So gesehen, ist es eigentlich klar, dass ein Vertrag zustande gekommen ist. Eben durch die Zahlung.
Ansonsten, wäre es, wie oben beschrieben, eben eine grobe Benachteiligung des Verbrauchers.
Diese Situation erlaubt aber dem Verkäufer, sich einseitig (!) von dem Vertrag zu lösen. Eben durch
die AGBs, die ein Teil des Vertrags sind. Es ist selten, dass so etwas möglich ist, doch meiner Leienmeinung
nach ist in diesem Fall nichts zu machen.
Ansonsten, wäre es, wie oben beschrieben, eben eine grobe Benachteiligung des Verbrauchers.
Diese Situation erlaubt aber dem Verkäufer, sich einseitig (!) von dem Vertrag zu lösen. Eben durch
die AGBs, die ein Teil des Vertrags sind. Es ist selten, dass so etwas möglich ist, doch meiner Leienmeinung
nach ist in diesem Fall nichts zu machen.
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Wir sind alle nur Laien-Kinder, die in dem Sandkasten der Gesetze rumspielen....
Hobby: Eigene Beiträge editieren - am besten mehrmals... [Blockierte Grafik: http://www.animaatjes.de/smileys/smileys-und-emoticons/buro/smileys-buro-210389.gif]
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