Defekten Artikel gekauft und der Verkäufer macht von Anfang an Probleme

    • Mira,

      verrechnen darfst du nur im gegenseitigen Einvernehmen. Ansonsten sind das 2 völlig voneinander getrennte Vorgänge, die auch getrennt zu behandeln sind.
      Das "Durcheinander" entsteht dadurch, dass diese Handhabungsweise gängige Praxis ist. Da wird dann auch schon mal im Nachgang ein Einverständnis erklärt oder aber nichts unternommen - was dann einem Einverständnis gleichkommt.
    • Gegenseitiges Einvernehmen besteht ja dann, wenn der VK den Defekt aufgrund eines Fotos beurteilt, einräumt, dass die Dichtung defekt ist (geschehen), eine Reparatur empfiehlt und das dann auch so ausgeführt wird.
      In diesem Fall naheliegend, dass das dann der Installateur vornimmt, weil er ja sowieso beauftragt wurde.
      Im Fall des TE verlief aber dieses Telefonat offenbar etwas "chaotisch" und somit uferte die ganze Angelegenheit etwas unübersichtlich aus und endete evtl. in einem Widerruf.
      Deswegen weiß ich nicht, ob TE jetzt wirklich noch eine Handhabe bezügl. eines Abzugs bzw. einer Geltendmachung hat. Das würde mich aber interessieren und TE evtl. auch.
      Einen Wertabzug seitens des VK wiederum, dürfte bei einer Rücksendung nur dann evtl. vorgenommen werden, wenn es sich schließlich um einen Widerruf handelt, bei einer Reklamation nicht.
      Bleibt es bei einer Reklamation, dann müsste der K notfalls 2 Nachbesserungsversuche tolerieren.
      Mir scheint die Angelegenheit aber inzwischen von vorne bis hinten verkorkst und ich weiß daher nicht wirklich, ob es für diese 5 Euro Abzug noch eine Rechtfertigung gibt.
      Zusätzliche PayPal-Gebühren sind bei der letzten Rücküberweisung vermutlich auch angefallen.
    • Mirabella Neumann schrieb:

      So originell finde ich den Rat des VK gar nicht, zumindest dann nicht, wenn ein Installateur diese Reparaturarbeit ausführt. Zumal TE offenbar mitteilte, er habe es eilig.
      Darum geht es mir aber gar nicht.
      In erster Linie stellt sich mir die Frage, ob man solche Aufwendungen generell separat geltend machen muss oder auch (belegt) verrechnen darf.
      Der VK hatte ja selbst zu einer Reparatur vor Ort angeraten, wollte also selbst zunächst auf Rücksendung, Reparatur durch ihn den VK oder Austausch verzichten.
      Ich schon, wenn ein VK einen defekten Artikel liefert, und dann statt die Reklamation zu bearbeiten, dem Kunden eine Eigenreparatur zumutet.

      Das ist eine hübsche Formulierung für die Weigerung, gesetzliche Pflichten zu erfüllen.

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      Wenn etwas einmal passiert, passiert es vielleicht nie wieder. Wenn etwas zweimal passiert, passiert es sicher auch ein drittes Mal
    • Es war ein Vorschlag, für den VK natürlich bequem, aber er kam auch dem K entgegen, weil dieser es eilig hatte.
      Anerkannt hatte der VK die Reklamation jedenfalls, darin liegt das Problem nicht.
      Ich gehe davon aus, dass der K die Aufwendungen hätte geltend machen können, weil der VK die Reparatur vor Ort selbst empfohlen hat.
      Anderer Weg: Ware zurück und sachgerechte Reparatur bzw. Austausch durch den VK.
      Mittlerweile scheint die Ware aber abhanden gekommen und daher ist es schon fast nebensächlich, dass der angeforderte Retourenschein untauglich ist, weil schon verwendet.
      Das könnte wirklich ein Versehen sein. Macht ja sonst keinen Sinn, wenn der VK die Ware ursprünglich zurückerhalten wollte.
      Ob der VK jetzt dennoch Ruhe gibt, bleibt aufgrund der 5 Euro Abzug, die vermutlich gar nicht begründet und belegt sind, abzuwarten.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Mirabella Neumann ()

    • Mirabella Neumann schrieb:

      Anerkannt hatte der VK die Reklamation jedenfalls, darin liegt das Problem nicht.

      Wie so oft reden wir anscheinend über ganz verschiedene "Fälle".
      Aus dem EP:

      Ich sagte zu ihm, das ich es nicht einsehe eine NEUE Armatur zu reparieren und wollte die Armatur zurücksenden.

      Dafür

      wollte er mir den Kaufpreis erstatten, nicht aber die bereits bezahlten

      Versandkosten und die Versandkosten für das zurücksenden des defekten

      Artikels, das heißt ich sollte die Kosten selber tragen!

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      Wenn etwas einmal passiert, passiert es vielleicht nie wieder. Wenn etwas zweimal passiert, passiert es sicher auch ein drittes Mal
    • Nö, mir ist schon klar, dass die Kommunikation bei diesem Telefonat aus den Fugen geriet und hatte das auch geschrieben.
      Ich befürchte, der VK hat TE dann einen Widerruf "untergejubelt".
      Das ist bei solchen Unstimmigkeiten, wenn sich VK und TE über die Behebung des Schadens nicht einig sind, ja die Gefahr und Chaos dann vorprogrammiert.
      Der K muss natürlich nicht selbst reparieren, aber notfalls 2 Nachbesserungsversuche tolerieren.
      Entscheidet er sich für einen Widerruf oder lässt sich diesen unterjubeln, dann geht das Theater um Versandkosten und Wertabzug los.
      Ich kann jedem K nur raten solche Telefonate ohne Zusagen oder Äusserungen der Entrüstung zu beenden und sich stattdessen zunächst einmal eine besonnere Vorgehensweise zu überlegen.

      Bei diesem ganzen Chaos wird es jetzt aber schwer bis unmöglich, Installateuraufwendungen geltend zu machen, alleine deshalb, weil der Installateur offenbar gar nix repariert hat.
      Er hat weder repariert, noch direkt wieder ausgebaut, damit der K zeitnah zurücksenden konnte, obwohl es TE nach seiner Aussage ja eilig hatte.
      Mir hat ein Sanimensch so einen Defekt mal für 5 Euro behoben.
      Einbauküche inkl. Montage gekauft. Mittags wurde gezimmert, abends kam jemand für die Wasser- und Elektroinstallation.
      Ich überreiche Billigarmatur, Dichtung defekt, Sanimensch tadelt mich, repariert gegen geringes Entgelt und das hält bis heute, genauso wie meine eigenen Bastelein in solchen Angelegenheiten.
      Das muss man zwar so nicht handhaben, ist aber durchaus ein gangbarer Weg, wenn man es eilig hat und deshalb auch Rücksendung und Hin und Her scheut.
    • Ich befürchte, der VK hat TE dann einen Widerruf "untergejubelt".

      Genau! So hab ich das auch verstanden.

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      Wenn etwas einmal passiert, passiert es vielleicht nie wieder. Wenn etwas zweimal passiert, passiert es sicher auch ein drittes Mal
    • karakorum666 schrieb:

      Ich befürchte, der VK hat TE dann einen Widerruf "untergejubelt".

      Genau! So hab ich das auch verstanden.



      Hmmm... sehe ich allerdings irgendwie nicht.....

      Ebay-Käferschutz hat Kaufpreis und einmal VSK gelöhnt.... plus der komische Retourenschein vom VK (darauf hätte er das Paket unfrei bekommen von mir...). Das wäre dann so kein normaler Widerruf....
    • Das war später, als die Karre schon im Dreck war.
      Ich hab vom EP geredet. Wenn ein VK bei Rücknahme nur den reinen Artikelpreis erstatten will, liegt es nahe, dass er es nicht als Rekla anerkennen will.

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      Wenn etwas einmal passiert, passiert es vielleicht nie wieder. Wenn etwas zweimal passiert, passiert es sicher auch ein drittes Mal
    • Nach einer Falleröffnung können/sollen sich K und VK zunächst einmal einigen, sie können sich also weiterhin auch für andere Möglichkeiten, nicht nur Rückabwicklung, entscheiden.
      Der VK hat sich aber offenbar nicht gerührt.
      Dann entscheidet Ebay/PayPal i.d.R. für den K und veranlasst eine Rückzahlung zu Lasten des VK. Normalerweise soll der K zuvor den Rückversand nachweisen, manchmal gibt es von Ebay/PayPal einen Retourenschein.
      War das vielleicht eine "Kulanzzahlung", die gar nicht zu Lasten des VK-Kontos ging?