Mirabella Neumann schrieb:
Um Reklamation geht es doch gar nicht, sondern die Rückzahlung aufgrund des Widerrufs ging dem K nicht zackig genug.
Zu solchen K braucht man keine Kundenbindung, die landen sowieso auf der Sperrliste.
Falls es dir nicht geläufig sein sollte... ein Widerrufsrecht ist an keinen Grund gebunden. Ob nun wegen Nichtgefallen oder wegen Untauglichkeit oder oder oder.... der Kunde kann ja machen was er will (ist ihm ja überlassen ob er Sachmangel oder Widerruf wählt, die Folgen aus der Handlung trägt der K dann ja selbst). Also ist ein Widerruf auch eine Reklamation....weil dem K irgendetwas nicht passte.
Und warum sollte der K nicht die zeitnahe Rückzahlung erwarten und einfordern können, wenn der VK ja auch die zeitnahe Zahlung einfordert und erwartet? Ob das dann so auch erfolgt ist doch eine ganz andere Frage. Ein gescheiter Händler würde sagen: "Ok... geht dann auf den Weg " und fertig ist der Lack.
Ich möchte mal sehen wenn der Händler die Zahlung einfordert und der K schreibt "Jo... irgendwann...". Komischerweise wird die Zahlung des K's ja auch meistens mit Fristsetzung eingefordert.
Sollen solche Händler dann auch auf irgendwelche Sperrlisten?
Gibt doch so ein Sprichwort: Wat dem eenen sie'n Uhl is dem anneren sie'n Nachtigall.....