Verkäufer weigert sich, defekte Ware zurückzunehmen

    • Verkäufer weigert sich, defekte Ware zurückzunehmen



      Hallo,

      zum ersten Mal hier im Forum und gleich mit einer Frage:

      Ich habe von einem privaten Verkäufer ein Klapprad ersteigert.

      Nach erhalt habe ich festgestellt daß das Rahmenrohr kurz vor dem Lenkkopf eingedellt ist. Die Delle ist ca 1cm tief mit einem Durchmesser von ca. 4 cm.
      Nach meinem dafürhalten ein erheblicher Mangel da niemand sagen kann wie weit die Stabilität noch gewährleistet ist. Auf keinen Fall ist es ein Schönheitsfehler.

      Der Verkäufer hat diese Beschädigung nicht erwähnt, auf den Bildern war sie nicht zu erkennen.

      Ich teilte dies dem Vk mit und er bestätigte daraufhin indirekt die Beschädigung, behauptet allerdings daß sie "vom Werk aus" so vorgesehen sei da
      die eingeklappte Lenkstange dort genau hineinpasse.

      Das ist natürlich barer Unsinn, Tatsache ist offenbar daß die eingeklappte Lenksäule durch unsachgemäßen Druck aud das gefaltete Rad das Rohr eingedellt hat. Ich habe dies dem Verkäufer auch anhand von Fotos vergleichbarer Räder belegt, er allerdings beharrt auf seiner Behauptung. Seit Tagen reagiert er gar nicht mehr auf Mails.

      Ich habe mittlerweile einen Fall bei ebay eröffnet, bis zum 20.10. soll sich der Verkäufer äussern.
      Da die Rechnung aber, wie bei privaten Verkäufern oftmals der Fall, per Überweisung bezahlt wurde mache ich mir zu den Bemühungen von ebay wenig Illusionen.

      Mein Ziel wäre entweder eine angemessene Rückerstattung der Wertminderung, da würde ich mich aber vorher noch erkundigen ob das Rad nicht gefährlicher Schrott ist, oder aber die komplette Rückgabe des Rades.

      Dies scheitert aber eben daran daß der Verkäufer gar nicht mehr reagiert.

      Sicher gibt es Erfahrungen mit vergleichbaren Vorgängen. Weiß jemand Rat?

      Schon mal herzlichen Dank,
      viele Grüße

      dresseg

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von dresseg ()

    • Hallo,

      ich habe selbst Photos gemacht, die kann ich aber momentan nicht hochladen.

      Es handelt sich nicht um einen Transportschaden, der Verkäufer bestätigt ja die Existenz der Delle im Rahmen, allerdings interpretiert er sie anders. Zitat Verkäufer: "Das ist kein Beschädigung,das ist von Werk so.Versuchen Sie Klappfahrrad zu klappen,lenk Stange geht da rein."

      Daß die Lenkstange " da rein" geht versteht sich von selbst, immerhin wurde der Schaden ja unzweifelhaft durch sie verursacht.

      Die Frage der Beweisführung, ob der Schaden schon vorhanden war als der Verkäufer den Artikel angebotent hatte, stellt sich also hier nicht...


      Gruß

      dresseg
    • grafiksammler schrieb:

      dresseg schrieb:

      Mein Ziel wäre entweder eine angemessene Rückerstattung der Wertminderung

      würde das Rad durch eine angemessene Rückerstattung verkehrstauglicher?

      M.Ea. doch nicht.

      Und da bekommt Deine Argumentation einen entscheidenden Einwand:

      Entweder ist das Rad unsicher oder es handelt sich um einen Schönheitsfehler
      Wie ich bereits geschrieben habe (s.o.) müsste ich vor dieser Option erst noch abklären lassen ob das Rad noch sicher ist oder nicht. Aber auch wenn die Delle letztlich nicht sicherheitsrelevant wäre handelte es sich ja um eine Beschädigung die über eine Übliche Abnutzung hinausginge und als solch erwähnt werden muss.

      Gruß

      dresseg
    • Fragst Du jetzt ob ein vereidigter Sachverständiger die Delle begutachtet hat?

      Nein, das ist nicht der Fall.

      Mit etwas technischem Verstand und einem Vergleich mit anderen Modellen des gleichen Herstellers handelt es sich ganz offensichtlich um eine Beschädigung. Zumal eine konstruktionsbedingte Delle an dieser Stelle keinerlei Sinn machen würde sondern nur unnötig die Struktur schwächen würde. Eine konstruktiv gewollte Abweichung vom runden Querschnitt, wie zum Beispiel bei der Hinterbaustrebe unterhalb des Kettenblattes, sieht anders aus.
      Wenn Dir jemand ein Auto mit einer eingedellten Tür verkaufen will, brauchst Du da einen Sachverständigen um zu klären daß das nicht vom Werk aus so ist?

      Gehe davon aus: Hier handelt es sich definitiv um eine Beschädigung, egal was der Verkäufer behauptet. Und die ließe sich ohne Zweifel zur Not auch durch einen kompetenten Händler oder eben einen Sachverständigen belegen.

      Gruß
    • Dann ist ja nur noch zu klären (dh. du musst nachweisen) OB eine Beschädigung schon vor Versand (Vk-verantwortung) oder erst beim Versand (Käuferpech) stattgefunden hat.

      Oder war es ein Verpackungsmangel? Wie ist denn in dem Fall deine Beweissicherung?

      Ich geh mal davon aus, es war wohl ein Privatkauf?!



      Ich versteh nicht diesen Versendungswahn, wenn ich mir was kaufe, was mehr als einen Hunni kostet (und auch noch teuren Versand zahlen muss, den ich auch nie wiedersehe) da schwing ich doch lieber die Hufe und hole ab, inkl. genauer Begutachtung am besten noch mit sachkundigem Freund als Helfer, Verhandler und Zeugen!? Und ein Fahrrad oder Auto oder Kinderwagen muss doch ausprobiert werden, ob es überhaupt passt und handhabbar ist etc. ?( ich verstehe es nicht... und so ein Klapprad gibt es doch überall, auch da wo ich wohne, dass kann doch niemals weit weg soooo viel billiger, geschweige denn besser sein?
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Stubentiger ()

    • Stubentiger schrieb:

      Ich versteh nicht diesen Versendungswahn, wenn ich mir was kaufe, was mehr als einen Hunni kostet (und auch noch teuren Versand zahlen muss, den ich auch nie wiedersehe) da schwing ich doch lieber die Hufe und hole ab, inkl. genauer Begutachtung am besten noch mit sachkundigem Freund als Helfer, Verhandler und Zeugen!? Und ein Fahrrad oder Auto oder Kinderwagen muss doch ausprobiert werden, ob es überhaupt passt und handhabbar ist etc. ?( ich verstehe es nicht... und so ein Klapprad gibt es doch überall, auch da wo ich wohne, dass kann doch niemals weit weg soooo viel billiger, geschweige denn besser sein?
      Wäre das nicht ein ganz anderes Thema das mit meiner Frage in keinem Zusammenhang steht?

      Danke trotzdem.
    • dresseg schrieb:

      [Blockierte Grafik: https://www.flickr.com/photos/128651781@N05/] Leider kann ich den Link nicht über die Schaltfläche "Bild einfügen" einfügen, zumindest tut sich da nichts.
      Hier der Link direkt:

      [Blockierte Grafik: https://www.flickr.com/photos/128651781@N05/] flickr.com/photos/128651781@N05/

      Sieht schlimm aus, m. M. ein Totalschaden....


      und original ist dat bestimmt nicht

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Annefrid ()

    • Mal ganz davon abgesehen, dass ich es nie verstehen werde, warum man sich so ein Klapper-äh-Klapprad antun muss und dafür auch nur mehr als 50 EUR bezahlt (ich hab auf den Dingern immer das Gefühl der Rahmen ist total instabil):

      Die Rücknahme steht ja auch jetzt noch im Angebot. Eigentlich - nach seinen Angaben - müsste er das Ding auf seine Kosten zurücknehmen, was natürlich ein herber Verlust für den VK ist, bei den Versandkosten.
      Bei dem Zustand des Rahmens würde ich glaub auch darauf bestehen oder ihm alternativ anbieten das Ding gegen Rückzahlung des VK-Preises incl. Versand nachweislich zu verschrotten. Der Schrotthändler Deines Vertrauens bestätigt Dir sicher gern die Annahme eines defekten Klapprades.
    • Zur Zeit ist ja noch ein Fall geöffnet und der Vk hat bis zum 20.10. Zeit sich zu äussern. Danach will eBay innerhalb von 48 Stunden eine Entscheidung treffen.

      Keine Ahnung wie die aussehen kann, aber wenn der Vk weiter auf Toter Mann macht wird da wohl nichts bei herauskommen.
      Den Ablauf dieser Fristen werde ich aber, bevor ich etwas unternehme, abwarten.

      Dann allerdings tendiere ich schon dazu einen Rechtsanwalt mit der Angelegenheit zu beauftragen. Weniger wegen des Geldes, das kann ich zur Not unter der Überschrift "Lehrgeld bezahlt" verschmerzen, aber ich möchte so einen Umgang nicht einfach akzeptieren.
    • dresseg schrieb:

      Danach will eBay innerhalb von 48 Stunden eine Entscheidung treffen.


      Aber ob die eine Entscheidung treffen und zu welchen Gunsten hat keinerlei Rechtsbindung.


      Allerdings stellt sich die Frage, ob er überhaupt finanziell in der Lage wäre, eine Rückabwicklung durchzuführen.
      Du finanzierst in dem Fall erst einmal vor. Wenn da nichts zu holen ist, bleibst du auf diesen Kosten auch noch sitzen.

      Entsprechend kann ich dir das als echten Rat nur dann mitgeben, wenn du das durch eine Rechtschutzversicherung abgedeckt hast.