Fall schließen und neuen Fall öffnen?

    • Fall schließen und neuen Fall öffnen?

      Hallo Leute,

      diesen Vorgang habe ich im Forum nicht gefunden: der Ebay-Mitarbeiter empfiehlt mir, den geöffneten Fall (Ware entspricht nicht der Beschreibung.......) zu schließen und einen neuen Fall (Ware wurde nicht geliefert.......) zu öffnen.
      (Bevor ihr fragt: es macht absolut Sinn das zu tun :) ).

      Meine Frage: ist das möglich?
      Ich frage deshalb, weil meine Lebensgefährtin in der Vergangenheit auch aufgefordert wurde, einen Fall zu schließen und anschließend auf ihre Kosten sitzen blieb.

      Der Ebay-Mitarbeiter sagte mir, dass man nur den gleichen Fall nicht erneut öffnen kann, jedoch jederzeit einen zweiten Fall mit anderer Begründung (es gibt wohl 3 Topics).
      Kann mir das jemand bestätigen? Ich möchte sichergehen, bevor ich das tue.

      Danke
      M Schwartz
    • MSchwartz schrieb:

      diesen Vorgang habe ich im Forum nicht gefunden: der Ebay-Mitarbeiter empfiehlt mir, den geöffneten Fall (Ware entspricht nicht der Beschreibung.......) zu schließen und einen neuen Fall (Ware wurde nicht geliefert.......) zu öffnen.
      (Bevor ihr fragt: es macht absolut Sinn das zu tun :) ).


      Sag dem Mitarbeiter, er soll sich sein Ausbildungsgeld zurückzahlen lassen.

      Du kannst einen Fall ändern lassen, aber einen schliessen und dann wieder einen für den selben Artikel aufmachen geht nicht. und vermutlich kannst Du auch nur einen nicht erhaltenen in einen abweichenden ändern lassen. Umgekehrt wird ebay hier auch keinen Grund sehen, es sei denn Du hättest einen Grundsatzverstoß begangen und versucht, den Käuferschutz zu missbrauchen.

      Der einzige Grund für einen abweichenden Artikel, den man aber nicht erhalten hat ist, dass das sendungsverfolgte Paket leer war. In dem Fall gibt es aber auch nicht wirklich einen Grund, den Fall auf "nicht erhalten" abzuändern, da Du durch die Sendungsnummer dann sowieso hinten runterfällst.

      MSchwartz schrieb:

      (Bevor ihr fragt: es macht absolut Sinn das zu tun :) ).


      Das stelle ich nach deinem hier demonstrierten Kenntnisstand mal sachte in Frage.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Hallo Löschbert,

      zuerst mal möchte ich sagen, dass dein Tonfall alles andere als angenehm ist. Ich frage mich, ob das unbedingt sein muss?

      Zu deiner Antwort:
      Im speziellen Fall wurden in einer Auktion 2 Tickets abgebildet, aber nur eines angeboten (stand im Text). Ich habe also "versehentlich" über mein IPhone eine Karte gekauft, dachte aber es wären - wegen dem Photos - zwei. Habe letzten Di gleich über Paypal bezahlt. Da der Verkäufer unkooperativ war (ich wollte zurücktreten/ bzw. gerne zusätzlich eine vom Nachbarsitz erwerben), habe ich einen Fall eröffnet mit dem Hinweis, dass die abgebildeten Artikel in der Anzahl von der Beschreibung abweichen.
      Nun, nachdem über eine Woche vergangen ist, habe ich noch nicht einmal die Karte erhalten, mit dem Hinweis vom Verkäufer: "Solange das von Ebay nicht geklärt wurde, schicke ich die Karte nicht heraus.".
      Der Ebay-Mitarbeiter erklärte mir, dass ich nun auf Rückerstattung pochen könne, da er verpflichtet gewesen wäre mir die Karte zu schicken - ich hatte diese ja bezahlt. Die Sendungsfrist ist bereits überschritten.
      Er riet mir also, den Fall "Artikel weicht ab" zu schließen und einen neuen Fall "Artikel nicht erhalten" zu öffnen, da ich im zweiten Fall definitiv mein Geld zurückbekomme.
      Habe schließlich mit Paypal bezahlt.

      Ich fragte ihn ausdrücklich, ob das möglich ist. Er versicherte es mir zu 100%, da ich einen neuen Überpunkt auswähle "Ware nicht erhalten".
      Er sagte, nur beim gleichen Überpunkt "Ware weicht von der Beschreibung ab" könne ich diesen nicht erneut öffnen.

      Daher meine Frage: geht das so? Bzw. gibt es bessere Möglichkeiten an mein Geld zu kommen?

      Vielen Dank
      M Schwartz
    • MSchwartz schrieb:

      Daher meine Frage: geht das so? Bzw. gibt es bessere Möglichkeiten an mein Geld zu kommen?


      Ja, nennt sich auch ziviles Mahnverfahren.

      Du setzt ihm eine klare (angemessene) Frist zur Lieferung, alternativ soll er dir innerhalb identischer Frist dein Geld erstatten.
      Sollte das nicht erfolgen, würdest du einen Mahnbescheid rausschicken. Er könne wählen, ob er diese Zusatzkosten zu tragen bereit sei.
    • Danke "alte eule", aber wozu habe ich denn dann Käuferschutz bei Ebay, wenn ich Mahnverfahren losschicken soll?
      Außerdem: ich möchte die Karte ja nicht, da ich mit einer sowieso nix anfangen kann. Seine Frist (lt. Versandangaben) hat er bereits überschritten.

      Am einfachsten wäre es also tatsächlich für mich, wenn ich den Fall auf "Ware nicht erhalten" ändern kann. Also meine ursprüngliche Frage.
      Hat denn da niemand Erfahrung?

      Gruß
      M Schwartz
    • MSchwartz schrieb:

      Am einfachsten wäre es also tatsächlich für mich, wenn ich den Fall auf "Ware nicht erhalten" ändern kann. Also meine ursprüngliche Frage.
      Hat denn da niemand Erfahrung?


      Löschbert hat dir doch schon gesagt, dass das in die Richtung nicht funktioniert.
      Ich hoffe mal, du hast die Lehre daraus gezogen, einen Fall erst dann zu eröffnen, wenn du die Ware in der Hand hast - oder eben definitiv nicht.
    • MSchwartz schrieb:

      Habe letzten Di gleich über Paypal bezahlt.



      kannst du denn nicht abgesehen von dem Fall bei Ebay einen Fall wegen des nicht erhaltenen Artikels bei PP eröffnen?

      Die Gefahr wär allerdings, dass dieser Vk hier liest und das eine Ticket nun losschickt und so PP gegenüber einen Versandnachweis vorlegen kann ... :huh:


      Aber liefe dann immernoch der nicht geschlossene Fall wg Abweichung bei Ebay? Wie lange kann der noch geöffnet bleiben? ?(
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"

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    • MSchwartz schrieb:


      Er riet mir also, den Fall "Artikel weicht ab" zu schließen und einen neuen Fall "Artikel nicht erhalten" zu öffnen, da ich im zweiten Fall definitiv mein Geld zurückbekomme.
      Habe schließlich mit Paypal bezahlt.

      Du hast schon von den Usern, die wirklich Ahnung haben, gehört, dass es so nicht möglich ist.

      jetzt aber theroretisch zu dem (Un)Sinn des Vorhabens (was nicht geht lt. Löschbert):

      Du könntest es ändern in "Artikel nicht erhalten": Es würde ja reichen, dass ich an dem Tag
      an dem du ein Fall wegen "Artikel nicht erhalten" öffnest, den Artikel zu Post bringe und in dem Fall die Quittung einscanne.
      Dann hast du beide Gründe verbraucht und bleibst einfach auf einer Karte sitzen. Da du einen abweichenden Artikel nicht
      mehr melden kannst. Also logisch gesehen macht es keinen
      Sinn den Fall zu ändern (wenn es überhaupt möglich gewesen wäre)
      ......................
      Das beste ist wirklich, auf dein Artikel zu bestehen, so wie @eule sagt. Ansonsten alles schriflich mit
      deinem Käufer klären. Dann eben wenn Ebay zu deinem Gunsten wegen "Abweichenden Artikel" entscheidet,
      die Karte zurückschicken.

      Hat der Verkäufer dir schriftlich ""Solange das von Ebay nicht geklärt wurde, schicke ich die Karte nicht heraus." gegeben?
      Mach ihm klar, dass es eigentlich Erpressung ist und dass du es in dem Fall erwähnen wirst. Dadurch könnte er
      sogar sein Ebay Konto verlieren.

      Und für die Zukunft: Wie man in den Wald ruft.... ;)
      ___________________________________________________________________________________
      Wir sind alle nur Laien-Kinder, die in dem Sandkasten der Gesetze rumspielen....
      Hobby: Eigene Beiträge editieren - am besten mehrmals... [Blockierte Grafik: http://www.animaatjes.de/smileys/smileys-und-emoticons/buro/smileys-buro-210389.gif]

      Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von werv ()

    • Hallo werv,

      ich habe in keinen Wald gerufen, sondern bereits auf mein erstes Posting "tolles" Feedback bekommen. Danke für deine Infos.

      @Stubentiger: losschicken nutzt nix, da die Frist bereits überschritten ist. Laut Ebay hat der Verkäufer nicht geliefert.
      PP versuche ich als letzte Möglichkeit.

      Gruß
    • Ich kann den etwas gereizten (Rück-)Ruf in den Wald teilweise nachvollziehen.
      Leider haben solche Foren oft den Nachteil, dass ein teilweise sehr flapsiger
      Ton bei den alten Expertenhasen herrscht, der einen Frager in Nöten schon mal
      abschrecken kann. Finde es hier allerdings um Längen milder als zb in der
      Ebay-Community...

      Sei's drum, ich möchte trotzdem anmerken, dass ich es aus meiner Verkäuferperspektive
      heraus etwas bedenklich finde, munter Fälle zu eröffnen, weil man versäumt hat,
      die Artikelbeschreibung zu lesen.
    • So, dann nochmal von vorne, wobei ich bemerken möchte, dass lediglich sachliche Aussagen nicht einem "unfreundlich" gleichzusetzen sind.

      Eins geht auf keinen Fall. Du kannst keinen Fall schließen und dann einen neuen eröffnen. Ein einmal geschlossener Fall ist geschlossen. Aus genau diesem Grund wollte Löschbert deinem Telefonjoker sich sein Lehrgeld erstatten lassen.
      Für eBay wäre es klasse, du kannst nicht neu eröffnen - dein Pech, wenn du deren Supporter glaubst.
      Eine schriftliche Beschwerde würde eine Antwort ergeben wie:
      "Wir bedauern, dass Sie diesen Fehler gemacht haben. Leider können wir Ihnen da nicht helfen".

      Da bekommt die Aussage, er arbeitet für eBay doch gleich eine ganz andere Bedeutung.

      Könntest du deinen Fall jetzt nochmal umwandeln, hättest du den Button lange gefunden und dich nicht hier für die Nachfrage gemeldet. Davon gehe ich fest aus.


      Und, was Löschbert auch zum Ausdruck bringen wollte, wer einen von der Beschreibung abweichenden Artikel meldet, hat diesen schon mal in in der Hand und in Augenschein genommen, um das beurteilen zu können. Es ist also völlig unlogisch, ihn dann als nicht geliefert zu melden. Von daher sieht das System das nicht vor.


      Meines Wisens kannst du einen einmal bei eBay eröffneten Fall auch nicht nochmals bei PP eröffnen.
      Von daher hast du mit deiner übereilten Entscheidung, den Artikel vor Lieferung als abweichend zu melden auf der Ebene alles verschenkt.
    • @eule
      Bei der Falleröffnung heißt es entweder/oder, EPay oder Quälpal. Deine Aussage ist richtig.

      TE, noch zum sog. "Käuferschutz":
      Das ist eine manipulative Werbeaussage von EBay, bist aber nicht der Einzige der daran glaubt ;)
      Eines macht er nämlich nicht, dir dein Geld wiederbringen. Zumindest nicht in deinem Fall. Deshalb wurde dir das Mahnverfahren nahegelegt.
      Und für die Zukunft:
      Angebot gründlich durchlesen und wenn du schon mit PP zahlst den Fall dann auch bei PP eskalieren!
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!
    • Tickets sind über PayPal nicht abgedeckt

      Du hast mit einem Käuferschutzfall, die sich jetzt Anfrage nennt das Geld bei PP-eingefroren-also der Verkäufer hat es momentan nicht, gleichzeitig hast Du Ihn dur ch die Falleröffnung negativ bewertet genauso wie jetzt noch eine Rote Bewertung zu verteilen

      Nur diese bewirkt nichts mehr, es gibt pro Kauf nur noch einen Mangel

      Also das Kind ist in den Brunnen gefallen und die Munition verschossen dem Verkäufer passiert jedenfalls bei Ebay gar nichts mehr.

      Und a er so oder so irgendwann sein Geld bekommt s.o. laut PP AGB ist Ihm angefressener Weise auch alles relativ egal

      Du könntest also genausogut den Fall schliessen und hoffen das kein Paket mit Sendungsnummer und Klopapier kommt sondern die Karten
      Auch dann käme er an sein Geld

      3 Supportanrufe 4 verschiedene Antworten. Bei Ebay hat so gut wie keiner die geringste Ahnung 2mal Fall aufmachen geht wirklich nicht oder wäre sehr neu und bei PP hätte man Dir sofort erklärt was-und das ist reichlich-vom Käuferschutz alles ausgeschlossen ist.

      Einen wirklich guten Rat kann ich nicht geben ausser den PP Beleg auszudrucken für spätere rechtliche Schritte

      Unklar ist immer wieder was Ebay damit bezweckt sich Gelder zu bemächtigen, intern negativ zu bewerten um so Keile zwischen Händler und Käufer zu treiben, denn ein glücklich gemachter Kunde kann nichts von all dem zurücknehmen selbst wenn heute noch Tickets per Express kämen.
      aber das sollte ein anderes Thema sein
      Gute Geschäfte wünscht 24handel24

      Alfred
    • Meist geht es um den Wert bis 25 Euro da wird fast alles ersetzt, bei 100 interressieren Richt -und Leitlinien wenig, ab 1000 gar nicht.

      Was ich damit sagen will, Ebay + Paypal zahlen in Ihrem Ermessen und nicht wegen etwas mal geschriebenem.
      Für mich persönlich ist es eine Diensteleistung, die auch vom Widerruf ausgenommen ist

      eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind


      Diese Leistung ist für mich nicht bezahlt worden (Verkäufer hat kein Geld) und kann auch nicht (nach Widerrufsrecht) zurückgegeben werden

      Würde ein kleiner Richter diesem folgen müsste der Poster zahlen ohne die Leistung noch nutzen zu können.

      Mal abgesehen, dass er zu einem Großteil an der Misere beigetragen hat. Ich kauf mir ja auch keinen Hotelgutschein, I-phone und anderes ausgerechnet bei Ebay.
      Gute Geschäfte wünscht 24handel24

      Alfred
    • Alfredo schrieb:

      Was ich damit sagen will, Ebay + Paypal zahlen in Ihrem Ermessen und nicht wegen etwas mal geschriebenem.

      Dass eBay/PayaPal häufig damit durchkommen, liegt zumeist an ungenügenden Kenntnissen der User oder an mangelndem Willen, sein Recht ggü. diesem "Konsortium" durchzusetzen. Käuferschutz ist mitnichten eine Kulanzentscheidung, sondern dafür gibt es eine vertragliche Grundlage, nennt sich AGB.
      Häufiges Osterei, das sich eBay selbst ins Nest legt, sind die Hinweise zum Käuferschutz in den jeweiligen Angeboten unter dem Reiter "Versand und Zahlungsmethoden". Da wird, bei entsprechender Zahlungsmethode, bzw. wenn es sich um einen Artikel mit der eBay-Garantie handelt", ausgelobt, dass der Artikel bei Zahlung mit PayPal (bzw. eBay-Garantie) "Abgesichert" sei, wobei dann im Ernstfall der Käuferschutz-Entscheider versucht, über Ziff. 3.3 aus der Nummer rauszukommen.
      Und, ich schätze, 99,99 % der, eigentlich, Berechtigten lassen sich das gefallen ...
    • Seh ich exakt genauso und Gier frisst Hirn

      Dreist ist allerdings ist, das Ebay Shopbetreiber Paypal anbieten müssen und bei Ware die vom Käuferschutz ausgeschlossen ist
      das PP Logo/Ebay Garantie automatisch eingeblendet wird, Sie so auch noch teuer abgemahnt werden können

      PP kostet mehrere Tausend im Jahr und ich kann abends nicht den Klingelbeutel rumgeben. Ergo wer zahlt für hohle Nüsse?

      Der gläubige Bildleser.

      Hätte hier auch alles ganz anders laufen können-ohne Dreckphone ohne PP ohne Ebay- billiger und schneller.

      Anrufen Lastschrift Tschüss.
      Gute Geschäfte wünscht 24handel24

      Alfred
    • Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Sag dem Mitarbeiter, er soll sich sein Ausbildungsgeld zurückzahlen lassen.

      Manchmal hätte ich bei solchen Aussagen ja echt gern mal ne Hintergrundinfo, WO genau man beim Kundenservice rausgekommen ist... Ich hab bei der Aussage ja so meine Theorie...

      MSchwartz schrieb:

      Da der Verkäufer unkooperativ war (ich wollte zurücktreten/ bzw. gerne zusätzlich eine vom Nachbarsitz erwerben), habe ich einen Fall eröffnet mit dem Hinweis, dass die abgebildeten Artikel in der Anzahl von der Beschreibung abweichen.

      Also wenn ich einen Fall melden möchte wegen eines abweichenden Artikels, dann steht da bei mir auf der Seite Probleme klären: "Ich habe einen Artikel erhalten, der von der Beschreibung des Verkäufers erheblich abweicht."

      Fällt dir da was auf? ;)

      MSchwartz schrieb:

      Er riet mir also, den Fall "Artikel weicht ab" zu schließen und einen neuen Fall "Artikel nicht erhalten" zu öffnen, da ich im zweiten Fall definitiv mein Geld zurückbekomme.

      Definitiv Humbug. Man kann nur einmal einen Käuferschutz-Fall melden, und bei Bedarf einen Fall wegen eines nicht erhaltenen Artikels umwandeln in einen Fall wegen eines abweichenden Artikels. Andersherum ist es nicht vorgesehen, weil man, wie schon angemerkt, beim Öffnen des Falles angibt, ihn bereits erhalten zu haben...

      MSchwartz schrieb:

      Hat denn da niemand Erfahrung?

      Doch, aber leider nicht die, die du dir wünschen würdest. Wenn du den Fall wegen des abweichenden Artikels tatsächlich geschlossen hast, dann ist diesbezüglich der Ofen aus. :(

      AlbertineEisenbeißer schrieb:

      Sei's drum, ich möchte trotzdem anmerken, dass ich es aus meiner Verkäuferperspektive
      heraus etwas bedenklich finde, munter Fälle zu eröffnen, weil man versäumt hat,
      die Artikelbeschreibung zu lesen.

      Sehe ich ganz genauso... Und dabei bin ich ganz selten wirklich selbst mal als Verkäufer tätig...

      *alte_eule* schrieb:

      Meines Wisens kannst du einen einmal bei eBay eröffneten Fall auch nicht nochmals bei PP eröffnen.

      Nein, geht auch nicht. Wenn ein Käuferschutz-Fall bei eBay gemeldet ist, gehts bei Paypal nicht mehr und umgedreht. Daran ändert sich auch nichts, wenn der bei eBay gemeldete Fall irgendwie geschlossen wird.