Defekten Artikel gekauft und der Verkäufer macht von Anfang an Probleme

    • cabrio328 schrieb:

      ich würde dem ja seine scheiß Kohle bezahlen - beim zurückschicken ist das Theater schon vorprogrammiert...



      Mach dir doch nicht in die Hosen, bevor das Ei gelegt ist, oder so ?( ;) Schick ihm das Teil zurück,darauf hat er Anspruch, und du musst ja auch nix mehr dafür auslegen.

      Alles andere kannst du immer noch machen, schließlich hast du schon mal wenigstens dein Geld zurück.

      FALLS dir der Vk hinterher dumm kommen will, steht DER vor der Wahl, welche Initiative er ergreifen will. Da aber die Argumente und Beweise auf deiner Seite sind(hast du alles dokumentiert, Mails und Fotos gesichert, Gedächnisprotokoll zum chronologischen Ablauf geschrieben?) , kannst du das doch ruhig aussitzen und im Zweifel deine vergeblichen Aufwendungen gegenrechnen!

      Mit Gerede kann er dir den Buckel runterrutschen und eine Klage :tongue: ? Auf was soll er schon klagen, Einbauspuren an einem gebrauchsuntüchtigen Wasserhahn? Hätte er einen mängelfreien geliefert, hätt er ihn auch nicht retour bekommen, hätte er vorher einen Zettel drangeklebt: vorsicht, defekt, bitte erst überholen und Dichtungen erneuern hättste ihm den auch unverbaut um die Ohren hauen können :thumbup:

      Er will den kaputten Hahn wohl gleich an den nächsten D... äh, der ihm über den Ebayweg läuft liefern, oder warum hat der solche Angst, dass das Ding nun nicht mehr fabrikneu aussieht!?

      Alles erstmal EGAL, NUR wichtig ist, dass du ihm nun sein "Eigentum" zurückgewährst, du hast dein Geld zurück. Und bist ja auch zurückgetreten. ? Wenn das alles gelaufen ist, kannst du immer noch den Weg einschlagen, den Grafiksammler erklärt hat "Mahnbescheid" Allerdings nicht vergessen: erst im Guten versuchen, angemessene FRIST setzen, genaue Forderungsaufstellung, vielleicht zahlt der ja freiwillig, wenn nicht, dann KANNST du den Mahnbescheid beantragen usw. ... wenn du gewillt bist, im Falle der widersprechenden Unwilligkeit deines Vk auch zu klagen! Sonst ist der MB rausgeschmissenes Geld-


      Und das man hier in diesem unseren Lande nicht einfach so "Recht bekommt" ohne zu klagen, liegt einfach daran, dass z. B. dein Vk eine ganz andere Vorstellung von Recht hat und in dem Falle du ja auch nicht gewillt wärst im "sein Recht" eifach "klaglos" zuzugestehen, oder?
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"

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    • Gut, halten wir mal fest:
      - Billig-Mischbatterie gekauft die nicht funktioniert
      - Geld über EBay (PP?) zurückerhalten
      - Pickerl für die Rücksendung bekommen
      - Ware wird zurückgehalten

      K schuldet dem VK die Ware. Punkt!

      Die Kosten eines Installateurs kann man versuchen einzuklagen (vergebliche Aufwendungen).
      bzw. geht man den Weg über einen Mahnbescheid wie oben beschrieben.
      Eine "Gebrauchsanweisung" wird allerdings wohl beigelegen haben?
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!

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    • ok, danke :)

      kann ich nicht mehr genau sagen - soweit ich mich erinnern kann, war irgendein Heft dabei, wo verschiedene Armaturen abgebildet waren, ob das eine Anleitung zum Einbau war, weiß ich nicht, da ich das dem Installateur überlassen habe und der macht das ja tagtäglich...

      wenn dann ist es aber mit Sicherheit auch schon weg

      die Armatur war für meine Eltern und die sind bei sowas immer etwas voreilig - zumal sich ja wie schon geschrieben, der Verkäufer ca. 2 Monate nicht mehr reagiert hat...
    • Gut,
      also du hast den EMail-Verlauf, die Anweisung vom VK an dem Ding rumzubasteln ...
      Eigentlich kann er dir nichts. Blöd, daß Originalverpackung und das "Heft" entsorgt sind denn das gehört eigentlich zum Lieferumfang.
      Sowas zukünftig aufheben.
      Du allerdings schuldest ihm das Dingens zumal er dir eine Paketmarke geschickt hat!
      Auf den Kosten des Installateurs wirst du aber wohl sitzenbleiben.
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    • geiz_ist_ungeil schrieb:

      Blöd, daß Originalverpackung und das "Heft" entsorgt sind denn das gehört eigentlich zum Lieferumfang.
      Sowas zukünftig aufheben.



      Nö GIU.... das ist immer wieder ein gerne genutztes Argument gewerblicher Händler, sich aus ihren Pflichten rauszudrehen. Niemand ist gezwungen, Verpackungsmüll und sowas aufzuheben. Lediglich der sichere Transport zurück muss sichergestellt sein, wie bei jeder anderen Sendung allerdings auch.

      Genau wie der berühmte Kassenzettel. Den braucht bei Reklamation auch keiner. Es muss lediglich nachgewiesen werden wo das Zeugs gekauft wurde. Kassenzettel werden ja gerne auf Thermopapier "gedruckt". Die Schrift verblasst gerne schnell nach ein paar Wochen. Da kannste dann eh nix mehr lesen. Kopie machen und in einem Ordner abheften wäre eine Möglichkeit, den Thermogiftmüll ab in die Tonne. Thermopapier ist nämlich mit umweltschädlichen Stoffen angereichert....
    • Ok, Du sagst mir also, egal was auch immer im BGB steht, ist alles nur Makulatur, wenn ich nicht bereit bin wirklich zu klagen, oder so einen Mahnbescheid zu beantragen, weil es kostentechnisch für mich unwirtschaftlich wäre...

      Dafür kann der Verkäufer machen was immer er will - mir blöd kommen, mir mit Klage drohen und auch Klage einreichen und wird Recht bekommen?
    • @Cabrio.... was in den Gesetzen steht, steht darin und ist gültig. Nur muss man eben auch seine Ansprüche geltend machen. Solange ein "Delikt", ein verstoss gegen Gesetze, kein Offizialdelikt ist, sondern z.B. wie hier ein zivilrechtliches, muss man schon selbst in die Puschen kommen und sein recht einfordern. Nötigenfalls auch eben im Klage- oder Mahnweg.
    • geiz_ist_ungeil schrieb:

      Natürlich muß man nicht, es erspart aber zeitraubende Diskussionen ;)

      ja nun... denk mal: Sohnemann hat sich ein Haus gerade erworben und SchwieTo hat neu eingerichtet.... natürlich auch mit neuen Klamotten. Und nun stell dir mal vor die würde alle Verpackungen aufheben wegen eventueller Reklamationen. Da müssten die sich noch nen Keller extra anbauen.... *ggg*
    • cabrio328 schrieb:

      Ok, Du sagst mir also, egal was auch immer im BGB steht, ist alles nur Makulatur, wenn ich nicht bereit bin wirklich zu klagen, oder so einen Mahnbescheid zu beantragen, weil es kostentechnisch für mich unwirtschaftlich wäre...

      Dafür kann der Verkäufer machen was immer er will - mir blöd kommen, mir mit Klage drohen und auch Klage einreichen und wird Recht bekommen?

      Nö das sage ich nicht!
      Das BGB ist aber ein geduldiges Buch und wenn du zu deinem Recht kommen willst wirst du es durchsetzen müssen.
      Kostentechnisch unwirtschaftlich wird ggf. ein Richter entscheiden aber DU mußt in Vorleistung gehen.

      Der VK kann wirklich machen was er will, dir blöd kommen, mit Klage drohen, Klage einreichen ... es wird ihm nur nichts bringen!
      Das Ding zurückschicken und gut ist oder du versuchst dein "Recht" durchzusetzen.
      Zurückschicken mußt du aber.
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    • Na doch - ihm bringts was - in dem Moment, wo ich die Armatur zurückschicke, hat er seinen Willen und ich werde im besten Fall nichts mehr von ihm hören.
      Im schlechtesten Fall wird er mir erzählen, das irgendwas defekt ist und fordert Schadenersatz... und droht wieder mit Klage und ich steh wieder dumm da...

      Klar Du wirst jetzt sagen, darauf wird ers nicht ankommen lassen, aber so sicher bin ich mir da mittlerweile nicht mehr, bei dem was ich die letzten Tage erlebt habe

      Dann bleibe ich auf meinen Kosten sitzen, bezahl noch Schadenersatz und hab gar nichts mehr in der Hand...
    • @Cabrio... zunächst mal bist DU jetzt in Verzug.... nämlich mit der Rücksendung der defekten Ware, für die du ja dein Geld zurückerhalten hast. Die anderen Forderungen deinerseits sind ein anderes Blatt Papier. OB du die Kosten für die Überprüfung geltend machen kannst, muss da geklärt werden (da werden die Meinungen hier im Forum auseinandergehen.... ).

      Wenn der VK seinerseits wiederum Forderungen geltend machen will, muss ER tätig werden. Erst DANN solltest du dir einen Kopf machen. M.M. nach wird er das nicht tun, der baut eine Drohkulisse auf, einen feuchten Pups also. Da rennt er nämlich mit dem Kopf vor die Wand. Ausser du hast tatsächlich vorsätzlich das Teil zusätzlich beschädigt, was ich ja nicht annehme. Normale Gebrauchsspuren von üblicher Inbetriebnahme und/oder Ausbau des defekten teils sind nämlich Sache des VKs....
    • ich hab nichts vorsätzlich beschädigt - warum auch?

      Ich könnt mich so in den Arsch beißen, das ich überhaupt dran rumschrauben lassen habe und nicht gleich auf Umtausch oder Geldrückgabe bestanden habe...

      Ich bin ja nun schon einige Jahre bei ebay, aber so etwas habe ich noch nicht erlebt. Der Verkäufer scheint mir eh gerissen zu sein - wartet bis keine Bewertung meinerseits mehr möglich ist und haut dann auf den Putz. Absolut unverständlich, das sich solche Händler bei ebay halten können...
    • cabrio328 schrieb:

      Ich könnt mich so in den Arsch beißen, das ich überhaupt dran rumschrauben lassen habe und nicht gleich auf Umtausch oder Geldrückgabe bestanden habe...



      lass deinen Kofferraum heile... :)

      Ja, das war ein Fehler. Wenn er reparieren/nachbessern wollte, hätte er das ja machen können. Er kann nicht verlangen dass du selbst Hand anlegst/anlegen lässt, ohne dass er die Kosten übernimmt. natürlich kann er sagen "Schau doch mal eben nach der Sicherung" wenn es sich um ein Elektrogerät handelt, was mit Feinsicherung ausgestattet ist. Müsste man das Gerät dazu aufschrauben/zerlegen wäre das ein No-Go.

      Geldrückgabe wäre nur möglich (für sich alleine genommen) wenn du vom Vertrag zurückgetreten wärst. Widerruf sozusagen. So ist es eine Mängelrüge, für deren Kosten der Händler aufzukommen hat. Du bist also in einer besseren Position als bei einem Widerruf!
    • eigentlich schon, nur nutzt mir diese Position nichts, denn er wird mir definitiv nichts bezahlen...

      Schon die Aussage, das ich das mit Teflonband abdichten soll, sagt doch schon alles... Für ihn wäre es doch sicher ein leichtes gewesen, mir neue Dichtungen zukommen zu lassen, aber das wäre sicher zu viel verlangt gewesen... der will nur schnell Kohle machen - Reklamationen interessieren den nicht
    • also dir ist jetzt mehrfach die weitere Vorgehensweise beschrieben worden.... du hast das Zeug jetzt zurückzuschicken. Und wenn du weitere Ansprüche geltent machen willst, kannst du das versuchen. OB das was wird, ist fraglich. Dazu könnte dir wohl niemand was genaues sagen. Käme wohl drauf an, wie ein Richter das in einem Prozess beurteilen würde. Ob man nämlich einen Installateur beauftragen kann, um eine Dichtung nachzusehen, ohne dass der VK dies beauftragt hat und damit sein OK zu den Kosten gegeben hat, dürfte fraglich sein.

      Dass man eine kaputte Armatur eingebaut lässt, widerspricht eigentlich der Erfahrung.... normalerweise stellt man den Schaden fest und baut das Ding gleich wieder aus. Dann wären auch keine zusätzlichen Kosten zur Nachschau entstanden. Wie gesagt... wie das ausgehen würde, ist durchaus fraglich

      Aber du musst jetzt deinen Pflichten nachkommen und das kaputte Teil zurückschicken...
    • das mit dem Rückversand hab ich schon verstanden...

      "Dass man eine kaputte Armatur eingebaut lässt, widerspricht eigentlich
      der Erfahrung.... normalerweise stellt man den Schaden fest und baut das
      Ding gleich wieder aus. Dann wären auch keine zusätzlichen Kosten zur
      Nachschau entstanden."

      1. hatte der Installateur an diesem Tag keine Zeit mehr, weil es schon spät geworden war und

      2. habe ich wie schon geschrieben den Verkäufer kontaktiert und der schrieb: "Hallo Einfaches Problem, Drehen sie

      bitte ´madenschraube und ziehen sie diese teil nach oben heraus , müsste Dichtung ring Problem haben
      Bitte überprüfen" (Original-Email)

      Er hat mich also veranlasst nachzuschauen, was ja im Nachhinein absoluter Unsinn ist, denn ich war gar nicht dazu verpflichtet gewesen...

      Ist ja eigentlich auch egal - ich bin jetzt der Dumme und kann nicht mal mehr andere vor diesem Verkäufer und seinen Geschäftsgebaren warnen - was mich noch mehr ärgert, wie der Verlust meiner Aufwendungen.

      Vielen Dank, das Ihr Euch die Zeit genommen habt, auch wenn ich mir ne andere Info gewünscht hätte...