Mira,
verrechnen darfst du nur im gegenseitigen Einvernehmen. Ansonsten sind das 2 völlig voneinander getrennte Vorgänge, die auch getrennt zu behandeln sind.
Das "Durcheinander" entsteht dadurch, dass diese Handhabungsweise gängige Praxis ist. Da wird dann auch schon mal im Nachgang ein Einverständnis erklärt oder aber nichts unternommen - was dann einem Einverständnis gleichkommt.
verrechnen darfst du nur im gegenseitigen Einvernehmen. Ansonsten sind das 2 völlig voneinander getrennte Vorgänge, die auch getrennt zu behandeln sind.
Das "Durcheinander" entsteht dadurch, dass diese Handhabungsweise gängige Praxis ist. Da wird dann auch schon mal im Nachgang ein Einverständnis erklärt oder aber nichts unternommen - was dann einem Einverständnis gleichkommt.