Defekten Artikel gekauft und der Verkäufer macht von Anfang an Probleme

    • Ich "kläre" niemals TE über Rechte "auf" von denen sie schon wissen. s.o. Das finde ich überheblich. Gilt übr. auch für TE, die als VK eröffnen.

      ================================================


      Wenn etwas einmal passiert, passiert es vielleicht nie wieder. Wenn etwas zweimal passiert, passiert es sicher auch ein drittes Mal
    • Ja, ich komme mir hier beim nachlesen auch vor wie im Irrenhaus.

      Dabei dürfen sich aber "beide Seiten" an ihre Nase fassen. Weder Forenschreiber noch TE sind unschuldig daran.
      Die Forenschreiber sollten sich mal an ihre Erfahrung erinnern und daran, dass sie nicht selbst involviert sind.

      Cabrio, dir gebe ich mal auf den Weg, dass jemand, der fleißig austeilt, auch einstecken können sollte.


      Und jetzt kommen wir mal dahin zurück, wo eine Lösung liegen kann - sofern man das BGB nicht (wie TE offenbar) nur als ein Buch sieht sondern als das, was es auch ist. Es bestimmt die Regeln, nach denen Richter zu entscheiden haben.
    • cabrio328 schrieb:

      @monza30 bitte erst lesen, dann meckern!

      "die richtige Vorgehensweise ist dir schon in den ersten Postings geschrieben worden" - darum gehts doch schon gar nicht mehr...

      es geht um den (offensichtlich) falschen Paketschein - 1. war der gar nicht für mich und 2. wer schickt sich selber mit einer für Absender und Empfänger gleichen Anschrift?

      Hier stimmt doch was nicht!

      Außerdem wo steht, das ich handwerklich begabt sein muß, wenn ich eine NEUE Armtur kaufe????



      doch.. sicher geht's auch um die ersten Postings, in denen dir die Vorgehensweise erklärt wurde. Es steht auch geschrieben, dass du nötigenfalls das Paket eben unfrei schicken kannst, wenn der VK "rumzickt".....

      So... und nun mal wegen dem undichten Teil.... dass ein VK, der das Recht zur Nachbesserung hat, seinem K den Rat gibt, es doch mal mit einem Streifen Teflonband zu versuchen bei - wohl unbestritten - solch einfachen Teilen dürfte doch wohl erklärlich sein. Es geht hier nicht um die Reparatur einer Zylinderkopfdichtung am Auto, sondern nur um die Erneuerung einer Dichtung. Das Schwierigste dürfte normalerweise das Finden eines passenden Schraubendrehers sein....

      Wenn das nun nicht zum richtigen Ergebnis führt... büdde scheen.... dann gibt's eben eine neue Armatur. Oder man tritt irgendwann vom Kauf zurück.

      Du hast dein Geld für das Ding ja schon vom Käuferschutz zurückerhalten... es ging dir nun ja um die Handwerkerrechnung, die allerdings mit dem Kaufpreis nichts zu tun hat. Du kannst nicht einfach etwas zurückbehalten, wofür du bereits dein Geld wiederbekommen hast.

      Hier kommt der Paketschein ins Spiel... du hast einen angefordert, es kam einer... aber ein falscher/unbrauchbarer wie es aussieht. da der Händler eine Frist gesetzt hat, schickste das Paket dann eben unfrei raus... what shalls? Damit hast DU deine Pflichten erfüllt und kannst im Gegenzug versuchen, deine Handwerkerrechnung geltend zu machen.

      Das hat aber mit der Pflicht zur Rücksendung Garnichts zu tun... das ist ein ganz anderes Blatt Papier. Dass du nun garnicht in der Lage bist dem Händler sein Gerät zukommen zu lassen, ist wiederum ein anderes Blatt... du erfüllst deine Pflichten nicht, egal ob Muttern das Ding in die Tonne getreten oder der Hund im Garten vergraben hat. Es gehört dir einfach nicht....
    • *alte_eule* schrieb:

      Monza, du hast da etwas überlesen.
      Unser TE hat nach Erstattung nochmals angewiesen:

      cabrio328 schrieb:

      Ich habe jetzt dem Verkäufer das Geld per PayPal überwiesen, weil meine Mutter die Armatur verräumt hat und ich auch keinen Nerv hatte länger zu warten.



      Was in meinen Augen auch vollkommen korrekt ist, wenn man den nicht (mehr) zurück schicken kann.
      Allerdings hat der TE dabei eigenmächtig einen Abzug gemacht. Weshalb eigentlich?
      Dies wiederum hat dem VK dann wohl nicht gereicht.
      Wir reden nun um ca. 5 Euro....

      Jetzt scheint es die seltsame Paketmarke zu sein, die dem TE zur (moralischen?) Rechtfertigung dienen soll.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von schabbesgoi ()

    • *alte_eule* schrieb:

      Monza, du hast da etwas überlesen.
      Unser TE hat nach Erstattung nochmals angewiesen:

      cabrio328 schrieb:

      Ich habe jetzt dem Verkäufer das Geld per PayPal überwiesen, weil meine Mutter die Armatur verräumt hat und ich auch keinen Nerv hatte länger zu warten.



      ach sch... jau, das war hier.... ich hab zwei Threads verwechselt...

      Ok.. kein Problem: ich entschuldige mich dafür beim TE....
    • ah ja... hier...:

      ok, die Entschuldigung dann eben "nur teilweise" *gg*



      das ist nämlich frech...






      cabrio328 schrieb:

      der wird sich nicht entschuldigen, geschweige denn löhnen - der droht sofort mit Anwalt...

      ich habe auch (auch wenn es nicht rechtens ist) erstmal nur 30,- € überwiesen - ich wollte mal auf die Reaktion warten - der ist sich keiner Schuld bewußt - meine Kosten interessieren ihn nicht - er hat kurz nach der Überweisung schriftlich die restlichen knapp 5 € eingefordert... das ist an Frechheit echt nicht mehr zu überbieten!
    • cabrio328 schrieb:

      der wird sich nicht entschuldigen, geschweige denn löhnen - der droht sofort mit Anwalt...

      ich habe auch (auch wenn es nicht rechtens ist) erstmal nur 30,- € überwiesen - ich wollte mal auf die Reaktion warten - der ist sich keiner Schuld bewußt - meine Kosten interessieren ihn nicht - er hat kurz nach der Überweisung schriftlich die restlichen knapp 5 € eingefordert... das ist an Frechheit echt nicht mehr zu überbieten!


      Hier... ohne diese Aussage wäre mir die Reaktion des VK nach der nochmaligen Zahlung durch den TE vollkommen unklar gewesen....

      Die zwei geben sich nichts...

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von schabbesgoi ()

    • *alte_eule* schrieb:

      Danke euch.

      Ja, die eigenmächtige Kürzung ist frech und rechtlich so erst einmal nicht haltbar.


      Sie wird auch in der Höhe kaum begründbar sein, zumindest nicht durch Einbehalt wegen einer Handwerkerrechnung.
      Sowas sehe ich als Versuch einen Denkzettel zu verpassen in einer Höhe, in der man keine Gegenwehr erwartet, etwas was ich überhaupt nicht mag, wenn jemand das tut (Gilt genauso zum Beispiel für VK, die eigenmächtig die VSK bei Reklamation abziehen). "Der wird sich schon damit zufrieden geben und froh sein, wenn er überhaupt was bekommt" könnte das Motto dafür sein.

      Blos hat TE nicht mit der beim VK ebenfalls vorhandenen Energie gerechnet...

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von schabbesgoi ()

    • schabbesgoi schrieb:

      Zitat von »cabrio328«
      der wird sich nicht entschuldigen, geschweige denn löhnen - der droht sofort mit Anwalt...

      ich habe auch (auch wenn es nicht rechtens ist) erstmal nur 30,- € überwiesen - ich wollte mal auf die Reaktion warten - der ist sich keiner Schuld bewußt - meine Kosten interessieren ihn nicht - er hat kurz nach der Überweisung schriftlich die restlichen knapp 5 € eingefordert... das ist an Frechheit echt nicht mehr zu überbieten!

      Cabrio, wenn dir PP die volle Summe erstattet hat, musst du sie dem VK natürlich auch weiterreichen. Die Ansprüche, die du evtl. sonst noch an ihn hast, sind eine andere Schiene; die müsstest du gegebenenfalls einklagen. Eigenmächtig einbehalten darfst du da nichts, ohne dich wiederum selbst ins Unrecht zu setzen.

      ================================================


      Wenn etwas einmal passiert, passiert es vielleicht nie wieder. Wenn etwas zweimal passiert, passiert es sicher auch ein drittes Mal
    • Ist das so, dass man Aufwendungen, die im Zusammenhang mit einer Reklamation stehen, nicht verrechnen darf, wenn man sie geltend macht und belegt?
      Ich habe nicht alle §§ in dem von Oldschmatter verlinkten Thread gelesen.
      Wobei ich bei diesem Durcheinander zw. VK und TE, der Korrespondenz und den Telefonaten, nicht ganz sicher bin, ob diese Reklamation inzwischen (evtl. versehentlich) zu einem Widerruf mutiert ist.
    • Ich denke, Du hast das schon richtig beschrieben, Mira.
      Da steht dann aber auch was von Reklamation.....Ist es das noch mit der Neu-Überweisung? Ich glaube kaum...Das müsste als grundsätzliche Akzeptanz der Forderung auf den Verkaufspreis durch des VK durchgehen. Bestätigung des Kaufvertrages. Ist ja auch kein Wunder, wenn man nicht zurücksenden kann. Selbst Widerruf scheidet damit eigentlich aus. Auch dafür müsste ich die Ware zurück geben.

      Bliebe noch Minderung oder so was, Ersatz von notwendigen Aufwendungen, vielleicht.Wobei fraglich ist, ob es dieser Aufwendungen überhaupt bedurft hat. Bei dem momentanen Informationsstand wage ich aber sowieso zu bezweifeln, dass es da überhaupt irgendwas von auch nur einmal sauberem Geltendmachen und Beleg seitens des Käufers gibt....
      Sieht für mich aus, als wenn es nur viel Wut gibt, die leider zu unsinnigem Handeln verführt hat.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von schabbesgoi ()

    • Als Endergebnis hat TE das, was er am Anfang hatte, nämlich defekte Ware, für die er Aufwendungen hatte.
      Ich stelle mir das, weniger chaotisch, bei einem Kauf auf Rechnung vor.
      Installateur kommt um anzuschließen, stellt Defekt fest, repariert durch Auswechseln der Dichtung oder auf andere Weise und der K zieht den zusätzlichen Reparaturaufwand von der Rechnung ab. Darf er das oder nicht?
      So wird zumindest der Ablauf bzw. die Handlungsweise eines Installateurs in den meisten Fällen sein.
      Das nehme ich deshalb an, weil es bei diesen preiswerten Armaturen oft Probleme mit der Dichtung gibt, wie ich aus eigener Erfahrung weiß.
      Nicht nur das Material ist preiswerter und die Verarbeitung schlechter, sondern es wird offenbar auch insgesamt oft an der Qualitäts- und Warenendkontrolle gespart.
      Der geübte Installateur kennt das schon und behebt das, allerdings wahrscheinlich nicht ohne dem K künftig den Kauf einer höherwertigeren Armatur anzuraten.
      Laut TE macht der Installateur das ja tagtäglich, also scheint es sich nicht um den Bruder, den Schwager oder den Nachbarn zu handeln.
    • Laut TE war aber eben für diese Armatur keine passende Dichtung aufzutreiben. (Vielleicht ja deshalb auch der originelle Rat des VK?)
      Ich kann nicht beurteilen, ob das so richtig ist - man sollte aber keineswegs so tun, als hätte es diese Auskunft des TE niemals gegeben.

      ================================================


      Wenn etwas einmal passiert, passiert es vielleicht nie wieder. Wenn etwas zweimal passiert, passiert es sicher auch ein drittes Mal
    • So originell finde ich den Rat des VK gar nicht, zumindest dann nicht, wenn ein Installateur diese Reparaturarbeit ausführt. Zumal TE offenbar mitteilte, er habe es eilig.
      Darum geht es mir aber gar nicht.
      In erster Linie stellt sich mir die Frage, ob man solche Aufwendungen generell separat geltend machen muss oder auch (belegt) verrechnen darf.
      Der VK hatte ja selbst zu einer Reparatur vor Ort angeraten, wollte also selbst zunächst auf Rücksendung, Reparatur durch ihn den VK oder Austausch verzichten.