Auf Betrüger reingefallen? Überweisung nicht mehr stornierbar - ebay fuchs_marti

    • gernod schrieb:


      Bleibt nur zu hoffen das die Norisbank auch das Girokonto dicht gemacht hat.
      Für die Banken ist so etwas nicht einfach...siehe auch das Posting von @Schabbes und @rincewind

      Realistisch gesehen:

      Bleibt nur zu hoffen, dass die Bank dieses Konto ab jetzt scharf beobachtet!
      ___________________________________________________________________________________
      Wir sind alle nur Laien-Kinder, die in dem Sandkasten der Gesetze rumspielen....
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      Konto: 0102165800
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      norisbank
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      BIC (SWIFT): NORSDE51XXX
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    • Ich habe heute mein Onlinebanking kontrolliert. Bis jetzt ist keine Rücküberweisung eingegangen.

      Meine Bank hat nur eine Gebühr mit dem Buchungstext "Anfrage - Rücküberweisung" von meinem Konto eingezogen.

      Normalerweise müsste der Buchungstext doch "Überweisungsrückruf" lauten?!

      Ich hoffe nicht das meine Bank eine Anfrage zwecks Rücküberweisung an den Kontoinhaber gestellt hat. Ansonsten wäre es unglaublich inkompetent, da der Betrüger das Geld nicht freiwillig rausrücken wird.

      Man kann nur hoffen, dass sie die Anfrage an die Norisbank direkt gestellt haben.

      Dieser Beitrag wurde bereits 8 mal editiert, zuletzt von gernod ()

    • Ich habe im Preis- und Leistungsverzeichnis meiner Bank nachgeschaut. Dort gibt es nur den Posten "Anfrage zur Rücküberweisung".

      Bei "Geschäftstage der Bank" steht das die an der Ausführung eines Zahlungsvorgangs beteiligten Zahlungsdienstleister den für den Zahlungsvorgang erforderlichen Geschäftsbetrieb an allen gesetzlichen Feiertagen nicht unterhalten.

      Im Klartext heißt das Sonntag nicht gebucht bzw. überwiesen wird und die Bank mich dem zur Folge, mit dem Verneinen der Möglichkeit der Stornierung der Überweisung am Sonntagabend (ca. 22 Uhr) und eventuell auch Montag früh morgens (6 Uhr), belogen hat?

      Dieser Beitrag wurde bereits 6 mal editiert, zuletzt von gernod ()

    • Wenn ich das nochmals rekapituliere,
      hast Du am Sonntag Abend online überwiesen.
      Am Sonntag wird von der Bank nichts veranlasst, technisch wird Dein Überweisungs-Auftrag von der Bank frühestens also am Montag früh (abhängig von den Geschäftsabläufen Deiner Bank, das kann z. B. auch 01.00 Uhr sein für die übers Wochenende eingereichten online-Überweisungen) ausgeführt.
      In der Regel (abhängig von den beteiligten Banken) erreicht Dein Auftrag also die Empfängerbank innerhalbh weniger Stunden und die Empfänger-Bank ist verpflichtet, den eingehenden Betrag innerhalb 24 Stunden auf dem Empfängerkonto gutzuschreiben. Häufig passiert aber das auch im Stunden-Bereich, besonders bei online-Überweisungen, und bestimmt, wenn Überweisender und Empfänger bei der gleichen Bank sind.
      So, das einzige Zeitfenster, das Dir bleibt, ist der Zeitraum BEVOR Deine Überweisung dem Empfängerkonto gutgeschrieben wird. Ist es einmal gutgeschrieben, geht (eigentlich) gar nix mehr mit der "Rückbuchung", außer, das Konto steht bei der Bank bereits dermaßen unter Beobachtung (eigentlich ist das Konto geschlossen), dass dort keine Gutschriften mehr ausgeführt werden. Das ist bei Dir anscheinend nicht der Fall, sonst hättest du den Betrag bereits wieder zurück.

      So: Zum Zeitfenster, BEVOR der Betrag auf dem Empfängerkonto gutgeschrieben wird: Hier besteht die Chance, das Geld zurückzuholen, man spricht aber dabei von "Stornierung VOR Wertstellung". Das KANN klappen, wenn der Überweisende und die beauftragte Bank innerhalb dieses knappen Zeitfensters im Minutenbereich handeln, die Empfängerbank unverzüglich telefonich/Fax informieren. Ja dann, vielleicht dann, kann es klappen.
    • Höchst wahrscheinlich ja, Gernod. Ich habe eine Vorstellung davon, was technisch gehen würde in gängiger Zahlungsverkehrssoftware von Banken.
      Aber: Wenn man sich wirklich gerichtlich wehren wollte gegen so ein Vorgehen seiner Bank, so müsste man das beweisen.
      Da kommt zu erst mal die Frage: Was bedeutet: "Möglichkeit der Stornierung der Überweisung".

      Ist das eine rechtliche Aussage? In den AGB von Banken finden sich solche oder ähnliche Formulierungen:
      Ich habe hier mal die Überweisungsbedingungen einer Sparkasse genommen.

      "1.5 Widerruf des Überweisungsauftrags
      (1) Nach Zugang des Überweisungsauftrags bei der Sparkasse (siehe
      Nummer 1.4 Absätze 1 und 2) kann der Kunde diesen nicht mehr widerrufen.
      Bis zu diesem Zeitpunkt ist ein Widerruf durch Erklärung gegenüber der
      Sparkasse möglich. Der Widerruf muss der Sparkasse schriftlich oder, wenn
      im Rahmen der Geschäftsbeziehung der elektronische Kommunikationsweg
      vereinbart wurde (z. B. Online-Banking), auf diesem Wege zugehen"


      Schauen wir uns 1.4 Absätze 1 und 2 an....
      1.4 Zugang des Überweisungsauftrags bei der Sparkasse
      (1) Der Überweisungsauftrag wird wirksam, wenn er der Sparkasse
      zugeht. Der Zugang erfolgt durch den Eingang des Auftrags in den dafür
      vorgesehenen Empfangsvorrichtungen der Sparkasse (z. B. mit Abgabe
      in den Geschäftsräumen oder Eingang auf dem Online-Banking-Server).
      (2) Fällt der Zeitpunkt des Eingangs des Überweisungsauftrags nach
      Absatz 1 Satz 2 nicht auf einen Geschäftstag der Sparkasse gemäß
      „Preis- und Leistungsverzeichnis“, so gilt der Überweisungsauftrag erst
      am darauffolgenden Geschäftstag als zugegangen


      Diese Passagen musst Du genau bei den Richtlinien Deiner Bank nachschauen. Dann könntest Du eventuell bei einer Überweisung und Versuch des Widerrufs am Sonntag Dich durchsetzen.
      Die nächste Frage wäre nun, ob Deine Bank überhaupt die Vorkehrungen hat, dass Du widerrufen könntest...Wenn nicht..Ist das dann zumindest fahrlässig?


      Die nächste Frage wäre, ob Du nun außerhalb eines Geschäftstages warst. Meist ist das nicht der Fall, Montag-Morgen ist ein Geschäftstag.
      Die nächste Frage wäre, ob Dir Deine Bank per AGB den Widerruf verbieten darf, wenn sie technisch und organisatorisch eingreifen "noch könnte". Grenzt das an so was ähnliches wie "unterlassene Hilfeleistung"? Hier ist mir Rechts- und Beweismöglichkeit unsicher, ich würde es prüfen lassen wollen.

      Ich sag Dir was, Gernod. Ein juristischer Kampf gegen Banken kann eine sehr kosten- und zeitaufwändige Sache sein. Banken haben jede Menge Geld zur Verfügung und Horden von Anwälten zur Verfügung.
      Und sie haben ein großes Interesse natürlich, möglichst wenig Aufwand mit den Pippifax-Überweisungen der Privatkunden zu haben. Sie haben dafür ja auch kaum Einnahmen. Zahlungsverkehr für Privatkunden ist nur ein Kostenfaktor, den man als Bank hinnimmt um andere Geschäfte mit den Kunden machen zu können.

      Wenn mir so was passieren würde, so würde ich einen sehr guten und erfahrenen Bankrechtler mit IT-Wissen zu Rate ziehen, wenn ein Gespräch mit der Bank nichts bringt. Danach wäre dann wahrscheinlich der Anruf der richtigen Schlichtungsstelle für meine Bank angesagt. Unabhängig davon, ob meine Rechtsschutzversicherung dafür eintritt oder nicht, so weit würde ich erst mal gehen.
      Ob dann bei Misserfolg auch noch ein Prozess folgen würde? Nun, wenn ich das wüsste, dann würde ich nicht gleich einen Rechtsanwalt einschalten wollen ;)

      Es gibt gewisse "prinzipielle" Dinge im Verhalten von Banken, die mich mehr als nerven. Dagegen zumindest zu versuchen einzuschreiten, wäre es mir den Aufwand an Kosten und Zeit wert.
      Ich schätze es so ein, dass ein sehr großes Risiko besteht zu verlieren und es ist David gegen Goliath.
      Dies ist meine persönliche Einstellung, über die ich mir seit ein paar Tagen sehr sicher bin. Da passierte es nämlich einer Online-Bekannten, und zwar von den Zeitabläufen und dem Betrugsverdacht noch viel drastischer.
      Aber auf sie habe ich nicht eingeredet auf die Barrikaden zu gehen. Ihr fehlt das vermutlich (meine Einschätzung) das notwendige "Streithansel-Gen" (Es würde sie zermürben) und außerdem hat sie sich wohl auch ein wenig "geschämt" und "selber schuld" gedacht, weil sie auf so einen dummen Betrug reingefallen ist.

      PS: Sonntag ist eigentlich kein Geschäftstag bei deutschen Banken. Wenn Du magst, dann nenne doch mal Deine Bank. Das reißt Dich ja nicht gleich aus der Anonymität.
    • Meine Bank ist die comdirect.

      Wenn ich mein Geld nicht wieder bekommen sollte finde ich das ganz schön krass.

      Ich habe nämlich zuerst meine Bank am Sonntagabend um eine Stornierung der Überweisung gebeten. Dies wurde abgelehnt. Dann waren 6 Stunden lang, bis 6 Uhr morgens, Wartungsarbeiten. Die Bank war in dieser Zeit nicht telefonisch erreichbar. Um 6 Uhr morgens habe ich noch mals Druck gemacht und einen Überweisungsrückruf gefordert.

      Die Norisbank habe ich bereits Sonntag um ca. 23:45 Uhr telefonisch über den Betrug informiert. Die Dame von der Norisbank hat den Vorgang inkl. IBAN, Name, Ebay-Benutzername des Betrügers und der Ebay-Artikelnummer aufgenommen und weiter geleitet.

      Außerdem hat schumilise, deren Betrugsmeldungen den Banken bekannt sind, montag früh morgens die Norisbank informiert.

      Mehr kann man gar nicht machen. Außer natürlich gar nicht überwiesen zu haben.

      Dieser Beitrag wurde bereits 6 mal editiert, zuletzt von gernod ()

    • oldschmatterhand schrieb:

      In der Regel (abhängig von den beteiligten Banken) erreicht Dein Auftrag also die Empfängerbank innerhalbh weniger Stunden und die Empfänger-Bank ist verpflichtet, den eingehenden Betrag innerhalb 24 Stunden auf dem Empfängerkonto gutzuschreiben. Häufig passiert aber das auch im Stunden-Bereich, besonders bei online-Überweisungen, und bestimmt, wenn Überweisender und Empfänger bei der gleichen Bank sind.
      So, das einzige Zeitfenster, das Dir bleibt, ist der Zeitraum BEVOR Deine Überweisung dem Empfängerkonto gutgeschrieben wird. Ist es einmal gutgeschrieben, geht (eigentlich) gar nix mehr mit der "Rückbuchung", außer, das Konto steht bei der Bank bereits dermaßen unter Beobachtung (eigentlich ist das Konto geschlossen), dass dort keine Gutschriften mehr ausgeführt werden. Das ist bei Dir anscheinend nicht der Fall, sonst hättest du den Betrag bereits wieder zurück.

      So: Zum Zeitfenster, BEVOR der Betrag auf dem Empfängerkonto gutgeschrieben wird: Hier besteht die Chance, das Geld zurückzuholen, man spricht aber dabei von "Stornierung VOR Wertstellung". Das KANN klappen, wenn der Überweisende und die beauftragte Bank innerhalb dieses knappen Zeitfensters im Minutenbereich handeln, die Empfängerbank unverzüglich telefonich/Fax informieren. Ja dann, vielleicht dann, kann es klappen.


      Alles absolut ok so, schmatter. Aber der eigentliche Skandal ist, dass Banken bzw. ihre Mitarbeiter und Callcenter den Kunden aus Unwissenheit oder wegen interner Anweisungen erzählen, dass grundsätzlich nichts mehr gehen würde. Sie wollen sich nicht einmal bemühen, sie versuchen es nicht mal.... Und es könnte öfter klappen, ganz ohne dass jemanden Schaden entstehen würde.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von schabbesgoi ()

    • gernod schrieb:

      Meine Bank ist die comdirect.

      Wenn ich mein Geld nicht wieder bekommen sollte finde ich das ganz schôn krass. Ich habe nämlich erst meine Bank Sonntagabend um eine Stornierunb gebeten, wurde abgelehnt, dann waren 6 Stunden bis 6 Uhr morgens Wartungsarbeiten. Um 6 Uhr morgens habe ich noch mals Druck gemacht und einen Überweisungsrückruf gefordert.

      Die Norisbank habe ich bereits telefonisch Sonntag um ca. 0 Uhr informiert. Die Dame hat den Vorgang aufgenommen und weiter geleitet.

      Außerdem hat schumilise, deren Betrugsmeldungen den Banken bekannt sind, montag früh morgens die Norisbank informiert.

      Mehr kann man gar nicht machen. Außer natürlich gar nicht überwiesen zu haben.


      Nicht ganz zufällig habe ich gerade die AGB der Comdirect geöffnet. ;)

      "1.5 Widerruf des Überweisungsauftrages
      (1) Nach dem Zugang des Überweisungsauftrages bei der comdirect bank AG
      (siehe Nr. 1.4 Absatz 1 und 2) kann der Kunde diesen nicht mehr widerrufen.
      Bis zu diesem Zeitpunkt ist ein Widerruf durch Erklärung gegenüber der
      comdirect bank AG möglich
      ."


      "1.4 Zugang des Überweisungsauftrages bei der comdirect bank AG
      (1) Der Überweisungsauftrag wird wirksam, wenn er der comdirect bank AG
      zugeht. Der Zugang erfolgt durch den Eingang des Auftrages in den dafür vorgesehenen
      Empfangsvorrichtungen der comdirect bank AG (zum Beispiel Eingang
      auf dem Online-Banking-Server).
      (2 ) Fällt der Zeitpunkt des Einganges des Überweisungsauftrages nach Absatz 1
      Satz 2 nicht auf einen Geschäftstag der comdirect bank AG gemäß „Preis- und
      Leistungsverzeichnis“, so gilt der Überweisungsauftrag erst am darauf folgenden
      Geschäftstag als zugegangen.
      "


      Sonntagsfrage: aus dem PV der Commdirect ergibt sich (wie erwartet), dass der Sonntag kein Geschäftstag ist, er ist nämlich kein Werktag.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von schabbesgoi ()

    • Heißt das nun die comdirect hat keinen Überweisungsrückruf gestartet weil ein Widerruf einer Überweisung laut AGB nicht möglich ist ?

      Ich wundere mich dann nur warum die Dame von der Kundenbetreuung, trotz dessen das ich ganz klar geschildert habe das es sich hier um Betrug handelt, gesagt hat das ich 3-4 Werktage warten solle bis man ein Ergebnis hat.

      Bei einer schlichten Anfrage an den Betrüger, ob er gewillt ist das Geld zurück zu überweisen, hätte ihr klar sein müssen das dies auch nach 3-4 Werktagen nicht erfolgreich sein wird.

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von gernod ()

    • Gernod: Mein Rat an Dich....Was Deine Bank warum getan oder nicht getan hat, dass muss Du Dir von Deiner Bank zuerst mal aus ihrer Sicht sagen lassen.

      Und: wenn Du jetzt schon nicht die drei oder vier Tage abwarten kannst, dann kann es sehr hart für Dich werden, wenn Du nicht verdammtes Glück hast.
      Wenn ich die "Möglichkeit" in Betracht ziehe, mich gegen die Weigerung einer Bank ihren Kunden zu helfen wehren zu wollen, dann kalkuliere ich in letzter Konsequenz Jahre ein.

      Für jetzt hast Du getan, was noch ging. Kontakt zu den Banken aufgenommen. Nun gib Ihnen die paar Tage. Immer schön "Schritt für Schritt". So viel Nerven musst Du haben.
    • Stellvertreterkrieg

      Wir führen hier langsam einen Stellvertreterkrieg:"die Bank als Täter",weil man des tatsächlichen Täters nicht habhaft werden kann.

      M.E.führt diese Art von Tunnelblick den TE in die Irre.

      Außerdem werde ich den Verdacht nicht los,daß TE sich damit eine "wohlfeile" Projektionsfläche" schafft,da er die eigentliche Ursache seines Problems(nämlich er selbst hat problematisch gehandelt(im doppelten Wortsinne) auf die Bank "projiziert" und sich---wie schon gesagt---einen "Ersatzschuldigen" schafft.

      Es wäre viel besser,wenn er sich auf den(behaupteten/wahrscheinlichen/mutmaßlichen)Betrüger konzentrieren und sich irgendwelche "Maßnahmen"gegen die Bank aus dem Kopf schlagen würde.

      Sein Sinnen und Trachten ist das berühmte Klammern an den noch berühmteren Strohhalm und völlig unproduktiv.

      petergabriel
    • Hier treibt der selbe Betrüger mit einem Zweitaccount immer noch sein Unwesen:

      ebay.de/itm/251683127863


      Hier ein Beispiel für eins der zig Betrugsangebote von "alex-saue" vom 19.10.14:


      ebay.de/itm/Apple-iPad-2-Wi-Fi…aders&hash=item3a997bd727


      Hier findet ihr den Rest. Einfach nach der Artikelbezeichnung aus dem o.g. Link hier suchen:

      ebay.de/sch/iPads-Tablets-eBoo…nkw=ipad+2&_ipg=200&rt=nc



      Hier das entsprechende Benutzerkonto von "alex-saue":

      feedback.ebay.de/ws/eBayISAPI.…nc&_trksid=p2047675.l2560


      Der Account hat das gleiche Registrierungsdatum wie das von "fuchs_marti". Der Ebay-Benutzername ist zudem fast identisch aufgebaut.

      Dieser Beitrag wurde bereits 9 mal editiert, zuletzt von gernod ()

    • Das ist vermutlich ein Angebot das mit einem dritten Account ("fran-wide", registriert am 24.08.14) erstellt wurde:

      ebay.de/sch/iPads-Tablets-eBoo…nkw=ipad+2&_ipg=200&rt=nc

      Kann jemand bitte das nicht vorhandene Iphone, welches über den Zweitaccount des Betrügers inseriert ist, "kaufen", um an die Bankdaten, Namen und Adresse zu kommen? Wenn ich das als Geschädigter machen würde es sofort auffallen.

      Link findet ihr hier:

      ebay.de/itm/251683127863

      Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von gernod ()

    • Eines haben alle drei Ebay-Accounts außer der o.g. Dinge gemeinsam. Die Artikelstandorte liegen ca. 70 - max. 100 km auseinander. Vielleicht kommt der Täter aus der Region und hat die Standorte aufgrund der für die Anmeldung bei Ebay benötigten Scheinbriefkästen gewählt.

      Die wahre Identität des Täters wird man vermutlich nur per Antrag zur Herausgabe der IP-Adresse durch die Ermittlungsbehörden bei Ebay erfahren. Durch einen zweiten Antrag bei dem Internetprovider der die IP-Adresse vergeben hat, kann man möglicherweise die Identität des Täters ermitteln. Zumindestens wenn er nicht ein öffentliches Netzwerk oder ein Internetkaffee für seine illegalen Machenschaften genutzt hat.

      Dieser Beitrag wurde bereits 6 mal editiert, zuletzt von gernod ()

    • gernod schrieb:

      Hier ein Beispiel für eins der zig Betrugsangebote von "alex-saue" vom 19.10.14:


      Verkäufe der letzten 31 Tage
      cgi6.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?…&since=31&sort=2&rows=200
      Bilder
      • eBay Deutschland Verkäuferliste- alex-saue.png

        149,83 kB, 1.349×1.145, 137 mal angesehen
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