Ja Werv, das ist die selbe schabbes
Das mit dem Gefahrenübergang ist mir durchaus bewusst. Deshalb hoffe ich auch ein wenig, dass PP das Problem für TE löst.
In diesem Fall hat TE die "Ware" bzw. das Paket nicht angenommen. Und kann das beweisen mit der Postbotin als Zeugin.
Ebenso den Zustand der Sendung, also die nicht ausreichende Verpackunng bzw. Verschluss. (Protokoll der dhl sollte angefordert werden)
Daraus ziehe ich den Schluss, dass der VK nicht ausreichend verpackt hat und somit seiner (Neben-)pflicht aus dem Kaufvertrag nicht nachgekommen ist.
Sollte der VK anderer Meinung sein, so bleibt nur noch ein Verschulden der dhl. Das möge der VK bitte mit der dhl, deren Auftraggeber er ist, dann umgehend klären. Er ist eh der Einzige mit dem die dhl vorerst reden wird. Hier ist TE noch nicht mal "Empfänger, der Empfang wurde ja abgelehnt.
Das wäre für mich der Anfang eines (eventuell) sehr langen Weges. Dabei habe ich auch nicht vergessen, dass (so nicht eine Extra-Versicherung abgeschlossen wurde) die dhl "freiwillig" nur höchstens bis 500 € haften wird, wenn überhaupt. Die dhl von etwas anderem zu überzeugen, könnte wieder ein langer Weg sein.
Der VK hat die Sendung "zurück", sie war außer in seinen Händen nur in den Händen der dhl.....Also müsste "eigentlich" der Rechner unversehrt und wohl geschützt noch drinnen sein, wenn nicht einer von den Beiden....

Das mit dem Gefahrenübergang ist mir durchaus bewusst. Deshalb hoffe ich auch ein wenig, dass PP das Problem für TE löst.
In diesem Fall hat TE die "Ware" bzw. das Paket nicht angenommen. Und kann das beweisen mit der Postbotin als Zeugin.
Ebenso den Zustand der Sendung, also die nicht ausreichende Verpackunng bzw. Verschluss. (Protokoll der dhl sollte angefordert werden)
Daraus ziehe ich den Schluss, dass der VK nicht ausreichend verpackt hat und somit seiner (Neben-)pflicht aus dem Kaufvertrag nicht nachgekommen ist.
Sollte der VK anderer Meinung sein, so bleibt nur noch ein Verschulden der dhl. Das möge der VK bitte mit der dhl, deren Auftraggeber er ist, dann umgehend klären. Er ist eh der Einzige mit dem die dhl vorerst reden wird. Hier ist TE noch nicht mal "Empfänger, der Empfang wurde ja abgelehnt.
Das wäre für mich der Anfang eines (eventuell) sehr langen Weges. Dabei habe ich auch nicht vergessen, dass (so nicht eine Extra-Versicherung abgeschlossen wurde) die dhl "freiwillig" nur höchstens bis 500 € haften wird, wenn überhaupt. Die dhl von etwas anderem zu überzeugen, könnte wieder ein langer Weg sein.
Der VK hat die Sendung "zurück", sie war außer in seinen Händen nur in den Händen der dhl.....Also müsste "eigentlich" der Rechner unversehrt und wohl geschützt noch drinnen sein, wenn nicht einer von den Beiden....