Verkäufer droht mir nach Bewertung und wird böse...

    • Mirabella Neumann schrieb:

      Um Reklamation geht es doch gar nicht, sondern die Rückzahlung aufgrund des Widerrufs ging dem K nicht zackig genug.
      Zu solchen K braucht man keine Kundenbindung, die landen sowieso auf der Sperrliste.



      Falls es dir nicht geläufig sein sollte... ein Widerrufsrecht ist an keinen Grund gebunden. Ob nun wegen Nichtgefallen oder wegen Untauglichkeit oder oder oder.... der Kunde kann ja machen was er will (ist ihm ja überlassen ob er Sachmangel oder Widerruf wählt, die Folgen aus der Handlung trägt der K dann ja selbst). Also ist ein Widerruf auch eine Reklamation....weil dem K irgendetwas nicht passte.

      Und warum sollte der K nicht die zeitnahe Rückzahlung erwarten und einfordern können, wenn der VK ja auch die zeitnahe Zahlung einfordert und erwartet? Ob das dann so auch erfolgt ist doch eine ganz andere Frage. Ein gescheiter Händler würde sagen: "Ok... geht dann auf den Weg " und fertig ist der Lack.

      Ich möchte mal sehen wenn der Händler die Zahlung einfordert und der K schreibt "Jo... irgendwann...". Komischerweise wird die Zahlung des K's ja auch meistens mit Fristsetzung eingefordert.

      Sollen solche Händler dann auch auf irgendwelche Sperrlisten?

      Gibt doch so ein Sprichwort: Wat dem eenen sie'n Uhl is dem anneren sie'n Nachtigall.....
    • monza30 schrieb:

      und ja... "Wenn du die Bewertung nicht löschen lässt beschreite ich den Rechtsweg" ist eine DRohung....


      Selbst wenn es in dieser klaren Art geschrieben worden wäre, so halte ich das nicht für eine Drohung, sondern schlicht für eine Ankündigung.
      Eine Ankündigung ist dazu da, dem Betroffenen klar zu machen was passieren wird, wenn der Angesprochene sich nicht so verhält, wie ich es verlange.
      Im Fall hier (so wie es beschrieben ist) wäre eine meiner Meinung nach gute Möglichkeit einfach zu denken "Na dann mach mal, viel Vergnügen" :) Eine reale Antwort wäre es das nicht wert.

      Wobei die Phrase Wort "leere Drohung" geläufiger ist als "leere Ankündigung" ;)

      Recht witzig finde ich einen Trend, der sich gerade bei "Kleinkradlern" unter den Onlinehändlern wohl immer mehr durchseucht. Sie finden, dass der Kunde kein Recht auf Unzufriedenheit hat, wenn sie so eben gerade noch innerhalb der gesetzlichen Grenzen, Fristen und Pflichten handeln.
      Wenn etwas nicht direkt gegen Gesetze verstößt, dann hat der Kunde "gefälligst" positiv zu bewerten und zufrieden zu sein, so denken sich das einige Damen und Herren wohl.

      Mirabella Neumann schrieb:

      Eine Nachricht "ich erwarte umgehend......" hat uns daher im Zusammenhang mit einem Widerruf, für den sich manche K sogar entschuldigen, weil er Zeit und Kosten verursacht, in über 10 Jahren noch nie erreicht.


      Ebenso halte ich es nicht für unverschämt etwas "umgehend" zu erwarten, wenn es denn nun mal so ist. Nicht mal für unhöflich. Es ist ebenfalls schlicht der Ausdruck dessen, was man erwartet.
      Entschuldigen, weil man widerruft? Das kann man, wenn man will. So wie Du es da aber geschrieben hast, Mira, liest es sich fast so, als wäre das anstrebenswert für einen Käufer. Nötig ist das nicht. Nicht mehr in Zeiten, wo regelrecht damit geworben wird, dass man ja jederzeit....
      Kommt wahrscheinlich auch auf den Artikel an, ob ich ein Wort der "Entschuldigung" dazu schreiben würde. Bei Kleidung zum Beispiel bestimmt nicht. Die würde ich schlicht online gar nicht als Neuware bei einem Gewerblichen kaufen, wenn ich nicht zurückgeben könnte (Und das auch noch möglichst ohne die Rücksendung zu zahlen).

      "Höflichkeit im Onlinehandel"....Schön war die Zeit, wo bei ebay sich private Menschen sich gegenseitig ihr Zeug vertickert haben. Gibt es da auch immer noch in einigen Nischen :)

      Für gewerblichen Handel mit Massenware im Niedrigpreissegment...nehme ich an, dass vanvog schon Recht hat, dass es auch eine Frage des "rechnet sich nicht" ist. Ob dieser Bereich bei ebay eine Überlebenschance hat? Wir werden es in einigen Jahren wissen...
    • Mirabella Neumann schrieb:

      Um Reklamation geht es doch gar nicht, sondern die Rückzahlung aufgrund des Widerrufs ging dem K nicht zackig genug.
      Zu solchen K braucht man keine Kundenbindung, die landen sowieso auf der Sperrliste.


      Was heißt denn "nicht zackig genug"? Der Käufer kann doch auch nichts dafür, wenn der VK nicht flüssig ist. Selbige Art VK - die, die Rückzahlungsfristen auf den letzten Tag ausreizen-, sind doch die ersten, die einen Nichtzahlerfall nach vier Tagen gegen einen K eröffnen, statt ein Erinnerungsmail zu schreiben ;)
      Das erlebst Du als K zwei Mal und dann ist aus mit der Geduld, wenn es mal anders rum kommt...
    • schabbesgoi schrieb:

      Eine Ankündigung ist dazu da, dem Betroffenen klar zu machen was passieren wird, wenn der Angesprochene sich nicht so verhält, wie ich es verlange.



      Schabbes... natürlich war mein Geschriebenes "übertrieben" zur Verdeutlichung. Warum kündigt man denn ein Beschreiten eines Rechtswegs an um eine Meinungsäusserung verschwinden zu lassen, die aus nichts anderem als Tatsachenbehauptungen besteht und zum Ausdruck bringt, dass man eben mit der Handlungsweise nicht zufrieden gewesen ist? warum soll ich einem Händler eine grüne Bewertung geben, wenn der seinen vollen Handlungsrahmen ausschöpft, um nach Widerruf mir das Geld zurückzuzahlen und das mit einem "Sie kennen doch die gesetzliche Zahlungsfristen..." ankündigt?

      Rot war - wie ich schrub - übertrieben... aber grau (laut Definition ja neutral) ist dafür doch die richtige BW-Weise. Jeder Händler bekommt von mir grün, wenn er freundlich kommuniziert, auch wenn die Abwicklung insgesamt mal was länger dauert. Aber unfreundlich oder vergrätzt antworten wenn ich mal nachfrage? da gibbet dann ne annere Farbe.

      Und ja.... ein "wenn du nicht tust was ich will, dann..." ist eine versuchte Erpressung...
    • monza30 schrieb:

      Und ja.... ein "wenn du nicht tust was ich will, dann..." ist eine versuchte Erpressung...


      Nein Monza. Erpressung schon mal gar nicht (obwohl das Wort oft benutzt wird) Bei Erpressung geht es immer um Geldforderungen bzw. Vermögensvorteile.
      Nennen wir das, was Du meinst halt Nötigung....
      Passt dann immer noch nicht. Denn dafür muss das angedrohte zumindest verwerflich sein. Wenn jemand sein "gutes Recht" wahr nimmt und jemand anderen verklagt, so ist ist das nicht verwerflich. Es steht in D jedem frei ein Gericht darüber entscheiden zu lassen, ob etwas legal ist oder nicht und Unterlassung zu fordern für den Fall, dass nicht.

      Es ist weder verwerflich eine schlechte BW weg haben zu wollen (weil sie nicht gut für das Geschäft ist und seiner Meinung nach ungerecht) noch ist das Ankündigen einer Klage verwerflich.

      Ich würde es eher "Druck aufbauen" nennen, dass hat nicht diesen illegalen Touch. Das ist immer noch nicht schön, meiner Meinung nach vom VK in diesem Fall auch ziemlich dumm, aber nichts illegales.

      Und ja, meiner Meinung nach kann es ein Grund für eine Rote oder Graue sein, wenn der VK mir "frech" kommt. So frech, dass ich mit diesem Händler nie wieder was zu tun haben möchte und dessen "Service" unter aller Kanone finde. Dann bin ich mit dem gebotenen Service unzufrieden und teile es anderen mit meiner BW mit.

      Ich bin gespannt, wie das die Gerichte in der Zukunft sehen werden. Noch gibt es da nicht viel greifbares, aber das Thema an sich wird ja für Händler immer wichtiger. Zumindest in Umgebungen, wo die Händler sich nicht unbegrenzt ihre BW selber schreiben und unliebige löschen (lassen) können. Wenn ich einen "Trend" vermuten wollte, so geht der eher in eine nicht so tolle Richtung.

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    • schabbesgoi schrieb:

      Zumindest in Umgebungen, wo die Händler sich nicht unbegrenzt ihre BW selber schreiben und unliebige löschen (lassen) können. Wenn ich einen "Trend" vermuten wollte, so geht der eher in eine nicht so tolle Richtung.



      genau in diese Richtung gehen doch die Versuche, Druck zu erzeugen.... ok, bleiben wir bei Nötigung, streiten tu ich mich nicht darüber :)

      Und ja... doch... hier geht's auch um Vermögensvorteile. Nämlich indem sich der Nötiger Vorteile verpsricht seiner Konkurrenz gegenüber, wenn er sein Profil säubert. Macht nämlich keinen guten Eindruck wenn in seinen BW berechtigte, negative Kritik auftaucht.

      Und da wäre dann der Vermögensvorteil: trotzdem dass er eben NICHT wie andere Händler besonnen und kundendienstlich reagiert, Kritik am Verhalten aber durch Nötigung zu einem bestimmten Verhalten (den Kritikern gegenüber) verschwinden zu lassen (anstatt das abzustellen), will er sich eben ZUMINDEST GLEICHSTELLEN mit seiner Konkurrenz, wenn nicht sogar besserstellen (weil besonnene Händler eben mit Kritik umgehen können und es nicht nötig haben, mit Anzeigen um sich zu schmeissen).



      Oder eben wie der Rollladenhändler, der mit seiner völligst überzogenen Schadensersatzforderung versucht hat, jemandem Geld aus der Tasche zu leiern, der es gewagt hat, seiner Majestät an die Karre zu pieseln.
    • TE hat am 27.10. offenbar gekauft, zumindest habe ich keinen anderen K mit 2 Bewertungen im fraglichen Zeitraum gefunden.
      Vorausgesetzt er hat direkt bezahlt, dürfte ihn die Ware Anfang November erreicht haben, zumindest beträgt die angegebene Lieferzeit derzeit ca. 1 Woche.
      Am 06.11. hat er widerrufen, am 10.11. verschickt und die Ware trudelte dann am 17. beim Händler ein, weil DHL anscheinend bummelte.
      Rückerstattung wurde am 25.11. veranlasst, wobei der VK irrtümlich davon ausgeht, er habe 14 Tage nach Warenerhalt Zeit, was nicht stimmt.
      TE bewertete nun rot, weil der gesamte Ablauf vom Kauf bis zur Rückerstattung rund 1 Monat dauerte, was an der angegebenen Lieferzeit, dem Rückversand 4 Tage nach Widerruf, der Bummelei von DHL und der Rückzahlung 8 Tage nach Warenerhalt liegt.
      Der Händler nimmt an, dass sich dieser beanstandete 1 Monat auf die Abwicklung nach Widerruf bezieht, hält die Bewertung daher für nicht gerechtfertigt und verweist auf den möglichen Rechtsweg.
      Aus meiner Sicht hat er sich nicht wie die Axt im Walde benommen, sondern lediglich aus Unkenntnis die 14 Tage nach Widerruf um einige Tage überschritten.
      TE teilt zwar mit, der VK sei insgesamt unfreundlich gewesen, aber über weitere Unstimmigkeiten sind wir ja nicht informiert oder habe ich etwas überlesen?
    • Das mag ja sein, Mira. Der "Profi"-Händler darf sich ja auch mal irren. Und er zahlt dafür...mit einer nicht strahlenden BW.....Na und?

      Das Grundproblem liegt wohl eher darin, dass Händler meinen, dass die gesetzlichen Fristen irgendwie ein Minimum darstellen bis zu denen die Käufer keinen Grund haben, unzufrieden zu sein.
      Nööö, es muss mich nicht "zufrieden" machen, wenn ein Händler gesetzliche Fristen einhält. "Zufrieden" bin ich, wenn er seine Rückerstattung so "schnell wie möglich" macht.
      Dass er die Gesetze und deren "Höchst"grenzen einhält, das setze ich einfach mal so als selbstverständlich voraus. Übrigens auch, dass er sie kennt, wenn er mir gegenüber als gewerblicher Händler auftritt.

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    • Razor09 schrieb:

      Auch wurde ihre Widerrufsmail nachweisbar binnen 18 Stunden direkt über ebay am 7.11. beantwortet.


      Hier kann man festmachen, was mich "zufrieden" gemacht hätte.

      in dieser Antwort vom 7.11. in etwas so etwas: "Wir bedauern, dass unsere Ware Sie nicht zufrieden stellen konnte. Wir werden nach Eingang und Prüfung der Ware umgehend die Rückzahlung anweisen"
    • Keine Ahnung, was dieser Händler meint und denkt.
      Da er laut TE nur dienstags und donnerstags verschickt, zahlt er vielleicht auch nur an diesen Tagen aus oder sichtet nur dienstags und donnerstags seine Paketeingänge.
      Wenn man hier aber so manchen Beitrag liest, dann gewinnt man den Eindruck der Händler habe sich wie der letzte Wüstling benommen. Das sehe ich nicht.
      TE hat einen Zeitrahmen bewertet, der nicht nur Verzögerungen seitens des Händlers, sondern auch eigene und die DHLs beinhaltet und der Händler hat dies beanstandet bzw. bezog das auf den Ablauf nach Widerruf. Das war es auch schon.
    • Nein, das war es nicht.
      Denn dann fing es erst richtig an.

      Im übrigen bin ich nicht der Ansicht, dass graue BW solchen VK vorbehalten sein sollten, die sich wie "Wüstlinge" benehmen.
      Sorry, Mira, aber du träumst den alten VK-Traum, dass jeder VK, der nicht rechtskräftig als Gesetzesbrecher beleumdet wurde, knallgrün mit zwölfunddrölfzig Sternchen beanspruchen darf.

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      Wenn etwas einmal passiert, passiert es vielleicht nie wieder. Wenn etwas zweimal passiert, passiert es sicher auch ein drittes Mal
    • Ich sprach nicht vom VK; ich sprach von dir.
      DU hörst auch nach der Umwandlung der Roten in eine Graue nicht auf zu lamentieren.

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      Wenn etwas einmal passiert, passiert es vielleicht nie wieder. Wenn etwas zweimal passiert, passiert es sicher auch ein drittes Mal
    • Ich habe mich im Wesentlichen zu der Mitteilung des K "ich erwarte umgehend....." geäussert und fand es nicht verwerflich, dass der VK Unverständnis bezügl. des beanstandeten Zeitrahmens von einem Monat zeigte und daher auf den Rechtsweg verwies.
      Was ich von der Neutralen halte, weiß ich gar nicht. Ich habe darüber nicht nachgedacht.
    • War die Neutrale hier überhaupt Thema?
      Ich kann mich nur daran erinnern, dass sie vorab von einigen Usern empfohlen wurde.
      Ich selbst habe diesbezüglich gar keine Empfehlung abgegeben, sondern TE auf Nachfrage lediglich auf seine Möglichkeiten verwiesen.
      Was bitte war daran falsch? Die Idee der Überarbeitung kam doch von ihm und er erkundigte sich, ob und wie dies möglich sei.
      Eingeredet habe ich ihm das jedenfalls nicht.

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    • Die Mängelquote ist in der jetzigen Form alles andere als durchdacht, aber es ist schon bezeichnend, dass man einem ehrlichem Käufer, der nicht arglistig handelt nicht mehr zugesteht ROT zu bewerten, wenn es seinem subjektiven Empfinden entspricht. Damit muss der K. eigentlich leben, die Quote ist nicht das Problem des K.
    • Wer gesteht einem K bei Ebay nicht zu, rot zu bewerten? Diese Möglichkeit ist doch nach wie vor vorhanden.
      Diesbezügl. Änderungen sind mir nicht bekannt.
      Geändert hat sich, dass eine Überarbeitung lediglich Kosmetik ist und den VK-Status weiterhin beeinflusst.
      Im Fall von TE hätte ich wahrscheinlich gar nicht bewertet.
      Artikel gekauft, offenbar innerhalb der angegebenen Lieferzeit erhalten, widerrufen, Rückzahlung mit geringfügiger Verzögerung, nix, was mich groß beschäftigen würde.
      Andere machen deswegen 2 Threads auf, bewerten rot und überarbeiten auf neutral und riskieren, dass sie sich aufgrund eines evtl. Rechtsstreit weiterhin mit der Angelegenheit beschäftigen dürfen.
      So entscheidet jeder selbst, welcher Aufwand ihm so ein widerrufener Kauf wert ist.
    • Mirabella Neumann schrieb:

      Wer gesteht einem K bei Ebay nicht zu, rot zu bewerten? Diese Möglichkeit ist doch nach wie vor vorhanden.
      Diesbezügl. Änderungen sind mir nicht bekannt.
      Geändert hat sich, dass eine Überarbeitung lediglich Kosmetik ist und den VK-Status weiterhin beeinflusst.
      Im Fall von TE hätte ich wahrscheinlich gar nicht bewertet.
      Artikel gekauft, offenbar innerhalb der angegebenen Lieferzeit erhalten, widerrufen, Rückzahlung mit geringfügiger Verzögerung, nix, was mich groß beschäftigen würde.
      Andere machen deswegen 2 Threads auf, bewerten rot und überarbeiten auf neutral und riskieren, dass sie sich aufgrund eines evtl. Rechtsstreit weiterhin mit der Angelegenheit beschäftigen dürfen.
      So entscheidet jeder selbst, welcher Aufwand ihm so ein widerrufener Kauf wert ist.


      Ist genau auch meine Sichtweise!

      petergabriel
    • Mir sind die meisten Gesetze viel zu kompliziert, obwohl ich sie offenbar besser kapiere als er und sein VK.
      2 Wochen nach Rücksendungseingang hätte ich ohne Studium sämtlicher Gesetze endlich die Rückzahlung erbeten.
      Nein, hätte ich nicht, weil sie ja schon nach 8 Tagen erfolgte.
      Wir machen alles besser und schneller als dieser VK. Vor ungeduldigen und unfreundlichen K schützt das leider nicht.
      Nein, lieber Kara, deswegen weinen wir nicht und träumen auch nicht irgendwelche Träume, die du gewerbl. VK zu suggerieren gedenkst.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Mirabella Neumann ()