Negative Bewertung abändern

    • Ja, man kann. Der VK muss die Überarbeitung beantragen. Erst dann kann der Käufer die Bewertung ändern.

      Wenn ich als VK überzeugt wäre, mein Käufer hat sich verklickt, würde ich aber zunächst einmal bei ihm anfragen. Ich sei mir keiner Schuld bewusst, und was denn passiert sei. Erst nach Antwort darauf würde ich bei ihm anfragen, ob er nicht überarbeiten möchte, die Möglichkeit dazu würde ich dann veranlassen.
    • Annefrid schrieb:

      hat es überhaupt Sinn anzufragen oder kann man sich die Mühe sparen ?( :O


      Sagen wir es mal so: es ist vollkommen egal, in welche Richtung der Käufer die rote umbiegt, der Mangel bleibt. Von daher ist das nur Kosmetik.

      Eine (mögliche) Ausnahme: der Käufer sorgt dafür, dass die rote rückstandfrei und vollständig verschwindet. Dann kann es sein, dass der Mangel mit rausfliegt. Kann - muss aber nicht. Ich hab das auf die Art noch nicht ausprobiert.

      Eine andere Ausnahme: Du schaffst es, bei ebay soviel Einsicht zu erzeugen, dass die die Bewertung rausnehmen. Auf die Art ist der Bewertungsmangel dann auch mit weg. Sollte gleichzeitig allerdings ein Mangel wegen eines Falles damit verknüpft sein, bleibt dir der Mangel für die Transaktion erhalten.

      Noch eine Ausnahme: Du erreichst ein abschliessendes Endurteil, nach dem die Bewertung vollständig zu löschen ist. Dabei ist es dann allerdings vom Ergebnis her relativ egal, ob Du das Urteil gegen den Käufer oder gegen ebay erwirkst. Ich finde, wenn man den Weg gehen will (und kann) ist es besser, gegen ebay vorzugehen, die haben zumindest ziemlich sicher die Knete um den Tanz dann auch zu bezahlen. Beim Käufer weisst Du ja nicht, ob der überhaupt die notwendige Kohle im Sparstrumpf hat. Wenn nicht, bleibst Du auf den Kosten hängen. Und mach dir keine Sorgen wegen ebay, dass die dann am Hungertuch nagen. Die können sich das Geld selbstverständlich vom Käufer zurückholen. Aber das ist dann deren Problem, nicht deines.

      Ausserdem kannst Du bei der Gelegenheit auch gleich die Berechtigung des Falles auf dem Prüfstand stellen lassen und auch hier auf Entfernung klagen. Ist dann ein Aufwaschen und kostenmäßig auch nicht teurer.

      Ich hab da allerdings noch eine andere lustige Idee. Du einigst dich mit dem Käufer auf einen einvernehmlichen Transaktionsabbruch mit der Begründung, dass der Käufer es sich anders überlegt hat. Das führt dazu, dass die Transaktion bei der Anzahl deiner Transaktionen zur Quote nicht mehr mitzählt. Die wird dann nämlich abgezogen. Du hast dann also einen Mangel für eine Transaktion, die gar nicht existiert. Und wie das zustandekommen kann lässt Du ebay dann dem Richter erklären. :D
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Annefrid, ich würde in jedem Fall versuchen, eine Rote wegzukriegen, falls sich der Käufer darauf einlässt. (Und denke daran, dass das Zeitfenster dafür sehr eng ist. Also erst sein Einverständnis einholen - dann den Antrag stellen!)
      Denn abgesehen von dem ganzen Mängel- und Sanktionssystem, das eBay sich ausgedacht hat, erfüllen ja gerade die Roten, Grauen und Grünen nach wie vor den Zweck, zu dem das BW-System ursprünglich ersonnen wurde. Auch wenn ein erheblicher Teil der eBay-User das (immer schon) missversteht - die Punkte sind ja nicht gedacht, VK zu "belohnen" oder zu "bestrafen". Sondern als Signal- und Kommunikationssystem zwischen Käufern und späteren Kauf-/Bietinteressenten.
      Und auch wenn die umfangreichen Anonymisierungen der letzten Jahre die Informationsmöglichkeiten immer mehr ausdünnen - ich orientiere mich weiterhin daran. Und bin bei meinen Käufen bisher nicht schlecht damit gefahren.

      ================================================


      Wenn etwas einmal passiert, passiert es vielleicht nie wieder. Wenn etwas zweimal passiert, passiert es sicher auch ein drittes Mal
    • Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Annefrid schrieb:

      hat es überhaupt Sinn anzufragen oder kann man sich die Mühe sparen ?( :O


      Sagen wir es mal so: es ist vollkommen egal, in welche Richtung der Käufer die rote umbiegt, der Mangel bleibt. Von daher ist das nur Kosmetik.

      Eine (mögliche) Ausnahme: der Käufer sorgt dafür, dass die rote rückstandfrei und vollständig verschwindet. Dann kann es sein, dass der Mangel mit rausfliegt. Kann - muss aber nicht. Ich hab das auf die Art noch nicht ausprobiert.

      Eine andere Ausnahme: Du schaffst es, bei ebay soviel Einsicht zu erzeugen, dass die die Bewertung rausnehmen. Auf die Art ist der Bewertungsmangel dann auch mit weg. Sollte gleichzeitig allerdings ein Mangel wegen eines Falles damit verknüpft sein, bleibt dir der Mangel für die Transaktion erhalten.

      Noch eine Ausnahme: Du erreichst ein abschliessendes Endurteil, nach dem die Bewertung vollständig zu löschen ist. Dabei ist es dann allerdings vom Ergebnis her relativ egal, ob Du das Urteil gegen den Käufer oder gegen ebay erwirkst. Ich finde, wenn man den Weg gehen will (und kann) ist es besser, gegen ebay vorzugehen, die haben zumindest ziemlich sicher die Knete um den Tanz dann auch zu bezahlen. Beim Käufer weisst Du ja nicht, ob der überhaupt die notwendige Kohle im Sparstrumpf hat. Wenn nicht, bleibst Du auf den Kosten hängen. Und mach dir keine Sorgen wegen ebay, dass die dann am Hungertuch nagen. Die können sich das Geld selbstverständlich vom Käufer zurückholen. Aber das ist dann deren Problem, nicht deines.

      Ausserdem kannst Du bei der Gelegenheit auch gleich die Berechtigung des Falles auf dem Prüfstand stellen lassen und auch hier auf Entfernung klagen. Ist dann ein Aufwaschen und kostenmäßig auch nicht teurer.

      Ich hab da allerdings noch eine andere lustige Idee. Du einigst dich mit dem Käufer auf einen einvernehmlichen Transaktionsabbruch mit der Begründung, dass der Käufer es sich anders überlegt hat. Das führt dazu, dass die Transaktion bei der Anzahl deiner Transaktionen zur Quote nicht mehr mitzählt. Die wird dann nämlich abgezogen. Du hast dann also einen Mangel für eine Transaktion, die gar nicht existiert. Und wie das zustandekommen kann lässt Du ebay dann dem Richter erklären. :D
      Also als ich eine unberechtigte Bewertung weg bekommen habe (ja selten das ebay sowas mal einsieht) wurde sogar der Mangel entfernt! Obwohl auch nebenbei ein Fall geöffnet war, wo aus Kulanz ebay das Geld erstattet wurde, also nicht für den Verkäufer entschieden.
      Aber seit Anfang August hat ebay die Anweisung, wenn irgendwo etwas im Schriftvekehr ist das der Verkäufer Geld erstattet hat oder der Lösungsweg nicht nachzuvollziehen ist, keine Bewertung entfernt wird, auch wenn der Käufer Anruft!
    • Ich hab da allerdings noch eine andere lustige Idee. Du einigst dich mit dem Käufer auf einen einvernehmlichen Transaktionsabbruch mit der Begründung, dass der Käufer es sich anders überlegt hat. Das führt dazu, dass die Transaktion bei der Anzahl deiner Transaktionen zur Quote nicht mehr mitzählt. Die wird dann nämlich abgezogen.


      Bist du da sicher? Vorgesehen ist das nämlich so nicht...
    • Laurynn schrieb:

      Bist du da sicher?

      Ja.

      Das Verschwinden der Transaktion haben wir live in den Trenddaten beobachtet, anhand der Quote überprüft und vom TCC auch so bestätigt bekommen. Rein technisch ist es also durchaus möglich, eine Mängelquote von über 100% zu erreichen. Auch wenn der derzeit dem Support bekannte Spitzenreiter wohl "nur" runde 90% hatte.

      Laurynn schrieb:

      Vorgesehen ist das nämlich so nicht...

      Vorgesehen ist, dass ebay eine Internetplattform zur Verfügung stellt, auf der natürliche und juristische Personen Waren anbieten können, damit andere natürliche oder juristische Personen diese dann erwerben können wobei ebay den Vertragsparteien wechselseitig die zum Vertragsschluss erforderlichen Informationen übermittelt. Dafür berechnet ebay unter Umständen eine Gebühr für das Anzeigen des Angebotes und möglicherweise eine aus dem Verkaufspreis des Artikels berechnete anteilige Provision.

      Würde sich ebay daran halten, was vorgesehen ist, hätte ebay manche Probleme nicht.

      Meine Geduld mit ebay ist erschöpft.

      Darfst Du gerne nach oben weitergeben. Du darfst es auch lassen. Der Effekt dürfte der selbe sein. Solange ebay sich der irrigen Hoffnung hingibt, das Problem liesse sich durch Aussitzen, Mauern, Verzögerungstaktik und Hinhaltemails lösen bewegt sich das Zentralkommittee der KPdSU unter Wanja Donjetzkowitsch keinen Meter.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.