Käufer reklamiert 10 Tage nach Erhalt des Artikels

    • senseman schrieb:

      was mich jetzt mal interessiert wie kommt ihr darauf das das Teil einen Sachmangel hat wenn es funktioniert ???

      Du hast doch deine Frage mit dem Zitat des §434 BGB selbst beantwortet:

      Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • senseman schrieb:

      Der Kratzer wird wohl kaum für den Absturz des Gerätes verantwortlich sein, also liegt meines erachtens kein Sachmangel vor weil totzt Kratzer wird das teil wohl als Sat Reciever taugen. Ich denke mal ehr den K stört der Kratzer und nun wird blabla gemacht mit sachmangel aber ein Optischer schaden beeinträchtigt nicht die funktion des Reciervers. Ich würe ihm nen kleinen Preisnachlass gewähren und gut is.
      Wer Hier meint das ein Sachmangel vorlietg möchte mir das mal bitte an hand vom BGB nachweisen. §434 sagt für mich als laien nichts zum optischen zustand eine s gerätes aus sondern nur zur funktion.



      lese dir bitte mal das EP nochmal durch... nicht der Kratzer stürzt ab, sondern das Gerät selbst. Funktioniert also höchstens zeitweise und den Rest der Zeit nur als Briefbeschwerer....

      5maliger Absturz heißt nicht: das Gerät ist 5x aus dem regal gefallen sondern: das Gerät stellte seine vorgesehene Funktion 5x ein. Ist also im Eimer, kapott....

      Und der getarnte Kratzer ist die Tüpfelhyäne oben drauf....



      @heinzelchen: die Staubschicht ist mir auch aufgefallen.... und den Kratzer hab ich auch nicht gefunden. Aber der ist ja gut getarnt....

      Ob das Gerät längere Zeit irgendwo unbeachtet rumlag? Aus welchem Grunde? Wenn ich was zum Verkauf fotografiere putz ich zumindest vorher drüber. Alleine weils dreckig die Leute abstösst und weniger Erlös bringt. Ausser es ist mir irgendwie egal....

      Ist doch wie auf dem Trödelmarkt: ich putz meine Ware raus und hab gute Umsätze, weils gepflegt die K anzieht. Dreckige Klamotten, die gammelig aussehen, sinds meistens auch... seltsam das ist....
    • Senseman, ich versuch Dir das mal nicht mit Paragraphen, sondern anders zu erklären.......

      Du stellst mir Dein Auto mal für ne 1/4-Stunde zur Verfügung. Ich nehme meinen schönsten Hammer und bearbeite damit Dein Auto. Natürlich so, dass das Auto hinterher noch voll funktioniert. Auch werden die wichtigen Teile verschont, nicht dass die Betriebserlaubnis erlischt...Nur so ne kleine Beule hier und eine Delle da....

      Habe ich dann an Deinem Auto einen Schaden verursacht oder nicht? Hat das Auto nach meiner liebevollen Behandlung dann einen Mangel? ICh denke schon. Und auch der Wiederverkaufswert wird dadurch gesenkt.
      Nun ist es tatsächlich so, dass man bei gebrauchter Ware damit rechnen muss, dass da auch mal kleine Abnutzungserscheinungen sind. Eine große Schramme (und dass die da ist, dass sagt ja selbst der Verkäufer) ist eben nicht so eine ganz normale Gebrauchsspur.
      An sich ist ein Mangel erst dann rügbar, wenn er eine bestimmte Wichtigkeit hat. Wert oder Funktion müssen schon "fühlbar" beeinträchtigt sein. Darüber kann man im Einzelfall dann streiten oder einen Richter entscheiden lassen. Dabei kann die Frage helfen: Warum wurde der Kratzer überhaupt übermalt? (War wohl doch "schlimmer bzw. "häßlich"?) Und Edding geht sicher nicht als sachgerechte Reparatur durch....

      Ich will asbach gar nicht unterstellen, dass ihm der Kratzer (und dass es den Käufer interessieren oder gar stören kann) zum Zeitpunkt des Verkaufs so bewusst war. Aber nun weiß er es.
      Noch viel wichtiger wird dem Käufer sein, dass das Ding bei ihm nicht funktioniert. Und gerade solche "Abstürze" und der Grund dafür, sind ganz ekelig zu beweisen....Es kann auch sein, dass das Ding woanders angeschlossen wieder brav seinen Dienst leistet..Es kann auch sein, dass dem Käufer das Gerät kaputt gegangen ist, oder es tatsächlich beim Versand nen Pecker mitbekommen hat...kann alles sein...

      Dummerweise für den VK wird aber schon die Sache mit dem Kratzer gegen ihn sprechen, wenn es "hart auf hart" kommt.
    • ich schieb noch mal nach....hab mir jetzt auch die Fotos angeschaut.
      Auf den Fotos, welche die aktuelle Softwareversion und die Leere Festplatte zeigen sollen, wird für die Festplatte noch freier Speicher von 936 GB angezeigt. Das Bild zeigt ein Datum im September. Zu diesem Zeitpunkt war also noch eine TB-Platte drin.
      Entweder sind also die Fotos gefaked und keiner braucht nach einem Kratzer suchen, weil verkauft/verschickt ein anderes Gerät wurde als das auf den Fotos.
      ....
      Oder der VK hat die Platte erst kurz vor dem Verkauf ausgetauscht. Dies macht die Aussage des K, dass das Gerät ständig abstürzt...mir nun wesentlich wahrscheinlicher. In der jetzigen Konfiguration wird das Teil auf jeden Fall dann nicht jahrelang ohne Probleme gelaufen sein.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von schabbesgoi ()

    • Der "kleine" Kratzer ist doch ganz klar auf den Fotos zu sehen, zumindest ick sehe ihn...also wat soll der Zirkus ?( :rolleyes:

      und wenn TE sagt der Receiver hat bei ihm einwandfrei funktioniert, dann glaube ick ihm dat...vielleicht stürzt der Receiver (nach 10 Tagen ?( ) ab weil ihn der K geschrottet hat, z.B. durch eine Softwareupdate :whistling:

      ps. irgendwie sind immer die VK pösen und schuld wenns wat kaputt is :O
    • Guten Morgen,
      ist ja echt hitzg hier :)

      1. bzgl. des Kratzers: den hätte ich wirklich angeben sollen! Der ist kurz nach dem Kauf passiert. Er ist im hinteren 1/3 auf der Oberseite und ist ca. 2,5 cm lang. Wie gesagt, mit einem kleinen Edding zugemalt. Danach ist er wirklich nicht mehr aufgefallen! Aber was mir nicht auffällt, kann dem Käufer trotzdem auffallen bzw. stören. Das ist wie wenn ein Handwerker bei mir zu Hause etwas optisch nicht so schön macht: ich sehe es, da ich aus dem Fach komme und werde es immer sehen, einem Besucher wird es wahrscheinlich überhaupt nicht auffallen.

      2. bzgl. des Versandes im Originalkarton: ich habe den Receiver damals auch vom Händler so per Post bekommen, wie ich auch schon Flachbildschirme und sonst alles Mögliche im Originalkarton zugeschickt bekommen habe. Was soll daran schlecht sein? Das wird wahrscheinlich besser im Karton geschützt sein, als wenn ich des selbst in einem Karton einpacke. Ich habe vor kurzem einen Teller verschickt, der Teller war ca. 20cm rund, der Karton war 40 x 40 x 40 cm, voll mit Luftpolsterfolie und Chips. Trotzdem kam er beim Käufer unbrauchbar an.

      3. werde ich dem Käufer heute sein Geld zurück überweisen. Er meinte gestern, dass er die negative Bewertung dann zurücknimmt - keine Ahnung, ob das geht...
    • asbach69 schrieb:


      3. werde ich dem Käufer heute sein Geld zurück überweisen. Er meinte gestern, dass er die negative Bewertung dann zurücknimmt - keine Ahnung, ob das geht...
      Klar kann der K die Bewertung überarbeiten, aber ick würde dem dat Geld erst retour überweisen wenn ick den Receiver in einem Stück in Händen halte und der noch funktioniert ;)

      pages.ebay.de/help/feedback/revision-request.html

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Annefrid ()

    • magst du noch was zu den verwirrenden Angaben zur Festplatte sagen?


      achja, zum Versand nochmal: die Zauberformel heißt 'Karton im Karton', gerade auch bei zerbrechlichen Gegenständen.
      Man sieht nur mit den Augen gut

      Hinweis: Beiträge können Spuren von Erdnüssen, Ironie und Albernheit enthalten

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Peanuts-Fan ()

    • Eigentlich passt das Bild nicht wirklich mit der Beschreibung zusammen.

      In der Beschreibung steht Modellnummer 20210122 und im Bild ist 20210181 zu sehen.
      Demnach ist auf jeden Fall Bild 2 und Bild 4 schonmal falsch und zeigt nicht den zu verkaufenden Artikel.
      Deshalb ist m.M.n. auch die Frage nach der unterschiedlichen Größe der Festplatte damit wohl beantwortet.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Günter-16v ()

    • Ach so, trotzdem ist es noch immer so das es DER KÄUFER ist der beweisen muß das dieser Mangel (Systemabstürze) schon vor dem Gefahrenüberhang da waren.
      Der Verkäufer hatte angegeben das dieses Gerät 3,5 Jahre störungsfrei lief.


      Die negative Bewertung:
      Ware weicht total von Beschreibung ab! Starke äußere Beschädigungen! Vorsicht!!!


      Starke äussere Beschädigungen (Mehrzahl!) liegen bei einem Kratzer am Gehäuse auch nicht unbedingt vor. Das wäre wohl eher dann ein Knick im Gehäusedeckel und/oder eine Delle im Gehäuse.

      Ich finde auch das hier einfach zu schnell nachgegeben wurde.
    • Günter-16v schrieb:

      Eigentlich passt das Bild nicht wirklich mit der Beschreibung zusammen.

      In der Beschreibung steht Modellnummer 20210122 und im Bild ist 20210181 zu sehen.
      Demnach ist auf jeden Fall Bild 2 und Bild 4 schonmal falsch und zeigt nicht den zu verkaufenden Artikel.
      Deshalb ist m.M.n. auch die Frage nach der unterschiedlichen Größe der Festplatte damit wohl beantwortet.

      ...schreibst du selbst. Und dann ist das Rücknahmeangebot vorschnell? Ich kann wirklich nicht glauben, was hier alles durchgewinkt werden soll.
      Aber im nächsten Moment wieder über die Verrohung der Sitten auf eBay klagen... (Und sich natürlich wundern, wenn immer mehr Käufer nur noch mit PP bezahlen wollen.)

      ================================================


      Wenn etwas einmal passiert, passiert es vielleicht nie wieder. Wenn etwas zweimal passiert, passiert es sicher auch ein drittes Mal
    • @Günter-16v.... wenn der Kratzer doch nicht so ins Gewicht fällt, warum wurde dann nicht das zu verkaufende Teil foddofiert sondern irgendein anderes? Wenn man einen VW Polo verkauft, nimmt man doch auch kein Bild von einem Passat für die Auktion ?(



      nd @TE.... Umverpackungen dienen als Schutz des Gegenstandes, den du verschickst. Eine Originalverpackung hat normalerweise schon gute Eigenschaften in dieser Hinsicht, keine Frage. ABER... bei diesen ists nunmal so, dass diese Verpackungen auch als Blickfang im Geschäft dienen, sozusagen als Werbeträger und daher sichtbar ist, was sich darin befindet. Bedeutet, dass Langfinger keine Mühe haben, die "Zielobjekte" zu erkennen. Eine Umverpackung ist also auch Schutz vor Dieben.
    • karakorum666 schrieb:

      Günter-16v schrieb:

      Eigentlich passt das Bild nicht wirklich mit der Beschreibung zusammen.

      In der Beschreibung steht Modellnummer 20210122 und im Bild ist 20210181 zu sehen.
      Demnach ist auf jeden Fall Bild 2 und Bild 4 schonmal falsch und zeigt nicht den zu verkaufenden Artikel.
      Deshalb ist m.M.n. auch die Frage nach der unterschiedlichen Größe der Festplatte damit wohl beantwortet.

      ...schreibst du selbst. Und dann ist das Rücknahmeangebot vorschnell? Ich kann wirklich nicht glauben, was hier alles durchgewinkt werden soll.
      Aber im nächsten Moment wieder über die Verrohung der Sitten auf eBay klagen... (Und sich natürlich wundern, wenn immer mehr Käufer nur noch mit PP bezahlen wollen.)


      Der "Beschwerdegrund" war aber, laut Aussage vom TE, das eben das System 5x abgestürzt ist und nicht weil das Gerät, die Beschreibung oder die Bilder in der Auktion falsch waren.
      Lediglich in der Bewertung wurde angegeben das der Artikel von der Beschreibung abweicht, womit aber offensichtlich mit gemeint wurde das der Artikel nicht funktionieren würde wohingegen der VK geschrieben hat das der Artikel 3,5 Jahre störungsfrei lief und unter Zustand aufführte: sehr gut.

      @monza
      Der Apfel hat doch jetzt nichts mit der Birne zu tun.
      Keiner von uns weiß wirklich warum da falsche Bilder drin sind, keiner weiß wie der Kratzer tatsächlich aussieht.
      Der Käufer scheint ja nicht bemänglt zu haben das er ein falsches Gerät bekommen hat bzw. das die Festplatte kleiner angegeben wird wie die Bilder suggerieren würden. Er moniert ja die 5 Systemabstürze.
      Der Kratzer alleine rechtfertigt i.m.A. alleine auch nicht dazu das der Artikel vom Verkäufer zurückgenommen werden muß. Allenfalls liegt eine geringfügige Wertminderung vor bzw. berechtigt es evtl. zur geringfügigen Kostenerstattung nicht aber zur kompletten Rücknahme durch den Verkäufer.

      Bleibt aber trotzdem noch immer die Tatsache das der Käufer beweisen muß das diese Systemabstürze auch schon vor dem Kauf vorgelegen haben.
      Der allerdings beschränkt sich darauf in der Bewertung zu behaupten das der Artikel von der Beschreibung abweicht (der Käufer meint hier allerdings die Funktion des Gerätes und nicht das Gerät selbst) und der Artikel starke Beschädigungen aufweisen würde(ist das nicht einfach nur stark übertrieben und als "Zweitgrund" vorgeschoben?).

      Keiner weiß was der Käufer mit dem Gerät angestellt hat aber trotzdem wird gesagt der VK soll den Artikel zurücknehmen. Schon aufgrund der falschen Bilder die offensichtlich ein anderes Gerät zeigen (was der Käufer hier aber garnicht bemängelt!) und eines nicht fotografierten Kratzers (der in meinen Augen aber keinen Rücknahmegrund darstellt). Den eigentlichen Grund, der eine Rücknahme zwingend machen würde, müsste der Käufer beweisen. Aber das wird hier ironischerweise "durchgewinkt". :D


      Deswegen ist m.M.n. der Artikel zu schnell zurückgenommen worden, mehr nicht.
    • Günter-16v schrieb:

      karakorum666 schrieb:

      Günter-16v schrieb:

      Eigentlich passt das Bild nicht wirklich mit der Beschreibung zusammen.

      In der Beschreibung steht Modellnummer 20210122 und im Bild ist 20210181 zu sehen.
      Demnach ist auf jeden Fall Bild 2 und Bild 4 schonmal falsch und zeigt nicht den zu verkaufenden Artikel.
      Deshalb ist m.M.n. auch die Frage nach der unterschiedlichen Größe der Festplatte damit wohl beantwortet.

      ...schreibst du selbst. Und dann ist das Rücknahmeangebot vorschnell? Ich kann wirklich nicht glauben, was hier alles durchgewinkt werden soll.
      Aber im nächsten Moment wieder über die Verrohung der Sitten auf eBay klagen... (Und sich natürlich wundern, wenn immer mehr Käufer nur noch mit PP bezahlen wollen.)


      Der "Beschwerdegrund" war aber, laut Aussage vom TE, das eben das System 5x abgestürzt ist und nicht weil das Gerät, die Beschreibung oder die Bilder in der Auktion falsch waren.
      Lediglich in der Bewertung wurde angegeben das der Artikel von der Beschreibung abweicht, womit aber offensichtlich mit gemeint wurde das der Artikel nicht funktionieren würde wohingegen der VK geschrieben hat das der Artikel 3,5 Jahre störungsfrei lief und unter Zustand aufführte: sehr gut.

      @monza
      Der Apfel hat doch jetzt nichts mit der Birne zu tun.
      Keiner von uns weiß wirklich warum da falsche Bilder drin sind, keiner weiß wie der Kratzer tatsächlich aussieht.
      Der Käufer scheint ja nicht bemänglt zu haben das er ein falsches Gerät bekommen hat bzw. das die Festplatte kleiner angegeben wird wie die Bilder suggerieren würden. Er moniert ja die 5 Systemabstürze.
      Der Kratzer alleine rechtfertigt i.m.A. alleine auch nicht dazu das der Artikel vom Verkäufer zurückgenommen werden muß. Allenfalls liegt eine geringfügige Wertminderung vor bzw. berechtigt es evtl. zur geringfügigen Kostenerstattung nicht aber zur kompletten Rücknahme durch den Verkäufer.

      Bleibt aber trotzdem noch immer die Tatsache das der Käufer beweisen muß das diese Systemabstürze auch schon vor dem Kauf vorgelegen haben.
      Der allerdings beschränkt sich darauf in der Bewertung zu behaupten das der Artikel von der Beschreibung abweicht (der Käufer meint hier allerdings die Funktion des Gerätes und nicht das Gerät selbst) und der Artikel starke Beschädigungen aufweisen würde(ist das nicht einfach nur stark übertrieben und als "Zweitgrund" vorgeschoben?).

      Keiner weiß was der Käufer mit dem Gerät angestellt hat aber trotzdem wird gesagt der VK soll den Artikel zurücknehmen. Schon aufgrund der falschen Bilder die offensichtlich ein anderes Gerät zeigen (was der Käufer hier aber garnicht bemängelt!) und eines nicht fotografierten Kratzers (der in meinen Augen aber keinen Rücknahmegrund darstellt). Den eigentlichen Grund, der eine Rücknahme zwingend machen würde, müsste der Käufer beweisen. Aber das wird hier ironischerweise "durchgewinkt". :D


      Deswegen ist m.M.n. der Artikel zu schnell zurückgenommen worden, mehr nicht.

      Ich hab mir jetzt, beim dritten Durchlesen deines Posts, eine Halskrause umgelegt!
      Weiß ja nicht wie gut du dich mit Elektronik auskennst, aber ein riesiger Schmarren am Gehäuse kann durchaus im Inneren Schäden verursachen, die ggf. auch erst später (z.B. bei einem Transport) auftreten.

      Ein zugepinselter und verschwiegener Schaden am Gehäuse ist durchaus ein Sachmangel!

      'Anscheinend hat ja auch das Innenleben Schaden genommen.

      Das, fein garniert mit falschen Angaben/Bildern ... eine Freude für jeden Anwalt, dem es für die "großen Prozesse" nicht reicht.
      Hier steht nämlich zumindest ein versuchter Betrug im Raum!

      Und wenn du jetzt mit "Beschwerdegrund" um die Ecke kommst. Alles ganz einfach. Kiste zum Gutachter, Ausdruck der Auktion danebengelegt. Und dann verfasst der Anwalt des K eine nette Zivilklage!

      Ich frage mich immer wie Einzelne hier Fragesteller mit dem Brustton der Überzeugung in ein mehr oder weniger geschärftes Messer treiben wollen?
      Will man klugscheißen? Die Folgen hat man ja nicht zu tragen, dem jeweiligen Fragesteller können aber erhebliche Kosten entstehen.
      Und in diesem Fall könnte es auch mal wieder strafrechtlich in die Hose gehen.
      Da konstruiere ich dir gerne aus dem versuchten Betrug einen vollendeten und das macht sich nicht wirklich gut in der Vita!
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!
    • Günter-16v schrieb:

      Der "Beschwerdegrund" war aber, laut Aussage vom TE, das eben das System 5x abgestürzt ist und nicht weil das Gerät, die Beschreibung oder die Bilder in der Auktion falsch waren.
      Ja und? Ist doch hier ZUSÄTZLICH herausgearbeitet worden.... VIELLEICHT (Spekulatius) ist das dem K nicht aufgefallen. Man kann den ja hierher einladen. Wer kennt den Nick des Ks, um den anschreiben zu können?

      Günter-16v schrieb:

      Der Kratzer alleine rechtfertigt i.m.A. alleine auch nicht dazu das der Artikel vom Verkäufer zurückgenommen werden muß.

      Das alleine vielleicht nicht, obwohl ein verschwiegener Schaden (bewusst verschwiegen sogar! Und, laut Aussage des Verkäufers, ja auch erst NACH DEM VERKAUF (!!) passiert ist: Zitat aus Post 26: " Der ist kurz nach dem Kauf passiert" Zitatende

      da geht aber jemand sehr vorsichtig mit dem Zeugs um, was er bereits verkauft hat. Und anstatt das dem K mitzuteilen und ggf. eine Preisminderung anzubieten, geht der VK her und übermalt das Ganze mit einem Edding. Das ist doch einfach nur unterirdisch und grenzt doch an... naja.





      Günter-16v schrieb:

      ). Den eigentlichen Grund, der eine Rücknahme zwingend machen würde, müsste der Käufer beweisen. Aber das wird hier ironischerweise "durchgewinkt"
      Aus den Gründen oben (Verschweigen des eingetretenen Schadens und Vertuschung) kann der K ruhig auch davon ausgehen, dass auch die Macke mit den Systemabstürzen vorhanden war. Wer einen Kratzer schon verschweigt, der nachträglich aus Mangel an Sorgfältigkeit aufgetreten ist und zudem falsche Bilder eines völlig anderen Geräts (warum eigentlich???) als Auktionsbilder einstellt, wird es auch in anderen Angelegeneheiten und Aussagen nicht "so genau nehmen". Davon wird ein Anwalt und meiner Meinung nach auch ein Richter ausgehen....
    • geiz_ist_ungeil schrieb:


      Ich hab mir jetzt.........


      Das du noch nie sachlich diskutieren konntest ist älteren Lesern von "Ebay-Problemen" durchaus bekannt.

      Du kannst alles, du weißt alles, du bist es.
      Jemand ist anderer Meinung, deswegen ist er für dich auch direkt am "klugscheißen". So warst du aber schon immer.....
      :rolleyes:


      Muß doch echt mal schauen ob diese Forensoftware eine "Sperrliste" hat, dein gequake geht einem nämlich echt auf die Nerven.
      :thumbdown:

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Günter-16v ()

    • karakorum666 schrieb:

      Und ein fetter Kratzer, der mit Edding!!! (au weia!) kaschiert wurde, ist keine "Gebrauchsspur", sondern ein nicht angegebener Sachmangel.
      Dazu der Versand im Originalkarton mit drauf gepappter Paketmarke - ich werd nicht wieder!

      aus einem verschwiegenen Sachmangel in KOMBINATION mit dem Kaschieren desselben kann man ja schon eine Täuschung konstruiern, ja sogar Arglist.

      Günter-16v schrieb:

      Der Käufer scheint ja nicht bemänglt zu haben das er ein falsches Gerät bekommen hat bzw. das die Festplatte kleiner angegeben wird wie die Bilder suggerieren würden. Er moniert ja die 5 Systemabstürze.


      aber wohlmöglich findet er die Begründung und den Beleg dafür, wenn er davon ausgeht, dass hier aus zweien eins gebastelt worden sein kann?

      Günter-16v schrieb:

      der Käufer meint hier allerdings die Funktion


      warum hier spekulieren, was der Käufer meinen könnte? Wo doch tatsächlich der Artikel von der Beschreibung abweicht, weil er starke Beschädigungen aufweist, innerliche WIE äußerliche.
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • Günter-16v schrieb:

      geiz_ist_ungeil schrieb:


      Ich hab mir jetzt.........


      Das du noch nie sachlich diskutieren konntest ist älteren Lesern von "Ebay-Problemen" durchaus bekannt.

      Du kannst alles, du weißt alles, du bist es.
      Jemand ist anderer Meinung, deswegen ist er für dich auch direkt am "klugscheißen". So warst du aber schon immer.....
      :rolleyes:


      Muß doch echt mal schauen ob diese Forensoftware eine "Sperrliste" hat, dein gequake geht einem nämlich echt auf die Nerven.
      :thumbdown:

      Persönliche Angriffe bringen die Diskussion weiter?
      Ich konnte noch nie, war immer ...?

      Dem TE habe ich zur Rücknahme geraten weil zuviel in der Geschichte unschlüssig ist!
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!
    • @giu

      geiz_ist_ungeil schrieb:

      Ich hab mir jetzt, beim dritten Durchlesen deines Posts, eine Halskrause umgelegt!

      Kannst du mir verraten, warum du in fast jedes Thema so hereinplatzt, als wärst du selbst betroffen? Vollkommen unangebracht!

      @günter

      Auch deine sicher provozierte Antwort, die nichts mit dem Thema zu tun hatte, war jetzt überflüssig.

      Und damit ist bitte Schluss mit dem OT und den Nicklichkeiten, zurück zum Thema:

      geiz_ist_ungeil schrieb:

      Da konstruiere ich dir gerne aus dem versuchten Betrug einen vollendeten und das macht sich nicht wirklich gut in der Vita!

      Nun lassen wir doch mal die Kirche im Dorf. Wir sollten uns um die zivilrechtlichen Belange des Vertrages kümmern, daraus auch noch ein starfrechtliches Verhalten zu konstruieren, mag zwar im Extremfall möglich sein, ist aber nicht zielführend.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • biguhu schrieb:

      @giu

      Kannst du mir verraten, warum du in fast jedes Thema so hereinplatzt, als wärst du selbst betroffen? Vollkommen unangebracht!

      @günter

      Auch deine sicher provozierte Antwort, die nichts mit dem Thema zu tun hatte, war jetzt überflüssig.

      Zurück zum Thema:

      geiz_ist_ungeil schrieb:

      Da konstruiere ich dir gerne aus dem versuchten Betrug einen vollendeten und das macht sich nicht wirklich gut in der Vita!

      Nun lassen wir doch mal die Kirche im Dorf. Wir sollten uns um die zivilrechtlichen Belange des Vertrages kümmern, daraus auch noch ein starfrechtliches Verhalten zu konstruieren, mag zwar im Extremfall möglich sein, ist aber nicht zielführend.

      Ich platze in Themen herein, lieber Nachtvogel?
      Sicherlich bin ich nicht betroffen, kenne aber mögliche Auswirkungen!
      Mit einer Rückerstattung und Rücknahme kommt TE gut davon. Die Sache könnte durchaus in die strafrechtlich bewährte Schiene rutschen.
      Es handelt sich hier um eine bewußte Täuschung um den Zustand des verkauften Gerätes, was TE frank und frei hier niedergeschrieben hat!
      Der nachträgliche Schaden wurde mit einem Edding ausgebessert, ohne Kommunikation :!:

      Dies soll keine zivil- wie strafrechtlichen Konsequenzen haben?
      Abgesehen davon, daß hier mal wieder um Kaisers Bart diskutiert wird?
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!