Auf Betrüger reingefallen? Überweisung nicht mehr stornierbar - ebay fuchs_marti

    • gernod schrieb:

      Eines haben alle drei Ebay-Accounts außer der o.g. Dinge gemeinsam. Die Artikelstandorte liegen ca. 70 - max. 100 km auseinander.

      dann könnte man unter dem Aspekt auch diesen loescing dazu nehmen:

      ebay.de/sch/loescing/m.html?it…nc&_trksid=p2047675.l2562 :thumbdown:

      die Fran dagegen mit dem einen popeligen Angebot, ... da sehe nur den Bindestrich im Namen als "VERbindung"
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • Weitere Bankverbindung/ebay-Account aus dieser Betrugsserie

      Günter F.
      Konto: 405663111
      BLZ: 10010010
      Postbank Berlin
      IBAN: DE58100100100405663111
      BIC (SWIFT): PBNKDEFF

      figu_gnte

      ebay.de/usr/figu_gnte
      Bilder
      • figu_gnte eBay.png

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    • Ich habe ebenfalls einen Antrag auf Rückforderung der Überweisung bei meiner Bank in Auftrag gegeben. Kostet 15 € und es soll wohl ein Paar Tage dauern. Bin mal gespannt was dabei herauskommt. Wenn das Geld trotzdem nicht zurück kommt nehme ich mir einen Anwalt. Bin im Rechtsschutz, daher habe ich keine Kosten. Die Mail von Ebay ist auch ein Witz, sie schreiben das die Transaktion storniert wurde und ich hätte ja auch noch nicht bezahlt. Dabei hatte ich den Kauf als bezahlt markiert. Weiterhin sollte ich auch viel Spaß mit Ebay haben, lächerlich wie Ebay sich um seine Kunden kümmert.
    • oldschmatterhand schrieb:

      So, das einzige Zeitfenster, das Dir bleibt, ist der Zeitraum BEVOR Deine Überweisung dem Empfängerkonto gutgeschrieben wird. Ist es einmal gutgeschrieben, geht (eigentlich) gar nix mehr mit der "Rückbuchung", außer, das Konto steht bei der Bank bereits dermaßen unter Beobachtung (eigentlich ist das Konto geschlossen), dass dort keine Gutschriften mehr ausgeführt werden. Das ist bei Dir anscheinend nicht der Fall, sonst hättest du den Betrag bereits wieder zurück.

      Stimmt es das ich im Falle einer rechtzeitigen Sperre des Betrüger-Kontos seitens der Norisbank mein Geld bereits wieder hätte?
    • Wie kommst du darauf das meine Zahlung gebucht wurde? Es kann auch sein, dass das Betrügerkonto noch nicht gesperrt wurde oder der Betrüger die Bankverbindung gar nicht mehr abgeändert hat.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von gernod ()

    • Den Screenshot habe ich bereits gesehen. Man kann da viel rein interpretieren. Man weiß es leider nicht.

      Was mich noch interessiert. Kann man die Norisbank auf Schadensersatz verklagen, weil sie anscheinend nicht die Echtheit der Personalien des Betrügers bei Kontoeröffnung ordnungsgemäß geprüft hat?

      Eventuell hat die Norisbank auch die rechtzeitig erhaltenen Hinweise, dass einer ihrer Konten für Betrug genutzt wird ignoriert und somit das Abbuchen des Geldes nicht verhindert.

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von gernod ()

    • Es ist sogar wahrscheinlich, dass die Konten direkt in einer Filiale eröffnet wurden und somit die Mitarbeiter der jeweiligen Banken für die unsachgemäße Prüfung der Personalien verantwortlich sein könnten. Die Postbank Berlin sowie die Norisbank Berlin hören sich nicht nach den typischen Onlinebanken an bei denen man per Postident-Verfahren ein Konto eröffnen kann, sondern scheinen eher typische Filialgeschäfte zu sein.

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von gernod ()

    • @TE:

      Dein Getue mit Deiner Bank finde ich langsam ziemlich nervig:

      DU hast den Router für €130.- gekauft,WEIL er von einem in Deinen Augen "unerfahrenen" Verkäufer "mit wenig Bewertungspunkten" stolze €20.-(!!)unter dem regulären Preis angeboten und von DIR gekauft wurde.

      Jetzt hat Dich dieses "Früchtchen" doch tatsächlich ausgetrickst und jetzt suchst Du.....und suchst Du..... und suchst Du..... nach "Brüdern und Schwestern im Geiste"(die Du hier natürlich zuhauf findest),die Dir aber Deine Einsichtsfähigkeit(nämlich zu begreifen,daß die Bank NICHTS auf Dein Problem geben wird) schon so weit vernebelt haben,daß Du Ursachen und Folgen nicht mehr auseinander halten kannst.

      Tut mir leid,aber dieses Getue ist unproduktiv.Spätestens,wenn Du vorstrecken mußt,wird Dir hoffentlich bewußt werden,daß Aufwand und eventuell möglicher Ertrag in keinem Verhältnis zueinander stehen.

      Das gilt auch für die anderen betuppten(das streite ich gar nicht ab")Cleverles" hier,denen das Schnäppchen das Gehirn vernebelt hat(das ist die wahre Ursache!!)und die jetzt "Haltet den Dieb" schreien.

      Wohl bekomm's!

      petergabriel
    • gernod schrieb:

      Denkst du ernsthaft, dass ich das alles nicht weiß? Trotzdem braucht man ein Ventil zum abreagieren.


      Nur ein Ventil suchen, ist keine brauchbare Basis um eine Bank zu verklagen.
      Das Gerede um "wahrscheinlich eher in der Filiale eröffnet" ist schlichter Unsinn. Da gebe ich dem Grafiksammler recht. Das ist sinnloses Gesuche nach irgendwas.
      Die Norisbank bietet die Kontoeröffnung online problemlos an. Mit Postident-Verfahren und damit TÜV-zertifiziert und für unsere Gesetze bzw. Gerichte ausreichend sicher.
      norisbank.de/produkte/girokonto.html#

      @grafik, natürlich lese ich auch nicht gern wenn jemand (sinngemäss) schreibt "Ich dachte ich könne ein tolles Schnäppchen machen, weil der Verkäufer keine Ahnung hat".
      Das ist mir persönlich auch unangenehm. Und ja, der TE hat eventuell Fehler gemacht.
      Das ändert jedoch nichts daran, dass das Verhalten von Banken schamlos ist, wenn sie ihren Kunden in Problemsituationen Hilfe verwehren. Dagegen muss mal irgendwann jemand versuchen an zu gehen.
      Und darüber darf man sich als Betrugsopfer durchaus Gedanken machen. Das steht dem TE zu.

      Sollte die Norisbank das Konto rechtzeitig gesperrt haben und "Dein" Geld noch auf dem Konto sein, so wird die Bank es höchstwahrscheinlich nicht einfach wieder zurück überweisen.
      Sie wird den Fall nach interner Prüfung an die Behörden geben, wenn sie den Betrugsverdacht teilt. Entscheiden über eine eventuelle Freigabe wird dann eine Staatsanwaltschaft, nicht die Bank. So wäre es auf jeden Fall korrekt.
    • schabbesgoi schrieb:


      Das Gerede um "wahrscheinlich eher in der Filiale eröffnet" ist schlichter Unsinn. Da gebe ich dem Grafiksammler recht. Das ist sinnloses Gesuche nach irgendwas.
      Die Norisbank bietet die Kontoeröffnung online problemlos an. Mit Postident-Verfahren und damit TÜV-zertifiziert und für unsere Gesetze bzw. Gerichte ausreichend sicher.
      norisbank.de/produkte/girokonto.html#

      @grafik, natürlich lese ich auch nicht gern wenn jemand (sinngemäss) schreibt "Ich dachte ich könne ein tolles Schnäppchen machen, weil der Verkäufer keine Ahnung hat".
      Das ist mir persönlich auch unangenehm. Und ja, der TE hat eventuell Fehler gemacht.
      Das ändert jedoch nichts daran, dass das Verhalten von Banken schamlos ist, wenn sie ihren Kunden in Problemsituationen Hilfe verwehren. Dagegen muss mal irgendwann jemand versuchen an zu gehen.
      Und darüber darf man sich als Betrugsopfer durchaus Gedanken machen. Das steht dem TE zu.

      Sollte die Norisbank das Konto rechtzeitig gesperrt haben und "Dein" Geld noch auf dem Konto sein, so wird die Bank es höchstwahrscheinlich nicht einfach wieder zurück überweisen.
      Sie wird den Fall nach interner Prüfung an die Behörden geben, wenn sie den Betrugsverdacht teilt. Entscheiden über eine eventuelle Freigabe wird dann eine Staatsanwaltschaft, nicht die Bank. So wäre es auf jeden Fall korrekt.
      Schnäppchen zu machen ist erstmal der Sinn von Ebay. Warum sollte man sich beklagen, wenn jemand
      mal zur Abwechslung ehrlich ist und auch zugibt, dass er sein Wissensvorteil nutzen wollte?!
      Da finde ich Leute, die hier lügen und Halbwahrheiten erzählen viel schlimmer.

      @TE: Ich gebe @Schabbes recht - wenn die Bank ausreichend Verdachtspunkte findet, dann wird sie
      das ganze an die Staatsanwaltschaft übergeben. Du kriegst dein Geld erst in ferner Zukunft, da Ermittlungen
      gerne mehrere Monate dauern.


      Ansonsten steht jedem frei etwas zu unternehmen - aber nur die wenigsten lassen den Worten auch Taten folgen.
      Es ist ja nicht einfach gegen eine Bank vorzugehen. Die meisten können sich es nicht leisten - finanziell oder auch
      streßbedingt. Dann sollte man schauen auf welcher Ebene man vorgehen will: Zivil oder Strafrechtlich

      Strafrechtlich: Es hört sich einfach an - Anzeige zu machen und den Rest dem Staatsanwalt zu überlassen...
      Doch man kann sich schnell dann eine Gegenanzeige wegen falscher Verdächtigung einhandeln.

      dejure.org/gesetze/StGB/164.html



      Zivilrechtlich: Erstmal ist ja zu prüfen, ob die Rechtschutzversicherung das überhaupt mitmacht. Versicherungen und
      Banken arbeiten gerne zusammen und nicht gerne gegeneinander. Und ansonsten besteht ja die Gefahr,
      dass die Rechtschutz gekündigt wird. Dann müsste man nachweisen können, dass die Bank
      fahrlässig gehandelt hatte...Dazu natürlich die ganze verlorene Zeit, die einem keiner bezahlen wird.
      ___________________________________________________________________________________
      Wir sind alle nur Laien-Kinder, die in dem Sandkasten der Gesetze rumspielen....
      Hobby: Eigene Beiträge editieren - am besten mehrmals... [Blockierte Grafik: http://www.animaatjes.de/smileys/smileys-und-emoticons/buro/smileys-buro-210389.gif]

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von werv ()

    • werv schrieb:

      Strafrechtlich: Es hört sich einfach an - Anzeige zu machen und den Rest dem Staatsanwalt zu überlassen...
      Doch man kann sich schnell dann eine Gegenanzeige wegen falschen Verdächtigung einhandeln.


      Na, na...da steht ausdrücklich "wider besseres Wissen" im Gesetz ....Soll ja nicht der Eindruck aufkommen, dass es "gefährlich" sein könnte einen Betrüger an zu zeigen.


      Ansosnten, ja: Immer wieder mal gelingt es auch "großen Gegnern" wie gewissen Plattformbetreibern, Versicherungen und Banken einige ihrer Flausen gerichtlich auszutreiben. Das wird dann auch gebührend "gefeiert".
      Aber es ist eine riskante und aufwendige Angelegenheit sich als "David" gegen Goliath erweisen zu wollen. Und was anderes wäre es nicht, wenn es, wie in diesem Fall um 130 € geht. Ein Rechtsstreit ums "Prinzip", damit letztendlich später mal Anderen geholfen werden kann.
      Dessen sollte sich jeder sehr bewusst sein und mehr als eine Nacht darüber geschlafen haben, wenn er ernsthaft darüber nachdenkt.
      Man braucht sicher neben finanziellen Mitteln, Nerven und Zeit auch einen verdammt guten Anwalt an seiner Seite, der möglichst von der Sache auch überzeugt ist.

      So etwas nicht in Erwägung zu ziehen, das verdenke ich niemanden.
    • schabbesgoi schrieb:



      Na, na...da steht ausdrücklich "wider besseres Wissen" im Gesetz ....Soll ja nicht der Eindruck aufkommen, dass es "gefährlich" sein könnte einen Betrüger an zu zeigen.


      Ja - aber eine arme und ehrliche Bank anzuzeigen, die einem klar gemacht hat, dass ihre Angestellten alles gemacht hatten,
      was in dem Bankgesetz steht.... :wallbash

      Ansonsten gebe ich dir ja recht.
      ___________________________________________________________________________________
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      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von werv ()

    • werv schrieb:

      Dann sollte man schauen auf welcher Ebene man vorgehen will: Zivil oder Strafrechtlich

      "daneben" gibt es auch das Ombudsmannverfahren.
      Die Bank muss darüber Auskunft geben, welcher Ombudsmann für sie "zuständig" ist.
      Dann kann man sich über das www die Verfahrensrichtlinien des jeweiligen Ombudsmanns erschließen.
      Diese Verfahren sind kostenlos, Voraussetzung ist in der Regel, dass in dieser Sache keinerlei Gerichtsverfahren anhängig sind.
      In der Regel entscheidet der Ombudsmann ausschließlich nach vom Beschwerdeführer vorgelegten "Urkunden", die wiederum Grundlage einer schriftlichen Äußerung der Bank ggü. dem Ombudsmann sind. Ein wesentlicher Nachteil für den Beschwerdeführer ist, dass der Ombudsmann keine "Zeugenvernehmung" durchführen darf. Wenn also z. B. der Beschwerdeführer vorbringt, er habe um die und die Uhrzeit mit der Hotline der Bank telefoniert, darf der Ombudsmann nicht verlangen, dass der Hotline-Gesprächsteilnehmer "Aussagen muss".

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von oldschmatterhand ()