@LaGrange:
Woher hast Du diese Informationen ?
Gibt es Details ? Wann ist die Sparkasse Worms aktiv geworden ? Informiert wurde sie wie bereits erwähnt hier aus dem Forum heraus bereits am 15.12.2014.
Sofern die Sparkasse bereits da umgehend erste Sofortmaßnahmen zur Sicherung des Geldes getroffen haben sollte, dürfte Felix nur einen winzigen Bruchteil der von ihm geplanten Summe tatsächlich in die Finger bekommen haben. Die gesamten Überweisungen, die von Freitag, 12.12. nachmittags bis Sonntag, 14.12. getätigt wurden, können erst frühestens am Montag, 15.12. bearbeitet worden sein. Selbst Überweisungen von Donnerstag, 11.12. nachmittags / abends wurden mit etwas Glück vielleicht erst am 15.12. auf dem Konto des Empfängers gutgeschrieben.
Es hängt hier also maßgeblich davon ab, wann die Sparkasse dem Kontoinhaber tatsächlich den Zugriff auf das Konto eingeschränkt bzw gesperrt hat.
Sofern das zeitnah schon an besagtem Montag, dem 15.12. geschah, könnte sich eine nicht unerhebliche Summe von Kundengeldern immernoch auf dem Konto befinden.
Wenn sich allerdings tatsächlich bereits die Staatsanwaltschaft eingeschaltet hat, wurde das gesamte Bankkonto und somit alles, was an Geld auf dem Bankkonto noch sichergestellt wurde, vermutlich inzwischen von der Staatsanwaltschaft beschlagnahmt ! Damit ist es jedem Zugriff entzogen. Dh, nicht nur der Kontoinhaber kommt nicht mehr heran, sondern auch die Sparkasse selbst kann nicht mehr zugreifen.
Möglicherweise kommen Überweisungen, die erst nach dem Einfrieren oder der Beschlagnahme durch die Staatsanwaltschaft noch eingingen, von selbst zurück.
Wer also tatsächlich erst am oder deutlich nach dem 15.12. überhaupt überwiesen hat, sollte sicherheitshalber in den nächsten Tagen mal auf seinen Kontoauszug schauen.
Alles Geld, das aber bereits auf dem Bankkonto gutgeschrieben und dort evtl noch sichergestellt wurde, ist spätestens bei einem Zugriff / Beschlagnahme durch die Staatsanwaltschaft für viele Monate, evtl sogar bis zu eineinhalb / zwei Jahre ( solange können die Ermittlungen durchaus dauern, insbesondere, falls Felix tatsächlich abgetaucht sein sollte ), erstmal für jedermann unangreifbar.
Sämtliche Geschädigten sollten sich folgendes schon mal durchlesen und verinnerlichen:
Falls da Geld auf dem Bankkonto ist und falls die Staatsanwaltschaft es beschlagnahmt hat, dann wird das Geld mit 99,5%iger Wahrscheinlichkeit nicht von alleine einfach an irgendwen zurücküberwiesen !!
An dieses Geld kommen nur diejenigen Geschädigten später heran, die sich rechtzeitig einen rechtsgültigen Titel besorgt haben, dh, einen Vollstreckungsbescheid !
Die Staatsanwaltschaft wird irgendwann das sichergestellte Vermögen ( Geld- und Sachwerte ) freigeben und nur an diejenigen auszahlen, die ihre Ansprüche über eben einen solchen Vollstreckungsbescheid nachweisen können. Und da gilt dann einfach die Regel "Wer zuerst kommt, mahlt zuerst".
Ausgezahlt wird nach Freigabe der beschlagnahmten Summe in der Reihenfolge der eingehenden Forderungen mit Vollstreckungsbescheid. Wenn das vorhandene Geld ausgezahlt ist, schauen alle, die erst danach noch kommen, in die Röhre.
Woher hast Du diese Informationen ?
Gibt es Details ? Wann ist die Sparkasse Worms aktiv geworden ? Informiert wurde sie wie bereits erwähnt hier aus dem Forum heraus bereits am 15.12.2014.
Sofern die Sparkasse bereits da umgehend erste Sofortmaßnahmen zur Sicherung des Geldes getroffen haben sollte, dürfte Felix nur einen winzigen Bruchteil der von ihm geplanten Summe tatsächlich in die Finger bekommen haben. Die gesamten Überweisungen, die von Freitag, 12.12. nachmittags bis Sonntag, 14.12. getätigt wurden, können erst frühestens am Montag, 15.12. bearbeitet worden sein. Selbst Überweisungen von Donnerstag, 11.12. nachmittags / abends wurden mit etwas Glück vielleicht erst am 15.12. auf dem Konto des Empfängers gutgeschrieben.
Es hängt hier also maßgeblich davon ab, wann die Sparkasse dem Kontoinhaber tatsächlich den Zugriff auf das Konto eingeschränkt bzw gesperrt hat.
Sofern das zeitnah schon an besagtem Montag, dem 15.12. geschah, könnte sich eine nicht unerhebliche Summe von Kundengeldern immernoch auf dem Konto befinden.
Wenn sich allerdings tatsächlich bereits die Staatsanwaltschaft eingeschaltet hat, wurde das gesamte Bankkonto und somit alles, was an Geld auf dem Bankkonto noch sichergestellt wurde, vermutlich inzwischen von der Staatsanwaltschaft beschlagnahmt ! Damit ist es jedem Zugriff entzogen. Dh, nicht nur der Kontoinhaber kommt nicht mehr heran, sondern auch die Sparkasse selbst kann nicht mehr zugreifen.
Möglicherweise kommen Überweisungen, die erst nach dem Einfrieren oder der Beschlagnahme durch die Staatsanwaltschaft noch eingingen, von selbst zurück.
Wer also tatsächlich erst am oder deutlich nach dem 15.12. überhaupt überwiesen hat, sollte sicherheitshalber in den nächsten Tagen mal auf seinen Kontoauszug schauen.
Alles Geld, das aber bereits auf dem Bankkonto gutgeschrieben und dort evtl noch sichergestellt wurde, ist spätestens bei einem Zugriff / Beschlagnahme durch die Staatsanwaltschaft für viele Monate, evtl sogar bis zu eineinhalb / zwei Jahre ( solange können die Ermittlungen durchaus dauern, insbesondere, falls Felix tatsächlich abgetaucht sein sollte ), erstmal für jedermann unangreifbar.
Sämtliche Geschädigten sollten sich folgendes schon mal durchlesen und verinnerlichen:
Falls da Geld auf dem Bankkonto ist und falls die Staatsanwaltschaft es beschlagnahmt hat, dann wird das Geld mit 99,5%iger Wahrscheinlichkeit nicht von alleine einfach an irgendwen zurücküberwiesen !!
An dieses Geld kommen nur diejenigen Geschädigten später heran, die sich rechtzeitig einen rechtsgültigen Titel besorgt haben, dh, einen Vollstreckungsbescheid !
Die Staatsanwaltschaft wird irgendwann das sichergestellte Vermögen ( Geld- und Sachwerte ) freigeben und nur an diejenigen auszahlen, die ihre Ansprüche über eben einen solchen Vollstreckungsbescheid nachweisen können. Und da gilt dann einfach die Regel "Wer zuerst kommt, mahlt zuerst".
Ausgezahlt wird nach Freigabe der beschlagnahmten Summe in der Reihenfolge der eingehenden Forderungen mit Vollstreckungsbescheid. Wenn das vorhandene Geld ausgezahlt ist, schauen alle, die erst danach noch kommen, in die Röhre.