Problem mit Käufer

    • Problem mit Käufer

      Hallo,
      Ich begrüße hier erstmal alle Foren Mitglieder.

      Mein Nahme ist Harry, und bin neu hier im Forum.
      Habe da folgendes Problem:
      Ich habe aus Nachlass (Garagenräumung)zwei Oldtimer Autolautsprecher aus
      70ziger Jahre bei Ebay eingestelt.


      Diese habe ich zu einem preis von 25,- € , oder
      Preisvorschlag, angeboten.


      Diese wurden sofort gekauft. An einem Lautsprecher fehlte
      ein Haltebügel. Dies hatte ich übersehen, weil meine Frau die eingepackt hat.
      (Ist aber auf den Bildern zu erkennen).


      Dies hat der Käufer nun bemängelt. Ich suchte nochmal, aber
      es war kein Haltebügel zu finden. Dies teilte ich dem Käufer mit. Ich bot ihm
      über 20% Preisnachlass an, ( 5,90 € in höhe der Versandkosten) oder den Artikel zurück zu geben. Der Käufer wollte
      aber einen Preisnachlass von 60%, was mir zu viel erschien. ( Wurde sofort bedroht, mit schlechter Bewertung und meldung bei ebay) (Bei ebay sofort Fall geöffnet) Mein Vorschlag, die
      Erstattung als Versandkosten zu nutzen, und den vollen Kaufpreis zu erstatten,
      wurde abgelehnt. Nun will er den Haltebügel nachfertigen lassen, und mir in
      Rechnung stellen. Dies wird dann den Wert der Ware um einiges übersteigen.

      Muß ich das dann bezahlen?
      Gruß
      Harry

      ebay.de/itm/251674212930?ssPag…_trksid=p3984.m1587.l2649

      (Die gebrauchsfähigkeit der Lautsprecher ist gegeben.
      Teile sind wie erwähnt über 30 Jahre alt)

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Harryken ()

    • Harryken schrieb:


      Bei ebay sofort Fall geöffnet
      Je nachdem wie es gemacht wurde, wird dieser Fall damit enden, dass deinem Käufer das Geld
      und dir die Ware zugesprochen wird. Dann hast du die Lautsprecher wieder.

      Harryken schrieb:

      Nun will er den Haltebügel nachfertigen lassen, und mir in
      Rechnung stellen. Dies wird dann den Wert der Ware um einiges übersteigen.

      Muß ich das dann bezahlen?

      Jein - es ist davon abhängig was ihr genau ausgemacht habt. Erstmal steht natürlich deinem Käufer das Recht
      von dir eine Nachbesserung zu verlangen. Dein Käufer darf aber nicht so einfach
      auf eigene Faust nachbessern. Diese Pflicht hat der Verkäufer (also du), doch der VK kann es
      auch mit seinem Käufer so ausmachen, damit z.B keine Versandkosten entstehen. Die Kosten der Nacherfüllung
      müssen auch in Verhältnis zu dem Preis stehen.

      Man bräuchte die komplette Kommunikation mit deinem Käufer.

      onlinehaendler-news.de/recht/a…ellung-zu-verweigern.html

      dejure.org/gesetze/BGB/275.html

      dejure.org/gesetze/BGB/439.html


      Bedenke bitte, dass wir hier nur Laien sind! Wenn du etwas verbindlich wilst - dann zum Rechtsanwalt...
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      Dieser Beitrag wurde bereits 7 mal editiert, zuletzt von werv ()

    • grafiksammler schrieb:


      Ich sehe nicht einmal das Recht auf Nachbesserung.
      Deswegen brauchen wird ja die Kommunikation. Wenn der TE nämlich schon ein Mangel zugegeben hat,
      dann hat der Käufer erstmal das Recht, Nachbesserung zu verlangen. Wenn es aber den Kaufpreis übersteigen sollte,
      wie TE es schildert, dann dürfte der Käufer damit nicht durchkommen.
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    • Problem mit Käufer

      Hallo Forums kolegen,
      erst mal vielen Dank für eure freundlichen Kommentare! Da fühlt man sich doch nich ganz so verloren. :)


      So, der Käufer hat nun kommentarlos mein Angebot der Teilerstattung akzeptiert. (In Höhe der Versandkosten 5,90€)(Verdient hat er das nicht!) X(
      Wurde dann von Paypal abgewickelt. Also, obwohl ich mich im Recht sah, bin ich froh das es zu Ende ist.
      Habe auch keine Lust wegen solchen Kinderkram mir Stress zu machen.
      Wie sieht es den nun mit der unberechtigten "Negativ Bewertung" aus ?
      Könnte mann die von Ebay löschen lassen? (Den Käufer brauch ich ja wohl nicht zu fragen) :wallbash
      Gruß und Danke nochmal!
      PS.
      Hier der Nahme dieses Käufers :
      bthamburg66

      bthamburg66 :wallbash :wallbash
    • Harryken schrieb:

      Wie sieht es den nun mit der unberechtigten "Negativ Bewertung" aus ?
      Könnte mann die von Ebay löschen lassen?
      Kommentiere die Bewertung. Das wäre das einfachste.
      Mit der Bewertung wirst du leben müssen. Der Bügel hat auch gefehlt.
      Es ist keine Schmähkritik, dagegen würdest du vogehen können.
      So wie ich es sehe wird die Bewertung duch freie Meinungsäußerung voll abgedeckt.

      Natürlich kannst du versuchen, dich an Ebay zu wenden - vielleicht hast du Glück.

      Ich denke auch nicht, dass es dir soviel Wert wäre, es von einem RA überprüfen zu lassen - das wäre ansonsten der Weg
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