In meinem Fall war der Verkäufer einsichtig und hat sämtliche Kosten, also auch die des erfolglosen Ein-/Ausbaus, ohne Murren erstattet, nachdem ich ihm die Rechtslage geschildert habe.
Wenn das bei Deinem Verkäufer nicht so ist, muss Du halt den Rechtsweg beschreiten, dazu alles peinlichst genau dokumentieren.
Wieviel verlangt der Installateur für seine Arbeit? Dürfte wohl w e i t über dem Warenwert liegen ...
Warenwert, Versandkosten und Rechnungsbetrag Installateur dem Verkäufer übersenden, Fristsetzung für Zahlung, wenn Zahlung nicht eingeht Mahnverfahren usw wie schon geschildert.
Problem: Mangelfolgeschaden § 280 Abs. 1 BGB ?
Wenn das bei Deinem Verkäufer nicht so ist, muss Du halt den Rechtsweg beschreiten, dazu alles peinlichst genau dokumentieren.
Wieviel verlangt der Installateur für seine Arbeit? Dürfte wohl w e i t über dem Warenwert liegen ...
Warenwert, Versandkosten und Rechnungsbetrag Installateur dem Verkäufer übersenden, Fristsetzung für Zahlung, wenn Zahlung nicht eingeht Mahnverfahren usw wie schon geschildert.
Problem: Mangelfolgeschaden § 280 Abs. 1 BGB ?