Steuernummer und USt-IdNr.

    • Steuernummer und USt-IdNr.

      Hallo,
      ich habe mich vor ca. 3 Monaten Nebenberuflich selbständig gemacht, habe alles für das Finanzamt ausgefüllt und letzte Woche die Steuernummer von mein Finanzamt erhalten. Jetzt habe ich Post vom "Bundeszentralamt für Steuern" mit einer mir zugewiesenen USt-IdNr. erhalten. Ich dachte immer als Kleinunternehmer erhält man keine USt-IdNr., sondern nur auf Anfrage? Oder ist das jetzt normal das auch Kleinunternehmer eine erhalten? Jedenfalls beantragt habe ich keine.
    • Ich habe dazu nochmal eine Frage und schreibe jetzt hier einfach weiter.

      Gehört zB bei Ebay bei den Verkäufen in die Beschreibung die Umsatzsteuernummer?
      Die ich beim Bundeszentralamt für Steuern anfordern kann.
      Warum bekommt man die eigentlich nicht automatisch mitgeteilt, wenn die so wichtig ist?

      Auf die ausgestellte Rechnung aber die Steuernummer angegeben sein muss?
      Mit wem das Pferd nie durchgeht, der reitet einen hölzernen Gaul.

      Christian Friedrich Hebbel

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Penny ()

    • zum ersten (auch wenn sich das wohl inzwischen gelklärt haben dürfte ;)
      bzst.de/DE/Steuern_Internation…dNr/Vergabe_FAQ_node.html

      und zu dir Penny:

      http://www.impressum-recht.de/impressum-inhalt.html schrieb:

      5. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und Wirtschafts-Identifikationsnummer

      In Fällen, in denen Sie eine Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27 a des Umsatzsteuergesetzes besitzen, die Angabe dieser Nummer.

      NEU: Es muss auch die Wirtschafts-Identifikationsnummer angegeben werden, wenn man diese nach § 139c der Abgabenordnung besitzt.

      Hinweis: Die Steuernummer muss hingegen nicht ins Impressum aufgenommen werden.
      und

      http://www.impressum-recht.de/impressum-inhalt.html schrieb:

      Besonderheiten bei Kleinunternehmern
      Kleinunternehmer haben keine USt-Id-Nr.. Daher müssen sie diese auch nicht angeben.
      und es gibt ja auch noch Vorschriften, was auf Rechnungen stehen muss:

      http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/steuerrecht/umsatzsteuer_national/rechnungsstellung_pflichtangaben/ schrieb:

      Rechnungen müssen nach geltendem Recht gem. § 14 Abs. 4 i.V.m. § 14a Abs. 5 UStG folgende Angaben enthalten:
      • Vollständiger Name und Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers
      • Steuernummer oder Umsatzsteueridentifikationsnummer
      • Ausstellungsdatum der Rechnung
      • Fortlaufende Rechnungsnummer
      • Menge und handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände oder die Art und den Umfang der sonstigen Leistung
      • Zeitpunkt der Lieferung bzw. Leistung
      • Nach Steuersätzen und -befreiungen aufgeschlüsseltes Entgelt
      • Im Voraus vereinbarte Minderungen des Entgelts
      • Entgelt und hierauf entfallender Steuerbetrag sowie Hinweis auf Steuerbefreiung
      • Ggf. Hinweis auf Steuerschuld des Leistungsempfängers
      Beachte: Die vorstehenden Angaben sind für Rechnungen mit einem Betrag von über 150 Euro brutto gültig. Darunter gelten Erleichterungen für so genannte Kleinbetragsrechnungen (s. Punkt 3).

      und damit steht alles da, wo es wichtig ist. Z. B.: für die Steuerprüfung 8)
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • Die Umsatzsteueridentifkikationsnummer ist nur wichtig, wenn entsprechende Geschäfte tätigt.
      Dies wäre z. B. wenn du als gewerblicher VK bei eBay grenzüberschreitend verkaufst.
      Die Nummer wird stets auf Antrag, bereits bei dem Antrag, den man nach der Gewerbeanmeldung automatisch von FA erhält, erstellt....... wenn man denn das richtige Kreuz setzt.

      Wenn man eine Umsatzsteuer-ID hat, sollte man diese natürlich stets (auch im Impressum) angeben.
      Hat man keine, so genügt die Steuernummer, unter welcher man seine Einkommen- und Umsatzsteuererklärungen abgibt.

      Dies hilft natürlich eben dann nicht, wenn man grenzüberschreitend gewerblich handelt.

      Daher...... warum sollte eine solche Nummer zugeteilt werden, wenn sie nicht benötigt wird?
    • Hier mal ein paar kleine Korrekturen/Anmerkungen:

      Kaiolito schrieb:

      Die Umsatzsteueridentifkikationsnummer ist nur wichtig, wenn entsprechende Geschäfte tätigt.
      Dies wäre z. B. wenn du als gewerblicher VK bei eBay grenzüberschreitend verkaufst.
      Die USt-ID ist erst einmal schon wichtig, damit die eBay-Rechnungen ohne die luxemburgische Umsatzsteuer abgerechnet werden. Dafür muss man dann natürlich eine Umsatzsteuererklärung machen und die eBay-Gebühren als Einfuhr deklarieren.
      Warum man die USt-ID für grenzüberschreitende Verkäufe braucht, verstehe ich nicht. Sie wird meineswissens erst gebraucht, wenn man an gewerbliche Käufer im EU-Ausland umsatzsteuerfrei verkauft.

      Kaiolito schrieb:

      Wenn man eine Umsatzsteuer-ID hat, sollte man diese natürlich stets (auch im Impressum) angeben.
      Hat man keine, so genügt die Steuernummer, unter welcher man seine Einkommen- und Umsatzsteuererklärungen abgibt.
      Stimmt so nicht ganz, siehe obige Informationen von Stubentiger.
      -----
      Vielleicht sollte eBay die Einstellungskriterien für Mitarbeiter und Beauftragte einmal von "IQ<70" auf "IQ>70" ändern?
    • Vielen Dank :)
      Ich hab auch ein wenig nachgelesen.

      Und der letzte Absatz hat mich dann unsicher gemacht.

      Die Pflicht zur Angabe der Steuernummer auf Rechnungen ist in § 14 Abs. 4
      Nr. 2 UStG geregelt. Danach muss die Steuernummer auf Rechnungen (!)
      angegeben werden. Eine Ausnahme für Kleinunternehmer, also solche
      Unternehmer, die lediglich nicht umsatztsteuerpflichtige Umsätze
      tätigen, ist nicht vorgesehen, so dass Sie die Nummer angeben müssen.
      Unterlassen Sie dies, wird der Rechnungsempfänger u.U. die Begleichung
      der Rechnung verweigern und dies mit den fehlenden Angaben begründen.
      Eine fehlende Steuernummer kann für den Empfänger Probleme beim
      Vorsteuerabzug nach sich ziehen, was jedoch in Ihrem Fall nicht relevant
      sein dürfte, da Sie keine Umsatzsteuer ausweisen dürfen.


      Im Impressum hat die Steuernummer nichts zu suchen. Dies birgt
      Missbrauchsgefahren. Hier ist lediglich eine Umsatzteuer-ID anzugeben,
      soweit eine solche vorhanden ist.
      Mit wem das Pferd nie durchgeht, der reitet einen hölzernen Gaul.

      Christian Friedrich Hebbel
    • Also ne UmsatzsteuerID hab ich nicht bekommen als Kleingewerbetreibender.... wichtig ist das man das auch richtig beim Gewerbeschein angibt nach §19 UStG .... man kann auch die Umsatzsteuer erklären als Kleingewerbetreibender ! Muss das dann aber auch beibehalten. Kann ja auch vorteile haben, wenn man oft Waren kauft oder Ausrüstung.

      Und korrekt, Steuernummer gehört nicht ins Impressum. Die UmsatzsteuerID übrigens EIGENTLICh auch nicht. Die gehört auf die RECHNUNG ;) Sofern man Steuerpflichtig ist.
      Allerdings ist das wohl ein Streithema. Sofern man Preise auf der Webseite hat oder gar einen Webshop, sollte man sie dann doch rein setzen. Streitthema, weil es wohl kein Gesetz dazu gibt. Aber da es Abmahnungen gibt, besser rein setzen wenn man eine hat.

      Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) wird übrigens nur auf entsprechenden Antrag des Unternehmers kostenlos vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) erteilt.

      PS: Bedenke das man zwar Umsatzsteuer-befreit sein kann, es gibt aber noch die Einkommenssteuer und Gewerbesteuer !

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    • ITler schrieb:

      UmsatzsteuerID hab ich nicht bekommen als Kleingewerbetreibender
      Wenn du eine UST-IdNr. damals gewollt hättest, dann hättest du bei dem "Fragenbogen zur steuerlichen Erfassung" vom Finanzamt unter Punkt 7.9 ankreuzen müssen das du eine beantragst.

      Alle Fragen rund um UST-IdNr. einschließlich nachträgicher Beantragung kann hier unter der Seite vom "Bundeszentralamt für Steuern" entnommen werden:
      bzst.de/DE/Steuern_Internation…dNr/Vergabe_FAQ_node.html
      bzst.de/DE/Steuern_Internation…gabe_FAQ_03.html?nn=28812


      Aber die UST-IdNr. brauchst du nur wenn du am innergemeinschaftlichen Waren- und Dienstleistungsverkehr teilnimmst, sprich in der EU ein- und verkaufst.



      ITler schrieb:

      Die UmsatzsteuerID übrigens EIGENTLICh auch nicht.
      Das ist nur deine persönliche Meinung! Denn nach § 5 TMG, Abs. 6 gehört sie auf alle Fälle ins Impressum:
      gesetze-im-internet.de/tmg/__5.html

      "6.
      in Fällen, in denen sie eine Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27a des Umsatzsteuergesetzes oder eine Wirtschafts-Identifikationsnummer nach § 139c der Abgabenordnung besitzen, die Angabe dieser Nummer,"

      da gibt es kein wenn oder aber....

      Wenn du Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG bist, dann solltest du es mindestens in deinen AGB aufgeführt haben.
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