Artikel ohne Bezahlung schon versendet

    • Artikel ohne Bezahlung schon versendet

      Morgen ;)


      habe gestern von einem ersteigerten Artikel die Versandbestätigung erhalten bzw der Verkäufer hat wohl als Versendet makiert und eine Nummer angefügt. Ich habe jedoch nicht einmal bezahlt zudem konnte ich ihm garnicht so schnell schreiben das ich doch keine Interesse am Artikel hatte. So schnell war bisher auch noch kein Verkäufer mit dem Versand und schon garnicht ohne Bezahlung.


      Was soll ich jetzt tun? Ich dachte daran den Artikel abzuweisen und ihm eine freundliche Nachricht zu schicken?
    • Annefrid schrieb:

      Hmmmm, warum ersteigerst du einen Artikel wenn du eigentlich gar kein Interesse daran hast ?(
      Ja das frage ich mich mittlerweile auch aber so eine Erkenntnis kann wie in meinem Fall zu spät kommen :wallbash

      Wie sieht es denn jetzt aus? Ich weiß nur das bei nicht bezahlen man einen Vermerk bekommt die Sache sich in den meisten Fällen gegessen hat. Jetzt da der Artikel als Versendet makiert wurde kann es aber gut sein das der Verkäufer wohl schon versendet hat. kann ich Ihm nicht einfach das Dingen zurück schicken und ihm schreiben das derzeit keine Interesse besteht?

      Ist ein Privater Verkäufer

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Marboro ()

    • Ein starkes Stück

      leistest Du Dir da! :wallbash :wallbash :wallbash

      Das ist in KEINSTER WEISE mal so wegzuentschuldigen:"....daß ich doch kein Interesse habe." :( :(

      Du bis VERPFLICHTET,den Artikel abzunehmen dh.ihn zu bezahlen.Dann kannst Du ihn gerne bei Dir zuhause in den Müll werfen oder bei Ebay wieder einstellen.

      Es ist EGAL,ob der Verkäufer ihn schon verschickt oder "nur" verpackt und das das Etikett ausgedruckt und drauf geklebt hat,wodurch im System (automatisch) "verschickt" erscheint.

      Solche Leute wie Du sind der Albtraum jedes privaten Verkäufers! :cursing: :cursing: :cursing:

      petergabriel
    • Habe den Verkäufer jetzt angeschrieben. Problem ist nur das ich irgendwie mit meinem anderen Ebay Account weder zahlen noch sonstige Aktionen ausführen kann. Ich habe um sein Verständnis gebeten das er doch den Kauf zurück ziehen möchte.

      Ja ich glaube aber das hier viele es kennen - man hat was bestellt und merkt doch das man es aus diversen Gründen nicht behalten kann :] (Das nächste mal denke ich besser 2x nach)
    • Marboro schrieb:

      Ich habe um sein Verständnis gebeten das er doch den Kauf zurück ziehen möchte.
      warum sollte der Privatverkäufer Deine unbedachte Klickerei jetzt auch noch belohnen?

      Du wirst bei Gebotsabgabe 2x darauf hingewiesen, das Gebote verbindlich sind!

      und merkt doch das man es aus diversen Gründen nicht behalten kann
      das ist nicht das Problem des privaten Verkäufers >> zahlen......und fertig!
    • Marboro schrieb:

      Annefrid schrieb:

      Hmmmm, warum ersteigerst du einen Artikel wenn du eigentlich gar kein Interesse daran hast ?(
      Ja das frage ich mich mittlerweile auch aber so eine Erkenntnis kann wie in meinem Fall zu spät kommen :wallbash

      Wie sieht es denn jetzt aus? Ich weiß nur das bei nicht bezahlen man einen Vermerk bekommt die Sache sich in den meisten Fällen gegessen hat. Jetzt da der Artikel als Versendet makiert wurde kann es aber gut sein das der Verkäufer wohl schon versendet hat. kann ich Ihm nicht einfach das Dingen zurück schicken und ihm schreiben das derzeit keine Interesse besteht?

      Ist ein Privater Verkäufer
      Kann mich nur wiederholen, bezahl den Artikel und gut is :huh:

      wenn man knapp mit der Kohle ist (kann ja jeder mal haben is keine Schande ), den
      VK anschreiben und sagen das man etwas später bezahlt :whistling:


      sollte die Kaufsumme höher sein, den Betrag in ein paar Raten
      begleichen - alles andere bringt nichts :evil:
    • Marboro schrieb:

      Habe den Verkäufer jetzt angeschrieben. Problem ist nur das ich irgendwie mit meinem anderen Ebay Account weder zahlen noch sonstige Aktionen ausführen kann. Ich habe um sein Verständnis gebeten das er doch den Kauf zurück ziehen möchte.

      Ja ich glaube aber das hier viele es kennen - man hat was bestellt und merkt doch das man es aus diversen Gründen nicht behalten kann :] (Das nächste mal denke ich besser 2x nach)


      Man denkt erst und bietet dann, du hast einen rechtsverbindlichen kaufvertrag mit dem Verkäufer und wenn er nicht mit dir einvernehmlich zurück treten möchte dann ist der von dir zu erfüllen, der Verkäufer kann dich sogar vor Gericht zerren
    • Es ist ein PRIVATER Verkäufer

      @Eule:
      Der TE hat geschrieben:privater Verkäufer

      Ach,und wenn ich bei einem gewerblichen Verkäufer BIETE(!!),dann darf ich so mir nichts Dir nichts mit der Begründung "brauche Artikel nicht" aussteigen,brauche NICHT zu bezahlen und den Artikel abzunehmen?????

      Würdest Du bitte für diese Deine Behauptung generell einschließlich der diesbezüglichen Differenzierung für private einerseits und für gewerbliche Verkäufer andererseits mal die betreffende Passage aus den Ebay AGB zitieren????

      Bis dahin ist DEINE Behauptung "schlicht falsch".

      petergabriel

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von petergabriel ()

    • petergabriel,

      ein Widerrufsrecht bei einem gewerblichen VK steht nicht in den AGB sondern im Gesetzbuch. Dafür braucht der TE überhaupt keine Begründung.
      Dieses Recht besteht unabhängig vom Sofortkauf oder Zuschlag nach Gebotsabgabe zum Auktionsende.

      Der Unterschied zwischen einem gewerblichen und einem privaten VK ist der, dass es dieses gesetzlich festgelegte Recht bei einem PVK nicht gibt.


      Bisher haben wir vom TE lediglich die Vermutung aber nicht die Bestätigung, dass es sich tatsächlich um einen PVK handelt.
    • petergabriel schrieb:

      Bis dahin ist DEINE Behauptung "schlicht falsch".
      Deine "Interpretation" ist komplett falsch -

      Dir ist der Text der WRB eines Gewerblichen Verkäufers bekannt?

      Auszug:

      Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
      Hervorhebung durch mich.....

      warum auch immer ein Käufer widerruft - dem VK muss hierfür kein Grund genannt werden!

      bei einem privaten VK sieht es anders aus - hier ist der klickwillige Bieter/Käufer auf das Goodwill (des PVK) angewiesen....
    • der Widerruf bei einem gewerblichen Verkäufer ist auch dann folgenlos möglich,wenn es sich um das Ergebnis einer AUKTION handelt?

      Darf ich dafür um das entsprechende Zitat aus dem Gesetz bitten?

      Meiner Kenntnis nach besteht begrifflich zwische KÄUFER und BIETER auch de jure ein beträchtlicher Unterschied.

      Diejenigen,die hier alles und jeden als "komplett falsch" abwatschen,mögen doch bitte begrifflichund inhaltlich präzise nennen,erklären und argumentieren,besonders wenn es um Grundlagen geht.

      Nachweisen glaube ich gerne,Behauptungen eher weniger.

      petergabriel
    • Marboro schrieb:

      Habe den Verkäufer jetzt angeschrieben.
      @Marboro: Schreib doch deinen privaten Verkäufer nochmal an und lade ihn hier in die Diskussionsrunde ein.
      Wir werden ihn dann schon über seine Situation gut aufklären!
      ___________________________________________________________________________________
      Wir sind alle nur Laien-Kinder, die in dem Sandkasten der Gesetze rumspielen....
      Hobby: Eigene Beiträge editieren - am besten mehrmals... [Blockierte Grafik: http://www.animaatjes.de/smileys/smileys-und-emoticons/buro/smileys-buro-210389.gif]

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