Hallo, weiß eigentlich jemand, was für ein Text ebay dem Käufer schickt, wenn ein Fall wegen nicht bezahltem Artikel geöffnet wird? Ich stelle mir nämlich gerade die Frage, ob ich mir eine zusätzliche Fristsetzung sparen kann, wenn sie ebay schon im Text drin hat, oder ob ich das noch extra tun muss, um wirksam vom Vertrag zurücktreten zu können. Wenn also jemand den Text hat, wäre ich dankbar, wenn er ihn hier einstellt.
Fall wegen nicht bezahlten Artikel öffnen / Fristsetzung / Rücktritt vom Vertrag
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Du setzt eine "angemessene" Frist vielleicht 7 Werktage und forderst ihn auf dir den geschuldeten Betrag bis zu dem genannten Termin (Datum!) auf dein Konto ... zu überweisen. Du erklärst, mit fruchtlosem Ablauf der Frist vom Vertrag zurückzutreten.
So ungefähr
aber du kannst ja die Suchbegriffe noch in die Googlemaschine schmeißen und mal sehen, was da rauskommt.
z. B. Mahnbrief , Fälligkeit, Rücktritt....
mubk.de/bildungsgaenge/bs/pk/faecher/bw/kap7/bw07_54.htmBedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt."Ringelnatz
Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte" -
Danke, aber darum geht es mir nicht. Ich wollte eher wissen, ob in der ebay-Mail - die der Käufer vermutlich bekommt, wenn der Verkäufer einen Fall eröffnet - bereits eine Fristsetzung enthalten ist.
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wupi schrieb:
Danke, aber darum geht es mir nicht. Ich wollte eher wissen, ob in der ebay-Mail - die der Käufer vermutlich bekommt, wenn der Verkäufer einen Fall eröffnet - bereits eine Fristsetzung enthalten ist.
der Fall kann frühestens nach 4 Tagen geschlossen werden - wenn eine Frist in der Mail wäre, würde diese vermutlich auf diese mindestens 4 Tage abzielen, was m. M. nach zu kurz gegriffen ist - ich persönlich lasse dem Käufer nochmal alles in allem so rund 10-14 Tage (je nach Eröffnungszeitpunkt und unter Berücksichtigung von WE und Feiertag(en) ), und schließe auch erst danach den Fall, spätestens dann am 36. Tag nach AE -
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wupi schrieb:
Ich stelle mir nämlich gerade die Frage, ob ich mir eine zusätzliche Fristsetzung sparen kann, wenn sie ebay schon im Text drin hat, oder ob ich das noch extra tun muss, um wirksam vom Vertrag zurücktreten zu können. -
Die meisten hier bekommen keine mails wegen unbezahlten Artikeln
Ich habe so eine mail mal bekommen, ist aber schon ein/zwei Jahre her. Ich weiß den genauen Text natürlich nicht mehr, meine mich aber zu erinnern, dass da keine Frist drinstand, nur sowas in der Art 'bezahlen Sie baldmöglichst'.
Das kann sich inzwischen natürlich geändert haben.Man sieht nur mit den Augen gut
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Ich bekam so ein Teil auch mal (übrigens schon nach 4 Tagen und trotzdem "zu Recht", ich hätte es vergessen). Ist allerdings auch schon länger her, bestimmt zwei Jahre oder mehr.
Eine weitere Frist zur Zahlung gab es da nicht.
Ist eigentlich auch egal. Weil ebay noch nicht so weit ist, das deutsche Recht komplett interpretieren und in passende AGB fixieren zu können.
Solange es keine entsprechende Klausel in den AGB gibt, die den Käufer binden würde in einer bestimmten Frist zu zahlen mit der klaren Aussage, dass ansonsten der Vertrag hinfällig würde.....
...bleibt man als VK immer in der Gefahr, dass der Käufer noch nach Monaten plötzlich ankommen könnte....
Weder das deutsche Recht noch die ebay-AGB sehen diesen Fall vor, der aber in der Praxis immer häufiger vorkommt. -
schabbesgoi schrieb:
...bleibt man als VK immer in der Gefahr, dass der Käufer noch nach Monaten plötzlich ankommen könnte....
dann sollte man wenigstens ab Verzug Lagerkosten androhenBedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt."Ringelnatz
Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte" -
Die der private Verkäufer dann wie berechnen will/soll?
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schabbesgoi schrieb:
Weil ebay noch nicht so weit ist, das deutsche Recht komplett interpretieren und in passende AGB fixieren zu können -
@ H.H. war es ein privater Vk.?
Soweit der Annahmeverzug aber fortdauert, kann der Leistungsschuldner (hier der Transportunternehmer) gemäß § 304 BGB den Ersatz seiner angefallenen Mehraufwendungen verlangen. Hierzu zählen auch grundsätzlich die angefallenen Lagerkosten. Soweit es sich bei dem Transportunternehmer um einen Kaufmann im Sinne des HGB handelt (was anzunehmen ist), kann er auch gemäß § 354 HGB für die Aufbewahrung Lagergeld nach dem Orte üblichen Sätzen fordern.
frag-einen-anwalt.de/vertragli…en-was-nun---f137828.html
Radio Eriwan: es kommt darauf an ...Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt."Ringelnatz
Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Stubentiger ()
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Stubentiger schrieb:
@ H.H. war es ein privater Vk.?
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Nach der gestellten Anfangsfrage habe ich nicht gewagt, anzunehmen, es handelt sich um einen gewerblichen Verkäufer.