cabrio328 schrieb:
ich würde dem ja seine scheiß Kohle bezahlen - beim zurückschicken ist das Theater schon vorprogrammiert...
Mach dir doch nicht in die Hosen, bevor das Ei gelegt ist, oder so Schick ihm das Teil zurück,darauf hat er Anspruch, und du musst ja auch nix mehr dafür auslegen.
Alles andere kannst du immer noch machen, schließlich hast du schon mal wenigstens dein Geld zurück.
FALLS dir der Vk hinterher dumm kommen will, steht DER vor der Wahl, welche Initiative er ergreifen will. Da aber die Argumente und Beweise auf deiner Seite sind(hast du alles dokumentiert, Mails und Fotos gesichert, Gedächnisprotokoll zum chronologischen Ablauf geschrieben?) , kannst du das doch ruhig aussitzen und im Zweifel deine vergeblichen Aufwendungen gegenrechnen!
Mit Gerede kann er dir den Buckel runterrutschen und eine Klage ? Auf was soll er schon klagen, Einbauspuren an einem gebrauchsuntüchtigen Wasserhahn? Hätte er einen mängelfreien geliefert, hätt er ihn auch nicht retour bekommen, hätte er vorher einen Zettel drangeklebt: vorsicht, defekt, bitte erst überholen und Dichtungen erneuern hättste ihm den auch unverbaut um die Ohren hauen können
Er will den kaputten Hahn wohl gleich an den nächsten D... äh, der ihm über den Ebayweg läuft liefern, oder warum hat der solche Angst, dass das Ding nun nicht mehr fabrikneu aussieht!?
Alles erstmal EGAL, NUR wichtig ist, dass du ihm nun sein "Eigentum" zurückgewährst, du hast dein Geld zurück. Und bist ja auch zurückgetreten. ? Wenn das alles gelaufen ist, kannst du immer noch den Weg einschlagen, den Grafiksammler erklärt hat "Mahnbescheid" Allerdings nicht vergessen: erst im Guten versuchen, angemessene FRIST setzen, genaue Forderungsaufstellung, vielleicht zahlt der ja freiwillig, wenn nicht, dann KANNST du den Mahnbescheid beantragen usw. ... wenn du gewillt bist, im Falle der widersprechenden Unwilligkeit deines Vk auch zu klagen! Sonst ist der MB rausgeschmissenes Geld-
Und das man hier in diesem unseren Lande nicht einfach so "Recht bekommt" ohne zu klagen, liegt einfach daran, dass z. B. dein Vk eine ganz andere Vorstellung von Recht hat und in dem Falle du ja auch nicht gewillt wärst im "sein Recht" eifach "klaglos" zuzugestehen, oder?
Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." Ringelnatz
Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Stubentiger ()