouvaleur schrieb:

      also endlich mal Klartext gesprochen. heisst also ich versende an die Adresse, die mir zum Zeitpunkt des Kaufs als Versandadresse des Käufers angezeigt wird. nur die ist rechtlich verbindlich. Das Dokument des Kaufvorgangs (mit Höchstbietendem und seine Lieferadresse) bleibt mir ja erhalten und kann nicht nachträglich manipuliert werden (???).
      Somit muss und darf ich keine nachträgliche Adressänderung des Käufers akzeptieren, wenn ich kein Risiko eingehen will.
      Ist das so richtig vertickt?


      Wenn es um Lieferungen in Verbindung mit PP-Zahlungen geht ja.

      Allerdings kommt es auch mal vor dass der Verkäufer (bei Zahlung per Überweisung) eine andere Adresse per ebay-Nachricht zukommen lässt die nicht "offiziell" hinterlegt wurde, dieser Versandwunsch sollte aber berücksüchtigt werden.
      >> Zum Kontaktformular für nicht registrierte Gäste und Betrugsopfer! <<
      Mit der Meldung eines Betruges unterstützt ihr die Prävention!

    • Nun, wenn versicherter Versand verlangt wird, die Kosten aber nur für unversicherten Versand an PP überwiesen werden handelt es sich doch wohl um einen nichtbezahlten Artikel???
      Die Zensur ist die jüngere von zwei schändlichen Schwestern, die ältere heißt Inquisition (Johann Nestroy)
    • *alte_eule* schrieb:

      Schützin schrieb:

      zusätzlich zu der unbedingt nötigen Verwarnung für Nichtzahlung
      Schützin, der Haken an der Sache ist doch wohl, dass hier über PP gezahlt wird.
      Das System erkennt das auch.
      Wie soll diese Verwarnung erfolgen?
      Hier geht es vor allem um die Verkäufer, die sich nach Auktionsende nicht auf den unversicherten Versand einlassen. Dann bezahlt der Täter ja überhauptnicht, sondern äussert stattdessen sofort den Wunsch nach einvernehmlichem Rücktritt. Und genau darauf sollten die Verkäufer dann auf keinen Fall eingehen, sondern konsequent nach 4 Tagen die Nichtbezahlung melden und sobald wie möglich den Fall mit einer Verwarnung schließen. Die Gebühren bekommen sie dann genauso gutgeschrieben wie bei einem einvernehmlichen Rücktritt, aber nur dann bekommt der betrügerische Käufer seitens des Plattformbetreibers auch einen internen Vermerk im Account. Wenn die Verkäufer alle einvernehmlich zurücktreten, hat der in seiner Historie ansonsten eine blütenweisse Weste und eBay keinerlei Grund, ihn irgendwie auffällig zu finden
    • nouvaleur schrieb:

      also endlich mal Klartext gesprochen. heisst also ich versende an die Adresse, die mir zum Zeitpunkt des Kaufs als Versandadresse des Käufers angezeigt wird. nur die ist rechtlich verbindlich. Das Dokument des Kaufvorgangs (mit Höchstbietendem und seine Lieferadresse) bleibt mir ja erhalten und kann nicht nachträglich manipuliert werden (???).
      Somit muss und darf ich keine nachträgliche Adressänderung des Käufers akzeptieren, wenn ich kein Risiko eingehen will.
      Ist das so richtig vertickt?
      Damit der Käufer mit Paypal über eBay bezahlen kann, muss er zwingend die eBay-Kaufabwicklung abschließen. Diese umfasst inzwischen vier Schritte:
      In der eBay-Kaufabwicklung kann er im ersten Schritt die Standard-Lieferanschrift entweder bestätigen oder ändern bzw eine neue Lieferanschrift hinzufügen.
      Im zweiten Schritt kann er eventuelle Gutscheine etc eingeben und die Versandart auswählen, sofern vom Verkäufer beim einstellen des Angebotes mehrere verschiedene Versandarten angeboten wurden. Deswegen darf ein Verkäufer, der Paypal als Zahlungsmethode anbietet, auf keinen Fall wahlweise ausser versichertem auch unversicherten Versand anbieten !! Er kann dann nämlich nach Auktionsende den Käufer nicht daran hindern, diese unversicherte Versandmethode auszuwählen und mit Paypal zu zahlen ! Hinweise in der Artikelbeschreibung, daß bei Paypalzahlung nur versicherter Versand möglich sei, obwohl auch eine unversicherte billigere Versandart angeboten wird, sind unzulässig und können zur Löschung des ganzen Angebotes führen, weil eBay nicht will, daß Paypal-Zahler gegenüber Überweisungszahlern irgendwie benachteiligt werden X( . Es gilt daher: Entweder ich biete Paypal an oder ich biete ( auch ) unversicherten Versand an, beides zusammen ist Russisch Roulette.
      Im dritten Schritt erfolgt dann der Übergang und das LogIn zu Paypal. Jetzt kann der Käufer nochmal alle Angaben und Details überprüfen, bevor er die Zahlung im vierten Schritt abschließt. Bis zu Schritt 4 kann er jederzeit nochmal die Lieferanschrift ändern. Ist die Zahlung aber abgeschlossen, ist die Lieferanschrift in der Kaufabwicklung festgelegt und verbindlich, sie kann nun auch nicht mehr geändert werden.
      Dh, der Verkäufer versendet an die Lieferanschrift, die ihm nach der erfolgten Paypalzahlung in der eBay-Kaufabwicklung angezeigt wird. Das sollte in aller Regel dann auch dieselbe Lieferanschrift sein, die in der Zahlungsmitteilung von Paypal drinsteht, die nach erfolgter Zahlung kommt.

      Nachdem die Paypal-Zahlung abgeschlossen ist, kann und darf es keine Diskussionen mehr über eine abweichende Lieferanschrift geben. Die eBay-Kaufabwicklung ist keine 1-Klick-Prozedur, bei der man evtl versehentlich zu schnell irgendwo einmal draufklickt. Völlig wurscht, was der Käufer nach der Paypal-Zahlung evtl noch an Ausreden anführt, er hatte in der Kaufabwicklung in 4 Schritten Zeit, seine Lieferanschrift zu sehen, zu prüfen und gegebenenfalls zu ändern. Nach der erfolgten Paypal-Zahlung ist diese bindend.

      Im übrigen schliesse ich mich diversen Vorrednern uneingeschränkt an:
      Als privater Verkäufer braucht man Paypal noch weniger als ein Loch im Kopf. Innerhalb Europas ist das völlig überflüssig, eine Überweisung mit BIC und IBAN dauert heutzutage nur noch 1 Tag, das sollte bei einem privaten Verkauf wohl schnell genug sein
    • danke, das war erhellend und damit vielleicht auch abschliessend behandelt. Will aber den übrigen V-K-Cracks nicht vorgreifen, denn das Minenfeld ist ohne Ende. Es ist ein Trauerspiel, dass es Leute gibt, die sich dieses Terrain als einzige Einkunftquelle ausersehen haben durch dauernde Löffelbalbierung anderer Leute, die auf ehrliche Kaufmannschaft vertrauen wollen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 5 mal editiert, zuletzt von nouvaleur ()

    • So hier mal eine kurze Rückmeldung von mir... habe dem Käufer roto-ua inzwischen mitgeteilt, dass ich ausschließlich versichert und an seine bei ebay hinterlegte Versandadresse liefern werde. Natürlich ohne Rückmeldung...

      Und heute lese ich "Hinweis von eBay: Dieser Nutzer ist bei eBay nicht mehr angemeldet." :thumbsup: Wobei er bestimmt schon längst wieder unter einem anderen Ebay Namen fleisig am China-Schrott einkaufen ist um seine Bewertungen zu pushen...


      Aber immerhin habe ich die Verkaufsprovision von ebay gutgeschrieben bekommen und kann die Kamera wiedereinstellen (diesmal aber ohne Paypal!)

      Gruß, Thomas

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von thomas12345 ()

    • deni-evil ist auch so ein Käufer!

      Nachdem er die Auktion gewonnen hat schrieb er mich an das ich doch bitte das Paket in die Ukraine schick da er dort im Moment seine Eltern besucht. Ich hab gleich Verdacht geschöpft und in der Community nachgefragt. Daraufhin hab ich ihn geschrieben ich werde in die Ukraine versenden wenn er mir das Geld normal überweist. Er weigerte sich und wollte nur über PayPal zahlen.
      Gut dann eben Paypal dacht ich mir, da ich das Geld nötig hatte. Ich schrieb ihn das es ok ist, ich werde das Paket aber mit einschreiben und versichert verschicken. Versicherung + Einschreiben wollte ich zahlen. Seitdem sind fast 2 Wochen um ohne das ich eine Antwort erhalten habe. Er hat da wohl kein Bock drauf.

      Eine Adresse hat er mir nicht geschickt kann ich seine Adresse irgendwo einsehen um sie hier zu posten?

      Was kann ich tun damit ich keine Provision zahlen muss? Gezahlt wurde noch nicht.

      Gibt es eine Möglichkeit das eBay zu melden, damit der Account bald gesperot wir oder wenigstens nen vermerkt bekommt?

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von gasde37 ()

    • Schützin schrieb:

      konsequent nach 4 Tagen die Nichtbezahlung melden und sobald wie möglich den Fall mit einer Verwarnung schließen. Die Gebühren bekommen sie dann genauso gutgeschrieben wie bei einem einvernehmlichen Rücktritt, aber nur dann bekommt der betrügerische Käufer seitens des Plattformbetreibers auch einen internen Vermerk im Account

      Auch wenn Dir keine gesonderte Versandadresse benannt worden ist, so sind Dir von eBay zumindest die Accountdaten (Name, Anschrift) übermittelt worden.
      Teile diese bitte mit an kontakt@auktionshilfe.info

      Wenn Du die Mail von eBay nicht mehr hast, kannst Du die Kontaktdaten Deines Käufers nochmal anfordern
      ebay.de/sch/ebayadvsearch?_sofindtype=9
      Mit dieser Anfrage löst Du aus, dass der Käufer eine Mitteilung bekommt, dass von Dir (Deine Daten werden ihm benannt) diese Kontaktdaten angefordert worden sind.