Hallo,
ich habe einen Kinderwagen per "Sofortkauf " mit "Abholung" gekauft. Wir vereinbarten ein Treffen am Bahnhof des Wohnortes ( Verkäufer ) da ich nicht mobil bin fand ich die Idee Klasse.
Bei diesem Treffen wurde mir einiges Vorgeführt, die Funktionstüchtigkeit der Handbremse ( Wortlaut "Bremsen und Reifen ok), wie man das Ding zusammenklappt, die Räder abnimmt, die Babywanne ab- und anmontiert etc.
Auch wurden Mängel besprochen wie der defekte Einkaufskorb, eine fehlende und notdürftig geflickte Schraube, durch Kellerlagerung verstaubt, kleinere weiße Farbflecken und kleine Näharbeiten die zu erledigen wären, Kratzer/ übliche Gebrauchtspuren halt.
Regenverdecke wurden mir gezeigt und erklärt welches für die Babyschale und welches für den Sportsitz wäre und auch ein Sonnenverdeck für den Sportsitz.
Alles lief prima, wenn auch unter ein wenig Zeitdruck des Verkäufers da Mutter und Tochter wohl vor dem Kindergarten auf sein Eintreffen warteten. Die trotz Zeitdruck, für mich sehr ehrlichen Mängelbeschreibungen boten mir kein Grund zum Misstrauen.
Barzahlung bei Übergabe und alles schien bestens. Mit den Mängeln ließ sich Leben und mit ein wenig Geld und Zeitinvestition ein für mein persönliches Empfinden faires Geschäft. ( Kein Schnäppchen, sondern fair für beide Seiten)
Im Zug wollte ich den Kinderwagen dann mit der Feststellbremse sichern was mir nicht gelang. Das Ding ist defekt und nur die Handbremse funktionierte. Noch im Zug schrieb ich eine SMS auf die ich keine Antwort bekam.
Zuhause angekommen wollte ich den Kinderwagen eine Stufe hinunterlassen um in meine Wohnung zu kommen wobei der Kinderwagen sich von dem Schieber löste oder der Schieber ( Haltegriff) vom Kinderwagen ( wie mans nimmt ) Meine Tochter kann ich hier als Zeuge nennen da sie mir die Tür öffnete und wohl genauso erstaunt schaute wie ich.
Nach kompletten Check dann zuhause stellte sich heraus dass das Bremsgestänge der Feststellbremse gebrochen ist, an dem Schieber nicht separat erhältliche Teile fehlen damit man ihn nicht komplett auseinander ziehen kann ( Schieber ist nur im ganzen nachzukaufen) das angepriesene Sportwagenverdeck ist kein solches sondern nur ein Teil davon und ein Sonnenschirm der zum Lieferumfang gehörte war auch nicht dabei.
Um den Kinderwagen nun wenigsten wie in der Artikelbeschreibung "funktionstüchtig" zu machen müsste ich rein für Ersatzteile ca. 50 Euro investieren dazu noch das Zubehör was falsch bzw gar nicht mitgeliefert wurde ( günstig gebraucht) weitere ca. 40,- Euro
Ob ich die Bremse selber reparieren kann oder jemanden dafür brauche weiß ich noch nicht, mit den von vornherein einkalkulierten Dingen wie die Reinigung, neuer Korb, Lackreperaturen und Näharbeiten scheint mir das ganze nun ein Fass ohne Boden und ich fühle mich ziemlich über den Tisch gezogen.
Bei Ebay wurde ein Fall eröffnet, der Verkäufer behauptet bei ihm war alles ganz und desweiteren wäre das ja ein Kinderwagen und kein Auto mit Tüv. Das mit dem Verdeck war ein versehen und den Schirm hat er vergessen, dürfte ich aber bei ihm abholen kommen. Nun ja, eine weitere Zugfahrt dort hin würde mich eine Menge Geld kosten, mehr als 50% der Kosten die ich für neue "gebrauchte Teile" zahlen würde. Da wir keine Einigung finden konnten hat Ebay den Fall nun geschlossen, man könne mir wegen fehlendem Käuferschutz nicht helfen aber man würde den Verkäufer und sein Verkaufsverhalten nun im Auge behalten.
Nun meine Frage: Ich habe natürlich recherchiert ob es unter arglistige Täuschung fallen könnte und dabei herausgefunden das es eine Gewährleistung ( trotz Gewährleistungsausschluss) auch auf gebrauchte Dinge von privat gibt, wenn diese Mängel verschwiegen wurden, allerdings greift hier die Beweislastumkehr.
Noch besser, wenn die Gewährleistung nicht ausgeschlossen wurde haftet ein privater genau wie ein Händler 2 Jahre (bzw 1 Jahr), wobei die ersten 6 Monate der Verkäufer beweisen muss das es nicht schon von vornherein kaputt war und danach erst der Käufer.
Habe ich das so richtig verstanden?
LG Artikelnr. 251659711379
ich habe einen Kinderwagen per "Sofortkauf " mit "Abholung" gekauft. Wir vereinbarten ein Treffen am Bahnhof des Wohnortes ( Verkäufer ) da ich nicht mobil bin fand ich die Idee Klasse.
Bei diesem Treffen wurde mir einiges Vorgeführt, die Funktionstüchtigkeit der Handbremse ( Wortlaut "Bremsen und Reifen ok), wie man das Ding zusammenklappt, die Räder abnimmt, die Babywanne ab- und anmontiert etc.
Auch wurden Mängel besprochen wie der defekte Einkaufskorb, eine fehlende und notdürftig geflickte Schraube, durch Kellerlagerung verstaubt, kleinere weiße Farbflecken und kleine Näharbeiten die zu erledigen wären, Kratzer/ übliche Gebrauchtspuren halt.
Regenverdecke wurden mir gezeigt und erklärt welches für die Babyschale und welches für den Sportsitz wäre und auch ein Sonnenverdeck für den Sportsitz.
Alles lief prima, wenn auch unter ein wenig Zeitdruck des Verkäufers da Mutter und Tochter wohl vor dem Kindergarten auf sein Eintreffen warteten. Die trotz Zeitdruck, für mich sehr ehrlichen Mängelbeschreibungen boten mir kein Grund zum Misstrauen.
Barzahlung bei Übergabe und alles schien bestens. Mit den Mängeln ließ sich Leben und mit ein wenig Geld und Zeitinvestition ein für mein persönliches Empfinden faires Geschäft. ( Kein Schnäppchen, sondern fair für beide Seiten)
Im Zug wollte ich den Kinderwagen dann mit der Feststellbremse sichern was mir nicht gelang. Das Ding ist defekt und nur die Handbremse funktionierte. Noch im Zug schrieb ich eine SMS auf die ich keine Antwort bekam.
Zuhause angekommen wollte ich den Kinderwagen eine Stufe hinunterlassen um in meine Wohnung zu kommen wobei der Kinderwagen sich von dem Schieber löste oder der Schieber ( Haltegriff) vom Kinderwagen ( wie mans nimmt ) Meine Tochter kann ich hier als Zeuge nennen da sie mir die Tür öffnete und wohl genauso erstaunt schaute wie ich.
Nach kompletten Check dann zuhause stellte sich heraus dass das Bremsgestänge der Feststellbremse gebrochen ist, an dem Schieber nicht separat erhältliche Teile fehlen damit man ihn nicht komplett auseinander ziehen kann ( Schieber ist nur im ganzen nachzukaufen) das angepriesene Sportwagenverdeck ist kein solches sondern nur ein Teil davon und ein Sonnenschirm der zum Lieferumfang gehörte war auch nicht dabei.
Um den Kinderwagen nun wenigsten wie in der Artikelbeschreibung "funktionstüchtig" zu machen müsste ich rein für Ersatzteile ca. 50 Euro investieren dazu noch das Zubehör was falsch bzw gar nicht mitgeliefert wurde ( günstig gebraucht) weitere ca. 40,- Euro
Ob ich die Bremse selber reparieren kann oder jemanden dafür brauche weiß ich noch nicht, mit den von vornherein einkalkulierten Dingen wie die Reinigung, neuer Korb, Lackreperaturen und Näharbeiten scheint mir das ganze nun ein Fass ohne Boden und ich fühle mich ziemlich über den Tisch gezogen.
Bei Ebay wurde ein Fall eröffnet, der Verkäufer behauptet bei ihm war alles ganz und desweiteren wäre das ja ein Kinderwagen und kein Auto mit Tüv. Das mit dem Verdeck war ein versehen und den Schirm hat er vergessen, dürfte ich aber bei ihm abholen kommen. Nun ja, eine weitere Zugfahrt dort hin würde mich eine Menge Geld kosten, mehr als 50% der Kosten die ich für neue "gebrauchte Teile" zahlen würde. Da wir keine Einigung finden konnten hat Ebay den Fall nun geschlossen, man könne mir wegen fehlendem Käuferschutz nicht helfen aber man würde den Verkäufer und sein Verkaufsverhalten nun im Auge behalten.
Nun meine Frage: Ich habe natürlich recherchiert ob es unter arglistige Täuschung fallen könnte und dabei herausgefunden das es eine Gewährleistung ( trotz Gewährleistungsausschluss) auch auf gebrauchte Dinge von privat gibt, wenn diese Mängel verschwiegen wurden, allerdings greift hier die Beweislastumkehr.
Noch besser, wenn die Gewährleistung nicht ausgeschlossen wurde haftet ein privater genau wie ein Händler 2 Jahre (bzw 1 Jahr), wobei die ersten 6 Monate der Verkäufer beweisen muss das es nicht schon von vornherein kaputt war und danach erst der Käufer.
Habe ich das so richtig verstanden?
LG Artikelnr. 251659711379