Bitte um Abbruch

    • Bitte um Abbruch

      Eine Kundin hat uns gerade angeschrieben Sie irrte sich in
      der Größe und bitte um Abbruch.

      Wir machen das natürlich aber die Frage bei den
      neuen Ebay Regeln ist nun: wer bricht ab so dass wir keinen Mangel
      erhalten.

      Kann mir kurz jemand mit Ahnung helfen.
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      Rich Edmonds UK Editor wpcentral
    • Das ist keine Abbruch sondern ein dem Kunden zustehender Widerruf. Wo ist das Problem? - Der Kunde möchte die Ware nicht mehr also ist der KV hinfällig
      Die Wahrheit? Die Wahrheit ist relativ – „take one that works“ --> Shark

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von stragami ()

    • Der Vetrag muss auch bei Ebay abgebrochen werden.

      Also ein Transaktionsabbruch.

      Wir wissen auch das das ein Wideruf ist und dem Kunden zusteht.
      Wir wollen nur nich wieder Mangel Punkte bei Ebay weil sich
      der Kunde anders entscheidet.

      Steht übrigens alles oben drinne.
      Lesen....einfach mal Lesen und wenn man nichts kontruktives sagen kann einfach mal nichts sagen.
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      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von oyvey ()

    • stragami schrieb:

      Wo ist das Problem?

      oyvey schrieb:

      neuen Ebay Regeln ist nun: wer bricht ab so dass wir keinen Mangel
      erhalten.
      :!:

      Hatt der Käufer denn bezahlt? Legst du wert auf die Provisionserstattung oder ist die Mängelquote vorrangig?

      eBay-Mitteilung: Neue Verkäuferstandards ab August

      Du musst über "Probleme klären" gehen und dort die Artikelnummer eingeben.
      Als Grund gibst du dann an "K hat kein Interesse mehr oder hat es sich anders überlegt" (oder so ähnlich).
      Auch nach anschließender Rückzahlung schließt sich der TA nicht automatisch, du kannst ihn aber nach einer Frist (1 Woche oder 10 Tage?) schließen.
      Keine Ahnung, ob das dann ein Mangel ist.
      Am besten: Der K stimmt zu, dann wird der Fall geschlossen und alles ist paletti. So war es jedenfalls bisher.


      Frag doch mal Laurynn Vielleicht hat die mehr Ahnung als die Ebay Textbausteine dazu, ...
      eBay-Mitteilung: Neue Verkäuferstandards ab August

      Laurynn schrieb:


      Da fallen mir spontan die Fälle ein, die vom Käufer selbst nach Klärung geschlossen wurden. Die fallen ja zukünftig auch mit in die Mängelquote rein.

      Und dann gibts da noch so ein Detail zu den Transaktionsabbrüchen, das man sich aus den News erstmal erlesen muss:

      Erstatten Sie Kaufbeträge nicht zurück, auch nicht über PayPal, ohne vorher die Transaktion abgebrochen zu haben. Brechen Sie Transaktionen immer über unsere Seite Probleme klären unter Angabe des Grundes ab. Wählen Sie unter den optionalen Gründen nie „Anderer Grund“, damit wir erkennen können, warum die Transaktion abgebrochen wurde. Wenn Sie den Kaufbetrag an den Käufer zurückerstatten, ohne die Transaktion vorher abgebrochen zu haben, werten wir dies als Mangel wegen eines nicht lieferbaren Artikels, weil wir nicht eindeutig nachvollziehen können, warum der Betrag von Ihnen erstattet wurde


      Damit könnten potentiell auch ein paar normal gelaufene Transaktionsabbrüche mit in die Mängelquote reinzählen, wenn man die Rückerstattung per Paypal angeleiert hat, BEVOR man den Transaktionsabbruch gemeldet hat. Und das machen zumindest nach meinem Gefühl ziemlich viele Verkäufer, weil sie befürchten, dass die Käufer den TA ablehnen, wenn die Kohle nicht schon vorher da ist. Aber da könnte ich mich auch irren.


      Also, ich lese daraus, du musst einen Abruch anleiern und dafür sorgen, dass der Käufer dann dem zustimmt und die Rückzahlung (jedenfalls wenn sie über PP läuft) erst danach veranlassen.

      eBay-Mitteilung: Neue Verkäuferstandards ab August

      riverside schrieb:

      Zitat von »oyvey«
      Wenn ich meine Verkaufsprovision wieder haben will muss ich einen Transaktionsabbruch machen.
      Dann öffne ich als VK ja den Fall.



      und? wo ist das problem?
      wenn der käufer das erklärt bekommt, wieso das passiert, dann ist das normalerweise kein problem.

      »oyvey«
      Der Kunde kann auch nur einen Fall öffnen wenn er es macht. Also einen Fall wegen: Artikel nicht wie beschrieben. Was ja auch nicht stimmt.


      was hat das mit dem abbruch zu tun?

      »oyvey«

      Der VK wird also verdonnert das nicht gefallen des Kunden auf seine Kappe zunehme oder Ebay die Verkaufsprovision zu schenken.


      nein. erklär das dem kunden, wieso du das anklickst und gut.
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Stubentiger ()

    • Stubentiger schrieb:

      Frag doch mal Laurynn Vielleicht hat die mehr Ahnung als die Ebay Textbausteine dazu, ...


      Äh... Ja, hat sie... Gelegentlich... :D

      Transaktionsabbruch einleiten mit Grund: Käufer hat sich geirrt oder möchte die Ware nicht mehr haben (der erste in der Liste).

      Falls der Käufer bereits gezahlt haben sollte, dabei auf Folgendes achten:

      Bei Überweisung:

      Am besten ein bis zwei Tage vorher die Rückerstattung vornehmen (in der Hoffnung, dass das Geld bei der Fallmeldung bereits beim Kunden ist), und in das optionale Textfeld im Fall gleich mit dazu schreiben, dass die Rückerstattung bereits am (Datum) eingeleitet worden ist, und der Transaktionsabbruch bitte bei Erhalt der Zahlung akzeptiert werden möge.

      Bei Paypal-Zahlung:

      Fall melden mit Hinweis auf die unmittelbar folgende Rückerstattung im optionalen Textfeld, und wirklich direkt nach dem Melden des Falles die Rückerstattung per Paypal vornehmen.
    • Hey Lauryn,

      das wird hier zur Odyssey die Sache.

      Die Kundin hat nicht gezahlt. Hatt ja nicht viel länger nach Kauf um Abbruch gebeten. Ist ja auch kein Ding.

      Wir haben Ihr den Transaktionsabbruch zukommen lassen.

      Sie schreibt uns an und sagt: ich kann in dem Fall gar nicht auf akzeptieren. Da steht gar nix drin.

      Ich habe nun die Möglichkeit bei Einigkeit mit dem Käufer den Fall selbst zu schließen bin mir aber nicht sicher ob ich dann den Minuspunkt bekomme.
      "The nice thing about Windows is, it doesn’t just crash, it displays a dialog box and lets you press “OK” first."
      Rich Edmonds UK Editor wpcentral

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von oyvey ()

    • Solche Käufer habe ich öfter bei eBay.

      Kaufen einen Artikel und 2min Später kommt die Mail das Sie den Artikel nicht wollen.

      Oder Kaufen einen Artikel 2x und bezahlen einmal und der andere Artikel ist ihnen egal, da frag ich mich manchmal was bei denen im Kopf so los ist.

      Ich mache das immer so das ich diese Menschen Höfflich darauf hinweise das Sie dem Transaktionsabbruch zustimmen müssen, da ich mir sonst selbst schaden würde durch die Mängelquote bei Ebay und bitte um ihr verständniss das vorher keine Rückzahlung erfolgt wenn Sie nicht zustimmen wollen.
      Bis heute keine Probleme gehabt und die wo es auch ernst meinen und keine Böse absichten haben werden dem auch nachgehen, da sie ihr geld wollen oder wenn nicht gezahlt wurden einfach nach 4 Tagen einen Fall aufmachen das der Käufer nicht gezahlt hat und nach Tag 8 einfach Schließen und Begründen "Käufer hat nicht gezahlt" und du bekommst deine Provi wieder zurück für den Verkauf.

      Manchen Leuten muss mann etwas Druck machen damit sie merken das man sich nicht alles gefallen lässt.

      Sowas kommt ja meistens auch nur bei "Neuen" ebay-käufern vor die 15 bewertungen haben. Die sind die Schlimmsten, Kaufen hauptsache günstig und bewerten dann einen als Dank mit Neutral und schreiben alles war gut oder vergeben sterne nach hauptsache was angeklickt :thumbdown: Die Mangelqoute ist denen Scheißegal.
    • Dirk26 schrieb:

      Die Mangelqoute ist denen Scheißegal.

      Natürlich. Weil sie noch nie davon gehört haben.
      Geschweige denn ne Vorstellung, wie eBay das handhabt. Schließlich haben sogar die erfahrensten Profiverkäufer damit Probleme.

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      Wenn etwas einmal passiert, passiert es vielleicht nie wieder. Wenn etwas zweimal passiert, passiert es sicher auch ein drittes Mal
    • Die Kundin teilt doch mit, dass sie den Transaktionsabbruch nicht akzeptieren kann.
      Entweder mal wieder ein Ebay-Bug oder die Kundin hat den Transaktionsabbruch selbst eingeleitet.
      Diese Möglichkeit muss man eigentlich aktivieren, war aber bei uns auch deaktiviert schon einer K, warum auch immer, möglich und löste bei uns, bis heute unerklärlich, einen Mangel aus.
      Sollte es sich so verhalten, dann wäre der hierdurch verursachte Mangel normalerweise schon aufgeführt. Ist er das?
      Falls es mit der MQ mittlerweile eng wird, würde ich auf die Provisionserstattung notfalls verzichten.
      Zur Auflösung des Kaufvertrages reicht auch Korrespondenz aus, die belegt, dass K nicht mehr kaufen möchte und VK dem zustimmt.
      Muss er als gewerbl. VK innerhalb der Widerrufsfrist ja sowieso.
    • Naja ob das so klug ist auf die Provision einfach zu verzichten ?( Das kommt bei einem Verkäufer der Viel verkauft im Monat sicher sehr oft vor das Problem mit der Rückgabe oder mit dem Transaktionsabbruch. Dann will ich den sehen das der bei jedem, bei einem Verkaufspreis von 100€ auf die 10€ Provision verzichtet.
      Denke auch das Viele keine Lust haben sich damit auseinander zu setzten und es ihnen einfach egal ist.
      Sonst würden nicht soviele bei ebay kaufen und sich einfach nicht mehr melden und den Verkäufer einfach Tagelang im Dunkeln lassen ob noch eine Zahlung kommt oder nicht.
      Genauso wie mit der Neuen Widerrufsbehlerung wo eingeführt wurde und wo mann diesen ganzen schwachsinn hinzufügen musste damit sie den Widerruf ausfüllen und an den Verkäufer senden, das macht kein mensch bei ebay. Da kommt vlt mal ne email "hab mich anders entschieden" oder "will doch nicht mehr" und das wars :whistling:

      Vor einigen Monaten war mir das ganze auch sehr wichtig das der Kunde ja nicht unzufrieden ist und das alles zu seiner zufriedenheit abläuft und bei manchen habe ich aus Kulanz weil es selten vorkam die Rücksendekosten übernehmen, als dank gabs dann ne Negative oder Neutrale bewertung.
      Ebay Stumpft ab nach ner zeit, leider :wallbash
    • Darauf wollte ich in #8 hinaus.
      Umso hirnrissiger, in all dem Chaos fortwährend die Käufer anzugiften, die die Mängelquote angeblich einen "Scheißdreck" kümmert.

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      Wenn etwas einmal passiert, passiert es vielleicht nie wieder. Wenn etwas zweimal passiert, passiert es sicher auch ein drittes Mal
    • Ich habe für jeden K Verständnis, der bei diesem Mängelgedöhns nicht durchblickt oder davon gar nix weiß.
      Habe ich unter meinem privaten Kaufaccount von Ebay diesbezügl. Infos bekommen? Ich kann mich nicht daran erinnern.
      Ich beschäftige mich damit dennoch (zwangsläufig) seit März und blicke immer noch nicht vollständig durch.
      Und die neuen Regelungen bezügl. Widerruf sind wieder ein ganz anderes Thema und wurden nicht von Ebay erdacht.
    • oyvey schrieb:

      Ich habe nun die Möglichkeit bei Einigkeit mit dem Käufer den Fall selbst zu schließen bin mir aber nicht sicher ob ich dann den Minuspunkt bekomme.

      Welchen Grund hast du denn beim Melden des Falles ausgewählt?

      Dirk26 schrieb:

      Oder Kaufen einen Artikel 2x und bezahlen einmal und der andere Artikel ist ihnen egal, da frag ich mich manchmal was bei denen im Kopf so los ist.

      Manche Käufer verwenden Tablets/Smartphones zum Kaufen, und kaufen quasi so schnell, dass sie gar nicht mitbekommen, dass bereits gekauft wurde... Oder sie verwenden im Browser die Zurückfunktion, weil sie nochmal was schauen wollen und kaufen versehentlich nochmal... Oder sie haben schlicht und ergreifend keine Ahnung, und merken nicht, dass das Betätigen der "Sofort kaufen"-Schaltfläche tatsächlich zu einem sofortigen Kauf führt... Gründe gibt es viele...

      Dirk26 schrieb:

      Genauso wie mit der Neuen Widerrufsbehlerung wo eingeführt wurde und wo mann diesen ganzen schwachsinn hinzufügen musste damit sie den Widerruf ausfüllen und an den Verkäufer senden, das macht kein mensch bei ebay.

      Den Schwachsinn hat sich die europäische Kommission einfallen lassen... Und nein, das Musterwiderrufsformular, ist zwar ein zwingend erforderlicher Bestandteil einer Widerrufsbelehrung, muss vom Käufer aber nicht zwingend für den Widerruf verwendet werden.