Breaker222 schrieb:
Aber ehrlich Leute, ich denke wir rudern hier langsam von meinem Anliegen weg: Ich wollte vor einem Handel mit diesem Verkäufer warnen.
Wenn ein Käufer zu mir sagt, dass mein Artikel bei ihm nicht funktioniert und dazu eine Schilderung des Problems abgiebt, dann bin ich einer von denen, die den Anstand haben und das Geld einfach zurück geben.
Stop.... aber sowas von...
du willst vor einem VK warnen weil DU SELBST einen Fehler begangen hast? Normalerweise müsstest du schreiben: "Ich warne hiermit vor dem Käufer Breaker222". Der VK kann doch nichts dafür, dass du einfach etwas erwirbst was du nicht gebrauchen kannst!
Ich kann auch nicht sagen "weil ich in einem Laden ein Fahrrad gekauft habe warne ich vor dieser Bude. Ich wollte nämlich ein Auto".
Zurückgeben/widerufen kann man bei einem gewerblichen Verkäufer. Hier handelt es sich um einen privaten Verkäufer. Da gibt's kein Rückgabe-/Widerrufsrecht. Hier ist auch kein sachmangel zu sehen, weil du einen Edelstahlpott aus der Anzeige gekauft und bekommen hast - und dazu noch selbst abgeholt und sogar vor der Übergabe noch geprüft hast....
Du hast den fehler begangen und sonst niemand