Ist PayPal noch vertrauenswürdig

    • ich frag mich immer wieder, was die Leute gemacht haben, als es diese Geldwäschefirma noch garnicht gab.... wie konnte eigentlich ein weltweiter Handel entstehen und florieren?

      Und wenn 60Perzent der nationalen Geschäfte über Paypal abgewickelt werden, frag ich mich wirklich wie weit die Gehirnwäsche gediehen ist.
    • In den wenigen Fällen, wo ich verkauft hatte (auch EU weit) habe ich nie Paypal zugelassen.

      Als Käufer nutze ich es dagegen sehr gerne. Allerdings nicht für ebay, aber z.B bei deviantart oder steam.
      Seit neusten wollte Steam allerdings immer bei paypal eingeloggt sein - das habe ich sofort gelöscht.
      ___________________________________________________________________________________
      Wir sind alle nur Laien-Kinder, die in dem Sandkasten der Gesetze rumspielen....
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    • geiz_ist_geil schrieb:

      Ich fall aber als VK auch aus dem EBay-Schema. Hab auch Bargeld im Brief und Briefmarken als Zahlungsmittel akzeptiert.
      So weit gehe ich nicht, aber ich biete z.B. auch Abholung bei PayPal-Zahlung an!
      Ich habe einen DPD-Shop und kenne dementsprechend die Bedingungen für die Auslieferung von Paketen.
      Ich glaube nicht, dass PayPal einem unterschriebenen Lieferschein mit Angabe der Personalausweis-Nummer als Liefernachweis widersprechen würde, hatte aber noch keinen sollchen Fall.
      -----
      Vielleicht sollte eBay die Einstellungskriterien für Mitarbeiter und Beauftragte einmal von "IQ<70" auf "IQ>70" ändern?
    • PKasch schrieb:

      geiz_ist_geil schrieb:

      Ich fall aber als VK auch aus dem EBay-Schema. Hab auch Bargeld im Brief und Briefmarken als Zahlungsmittel akzeptiert.
      So weit gehe ich nicht, aber ich biete z.B. auch Abholung bei PayPal-Zahlung an!
      Ich habe einen DPD-Shop und kenne dementsprechend die Bedingungen für die Auslieferung von Paketen.
      Ich glaube nicht, dass PayPal einem unterschriebenen Lieferschein mit Angabe der Personalausweis-Nummer als Liefernachweis widersprechen würde, hatte aber noch keinen sollchen Fall.

      Jeder ist seines Glückes Schmied ;)
      Umso mehr verwundert es mich aber wie man diese Ranzbude über den grünen Klee loben kann!
      Weißt du wie oft einige hier schon den Satz gelesen haben angefangen mit: "Ich hatte noch nie mit PP Probleme, aber..."
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!
    • monza30 schrieb:

      Und wenn 60Perzent der nationalen Geschäfte über Paypal abgewickelt werden, frag ich mich wirklich wie weit die Gehirnwäsche gediehen ist.
      Falsch verstanden, 90 % der Geschäft und davon sind dann 60 % Geschäftskunden!!!

      Edit: ... und ich verkaufe nur national in Deutschland.
      -----
      Vielleicht sollte eBay die Einstellungskriterien für Mitarbeiter und Beauftragte einmal von "IQ<70" auf "IQ>70" ändern?

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    • geiz_ist_ungeil schrieb:

      PKasch schrieb:

      P.S. Die Gebührenrechnungen gehen ja an die Lieferanten.
      ?(
      Der Zahlende (= Käufer) hat ja nix zu zahlen.
      -----
      Vielleicht sollte eBay die Einstellungskriterien für Mitarbeiter und Beauftragte einmal von "IQ<70" auf "IQ>70" ändern?
    • PKasch schrieb:

      aber ich biete z.B. auch Abholung bei PayPal-Zahlung an!
      Dass du damit auf sehr gefährlich glattem Eis ein Rennen fährst ist dir aber bewusst? Nichts ist leichter an Geld UND ware zu kommen als bei sowas.... wie überhaupt mit Paypal...

      PKasch schrieb:

      Ich glaube nicht, dass PayPal einem unterschriebenen Lieferschein mit Angabe der Personalausweis-Nummer als Liefernachweis widersprechen würde, hatte aber noch keinen sollchen Fall.

      du kennst aber die Paypal-AGB? Und das, was als Versandnachweis gilt? Und was international verlangt wird bei .com-Käufen?
    • @monza30
      Kenne ich, aber wie geschrieben, sind dies die gleichen Bedingungen, wie ich sie in der Paketablieferung über den DPD-Shop erfüllen muss.
      Warte einmal auf den ersten Fall!
      -----
      Vielleicht sollte eBay die Einstellungskriterien für Mitarbeiter und Beauftragte einmal von "IQ<70" auf "IQ>70" ändern?
    • PKasch schrieb:

      Die Firmen brauchen gar nicht international zu handeln, 90 % meiner Zahlungseingänge im Shop passieren per PayPal, über 60 % davon von nationalen Firmen!
      Hmmm......

      Es besteht deshalb das Risiko, dass Sie es mit Minderjährigen zu tun haben oder mit Personen, die unter falschem Namen auftreten.

      Aha.

      Verpflichtete im Sinne dieses Gesetzes sind, soweit sie in Ausübung ihres Geschäfts oder Berufs handeln,
      (...)
      Personen, die gewerblich mit Gütern handeln.

      Ahja.


      Soweit erhöhte Risiken bezüglich der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung bestehen können, haben Verpflichtete zusätzliche, dem erhöhten Risiko angemessene verstärkte Sorgfaltspflichten zu erfüllen. (...)

      Insbesondere in folgenden Fällen ist von einem erhöhten Risiko auszugehen und sind die nachstehend jeweils aufgeführten verstärkten Sorgfaltspflichten zu erfüllen: (...)

      Ist der Vertragspartner eine natürliche Person und zur Feststellung der Identität nicht persönlich anwesend, hat der Verpflichtete die Identität des Vertragspartners zu überprüfen anhand
      a) eines Dokuments im Sinne des § 4 Absatz 4 Satz 1 Nummer 1,
      b) einer beglaubigten Kopie eines Dokuments im Sinne des § 4 Absatz 4 Satz 1 Nummer 1,
      c) des elektronischen Identitätsnachweises nach § 18 des Personalausweisgesetzes oder
      d) einer qualifizierten elektronischen Signatur im Sinne des § 2 Nummer 3 des Signaturgesetzes.

      In den Fällen des Satzes 1 Buchstabe a, b und d hat der Verpflichtete sicherzustellen, dass eine Transaktion unmittelbar von einem Zahlungskonto im Sinne des § 1 Absatz 3 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes erfolgt, das auf den Namen des Vertragspartners bei einem Verpflichteten nach § 2 Absatz 1 Nummer 1 oder Nummer 2a oder bei einem in einem gleichwertigen Drittstaat ansässigen Kreditinstitut lautet. Im Falle der Überprüfung der Identität des Vertragspartners anhand einer qualifizierten elektronischen Signatur hat der Verpflichtete die Gültigkeit des Zertifikats, die Anzeige des Zertifizierungsdiensteanbieters gemäß § 4 Absatz 3 des Signaturgesetzes, die Unversehrtheit des Zertifikats und den Bezug des Zertifikats zu den signierten Daten zu prüfen.

      So weit, so klar.

      Hinweise zu PayPal
      Falls Sie PayPal als Zahlungsmethode anbieten, darf das Bezahlen mit PayPal an keine weiteren Bedingungen geknüpft werden. Wir haben dafür eine - nicht abschließende - Liste von verbotenen Verhaltensweisen zusammengestellt. Dazu gehören z.B.:
      • (...)
      • Persönliche Dokumente oder Daten vom Käufer anzufordern, wie z.B. Kopien von Pass, Kreditkarte oder Kontoauszug.


      Nett, doch, ja. Wo diese ganzen zitierten Texte stehen sollte ja hinreichend bekannt sein.

      Jetzt erkläre mir bitte, wie Du diese 90% Käufe abwickelst. Mit einem Verstoß gegen die ebay-AGB indem Du von jedem neuen Käufer erst mal eine beglaubigte Kopie des Persos verlangst oder rechtswidrig, indem Du das eben nicht machst?

      Und was Du machst, wenn Du die ebay-AGB einhältst und deshalb gelegentlich die eine oder andere Abmahung einfährst würde mich rein akademisch auch noch interessieren. (Nein, keine Sorge, das Problem besteht derzeit kaum, weil die einschlägig bekannten Abmahner ja zwecks Aktivlegitimation selber einen ebay-Shop betreiben...)
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Jetzt erkläre mir bitte, wie Du diese 90% Käufe abwickelst. Mit einem Verstoß gegen die ebay-AGB indem Du von jedem neuen Käufer erst mal eine beglaubigte Kopie des Persos verlangst oder rechtswidrig, indem Du das eben nicht machst?
      Und was Du machst, wenn Du die ebay-AGB einhältst und deshalb gelegentlich die eine oder andere Abmahung einfährst würde mich rein akademisch auch noch interessieren. (Nein, keine Sorge, das Problem besteht derzeit kaum, weil die einschlägig bekannten Abmahner ja zwecks Aktivlegitimation selber einen ebay-Shop betreiben...)
      Ganz einfach: Ich wickle sie über den normalen Paketversand per DPD oder DHL ab.
      Selbst habe ich mir eine Geldgrenze gesetzt, unter der ich auch per Breifversand verschicke.
      Alles kein Problem.
      Ich verlange auch von keinem Kunden irgendwelche Ausweisunterlagen vor der Versendung, aber:
      Ein eventueller Abholer muss sich, genau wie im Paketdienst üblich, selbstverständlich ausweisen!
      -----
      Vielleicht sollte eBay die Einstellungskriterien für Mitarbeiter und Beauftragte einmal von "IQ<70" auf "IQ>70" ändern?
    • PKasch schrieb:

      Ganz einfach: Ich wickle sie über den normalen Paketversand per DPD oder DHL ab.
      Nö, ich meinte, wie Du die Zahlung entgegennimmst. Ich kann die Verpflichtung zur Vorlage des Persos vor Ausführung der ersten Transaktion ja easy auf die Bank des Zahlers abwälzen, weil die sich den Perso bei Kontoeröffnung zeigen lässt von dem ich meine Überweisung bekomme. Paypal - wie wir lesen können und auch wissen - tut eben das nicht und kann sich auch nicht darauf berufen, die Zahlung von jemand zu bekommen, der die Identität des Zahlers irgendwann mal geprüft hat. Also bist Du der Verpflichtete in der Zahlungskette, der sich entweder eine beglaubigte Kopie oder das Original vorlegen lassen muss.

      Wie schaffst Du es also, dir einerseits den Perso des Zahlers vorlegen zu lassen und ihn andererseits nicht dazu aufzufordern? Machen das alle Käufer freiwillig und automatisch? Oder ist es doch eher so, dass Du PP-Zahlungen auch dann akzeptierst, wenn sie einfach mal eben so reinkommen ohne dass Du den Perso sehen willst? Das ist zwar vermutlich der Regelfall, ist dann allerdings trotzdem rechtswidrig. Vom Wetbewerbsvorteil durch geringre Gebühren für den Shop im Vergleich zu normalen Festpreisartikeln fange ich da mal gar nicht erst an. (Das mache ich erst zu gegebener Zeit und dann auch bei einem Mitbewerber)
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • PayPal-Zahlungen kommen "eben so rein" ;)
      ... und werden dann normalerweilse per Brief oder Paket bedient.
      Nur bei eventuellen Abholungen im Geschäft greift die o.g. Identifizierung!
      -----
      Vielleicht sollte eBay die Einstellungskriterien für Mitarbeiter und Beauftragte einmal von "IQ<70" auf "IQ>70" ändern?
    • PKasch schrieb:

      PayPal-Zahlungen kommen "eben so rein" ;)
      ... und werden dann normalerweilse per Brief oder Paket bedient.
      Nur bei eventuellen Abholungen im Geschäft greift die o.g. Identifizierung!



      ich würd mir ja mal die Postings von Löschbert nochmal langsam durchlesen.... und verstehen....

      Tip: Es geht um die Verifizierung der Paypalzahlung und nicht um die Abholung deiner Klamotten...
    • PKasch schrieb:

      geiz_ist_geil schrieb:

      Ich würde dir aber sowas von in den Allerwertesten treten wenn du mir als Kunde gegenüber behaupten würdest:
      "QualPal hat für mich entschieden was schert mich das BGB"
      Du hast mich falsch verstanden!
      Der Kunde hat sein Geld zurückbekommen und ich konnte meins behalten. PayPal hat bisher immer bezahlt ;) .
      Wie willst du diese Behauptung beweisen?! Hast du jeden gefragt, ob sie ihr Geld behalten durften?
      Auch derjenige, der einen Transportschaden nicht melden wollte? (wozu er auch nicht verpflichtet ist!)

      @monza: Ich denke, dass Löschbert dieses Verständnisproblem von Versand und §2 punkt 13 GwG
      schon in seiner unnachahmlichen Art klären wird. ;)
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    • werv schrieb:

      @monza: Ich denke, dass Löschbert dieses Verständnisproblem von Versand und §2 punkt 13 GwG
      schon in seiner unnachahmlichen Art klären wird. ;)

      Ich? Kaum. Pkasch ist ja kein Mitbewerber von mir. Andererseits ist es natürlich sehr nett von ebay, dass sie in der Suche schon mit einem lustigen kleinen Logo ausweisen, wer für dieses "Problem" in Frage kommt.

      @PKasch

      Mal klarschriftlich: Du nimmst Zahlungen entgegen, die aus einer nicht identifizierten Quelle stammen. Denn woher das PP-Guthaben des Käufers letztlich stammt weiss der Geier. Paypal müsste wie jede Bank und jeder Zahlungsdienstleister (siehe zuletzt amazon payment) von jedem Accountinhaber eine Identifikation verlangen, bevor sie die erste Transaktion ausführen. Das könnten sie z.B. mit einem flächendeckenden Postident für alle Nutzer machen. (Was uns nebenbei zur Lösung der Frage bringt, wieso das ebay-Zahlungssystem 2012 gescheitert ist)

      Wenn Paypal diese Identifizierung nicht vornimmt ist das an sich schon rechtswidrig von Paypal. Aber das ist deren Problem. Dein Problem ist, dass Du damit ebenfalls in der Prüfungspflicht bist, denn PP hat nicht geprüft und Du weisst das. Steht in den AGB. Ausserdem hast Du dich auch nicht identifiziert, als Du dich angemeldet hat. Du darfst also als GVK eine PP-Zahlung nur dann annehmen, wenn der Zahlende vor der ersten Zahlung bzw spätestens mit der ersten Zahlung dir gegenüber anhand seines Ausweises nachgewiesen hat, dass er er ist und dieser PP-Account ihm gehört.

      Das scheitert zum einen schon daran, dass Du teilweise gar nicht mitbekommst, wer der Inhaber des PP-Accounts ist und ob der mit deinem Käufer identisch ist. Ausserdem darfst Du gemäß ebay-AGB vom Käufer gar keine Ausweiskopie verlangen, schon gar nicht, wenn der mit PP zahlt. Nennt sich umgangssprachlich FMF-Klausel nach Frerk-Malte Feller, der genau diese Klausel in seine ebay-Angebote reingenommen hatte, obwohl (oder weil?) er damals Geschäftsführer von Paypal Deutschland war. Das Gesetz erlegt dir aber in diesem Fall diese Pflicht auf. Das hatte FMF damals schon ganz richtig erkannt.

      Also nochmal: wie schaffst Du es, vom Käufer spätestens bei der Annahme der PP-Zahlung die vom Gesetz verlangte Identifikation durch z.B. eine beglaubigte Persokopie zu erhalten, ohne ihn ebay-AGB-widrig dazu aufzufordern?
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Löschbert wird wie fast immer Recht haben. Dass man ohne PP kein Shop haben darf ist eine Frechheit, das gehört seitens Ebay abgeschafft, in der Tat ein wettbewerbsrechtlicher Nachteil für alle ehrlichen Nicht-PPler, die höchstens, wenn überhaupt mal aus Versehen den eigenen Zehner in der Jeans mitwaschen.

      Von den wirklich großen kommt aber scheinbar keiner mehr ohne PP aus, williwil1, mal nur als Beispiel, bietet auch PP an, nach allem was ich weiß jedenfalls. Löschbert hat hier irgendwo mal erwähnt, dass man problemlos in die ganze Welt verkaufen kann ohne PP. Ich kann es mir ehrlich gesagt nur schwer vorstellen, ich denke die meisten ausländischen Ebayer erwarten PP. Außer man hat ausschließlich Stammkundschaft, lässt sich das ohne einen sehr großen Kommunikationsaufwand im Einzelfall wohl nicht bewerkstelligen.
    • Ebay und PayPal Trick

      Hallo ihr lieben Leute,
      aufmerksam habe ich eure Antworten zum Thema, ist "PayPal" noch Vertrauenswürdig gelesen. Ich räume ein, meine Gedanken bezogen sich hauptsächlich auf die von Ebay sehr strapazierte Werbeaussage „Käuferschutz“ . Ebay, so hat man als Käufer den Eindruck, lässt in ihrer Werbeaussage besser zahlen mit „ PayPal ” als besonders Vertrauenswürdig zu empfehlen. Wie man weiß, ist PayPal eine von ihr selbst gegründete Tochterfirma. Auf diese weise hat Ebay auch bessere Kontrollmechanismen über den Zahlungsverkehr zum einen und über die Liquidität von Käufern im besonderen. Das erklärt auch, warum überweisender Zahlungsverkehr von Käufern bei Ebay eher nicht so ihre Sympathie hat. Darüber hinaus können beide Ebay und PayPal leichter übereinstimmende Position bei auftretenden Unstimmigkeiten mit Käufern beziehen. Hierzu möchte ich mal ein Beispiel heran ziehen welches mir aufgefallen ist.
      Moniert ein Käufer einen erhaltenen Artikel und verlangt Rückabwicklung so heißt die Aufforderung von Ebay an den Verkäufer meist, schicken sie den Artikel an den Verkäufer zurück. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass für die Rücksendekosten der Käufer aufkommen muss. Die gleiche Antwort gibt auch PayPal die darüber hinaus auch noch den Nachweis des Käufers über die zurück geschickte Ware an den Verkäufer verlangt. Kann der Käufer diesen Nachweis nicht bringen bekommt er den Kaufpreis nicht erstattet. An dieser Stelle wird von Ebay und PayPal nicht nur Unwissenheit des Käufers vorausgesetzt sondern auch noch Druck gemacht. Ebay wie auch PayPal wissen, dass ein solches Verlangen nach Deutschem Recht Gesetzeswidrig ist. Der Gesetzgeber sagt ganz klar, dass der Verkäufer die Rücksendekosten zu tragen hat wenn dieser den Grund der Rücksendung zu vertreten hat. Die Kosten der Rücksendung muss der Käufer nur dann tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten bzw. der gekauften entspricht. Ebay vermischt dies zum Nachteil von Käufern. Es spielt schon eine Rolle ob die Ware nicht den zugesagten Eigenschaften entspricht oder einfach nur nicht gefällt.
      Genau dieses ist hier eine auffällig häufig aufgeführte Klage. Es gibt im Internet Informationen im Umgang mit der Internetplattform Ebay. Gibt man in einer Internet Suchmaschine z.B. „Ebay Recht“ ein so sind diese Informationen meist für Verkäufer ausgerichtet. Weniger für Käufer. Interessant sind diese allemal. Nützlich wäre aber auch ein Art Informationsbroschüre von Rechtsstreitigkeiten über Ebay und seine Tochter PayPal und seine Urteile. Ode
      Im übrigen fällt mir ein, Ebay sagt, PayPal Zahlungen an Verkäufer seien besonders schnell.

      Ich denke auch normale Kontoüberweisungen einer Hausbank sind in Europa und besonders in EU Ländern auch nicht besonders langsamer. Ich habe einmal nach Kanada überwiesen was ganze 2½ Tage gedauert hat. Allerdings war die Lieferung 14 Tage unterwegs. Na gut. Ich zahle grundsätzlich mit normaler Banküberweisung. Interessiert mich ein Artikel frage ich vorher beim Verkäufer an ob er auch mit einer ganz normalen Banküberweisung auf sein Bankkonto einverstanden ist. Wenn nicht dann werde ich auf seinen Artikel nicht bieten. Ich bestimme als Verbraucher allein wie ich bezahle. Wer mir das vorschreiben will bei dem kaufe ich nicht.

      Gruß