Ebay Notebook - leeres, schlecht verpacktes Päckchen

    • Macht es keinen Unterschied, dass die TE die Sendung gar nicht angenommen hat und (wichtig) der Versender es wieder angenommen hat?

      Somit gibt es eigentlich kein Problem für die Käuferin, außer dass die Käuferin das Porto eventuell noch mal übernehmen müsste, wenn er "noch mal" versenden muss. Oder der VK erstattet.

      Über Inhalt und Zustand der Ware können dann ja der Auftraggeber der Sendung und die dhl "streiten".
    • schabbesgoi schrieb:

      Über Inhalt und Zustand der Ware können dann ja der Auftraggeber der Sendung und die dhl "streiten".


      Der Käufer hat jedenfalls Anspruch auf den angebotenen Laptop und zwar in angemessener Verpackung und nicht auf eine Altpapierversendung!

      iiiihhBääähh schrieb:

      Das ist eben die Frage, ob da überhaupt ein Notebook verpackt war.... (von "korrekt" kann jedenfalls sicher nicht die Rede sein, so wie das Paket ankam)

      .....und bezügl. "inkl. Getränk, ob Flasche oder Glas" ist überhaupt nicht egal. Wer sowas macht, ist einfach nicht ganz gebacken in der Birne!


      Also besteht dieser Anspruch nach wie vor. Zu beweisen wäre allenfalls, dass diese Altpapierversendung aufgrund Größe und Gewicht das Gerät plus Sektflasche nicht enthalten haben kann.
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • Danke für die bisherigen Antworten. Morgen sind die 10 Tage verstrichen, die man abwarten muss bevor man den Fall an Ebay übergeben kann.
      Ich habe mir folgenden Text vorgeschrieben den ich dann als letzte Nachricht an Ebay senden will/werde:



      "Da ich vom Verkäufer bisher weder die Ware noch eine
      Rückzahlung erhalten habe, will ich nun von meinem Käuferschutz Gebrauch machen
      und verlange eine Erstattung über den vollen Kaufpreis.


      Das einzige was ich bisher erhalten habe war der
      Zustellungsversuch eines schlecht verpackten Päckchens. Die Verpackung war
      hierbei extrem schlecht. Das Päckchen hatte lediglich einen Klappdeckel, keine
      Seitendeckel und kein zweiter Klappdeckel an der Gegenseite waren vorhanden.
      Dazu kommt, dass das Paket nicht einmal verklebt war, es wurde lediglich von
      einer Kordel zusammen gehalten. Dies war auch der Grund warum man durch leichtes
      Anheben des Klappdeckels an der Seite Einsicht in das Innere des Paketes erhielt.
      Dort war lediglich ein Stapel Din A4 Blätter zu sehen. Aus diesem Grund habe
      ich die Annahme des Paketes vor meiner Haustür verweigert und die Postbotin hat
      das Paket mit dem Vermerk „Annahme verweigert“ wieder mitgenommen.


      Ich habe für die oben gemachten Angaben die Postbotin und
      meinen Vater als Zeugen.


      Das Paket ging daraufhin zurück an den Absender, dem es laut
      Sendungsverfolgung am XXXXX, den 00.00.0000 um 99:99 Uhr zugestellt wurde.


      Der Verkäufer behauptete zudem er habe in das Päckchen mit
      dem gekauften Artikel eine Flasche Sekt beigelegt. In seiner nächsten Nachricht
      schrieb er etwas von einem Glas Sekt. Unabhängig davon, wer packt denn bitte zu
      einem Elektronikartikel von diesem Wert eine Flasche Sekt bzw. Flüssigkeit und
      dann auch noch in einer solch miserablen Verpackung.


      Aus all diesen Gründen möchte ich von diesem Kauf Abstand
      nehmen und bitte um eine Erstattung über den vollen Kaufpreis.


      MfG"
      ------------------------------------
      Fällt jemandem etwas ein, dass ich am besten ergänze oder Angaben die dort nicht reingehören?
      Bin für jede Antwort sehr dankbar.
      LG
    • schabbesgoi schrieb:

      Macht es keinen Unterschied, dass die TE die Sendung gar nicht angenommen hat und (wichtig) der Versender es wieder angenommen hat?

      Somit gibt es eigentlich kein Problem für die Käuferin, außer dass die Käuferin das Porto eventuell noch mal übernehmen müsste, wenn er "noch mal" versenden muss. Oder der VK erstattet.

      Über Inhalt und Zustand der Ware können dann ja der Auftraggeber der Sendung und die dhl "streiten".

      Soweit richtig, nur ob tatsächlich K nochmal Porto bezahlen sollte..?

      Die Sendung ist zwar erfolgt, aber nicht mit vertraglichem Inhalt. Somit ist das erste Porto aus meiner Sicht nicht verwirkt.

      Aber das ist eher unwichtig.
    • aced schrieb:

      Ich habe mir folgenden Text vorgeschrieben den ich dann als letzte Nachricht an Ebay senden will/werde:
      Ich schätze das wird so nicht gehen........
      ........denn gefühlsmässig sind das weit über 1000 Zeichen u. ich bin mir ziemlich sicher das ist die Obergrenze dessen, was in dem ebay online Schlitzchen aka "Formular", an dieser Stelle vorgesehen ist........
      Ja, selbst die Anzahl der max. zu verwendeten Zeichen, behält sich ebay vor zu bestimmen, so wie jeden anderen Mist eben auch.

      Auch wenn ich nicht gerade der Meister der Kurzfassung bin :rolleyes: , geht das tatsächl. aber auch kürzer. Notfalls im Telegrammstil.

      Was ich jedenfalls auf keinen Fall schreiben würde ist, dass Du vom "Kauf Abstand nehmen" willst.
      Sag stattdessen lieber, der VK hat sein Paket wieder u. deshalb willst Du jetzt Dein Geld wieder (warum Du es SO unmöglich annehmen konntest, hast Du ja schon erklärt).

      Davon abgesehen, halte ich das ehrlich gesagt auch für weniger wichtig, was genau Du da schreibst. Am Roulettetisch musst Du ja auch nicht lange erklären, warum Du auf welche Zahl gesetzt hast...... :whistling:. Nee, im Ernst, ich bin überzeugt, was dabei raus kommt, hat mehr mit Zufall als sonstwas zu tun. Grosse Hoffnungen würde ich da also an Deiner Stelle nicht dran setzen.
      proper prior preparation prevents piss poor performance
    • Mit dem zurückbuchen bei Paypal wäre ich im vorliegenden Fall sehr vorsichtig bzw würd es lassen. Dies ist eindeutig keiner der Fälle, in denen Paypal keine rechtlichen Schritte unternehmen würde. Und hier wären sie auch völlig im Recht, wenn sie das zurückgebuchte Geld einklagen würden.

      Paypal unternimmt nur dann keine rechlichen Schritte, wenn sie selbst versuchen, von einem Zahlungsempfänger eine bereits gebuchte Zahlung wieder zurückzubuchen, sich also eindeutig widerrechtlich versuchen wollen, willkürlich das Eigentum eines Dritten anzueignen.
      Im vorliegenden Fall hingegen hat Paypal genau das getan, was sie sollen: Sie haben das Geld eines Käufers in dessen Auftrag weitergeleitet an einen Verkäufer. Es gibt nicht die geringste zivilrechtliche Handhabe, mit der der Käufer hier eine Rückbuchung begründen könnte. Eine Rückbuchung könnte sogar einen Straftatsbestand darstellen.

      Die derzeit tatsächlich belegbaren Fakten sind:
      Der Käufer hat bezahlt und der Verkäufer hat etwas versendet.

      Ob der Rest belegbar ist, wurde noch nicht geklärt.
      Beim Käufer kam ein Paket an, in dem nicht die gekaufte Ware drin war. Gibt es von diesem angekommenen Paket wenigstens aussagekräftige Fotos, die zeigen, daß das Paket wirklich nur Papier enthielt und auch tatsächlich das Paket ist, das der Verkäufer versendet hat, also Adresseaufkleber + ID-Label von DHL ?
      Und selbst wenn es diese Bilder gibt, ist das hier vermutlich kein Käuferschutzfall, denn laut Darstellung des Verkäufers handelt es sich nicht um einen von der Beschreibung abweichenden Artikel, sondern um einen Diebstahl auf dem Transportweg und damit im weitsten Sinne wohl um einen Transportschaden, der ausdrücklich nicht vom Käuferschutz abgedeckt ist.

      Ich bin weiß Gott kein Freund von Paypal, aber das Argument, daß Paypal nur ein Zahlungsdienstleister ist und keine richterlichen Entscheidungen treffen darf, muss in diesem Fall dann auch mal zugunsten von Paypal angewendet werden.
      Paypal steht es nicht zu, darüber zu entscheiden, ob der Verkäufer lügt oder nicht. Das kann im Zweifelsfall nur ein deutscher Richter, nachdem der Käufer den Verkäufer zivilrechtlich verklagt hat mit der Begründung, die Sache mit dem Diebstahl auf dem Transportweg sei gelogen. Dann muss sich der zuständige Amntsrichter durch Inaugenscheinnahme des fraglichen Paketes bzw der Beweisfotos und evtl Befragung der diversen behaupteten oder vorhandenen Zeugen ein Urteil bilden, ob die marginale Möglichkeit besteht, daß der Verkäufer tatsächlich ursprünglich ein Notebook versendet haben könnte oder nicht. Wie gesagt, dieses Urteil kann / darf nur ein dafür zuständiger deutscher Richter sprechen, nicht etwa ein Zahlungsdienstleister wie Paypal.

      Eine Anzeige kann der Käufer natürli ch auch noch erstatten bei der Polizei. Allerdings sollte er sich dann vorher überlegen, was er anzeigen will:
      Einen Diebstahl durch unbekannt auf dem Transportweg ?
      Oder einen Betrug samt Vortäuschung einer Straftat durch den Verkäufer ?
      Diebstahl durch unbekannt wird vermutlich irgendwann eingestellt durch den Staatsanwalt, weil kein Täter ermittelt werden konnte.
      Betrug samt Vortäuschung einer Straftat aber wahrscheinlich auch, weil das öffentliche Interesse nicht groß genug ist, als daß sich da jemand ernsthaft Mühe machen würde, die Ermittlungen enden dann einfach "mangels Beweisen".

      Schon die Entscheidung, welcher Straftatsbestandverdacht hier überhaupt angezeigt werden soll vom Käufer ist also ziemlich schwierig. Ich würde daher ausnahmsweise mal dazu raten, daß der Käufer nicht gleich zur Polizei geht. Laut Angaben des Verkäufers will der ja auch Anzeige erstatten, in seinem Fall unzweifelhaft wegen des ersten Punktes, also Diebstahl durch unbekannt. Von dieser Anzeige sollte sich der Käufer in jedem Fall umgehend das Aktenzeichen nennen lassen, um erstmal festzustellen, ob der Verkäufer tatsächlich bei der Polizei war. Ausserdem sollte der Käufer vom Verkäufer eine Kopie der Schadensmeldung bei DHL anfordern, damit er sicher sein kann, daß auch dieser Prozess bereits läuft. Und dann würde ich an Stelle des Käufers abwarten, wie DHL entscheidet. Wenn die die Übernahme des Schadens ablehnen, müssen sie das ja irgendwie begründen.
      Und diese Begründung ist dann der Aufhänger, mit der der Käufer anschliessend gegen den Verkäufer straf- und zivilrechtlich vorgehen kann, denn wenn DHL nicht zahlt, dann ja wohl nur mit der Begründung, daß ein Diebstahl auf dem Transportweg ausgeschlossen werden kann ( zu deutsch, daß es sich also um einen Betrugsversuch des Absenders handeln muss ).

      Exakte Gewichtsangaben werden übrigens meines Wissens für Pakete garnicht mehr erhoben oder auf dem Paket notiert, nur noch die Gewichtsklasse.
      Und ich würde vermuten, solange der Verkäufer behauptet, ein Notebook versendet zu haben, hat der Käufer bei einem privaten Verkäufer nicht das Recht, auf einem gleichwertigen Notebook zu bestehen, sondern nur auf den von DHL gezahlten Schadensersatz in Höhe des Verkaufspreises. Wobei der von DHL gezahlte Schadensersatz ( wenn die denn tatsächlich zahlen würden ) möglicherweise sogar höher liegt, wenn nämlich der Verkäufer nicht den eBay-Verkaufspreis, sondern den Originalkaufpreis laut Rechnung als Schaden geltend gemacht hat. Das Transportrisiko liegt bei einem Kauf von privat aber beim Käufer, dh, wenn DHL wider Erwarten einen Diebstahl reguliert, ist der theoretische Restschaden ( nämlich die Differenz zwischen Originalpreis und eBay-Erlös ) wohl das Risiko des Käufers. Würde ich jedenfalls mal annehmen.

      Sofern allerdings der Diebstahl seitens DHL verneint wird und es zu einem Zivilprozess kommt, dann kann und sollte der Käufer natürlich in jedem Fall nicht nur auf Erstattung des Kaufpreises, sondern auf Lieferung des Notebooks klagen.
      Sollte er sich bis dahin ein adäquates anderes Gerät gekauft haben, das teurer war als das "verlorene", auf Erstattung des Kaufpreises + Schadensersatz in Höhe der Differenz zwischen dem eBay-Preis des nichtgelieferten und des stattdessen gekauften Notebooks.

      Im Falle eines Ersatzkaufes also unbedingt alle Unterlagen zu diesem Ersatzkauf ( falls bei eBay gekauft, Screenshot der betreffenden Auktion sowie Verkaufsmail ) ausdrucken + gut aufbewahren !!
      Wichtig: Auch vom Kauf des nichtgelieferten / verschwundenen Notebooks bitte unbedingt einen Screenshot der betreffenden Auktion und der Kaufabwicklung machen und auf der eigenen Festplatte speichern ! Falls nämlich der Verkäufer zB wegen des Käuferschutz-Falles oder weiterer Probleme gesperrt werden sollte, verschwindet im selben Moment die Auktion komplett !
    • Vielen Dank für diese ausführliche Antwort Schützin! Ich sehe da hat sich jemand viel Zeit für meinen Fall genommen, sehr nett.
      Wenn ich mir das alles so durchlese, wird das also doch noch etwas mehr Arbeit als ich dachte. Nun denn, so soll es dann eben sein.
      Ich werde auf jeden Fall alles dafür tuen, damit ich mein Geld oder mein Notebook erhalte, komme was wolle.

      Ich bin mir jedenfalls immernoch ziemlich sicher, dass der Verkäufer mich betrügen will. Ein Mensch mit guten Absichten würde niemals ein solches Paket versenden. Ich verstehe einfach nicht, was in den Köpfen anderen Menschen vorgeht die so etwas tuen. Mal abgesehen von dem Geld, ist der damit verbundene Stress wirklich das schlimmste. Man hat die Angelegenheit dauerhaft im Kopf und kann einfach nicht unbekümmert schlafen gehen.
      Alleine deswegen sollte man solche Menschen belangen können.

      LG
    • Im konkretem Fall..

      Allgemeines


      Der PayPal-Käuferschutz schützt den Käufer, falls ein
      gekaufter Artikel nicht versandt wurde oder der gelieferte Artikel
      erheblich von der Artikelbeschreibung des Verkäufers abweicht, siehe
      hierzu Ziffer 4.


      Versandt ja....Abweichend ja


      4.2

      Der Zustand des gelieferten Artikels weicht erheblich von dem
      beschriebenen Zustand ab, zum Beispiel ist der Artikel offensichtlich
      mehrfach benutzt worden anstelle von neu und originalverpackt.



      So betrachtet sollte einer Erstattung nichts im Wege stehen.
    • Das Problem ist nur, was man vermutet, nützt nichts, wenn man's nicht beweisen kann...
      Von daher musst Du wohl erstmal akribisch Puzzleteile sammeln, bis sich auch belegbar ein komplettes Bild abzeichnet. Und das wird dauern. Und für die Zivilklage musst Du auch noch in Vorkasse treten ( sofern Du nicht zufällig eine Rechtschutzversicherung ohne Selbstbeteiligung hast ).

      Vielleicht hast Du ja Glück und die Lotterie beim Käuferschutz fällt zu Deinen Gunsten aus und die zahlen Dein Geld trotz der unsicheren Gesamtsituation zurück. Aber falls nicht, wäre das wie schon gesagt jedenfalls nicht unberechtigt seitens Paypal, denn die hören sich natürlich weder die beiderseitigen Zeugen an noch haben die das Paket vorliegen. Eine Entscheidung gegen den Verkäufer zu Deinen Gunsten wäre also aus neutraler Betrachtungswarte völlig willkürlich und daher gegenüber dem Verkäufer tatsächlich widerrechtlich und ungesetzlich, denn die würden aufgrund der Entscheidung zu Deinen Gunsten dem Verkäufer das Geld wieder abbuchen, ihm also ohne gesetzliche Handhabe etwas wegnehmen. Das tut Paypal zwar täglich mehrfach, dadurch wird es aber kein Stück legaler. Das sind dann die Fälle, in denen in den Foren in der Regel gesagt wird "Wenn Du das Geld bereits von Deinem Paypal-Account auf Dein Bankkonto überwiesen hast und somt nach der widerrechtlichen Rückbuchung nun Dein Paypal-Account im Minus steht, lass es drauf ankommen und zahle nicht, auch wenn Paypal mahnt und droht".
      In diesen Fällen belässt Paypal es nämlich tatsächlich beim Säbelrasseln und viel Geschrei, weil sie wissen, daß jeder deutsche Richter ihnen was husten würde, wenn sie versuchen, zivilrechtliche Streitigkeiten zweier Vertragsparteien eigenmächtig zu entscheiden.

      Falls also zB Paypal Sich jetzt im Streit zwischen Dir und Deinem Verkäufer zum Richter aufschwingt und zu Deinen Gunsten entscheidet, dann buchen sie beim Verkäufer den Kaufpreis vom Paypal-Account zurück. Ich gehe aber mal davon aus, daß der wohlweislich das Geld sofort auf seinem Bankkonto in Sicherheit gebracht hat. Und wenn der das Minus bei Paypal nicht ausgleicht, dann kann er zwar seinen Paypal-Account nie wieder nutzen. Aber das ist auch so ziemlich alles, gegen ihn wird Paypal nicht rechtlich vorgehen, um den Kaufpreis tatsächlich einzutreiben, sondern nur monatelang drohen und fordern.
    • aced schrieb:

      Ich sehe da hat sich jemand viel Zeit für meinen Fall genommen, sehr nett.
      In der Tat, der Beitrag von "Schützin" ist nicht nur "sehr", sondern mehr als sehr ausgesprochen ausführlich u. der auch nicht nur "viel", sondern sehr viel Zeit gekostet hat (ich weiß wieviel Arbeit in so einem Beitrag steckt....). Obendrein bestechend logisch aufgebaut und erklärt u. dürfte so ziemlich alle Aspekte Deines Falles behandeln. :thumbup:

      aced schrieb:

      Wenn ich mir das alles so durchlese, wird das also doch noch etwas mehr Arbeit als ich dachte.
      Dass das eine komplizierte Kiste wird, hab ich schon vor dem Post von "Schützin" überrissen aber ich hätt`s nie so hingekriegt das so auseinanderzuklamüsieren u. zu erklären. Deshalb gleich nochmal ein :thumbup:
      proper prior preparation prevents piss poor performance
    • @38toteaugen:
      DAs Problem ist nur, daß der Verkäufer sagt, er hätte das Papier, das im Paket drin war, als es ankam, nicht versendet, sondern das von ihm versendete Notebook sei auf dem Transportweg von einem Unbekannten gegen diesen Papierstapel ausgetauscht worden. Damit wäre das dann ein beim Transport entstandener Schaden, für den Paypal nicht zuständig ist ( Käuferschutz-Ausschlusskriterien ).

      Soll Paypal jetzt anstelle eines Richters entscheiden, ob er lügt oder nicht ?
    • Schützin schrieb:

      @38toteaugen:
      DAs Problem ist nur, daß der Verkäufer sagt, er hätte das Papier, das im Paket drin war, als es ankam, nicht versendet, sondern das von ihm versendete Notebook sei auf dem Transportweg von einem Unbekannten gegen diesen Papierstapel ausgetauscht worden. Damit wäre das dann ein beim Transport entstandener Schaden, für den Paypal nicht zuständig ist ( Käuferschutz-Ausschlusskriterien ).

      Soll Paypal jetzt anstelle eines Richters entscheiden, ob er lügt oder nicht ?

      Eigentlich wird PP immer Richter spielen, egal zu wessen Gunsten die Entscheidung fällt.

      ....und der Zeuge mit dem meisten Gewicht sitzt aus meiner Sicht beim K.
    • 38toteaugen schrieb:

      ....und der Zeuge mit dem meisten Gewicht sitzt aus meiner Sicht beim K.
      Falscher Denkansatz. Bei PP und ebay geht`s weder um "gewichtige" oder unwichtige Argumente, sondern ausschliesslich darum, wie sie die Sache möglichst schnell, mit möglichst wenig Aufwand u. vor allem für sie schadlos abbügeln können.
      proper prior preparation prevents piss poor performance
    • Hehnlein schrieb:

      Nur mal so nebenbei: Wer jemals versucht hat, bei DHL ein Paket, mit einer Kordel umwickelt, abzugeben,der weiß, das so etwas nicht angenommen wird. Es könnte also schon unterwegs was passiert sein.

      Meine Vermutung ist, dass der Verkäufer jemanden bei der Post kennt, der dieses Paket angenommen hat oder eben jemand von der Post schlampig war. Ich habe mir das Paket vor der Haustür angesehen und ich konnte keine Spuren erkennen, welche sonst beim entfernen von Klebeband hinterlassen werden.
      Alleine die Pappe des Päckchens war von derartig schlechter Qualität. Ich persönlich würde mich niemals trauen so ein "Päckchen" an einen meiner Käufer zu verschicken.
    • Hat der Verkäufer dir die Sendungsnummer mitgeteilt? Weil wenn ja, könntest du anhand der sehen ob das Paket überhaupt bei einer Filiale oder doch bei einer Packstation/Paketbox abgegeben wurde. (das wäre natürlich der Brüller, der Kerl erzählt etwas davon, dass das Paket in der Filiale abgegeben wurde aber in Wirklichkeit hat er es nur ein einer der Stationen/Boxen gelegt ... mal schauen wie er sich bei soetwas herausreden möchte)

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von kleinerkathe ()

    • schabbesgoi schrieb:

      Macht es keinen Unterschied, dass die TE die Sendung gar nicht angenommen hat und (wichtig) der Versender es wieder angenommen hat?

      Somit gibt es eigentlich kein Problem für die Käuferin, außer dass die Käuferin das Porto eventuell noch mal übernehmen müsste, wenn er "noch mal" versenden muss. Oder der VK erstattet.

      Über Inhalt und Zustand der Ware können dann ja der Auftraggeber der Sendung und die dhl "streiten".

      @Schabbes: Bist du es - die mit Mira die Schickschuld ausgearbeitet hat - oder nutzt noch jemand den Account???

      Probleme für (privaten) Verkäufer enden an dem Versandschalter, wenn er Beweisen kann dass er alles erdenkliche für die "Konkretisierung"
      getan hatte! Das behauptet auch dieser Verkäufer. Damit ist seine Schuld getan!
      Auch wenn das Paket nicht angenommen wurde, ändert nichts daran, dass es laut den Angaben von Verkäufer, ordnungsgemäß versendet wurde.

      Der Verkäufer hat auch keine Ware zurückgekriegt, nur leere Verpackung (da er laut seinen Angaben Ware versendet hat in dieser Verpackung).
      Wenn er Unschuldig ist, dann kann er auch nichts für die Diebe bei Versandunternehmen.
      Ab Versand haftet für diese Diebe eben unser TE, auch wenn er die Sendung nicht
      angenommen hat.

      @TE: Es ist wichtig dass du eine Anzeige gegen "Unbekannt" so schnell wie möglich stellst und als Zeugen deinen Verkäufer angibst.
      Bei der Anzeige auch angeben, dass dein Verkäufer angeblich selbst eine Anzeige gemacht hat! Dann wird dein Verkäufer befragt :!:
      (Ich versuche nur die gesetzliche Lage wiederzugeben - das bedeutet nicht, dass ich deinem Verkäufer glauben schenke!)
      ___________________________________________________________________________________
      Wir sind alle nur Laien-Kinder, die in dem Sandkasten der Gesetze rumspielen....
      Hobby: Eigene Beiträge editieren - am besten mehrmals... [Blockierte Grafik: http://www.animaatjes.de/smileys/smileys-und-emoticons/buro/smileys-buro-210389.gif]

      Dieser Beitrag wurde bereits 9 mal editiert, zuletzt von werv ()

    • werv schrieb:

      @TE: Es ist wichtig dass du eine Anzeige gegen "Unbekannt" so schnell wie möglich stellst und als Zeugen deinen Verkäufer angibst.
      Bei der Anzeige auch angeben, dass dein Verkäufer angeblich selbst eine Anzeige gemacht hat! Dann wird dein Verkäufer befragt :!:
      (Ich versuche nur die gesetzliche Lage wiederzugeben - das bedeutet nicht, dass ich deinem Verkäufer glauben schenke!)

      Werde ich gleich morgen machen, unabhängig was nun Ebay/Paypal entscheidet.

      Wenn der Verkäufer aber doch die Wahrheit sagt, sollte er doch auf jeden Fall das Geld für den Erlös des Verkaufes von der DHL erhalten. Warum verweigert er mir dann eine Rückzahlung? Er hat mir bisher Null angeboten. Lediglich die Behauptung er habe ein Notebook mit einer Flasche Sekt verschickt und dass er zur Polizei gehen würde steht im Raum.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von aced ()

    • iiiihhBääähh schrieb:

      38toteaugen schrieb:

      ....und der Zeuge mit dem meisten Gewicht sitzt aus meiner Sicht beim K.
      Falscher Denkansatz. Bei PP und ebay geht`s weder um "gewichtige" oder unwichtige Argumente, sondern ausschliesslich darum, wie sie die Sache möglichst schnell, mit möglichst wenig Aufwand u. vor allem für sie schadlos abbügeln können.

      Muss ich diese Antwort irgendwie verstehen ?

      Ich hab ja noch keine Ahnung, bin ja wie erkennbar Neuling.

      Vielleicht schildern Sie mal als Senior - Mitglied die richtige Verfahrensweise, insbesondere der Notwendigkeiten wenn es zu einem zivilen Rechtsstreit kommt.

      Senior - Mitglied...