Auf Betrüger reingefallen? Überweisung nicht mehr stornierbar - ebay fuchs_marti

    • gernod schrieb:

      Diese Daten wird man aber erst mit dem Ergebnis des Nachforschungsantrags bei der Bank haben.



      ja, das wird so sein, wenn überhaupt. Es macht aber keinen Sinn die notwendige Wartezeit hektisch mit allen "möglichen" Hirngespinsten zu füllen.

      Ich bezweifle übrigens auch sehr stark, dass ein Überweisungsrückruf in der Regel in 3 bis 4 Tagen erledigt ist. Nicht bezweifeln tu ich, dass Dir das tatsächlich ein Mitarbeiter einer Bank gesagt haben kann. Das wird ja nicht der selbe gewesen sein, der Dir am Sonntag noch gesagt hat, dass gar nichts ginge ;)

      Wenn das Gegenkonto existiert und die Gegenbank mitspielt und das Geld auf das Konto schon eingegangen ist...dann wird die Gegenbank ihren Kunden wegen des Rückrufsersuchens benachrichtigen.
      Und das dürfte der "Normalfall" sein. Schlicht eine Überweisung an ein falsches Konto, ganz ohne Betrug. Der Kunde der anderen Bank, eventuell Privatkunde, muss die Mitteilung erst mal zur Kenntnis nehmen können und dann mit einer angemessenen Frist antworten können. Erst, wenn die Frist dafür verstrichen ist (die gängige Länge der Wartezeit auf Antwort des Kunden kenne ich im Einzelnen nicht), wird die Gegenbank Deiner Bank mitteilen, dass die Zustimmung nicht erteilt wurde. 3 bis 4 Tage halte ich dabei für den "Idealfall", also, wenn die Gegenbank sich gleich sperrt überhaupt mit zu arbeiten, wenn die Gegenbank schon gesperrt bzw. gekündigt hat und die Überweisung automatisch abgewiesen wird oder wenn der Kontoinhaber sofort zustimmt oder ablehnt.
      Es kann aber auch heißen, dass da was "arbeitet", ja es kann.

      Sieh es mal so: Dein Geld ist jetzt erst mal weg. Das kannst Du ums Verrecken im Moment nicht ändern. Ist es per Glücksfall noch irgendwo festgehalten, so interessiert es niemanden bei Banken und Behörden, ob Du es in ein paar Tagen, Wochen oder Monaten zurück bekommst. Nach jetzt einer Woche hat es "alle Zeit der Welt", die "akute" Phase ist vorbei.
    • gernod schrieb:

      Mir wurde hier untersagt die Verkäufer nach der Adresse zu fragen, weil die Verkäufer dann gegen das Datenschutzgesetz verstoßen werden.


      und um das noch mal klar zu stellen. Ich habe Dir weder irgendetwas zu untersagen noch zu erlauben.

      Hier mutiert es dann zu "indirekt":

      gernod schrieb:

      Hier findest du das indirekte Untersagen einer Anfrage:

      auktionshilfe.info/index.php?t…&postID=185235#post185235


      Und, wenn Du das dann liest, so kann man daraus nun keinerlei "Verbot" lesen, dass Du irgendjemand anschreiben dürftest. Eher das Gegenteil.
      Wobei ich mittlerweile denke, dass ich, wäre ich von Dir angeschriebener VK, Dir nicht antworten würde.
      Ich möchte ja nicht morgen hier öffentlich von Dir lesen: "Der Verkäufer [Name des VK] hat mir geschrieben und mir die Daten seines Käufers gegeben".
      Mit Deiner Art aufzutreten, zu vermuten, anzunehmen, zu verdächtigen, Wahrscheinlichkeiten zu konstruieren....sabotierst Du regelrecht Möglichkeiten zur "diskreten" Hilfe.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von schabbesgoi ()

    • Mich würde zusätzlich zu dem Namen und der Stadt die angegebene Bankverbindung bei dem Betrügerkonto "wolmarkuwol" interessieren.

      @schabbesgoi

      Mit dem was den Überweisungsrückruf der Bank anbelangt liegst du leider vollkommen falsch, zu mindestens das man erst über einen Erfolg des Überweisungsrückrufs informiert wird, wenn der Kontoinhaber mit einer Rücküberweisung einverstanden ist.

      Im ersten Schritt wird versucht bei der Norisbank, bei den internen Abläufen, die Überweisung aufzuhalten.

      Wenn dies nicht erfolgreich sein sollte, erhält man als Kunde der comdirect eine Nachricht.

      Im zweiten Schritt, wenn der erste nicht erfolgreich sein sollte, wird der Inhaber des Norisbankkontos informiert und gefragt, ob er mit einer Rücküberweisung einverstanden ist. Sollte er dies nicht sein, erhält man als comdirect Kunde alle relevanten Daten über den Kontoinhaber.

      Alle Informationen stammen von einem Mitarbeiter meiner Bank.

      Das ich mein Geld vorrausichtlich nicht zeitnah zurückerhalte weiß ich selbst. Mich interessiert nur, ob es irgendwann der Fall sein könnte. Deswegen warte ich auf die Antwort meiner Bank was im ersten Schritt passiert ist.

      Außerdem versuche ich die wahre Identität des Täters herauszufinden. Auch wenn dies vielleicht nicht erfolgreich ist, kann es dennoch nicht schaden.

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    • gernod schrieb:

      Mit dem was den Überweisungsrückruf der Bank anbelangt liegst du leider vollkommen falsch, zu mindestens das man erst über einen Erfolg des Überweisungsrückrufs informiert wird, wenn der Kontoinhaber mit einer Rücküberweisung einverstanden ist.


      Das habe ich auch nicht geschrieben. Nur wenn es zu "Schritt 2" gekommen ist, so kann das kaum in 3 oder 4 Tagen erledigt sein, weil eine Antwort des Kontoinhabers abgewartet werden muss.
    • Wenn es zu Schritt 2 gekommen ist und ich Antwort über Schritt 1 erhalten habe, weiß ich aber das ich mein Geld, ohne Zivilklage gegen den Betrüger, vergessen kann.

      @atropa_belladonna!

      Vielen Dank :).

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von gernod ()

    • gernod schrieb:

      Aber wenigstens bekommt man bei Paypal im Betrugsfall sein Geld wieder.


      oder bei Paypal bekommt im Betrugsfall der Betrüger dein Geld wieder. Wenn er einfach mal was falsches meldet. Ich dachte, du wolltest Schumis Rat befolgen und mal mehr lesen.

      iPhone verkauft, Geld per Paypal erhalten, Tage später wurde das Geld von Paypal zurückgebucht
      Käufer bezahlte mit gestohlenem Paypal-Account / Kreditkarte

      auktionshilfe.info/index.php?b…&prefix=&status=&x=7&y=11 ...
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • Wo bleiben Deine guten Vorsätze?

      gernod schrieb:

      Ohne Name und Adresse ein Ding der Unmöglichkeit.


      In welcher Form hast Du diese Mitteilung erhalten?

      Woraus schließt Du,daß sie Unterschrift bzw.Namen des Erstellers und die Anschrift(wessen??)enthalten MUSS??

      Du hast vor kurzem DEUTLICH formuliert,daß Du Dich in Deiner Erwartungen(und noch einigen anderen Dingen)stark zurücknehmen würdest.

      Ist das jetzt hier ein bedauerlicher Rückfall oder war Deine in der Vorzeile genannte Versicherung nur ein Lippenbekenntnis?

      Mein Fazit:Du stehst Dir mit Deinem Formalismus(Zeugnis von Hilflosigkeit) und Anspruchsdenken(reiner emotionaler Reflex) massiv selbst im Weg.Tu endlich mal was Konstruktives,das Dich in der Sache weiterbringt.

      petergabriel
    • Die Nachricht bzgl. der Ablehnung des Überweisungsrückrufes, habe ich an die Postbox in meinem Onlinebanking-Portal zugesendet bekommen.

      Ich habe kaum Erwartungen, was den Rückerhalt meines Geldes betrifft. Ich möchte aber zu mindestens das der Täter gefasst wird.

      Der Mitarbeiter der comdirect hat gesagt, dass man als Ergebnis des, nach dem Überweisungsrückruf erfolgenden, Nachforschungsantrages den Namen und die Adresse des Kontoinhabers erfährt.

      Dieser Beitrag wurde bereits 5 mal editiert, zuletzt von gernod ()

    • petergabriel schrieb:

      Woraus schließt Du,daß sie Unterschrift bzw.Namen des Erstellers und die Anschrift(wessen??)enthalten MUSS??

      ?(

      p, woraus schließt du das g das schließt ?( Ersteller??

      Die Bank hat mitgeteilt, dass der Rückruf nicht klappt und sich G an den Empfänger des Geldes wenden muss, was ohne den wahren Empfänger zu kennen ja ein Ding der Unmöglichkeit ist.

      Name und Adresse des Empfängers hat die Bank offensichtlich nicht mitgeteilt.

      Ist das so schwer zu verstehen? Da ist es doch egal, ob das Bankschreiben unterschrieben und von wem das Bankschreiben erstellt war.
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
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