Meiner Meinung nach mangelhafte Artikelbeschreibung

    • Meiner Meinung nach mangelhafte Artikelbeschreibung



      Hallo Zusammen,
      hatte mich sehr auf diesen Mantel gefreut, leider ist er viel zu klein. Der Mantel wurde als XXL verkauft, ist aber nicht "etwas zu eng" etc. sondern definitiv 1 wenn nicht 2 Konfektionsgrößen weniger. Weiterhin gibt es im Mantel keinerlei Größenangaben. Ich habe einen Fall geöffnet, leider ist die VK bezüglich der Rücknahme nicht kulant.
      Die Sache ist: im Nachhinein gibt die VK zu, dass ihr durchaus bekannt ist, dass der Mantel kleiner ist als eine XXL (es wäre bekannt, dass Khujo IMMER kleiner ausfällt und XXL wäre nicht immer XXL), kann aber gar nicht nachweisen, dass dieser Mantel überhaupt XXL ist. Erst behauptet sie, das Größenschild herausgeschnitten zu haben, weil es kratze, das mache sie bei allen ihren Kleidungsstücken, später schreibt sie dann, wer laufe schon mit einem Preisschild herum, natürlich wäre das abgetrennt. Weiterhin stimmt der Paketabsender außer dem Vornamen nicht mit den bei Ebay hinterlegten Daten überein und laut dem Foto bei Ebay hat die Dame auch keine L oder XL behauptet aber, der Mantel würde ihr nicht mehr passen. Sie hat also den Mantel als XXL angeboten, obwohl sie genau wußte, dass der nicht XXL ausfällt. Davon abgesehen, dass die Verkaufschancen bei XXL deutlich höher sind als bei XL, da hier das größere Angebot vorzufinden ist. Das riecht schwer nach Vorsatz, oder?
      Habe ich eine Chance, dass die den Mantel zurücknehmen muss?
      Gruß
      Susanne
    • Susanne schrieb:

      Ich habe einen Fall geöffnet, leider ist die VK bezüglich der Rücknahme nicht kulant.

      erstmal abwarten, was ebay sagt.

      Susanne schrieb:

      es wäre bekannt, dass Khujo IMMER kleiner ausfällt und XXL wäre nicht immer XXL
      Es ist klar, dass bei manchen Herstellern XXL nicht immer gleich Groß ist,
      doch es zählt eben für die Auktion, ob dieser Mantel bei diesen Hersteller XXL war!
      Es tut nichts zu Sache, daß andere Hersteller vielleicht größere XXLs haben.
      Es steht ja XXL und die Firma in der Auktion....wenn du dich dann nicht informierst...
      Wenn es auch als "Khujo" Mantel XXL ist, dann hat dein Verkäufer alles richtig gemacht.
      Es wäre für dich hilfreich, wenn du irgendwo (Geschäft) überprüfen könntest
      ob es eben ein XXL von diesem Hersteller ist.
      Dann kannst du nämlich nachweisen, dass es vielleicht nur XL ist.
      ___________________________________________________________________________________
      Wir sind alle nur Laien-Kinder, die in dem Sandkasten der Gesetze rumspielen....
      Hobby: Eigene Beiträge editieren - am besten mehrmals... [Blockierte Grafik: http://www.animaatjes.de/smileys/smileys-und-emoticons/buro/smileys-buro-210389.gif]

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von werv ()

    • Erst mal vielen Dank. Ich habe mir jetzt mal Bilder von dem Mantel im Internet angeguckt. Fakt ist, die VK hat definitiv die eingenähte Größenangabe herausgeschnitten. Das ist aber, meiner Meinung nach, nicht mit "neu ohne Etikett" abgegolten. Waschzettel bzw. Label, die eingenäht sind, herauszuschneiden ist meiner Meinung nach eine Beschädigung, die in die Artikelbeschreibung gehört. Ich würde das ja auf sich beruhen lassen, aber das ist eine Beschädigung und ich werde so wohl kaum das Ding kostendeckend weiterverkaufen können. Dass man ein Preisschild abschneidet, ist ja üblich, aber eingenähte Labels zu entfernen doch nicht, oder?
    • Ich habe eben eine Größentabelle von Khujo auf Amazon gefunden. Laut dieser Größentabelle entspricht Khujo XXL der deutschen Konfektionsgröße 44. Dass dies nun inzwischen jeder Hersteller so hält, wie er möchte, war mir nicht bekannt. Dass es Unterschiede zwischen den Ländern gibt, und eine deutsche XXL nicht mit einer englischen XXL vergleichbar ist, war mir bekannt.
      Das mag nun so sein. Trotzdem wurde der Mantel beschädigt, als man das Größenlabel herausgeschnitten hat. Das kann man weder auf den Bildern erkennen, noch steht das in der Beschreibung. Eine eingenähte Größenangabe ist nun mal kein Preisschild.
    • Susanne schrieb:

      Dass es Unterschiede zwischen den Ländern gibt, und eine deutsche XXL nicht mit einer englischen XXL vergleichbar ist, war mir bekannt.

      das geht ja noch weiter, es gibt auch noch "Kinder-XXL" oder "Herren-XXL"

      Deshalb sollte man sich nur aufs metrische System verlassen und alles nachmessen (lassen)!

      Selbst die offiziellen Konfektionsgrößen geben einen besseren Anhalt, als die vagen Angaben "groß", "mittel" oder "klein" (L, M, S) oder gar die Phantasieangaben: "extra groß" oder "extra klein" :wallbash Das sind Messsysteme für "Verbal-Dyskalkulierer" m. M. nach.
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • "das sind Messsysteme für "Verbal-Dyskalkulierer" m. M. nach."


      gefällt mir....

      Ich habe das ganze jetzt an einen Anwalt gegeben, nachdem mir nun die VK unterstellen wollte, ich hätte den Mantel beschädigt und mich per Email beleidigt hat. Selbstverständlich ist das heraustrennen von Sachen, Abschneiden von Knöpfen etc. etwas, was in die Artikelbeschreibung gehört. Dazu hat sie mir geschrieben, dass die die Größenangabe herausgeschnitten habe, das mache sie bei all ihren Sachen so. Wie soll ich das Ding denn ohne Größenangabe nun weiterverkaufen? Natürlich ist das eine Beschädigung!!!
      Man macht sich ja nun auch nicht vertrauenswürdiger, wenn Ebay Adresse und Absender auf dem Paket nicht identisch sind. Ich finde es auch nicht schlimm, wenn man den Mantel seiner Freundin verkauft etc. aber dauernd diese Lügerei kann ich schlecht vertragen. Die VK hat ein Foto von sich bei Ebay hinterlegt und macht eigentlich einen sympathischen Eindruck, allerdings will sie glaubhaft machen, der Mantel sei ihr zu klein, dabei hat die Frau auf dem Foto nicht mal eine 38, geschweige denn eine 44.
    • Susanne schrieb:

      "das sind Messsysteme für "Verbal-Dyskalkulierer" m. M. nach."


      gefällt mir....

      Ich habe das ganze jetzt an einen Anwalt gegeben, nachdem mir nun die VK unterstellen wollte, ich hätte den Mantel beschädigt und mich per Email beleidigt hat. Selbstverständlich ist das heraustrennen von Sachen, Abschneiden von Knöpfen etc. etwas, was in die Artikelbeschreibung gehört. Dazu hat sie mir geschrieben, dass die die Größenangabe herausgeschnitten habe, das mache sie bei all ihren Sachen so. Wie soll ich das Ding denn ohne Größenangabe nun weiterverkaufen? Natürlich ist das eine Beschädigung!!!

      Es wurde ja in "Zustand" erwähnt. Also ist es einzusehen dass Etikett nicht da ist. Ob es eine Beschädigung ist
      und ob auch das Ausschneiden der Größenangabe dazugehört wird dein Anwalt klären. Ich persönlich denke,
      dass da nur Preisetikett darunter fällt. Abschneiden von der fest angenähter Grössenangabe hätte
      extra in der Beschreibung erwähnt werden müssen.

      Aus Ebay Hilfe:

      "Neu ohne Etikett:

      Neuer, unbenutzter und nicht getragener
      Artikel, ohne oder nur teilweise in Originalverpackung
      (wie z. B. Original­karton/‑tasche). Originaletiketten sind u. U. nicht mehr am
      Artikel befestigt. Beispiel: Neuer, nicht getragener Pullover, mit
      beiliegenden, aber abgetrennten Etiketten."
      ___________________________________________________________________________________
      Wir sind alle nur Laien-Kinder, die in dem Sandkasten der Gesetze rumspielen....
      Hobby: Eigene Beiträge editieren - am besten mehrmals... [Blockierte Grafik: http://www.animaatjes.de/smileys/smileys-und-emoticons/buro/smileys-buro-210389.gif]

      Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von werv ()

    • es gibt ja auch seit Jahren ein Textilkennzeichnungsgesetz gesetze-im-internet.de/textilkennzg/BJNR002790969.html

      So wäre es auch ein nicht beschriebener Mangel, sollten diese Etiketten neben dem Größenetikett inzwischen ebenfalls fehlen, da man ja wohl davon ausgehen darf, dass sie vorhanden gewesen sein mussten.

      Kannst du denn aufgrund der Größenangaben auf der Herstellerseite nun beurteilen, was für eine Größe (nach Herstellerrechnung) der Mantel tatsächlich hat?

      Und weicht das von der Vkinnenangabe ab? Dann würd ich mal mit der Begründung einen "abweichenden Artikel" melden und auf Rückabwicklung wegen falscher Angaben bestehen.

      Ich persönlich denke,
      dass da nur Preisetikett darunter fällt. Abschneiden von der fest angenähter Grössenangabe hätte
      extra in der Beschreibung erwähnt werden müssen.


      auf jeden Fall! denke ich auch
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Stubentiger ()

    • Susanne schrieb:

      Wie soll ich das Ding denn ohne Größenangabe nun weiterverkaufen?
      Ausmessen und die Maße in die Artikelbeschreibung aufnehmen.
      Maße gehören für mich sowieso in jede Klamottenbeschreibung, wenn keine angegeben sind frage ich nach (bei Sachen, die ich unbedingt haben will) oder blättere gleich weiter. Kaufen ohne Maßangaben würde ich nicht.
      Hast du vorher nicht gefragt oder recherchiert, was in diesem Fall XXL bedeutet?

      Susanne schrieb:

      Die VK hat ein Foto von sich bei Ebay hinterlegt und macht eigentlich einen sympathischen Eindruck, allerdings will sie glaubhaft machen, der Mantel sei ihr zu klein, dabei hat die Frau auf dem Foto nicht mal eine 38, geschweige denn eine 44.
      Das ist bestimmt vor ihrer Schwangerschaft aufgenommen :D
      Nee, mal im Ernst, wie kannst du denn von einem Portätfoto auf der ebay-Seite auf die Größe des verkauften Mantels schließen?


      Also, das Abschneiden irgendeines Schnippels im Kragen oder in der Seitennaht eines Kleidungsstücks ist für mich keine Beschädigung des Kleidungsstücks ansich. Aber das mag jeder anders sehen. 'Ohne Etikett' kann bedeuten, dass das Preisschild fehlt, es kann aber auch bedeuten, dass der Markenname weggeschnitten wurde (z.B. bei B-Ware).

      Mir kommt es so vor, als ob du hier eine Beschädigung konstruierst, um den Artikel zurückzugeben.
      Sicher ist es extrem ärgerlich, ein Kleidungsstück bei ebay von privat zu kaufen, dass einem dann nicht paßt. Andererseits gibt es ja gewerbliche Händler, bei denen hat man dann Rückgaberecht. No risk no fun.

      PS: natürlich ist die Artikelbeschreibung mangelhaft, oder besser: gar nicht vorhanden. Die Frage stellt sich, warum kauft man dann ohne nachzufragen? Ich will die VK gar nicht in Schutz nehmen, aber sich erst mit einer mehr als dürftigen Artikelbeschreibung zufrieden zu geben und hinterher den Kauf rückgängig machen zu wollen, ist bei einem gewerblichen Händler vielleicht okay (die gewerblichen hier werden dies sicher anders sehen), aber bei einem privaten VK?
      Man sieht nur mit den Augen gut

      Hinweis: Beiträge können Spuren von Erdnüssen, Ironie und Albernheit enthalten

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von Peanuts-Fan ()

    • Peanuts-Fan schrieb:

      Maße gehören für mich sowieso in jede Klamottenbeschreibung, wenn keine angegeben sind frage ich nach (bei Sachen, die ich unbedingt haben will) oder blättere gleich weiter. Kaufen ohne Maßangaben würde ich nicht.

      Sehe ich auch so - inzwischen.

      Peanuts-Fan schrieb:

      Ausmessen und die Maße in die Artikelbeschreibung aufnehmen.

      das bleibt praktikabel, falls der Vk nicht mitspielt bei der Rückabwicklung.

      Peanuts-Fan schrieb:



      Nee, mal im Ernst, wie kannst du denn von einem Portätfoto auf der ebay-Seite auf die Größe des verkauften Mantels schließen?


      :] tja, das ist dann die andere Seite des unprofessionellen Handelns zwischen Privatleuten bei Ebay ...

      Trotzdem sollte die Größenangabe in einer Ebayanzeige schon eine Entsprechung in der Textilkennzeichnung haben oder eben zumindest bemerkt sein, dass diese fehlt und dann aber erläutert werden, dass

      - die Größenangabe so vorhanden war, aber aus tragetechnischen(?Neuware??) Gründen entfernt wurde
      - die Größenangabe nicht vorhanden war, weil man das Dingens selbst über Ebay... :S
      - die Etiketten generell nicht vorhanden waren, da Artikel Fake aus dem letzten Türkeiurlaub .. :S X/

      oder ähnliches. Und aus diesen Gründen ist für mich auch ein fehlendes Größenschild und vor allem auch ein fehlendes Material/Wäsche/Pflegehinweisschild ein Mangel.
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • Für mich gehört das Größenangabe Etikett dazu.
      Wie soll ich denn beweisen, dass das Kleidungsstück die falsche Größe ist?
      Mein bei Ebay ersteigert Rock war als Größe 38 eingestellt, es war aber eine Größe 34!! Der Beweis wäre schwierig gewesen ohne die eingenähte Größenangabe.
      Mit wem das Pferd nie durchgeht, der reitet einen hölzernen Gaul.

      Christian Friedrich Hebbel
    • Nee, mal im Ernst, wie kannst du denn von einem Portätfoto auf der ebay-Seite auf die Größe des verkauften Mantels schließen?


      So hab ich das aber nicht geschrieben!!! Im Nachhinein bezweifle ich, dass sie hier ihren eigenen Mantel verkauft hat, weil dem zarten Geschöpf nun eine 44 nicht mehr passt?

      Das Größenschild ist definitiv rausgeschnitten, die Abschnittkante habe ich für den RA fotografiert. Bei Google Fotos kann man sehen, wo das sein sollte. Ich finde ja auch, dass das korinthenkackerei ist, aber selbst als Privatverkäufer würde ich doch eher den Kram zurücknehmen, als eine schlechte Bewertung zu riskieren, oder? Warum sollte ich also die Gefahr eingehen, das Ding nicht kostendeckend verkaufen zu können ?

      Also ganz einfach: ich wollte schnell einen Wintermantel für die Hundespaziergänge haben, der machte einen robusten Eindruck und die Größe habe ich vorher gefiltert. Mein Jack Wolfskin ist auch XXL und der passt. War viellleicht zu naiv, aber ich kenne es nicht anders, dass man auch privat einen Artikel nach besten Wissen und Gewissen beschreibt, das hat man früher sogar noch dazu geschrieben. Wenn die Dame doch wußte, dass der klein ausfällt, wo ist das Problem, das dazuzuschreiben? Und ich muss mich damit rumärgern, den ohne Größenangabe weiter zu verkaufen.
      Schon mal gesehen, dass es erheblich mehr Mäntel in L und XL gibt und nur wenige in XXL. Ein Schelm, wer böses dabei denkt, aber die Verkaufschancen waren offensichtlich in der Rubrik XXL größer.
    • Besonders bei Damenkleidung) kann XXL alles mögliche bedeuten,
      von 42 an aufwärts.
      Wie hier schon erwähnt wurde, ist es nicht ratsam, ein Kleidungsstück mit dieser Größenangabe
      ohne Kenntnis der Maße (oder wenigstens den Versuch einer Übersetzung in europäische Größen
      seitens des Verkäufers) zu kaufen. Im Grunde ist das ein Fehler, den viele Onlinekäufer
      wenigstens einmal machen, danach ist ihnen dann bekannt, dass die Größenangaben
      von XS bis XXL keinen richtigen Aufschluss über die tatsächliche Passform geben.

      Wenn die Verkäuferin tatsächlich viel zu dünn für diesen Mantel sein sollte (wobei ein Profilfoto
      wirklich keinerlei verbindliche Aussagekraft hat, wie Partnerbörsenkenner wissen), kann ja auch bedeuten,
      dass sie ein "fremdes" Kleidungsstück als sehr groß empfand und einfach mal auf XXL geschätzt hat.
      (Schließlich ist ja neuerdings einfach alles XXL, Spaß, Möbel, Preisvorteile, und, und, und ;) )

      Auch wenn ich persönlich wegen so etwas keinen Anwalt beschäftigen würde, kann ich
      schon verstehen, dass man sich darüber richtig ärgert.
      Ich würde den Mantel einfach mit genauer Maßangabe und einer realistischen Einschätzung
      der Größe weiterverkaufen.
    • Susanne schrieb:


      Habe ich eine Chance, dass die den Mantel zurücknehmen muss?
      Gruß
      Susanne
      Also ick würde sagen "nein", weil die Größenangabe ja korrekt ist....und ob jetzt ein herausgtrenntes Etikett einen Mangel darstellt, darüber kann man streiten...

      vielleicht wenn der Mantel beim heraustrennen beschädigt wurde....aber wurde er ja anscheinend nicht ?(

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Annefrid ()

    • Ich würde auch sagen, nein. Ein Mangel ist das herausgetrennte Schild in meinen
      Augen schon, insbesondere in Verbindung mit einer ungenauen oder falschen Größenangabe.
      Dass die VK den Mantel unter diesen Umständen nicht gleich zurücknehmen wollte, ist ein
      mieser Stil. Aber mit dem muss man bei Ebay manchmal leben, rechtlich dürfte da nicht viel
      zu machen sein.
    • Es scheint sich ja um eine XXL dieses Herstellers zu handeln.

      Die Größenangaben einer Winterjacke von Jack Wolfskin mit diesem Hersteller zu vergleichen ist (zumindest in meinen Augen) so, als wolle man Damen- und Herrengröße 48 miteinander vergleichen. Das passt auch nicht.

      Dazu kommt, dass der Artikelzustand als "neu ohne Etikett" angegeben ist.

      de.wikipedia.org/wiki/Etikett
      Ein Etikett (v. frz.: etiquetter, aus estiquier „feststecken“, urspr. Zettel mit Hinweisen im Spanischen Hofzeremoniell), ist ein Hinweisschild auf oder an der Verpackung eines Produkts oder dem Produkt selbst.

      (Kenntlichmachung von mir)

      Sollte es sich also um eine Damengröße XXL dieses Herstellers handeln, entspricht dieser Artikel der Beschreibung.
    • Bezüglich der Größe sehe ich keinen Vorsatz, denn auf den Fotos kann man die Größe sehr gut abschätzen. Sieht wie eine 42/44 aus.

      Zum Etikett: Das scheinen ja sehr große Etiketten zu sein, kaum vorstellbar, dass sie kratzen. Eher kratzen dann Schnittkanten, weil sie unprofessionell entfernt wurden.
      Bei der Entfernung so eines großen Etiketts finde ich diese Zustandsbeschreibung treffender:
      Neu mit Fehlern

      Neuer, unbenutzter und nicht getragener Artikel mit kleinen, äußerlichen Fehlern, z. B. natürliche Farbvariationen, Abrieb, Schnittspuren, Kerben, lose Fasern, fehlende Knöpfe, falsche Größenangaben oder Originaletiketten, die nicht mehr am Artikel befestigt sind. Diese Fehler können bei der Herstellung oder dem Versand entstehen.

      Artikel, bei dem Teile der Originalverpackung fehlen (wie z. B. Original­karton/‑tasche) oder neuer Artikel „2. Wahl“. Weitere Einzelheiten, z. B. genaue Beschreibung etwaiger Fehler oder Mängel im Angebot des Verkäufers.


      Ich würde mir eher die Frage stellen, ob diese Jacke original ist. Es wird wohl auch Kleidung dieser Preisklasse gefälscht.
      Ich weiß zwar, dass manche Leute z.B. aus Eitelkeit die Etiketten entfernen, aber so ein Riesenteil? Das finde ich, zumal wenn nicht herausgetrennt, sondern mit Schnittkanten, doch sehr auffällig.

      Ich möchte der VK jetzt keine Fälschung unterstellen und kenne mich mit diesem Fabrikat nicht aus, aber mir kommt das durchaus in den Sinn.
      Fälschungen fallen bei Kleidung manchmal eben durch das Etikett auf, z. B. durch Schreibfehler, falsches Logo, Farbabweichungen etc.

      Oder habe ich gerade eine Ausnahme erwischt oder mich verguckt und die Etiketten sind gar nicht so groß?