Verkäufer weigert sich Schadensmeldung bei Paketdienst zu machen

    • Verkäufer weigert sich Schadensmeldung bei Paketdienst zu machen

      Hallo zusammen,

      ein kurioses Problem habe ich seit gestern an der Backe. Da ich langsam am Ende mit meinem Latein bin wollte ich mal bei euch um Rat fragen.

      Ich habe eine Modellbahnlok ersteigert. Beschrieben als Neuwertig, Bild dabei auf dem keine Mängel zu erkennen waren, lediglich die Originalverpackung fehlte laut Beschreibung. Ich war dann Höchstbieter, überwies brav den Kaufbetrag und bekam gestern die Lok geliefert mit dem DPD.

      Paket äußerlich vollkommen in Ordnung. Innen sah es leider anders aus.
      Der glorreiche Verkäufer hat die Lok dick in Küchenpapier gewickelt, diese 40cm lange Roulade dann in eine Verpackungsschachtel von Frischhaltefolie gedrückt und diesen Schachtel dann in den eigentlichen Versandkarton gelegt. Zwischenraum Schachtel - Versandkarton mit zerknülltem Zeitungspapier ausgefüllt.
      Die 10cm lange Lok fuhr nun während des Transportes munter in der Frischhaltefoilen-Schachtel 30cm hin und 30cm her, verhakte sich dabei mit allerei Kleinteilen im Küchenpapier und kam als Schrott bei mir an. Mehrere Teile verbogen, abgebrochen, die abgebrochenen Teile haben das Gehäuse dann schön zerkratzt.
      Habe also reklamiert, doch der Verkäufer interessiert sich absolut nicht dafür. Lok war bei Versand in Ordnung, was anderes interessiert ihn nicht - Privatverkauf. Er will nicht einmal bei DPD eine Schadensmeldung machen. Ich als Empfänger kann bei DPD laut deren AGB aber keine Meldung abgeben, das kann NUR der Versender = Verkäufer. Habe zwar wenig Hoffnung dass da bei was rum kommt weil es nicht Schuld von DPD ist wenn der Verkäufer zu dämlich zum verpacken ist, aber man kanns ja mal probieren.

      Einen Fall bei Ebay kann ich ebenfalls nicht aufmachen. Bei Ebay.de erscheint "habens in den USA gekauft, nervens den dortigen Kundenservice". Artikel habe ich aber bei ebay.de ersteigert, war auch bei ebay.de eingeloggt! Bei ebay.com erscheint eine Meldung dass nicht mit Paypal bezahlt wurde und deswegen überhaupt kein Fall eröffnet werden kann. Deutscher Kundenservice kannte sich wie üblich nicht aus.

      Was mache ich denn nun?
    • Nur mal so am Rande: Die Lok ist doch bei Dir. Du bist dann für die Schadensmeldung verantwortlich. Unterläßt Du es, dieser Pflicht nachzukommen, ist der Verkäufer fein raus.

      De Versanddienstleister will alle Infos, alle Teile, alle Verpackungsteile haben. Dann beurteilt er selbst, ob ihn ein Verschulden trifft oder der Verkäufer falsch verpackt hat.
      Ich kenne mich mit DPD nicht im Einzelnen aus. Normal wäre, dass Du bei der Schadensmeldung angeben kannst, was DPD mit dem Teil nach der Schadensbeurteilung machen soll.
      An Deiner Stelle würde ich DPD anschaffen, die kaputte Sendung dem VK wieder zur Verfügung zu stellen.
      Gleichzeitig dem VK dies mitteilen und ihn auffordern, den Kaufvertrag ordentlich zu erfüllen.

      Lehnt er das ab, käme von mir die Info, dass ich auf seine Kosten einen Deckungskauf tätigen würde und ihm alle Kosten in Rechnung stelle.

      Vorteil für Dich: Wenn es dann zu einem Rechtstreit käme, hättest Du eine Geldforderung, die Du auch per Mahnbescheid geltend machen kannst.
    • grafiksammler schrieb:

      Nur mal so am Rande: Die Lok ist doch bei Dir. Du bist dann für die Schadensmeldung verantwortlich. Unterläßt Du es, dieser Pflicht nachzukommen, ist der Verkäufer fein raus.
      An den DPD erging Schadensmeldung von mir per Email mit Bilddoku, postwendend kam Info zurück dass ich als Empfänger die Schadensmeldung nicht einreichen DARF weil ich nicht Vertragspartner der DPD bin. Vertragspartner ist der Versender, nur er kann die Meldung einreichen.
      An den Versender erging Schadensmeldung mit Bilddoku, postwendend kam Info zurück dass zum Versandzeitpunkt alles in Ordnung war und alles andere jetzt mein Problem sei. Schadensmeldung will er nicht einreichen (Warum?).
      Mittlerweile verweigert Verkäufer die Kommunikation.
    • Kannst Du diesen Zusammenhang

      sony_120 schrieb:

      Einen Fall bei Ebay kann ich ebenfalls nicht aufmachen. Bei Ebay.de erscheint "habens in den USA gekauft, nervens den dortigen Kundenservice". Artikel habe ich aber bei ebay.de ersteigert, war auch bei ebay.de eingeloggt! Bei ebay.com erscheint eine Meldung dass nicht mit Paypal bezahlt wurde und deswegen überhaupt kein Fall eröffnet werden kann. Deutscher Kundenservice kannte sich wie üblich nicht aus.


      mal bitte nachvollziehbar so "aufdröseln",daß er verständlich wird?

      Danke!

      petergabriel
    • petergabriel schrieb:

      sony_120 schrieb:

      Einen Fall bei Ebay kann ich ebenfalls nicht aufmachen. Bei Ebay.de erscheint "habens in den USA gekauft, nervens den dortigen Kundenservice". Artikel habe ich aber bei ebay.de ersteigert, war auch bei ebay.de eingeloggt! Bei ebay.com erscheint eine Meldung dass nicht mit Paypal bezahlt wurde und deswegen überhaupt kein Fall eröffnet werden kann. Deutscher Kundenservice kannte sich wie üblich nicht aus.


      mal bitte nachvollziehbar so "aufdröseln",daß er verständlich wird?

      Danke!

      petergabriel
      Ist er das nicht?
      Artikel war bei Ebay.de gelistet.
      Verkäufer ist aus Deutschland.
      Ich als Käufer bin aus Deutschland und war bei Ebay.de eingeloggt.
      Wenn ich bei ebay.de einen Fall wegen "Abweichung von der Beschreibung" aufmachen will, kommt als Fehlermeldung dass ich den Artikel auf der US-Plattform von Ebay gekauft habe und dort einen Fall aufmachen muss. Bei ebay.com kommt aber beim Versuch einen Fall aufzumachen nur die Fehlermeldung dass der Artikel nicht mit Paypal bezahlt wurde und deswegen überhaupt kein Fall eröffnet werden kann. Weder wegen Nichterhalt, noch wegen Abweichung von der Beschreibung oder sonstigen Gründen.
      Den Kundenservice ebay.de habe ich deswegen befragt, aber die wußten wie üblich auch keine Problemlösung.
    • Das behauptet eBay öfters mal, wenn man nen Fall eröffnen will. Häufig ist das völlig an den Haaren herbeigezogen.
      Es passiert allerdings immer, wenn man mit Sniper-Programmen wie Bietomat oder Gixen bietet, weil die das Gebot tatsächlich über ebay.com abgeben.
      Es ist aber doch unterm Strich auch völlig wurscht, über welche Plattform nun geboten wurde,denn einen Fall bei eBay zu eröffnen ist hier etwa so nützlich wie das berühmte Fahrrad für nen Fisch. Was soll das bringen, wenn eh nicht mit Paypal gezahlt wurde ?? Selbst wenn es dem Käufer gelänge, einen Fall zu öffnen, wird der von eBay umgehend wieder geschlossen, weil sie schlicht nicht zuständig sind.

      Und nein, der Empfänger kann tatsächlich keinen Transportschaden beim Spediteur anmelden, weil er nicht der Vertragspartner ist. Das ist bei DPD genauso geregelt wie bei DHL oder Hermes. Der Empfänger kann und muss zwar das Paket zur Begutachtung mit dem gesamten Inhalt, also sämtlicher Verpackung und Polsterung, einreichen, aber die tatsächliche Schadensmeldung samt Schadensersatzansprüchen kann nur der Absender stellen. Wenn die Aussenverpackung unbeschädigt ist, wird der Spediteur allerdings jede Haftung ablehnen, das ist ebenfalls schon vorprogrammiert. Das Einzige, was da evtl für den unglücklichen Käufer herausspringt, ist bestenfalls ein vorgedruckter Schrieb von DPD, daß sie nicht haften, weil die Verpackung unzureichend war. Selbiger Schrieb könnte dann evtl bei einem Zivilprozess helfen.

      Die Weigerung, diese Schadensmeldung zu machen, ist, wenn sie schriftlich dokumentiert ist, aber genauso hilfreich. Damit könnte man in einer Klage argumentieren, daß der Verkäufer böswillig verhindert hat, daß DPD den Transportschaden reguliert und somit den finanziellen Schaden des Käufers direkt verursacht hat.
      So oder so, Geld vom Verkäufer dürfte hier nur auf dem zivilen Rechtsweg eventuell zu erlangen sein, die Chancen würde ich allerdings maximal auf 50:50 einstufen, denn der Amtsrichter müsste entscheiden, daß die Innenverpackung tatsächlich völlig unzureichend war, sodaß dem Verkäufer eine 100%ige Schuld am entstandenen Schaden anzulasten ist. Ansonsten wäre es das normale Transportrisiko gewesen und das liegt bei Privatverkäufen leider beim Käufer.

      @sony_120:
      WEnn Du der sicheren Meinung bist, daß die Verpackung für jeden unparteiischen Betrachter, also auch einen Amtsrichter, klar erkennbar völlig unzureichend war, dann geh mit dem Fall zu einem Anwalt und verklage den Verkäufer auf Schadensersatz. Das dürfte wirklich die einzige Möglichkeit sein, Dein Geld vielleicht wiederzubekommen.
      Falls Du allerdings Zweifel hast, daß der Fall bei Inaugenscheinnahme von Verpackung und Lok auch für jeden anderen ausser Dir glasklar ist, wird der Schaden wohl an Dir hängen bleiben...

      Eine sachliche tiefrote Bewertung für den Verkäufer kannst Du aber in jedem Fall abgeben. Die sollte aber keine Beleidigungen enthalten, auch nicht die Worte Betrug, Anwalt oder Anzeige, denn damit kann der Verkäufer die wieder löschen lassen. Beschränke Dich auf völlig unzureichende Verpackung, Totalschaden, Verkäufer verweigert jede Kooperation
    • Schützin schrieb:

      ...
      Und nein, der Empfänger kann tatsächlich keinen Transportschaden beim Spediteur anmelden, weil er nicht der Vertragspartner ist. Das ist bei DPD genauso geregelt wie bei DHL oder Hermes. Der Empfänger kann und muss zwar das Paket zur Begutachtung mit dem gesamten Inhalt, also sämtlicher Verpackung und Polsterung, einreichen, aber die tatsächliche Schadensmeldung samt Schadensersatzansprüchen kann nur der Absender stellen...

      Das widerspricht aber der folgenden Regelung eklatant:


      §421 HGB

      (1) Nach Ankunft des Gutes an der Ablieferungsstelle ist der Empfänger berechtigt, vom Frachtführer zu verlangen, ihm das Gut gegen Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Frachtvertrag abzuliefern. Ist das Gut beschädigt oder verspätet abgeliefert worden oder verlorengegangen, so kann der Empfänger die Ansprüche aus dem Frachtvertrag im eigenen Namen gegen den Frachtführer geltend machen; der Absender bleibt zur Geltendmachung dieser Ansprüche befugt. Dabei macht es keinen Unterschied, ob Empfänger oder Absender im eigenen oder fremden Interesse handeln.